Der abgemahnte Artikel bei die-topnews.de

Ich hab mir in der Zwischenzeit den durch C&A abgemahnten Artikel bei die-topnews.de noch mal mit ausgeschaltetem Adblocker angeschaut, einen Screenshot davon seht ihr hier links. Ob die Intellitext-Werbung inzwischen deaktiviert wurde kann ich nicht sagen, zumindest sichtbar war sie für mich jetzt nicht mehr.

Zugegeben: Es ist recht viel Werbung auf der Seite, die Platzierung einer Google-Adsense-Anzeige mitten im Artikel halte ich für mindestens ziemlich ungeschickt, auf jeden Fall ist die Werbung an dieser Stelle sehr störend. Allerdings denke ich, dass die Werbung für jeden, der schon mal im Internet unterwegs war, ziemlich deutlich als solche erkennbar ist. Insofern kann ich speziell die als unzureichend bezeichnete Kennzeichnung nicht ganz nachvollziehen.

Der eigentliche Wortlaut der Abmahnung ist derzeit nicht bekannt, lediglich die in meinem vorhergegangenen Artikel aufgeführten Vorwürfe wurden von die-topnews.de genannt. Und an dieser Stelle wird es für mich erst Recht undurchsichtig, da hier durchaus unterschiedliche Deutungen möglich sind. Dreht es sich, wie bereits in meinen Kommentaren angemerkt wurde, tatsächlich um die Positionierung der Anzeigen? Gerade die Formulierung

Man wirft uns vor, dass wir Intellitxt- sowie Google Adwords Kunden gegen Entgelt den Zugriff auf unsere Internetseite gewährt haben und diesen damit die Möglichkeit geben Werbung in und neben unserem Content zu platzieren.

klingt da wieder etwas anders und wirkt auf mich wie an den Haaren herbei gezogen. Zumal dies nahezu für jegliche Werbung zutreffen würde, die durch einen Vermittler geschaltet wird (wie all die ganzen Banner, Adword- oder Wasauchimmer-Anbieter) und nicht durch gezielte Einzelvermaktung des Anbieters zustande kam.

Nun, im Augenblick also nur Rätselraten. Möglicherweise gibt es in Kürze ein paar weitere Infos, aus denen dann wirklich klar wird, was ganz exakt Anlass der Abmahnung war und bemängelt wurde. So wie es sich im Moment liest, wirkt es einfach wie ein Rundumschlag gegen Adsense und Co.

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C&A mahnt ab wegen Adsense & Co.

Gerade eben von Helmi getwittert (o.T.: hätte nie gedacht, DAS mal zu schreiben):

C&A mahnt die-topnews.de wegen Adsense-Werbung ab.

die-topnews.de schreibt dazu:

Heute erhielten wir über eine Rechtsanwaltkanzlei aus Düsseldorf eine 5 Seiten starke kostenpflichte Abmahnung von der C&A Mode KG wegen eines Berichts vom 1. Oktober 2008 über das C&A Kidscasting. Darin werden wir aufgefordert bis zum 24.02.2009 eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Man wirft uns vor, dass wir Intellitxt- sowie Google Adwords Kunden gegen Entgelt den Zugriff auf unsere Internetseite gewährt haben und diesen damit die Möglichkeit geben Werbung in und neben unserem Content zu platzieren.

Durch die Schaltung von Google Adsense- und Intellitxt InText Werbung stellen wir demnach eine geschäftliche Handlung i.S.v. §2 Ziffer 1 UWG zu Gunsten fremder Unternehmen dar, hieß es in dem Schreiben. Diese Werbung ist unlauter und unzulässig, so die Anwälte.

Ebenso ist nach Meinung der Anwälte die Kennzeichnung “Google Anzeigen” nicht ausreichend, da sie nicht der von uns zugelassenen Adsense Werbung “Fotoshooting und Casting” sowie “Casting Kinder” zugeordnet sei. Auch die Kennzeichnung der Intellitxt Werbung durch das Wort “Werbung” ist nicht ausreichend, da die Schrift zu klein und kaum farblich vom Hintergrund abgehoben ist.

Ich bin gespannt, wie die ganze Sache ausgeht. Die C&A-Anwälte stellen damit ein extrem erfolgreiches und weit verbreitetes Geschäftsmodell in Frage. So ganz ist mir nicht klar, in welcher Form Werbung in oder neben Content abmahnungswürdig sein könnte und weshalb hier unlauteres Vorgehen vorzuwerfen wäre. Sicherlich wird das Ganze mit der Abmahnung nicht erledigt sein, ich vermute, hier kommt noch eine Menge mehr.

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Subscribe to Comments deaktiviert

Und zwar aus gutem Grund.

„Eigentlich ist das WordPress-Plugin “Subscribe to Comments” eine tolle Sache: Ist es aktiviert, können Kommentarschreiber ein zusätzliches Häkchen setzen und schon werden sie über alle folgenden Kommentare per E-Mail informiert – bis sie es wieder abbestellen. Ich nutze diese Funktion selbst sehr gern und deshalb gab es sie auch hier bei UPLOAD. Leider ist sie mit deutschem Recht nicht hundertprozentig vereinbar und kann zu einer Abmahnung führen. Mir ist jetzt genau das passiert.“

Solange man wegen solch einem Scheiß hierzulande abgemahnt werden kann, werde ich diese eigentlich recht nützliche Funktion nicht mehr anbieten. Ich bin meinem Geld nicht böse, deshalb will ich es auch nicht irgendwelchen Abmahnanwälten hinterher werfen.

Klar ist es denkbar, dass sich jemand einen Jux erlaubt und hier irgendeine beliebige Mailadresse einträgt. Dumme Aktion, sicher. Aber leider in so einem Fall auch extrem dumm für den Blogger bzw. Seitenbetreiber. Und man kann zudem auf keinen Fall ausschließen, dass ein „findiger“ Abmahnanwalt auf die Idee kommt, einfach mal in diversen Blogs seine Mailadresse zu hinterlassen und dann zu behaupten, er wärs nicht gewesen…Deshalb gehe ich auf Nummer sicher.

Nachvollziehen kann ich allerdings nicht, dass man wegen einer fehlgeleiteten Mail jemanden abmahnen lässt bzw. abmahnt. Gegen den ganzen Abfall in meinem Briefkasten unternimmt auch niemand etwas.

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Getty Images demontiert sich selbst

Getty Images ist eine bekannte Bildagentur, bei der für einen entsprechenden Betrag Nutzungsrechte an Fotos erworben werden können. Zum Beispiel für eine Online-Nutzung oder für eine Print-Publikation oder was auch immer. Seit einiger Zeit nun lässt Getty Images offenbar gezielt nach eigenen Bildern auf fremden WebSites suchen und mahnt die Betreiber ab, sofern keine gültige Lizenz vorliegt. Dieses Geschäftsmodell kennen wir ja bereits.

Darüber hinaus scheint Getty Images allerdings auch diverse Personen abgemahnt zu haben, die offenbar gültige Lizenzen besitzen oder zumindest besaßen, wie Spiegel Online berichtete. In einem eigens gegründeten Forum berichten Betroffene von ihren Fällen. In einem Fall schreibt ein Betroffener, der eine Lizenz zur Online-Nutzung eine Bildes bis 2010 erworben hatte, dass Getty Images die Linzenz nachträglich storniert hat. Zunächst wurde er abgemahnt, er verwies auf seine Lizenz und erhielt nun eine Stornierung mit dem Hinweis, das gezahlte Geld würde ihm zurück erstattet. Die Abmahnung allerdings wird aufrecht erhalten. Kostennote: 2057 Euro.

Wie viele Seitenbetreiber bislang abgemahnt wurden ist unklar, laut einem Posting in diesem Forum würden allein von einer Kanzlei inzwischen über 80 Abgemahnte vertreten. Sicherlich sind unter den abgemahnten Personen einige darunter, die klar gegen die Nutzungsrechte verstoßen haben (ob das eine Rechnung in Höhe von 2057 Euro rechtfertigt sei mal dahingestellt), aber speziell die Fälle, in denen scheinbar recht endeutig eine Fehlbeurteilung vorlag, machen doch etwas stutzig. Klar können Fehler passieren (zum Beispiel der Fehler, urheberrechtlich geschütztes Material aus Unwissenheit genutzt zu haben), aber dann sollte man auch dafür gerade stehen. Denn exakt das erwartet GI von den abgemahnten Personen. Ich denke, umgekehrt sollte man das dann ebenfalls erwarten können. Und nicht, wie es in dem beschrieben Fall scheinbar passiert ist, nachträglich die Abmahnung legitimieren, indem eine gültige Lizenz storniert wird.

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