Rekursion der Abmahnung – Diözese Regensburg

Verdammt, Mathematik ist lange her, aber diese Geschichte ist in meinen Augen das beste Beispiel für Rekursion. Rein mathematisch betrachtet.

Kommt man von der mathematischen Betrachtungsweise weg stellt man hingegen schnell fest, dass es sich bei der Geschichte eigentlich um das beste Beispiel dafür handelt, welchen Stellenwert die Meinungsfreiheit in Deutschland inzwischen hat. Aber worum geht es in dieser „Geschichte“ überhaupt?

Der Spiegel berichtete über einen Vorfall in der Diözese Regensburg. Ein Pfarrer verging sich an Kindern, die unter seiner Obhut standen, über diesen Vorfall sollte anschließend Stillschweigen gewahrt werden. Die Diözese ging gerichtlich gegen diesen Artikel vor und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen den Spiegel und ließ untersagen, mit dem Bericht den Eindruck zu erwecken, man „habe durch die Vermittlung einer Geldzahlung bewirken wollen, dass der in Rede stehende Vorfall nicht an die Öffentlichkeit komme“.

Das Blog Regensburg Digital berichtete im März ebenfalls über diesen und weitere Vorfälle und griff den Bericht des Spiegels auf, verlinkte ihn zudem. Und wurde abgemahnt.

Stefan Niggemeier schrieb am 22.4. einen Artikel über beide Vorgänge und zitierte die abgemahnten Passagen, nicht ohne darauf hinzuweisen, dass aufgrund der Formulierungen eine Einstweilige Verfügung gegen den Spiegel erwirkt wurde und der Blogger abgemahnt wurde. Exakt diese Tatsachen waren Inhalt des Artikels.

Und nun wurde gestern auch Stefan Niggemeier abgemahnt. Die zitierten Passagen seien falsch und zudem habe er sich nicht ausreichend von den Aussagen in diesen Zitaten distanziert. Wow!

Ehrlich, mir fällt da nicht mehr wirklich viel dazu ein. Zumindest nichts, was ich in der Öffentlichkeit von mir geben wollen würde, was ich wiederum meiner guten Erziehung zuschreibe.

Stefan hat zumindest die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschrieben. Er sieht (wie ich übrigens auch) nicht die Notwendigkeit, in einem Bericht eine neutrale Berichterstattung unter Verwendung von Zitaten noch den Hinweis hinterlassen zu müssen, dass er sich von den getätigten Aussagen distanziert. In meinen Augen gehört wesentlich mehr dazu, sich eine Äußerung zu eigen zu machen als sie schlicht zu zitieren. Vor allem und gerade dann, wenn exakt diese Zitate Gegenstand einer Abmahnung bzw. einstweiligen Verfügung sind, über die berichtet wird. Irgendwie wirkt das alles auf mich sehr paradox und zynisch. Wenn man sich den Ursprung der Geschichte noch einmal vor Augen führt und wenn man zudem den Artikel liest, den Stefan exakt einen Tag vor der Abmahnung verfasst hat.

Er handelt von: Abmahnungen und Meinungsfreiheit.

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Neues von Marions Kochbuch

Lange war es still um Marions Kochbuch, erstaunlich still. Doch seit gestern ist bekannt: Es war nur eine Pause.

René berichtet auf Nerdcore von einer neuen Abmahnung der Betreiber des Online-Kochbuchs, diesmal wurde ein Würstchenfoto abgemahnt. Die Kosten scheinen sich wieder in ähnlichem Rahmen zu bewegen wie bereits in der Vergangenheit.

Würstchen, Bratwurst

Auch ich hätte gedacht, dass einerseits die Deckelung der Abmahngebühren so langsam mal greifen müssten, andererseits bin ich etwas erstaunt, dass sich noch nicht herum gesprochen zu haben scheint, dass man bei Bildmaterial zur Sicherheit besser auf so etwas zurückgreifen sollte. Schon, um Futterknipsern kein Futter zu geben…

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Die Risiken der Shopbetreiber

In letzter Zeit muss ich mich ein wenig mit dem Thema Online-Shops auseinander setzen und wenn ich all das, was ich in dieser Zeit so gelesen habe, mal Revue passieren lasse, dann komme zu einem ernüchternden Ergebnis: Betreiber eines Online-Shops haben eine ganze Menge Risiken zu tragen.

Das Risiko, welches jedem sicherlich als erstes in den Sinn kommt, ist klar das geschäftliche Risiko, was jeder Unternehmer zu tragen hat. Reichen beispielsweise die Einnahmen aus, um die Kosten zu decken? Die Kosten halten sich für Betreiber eines Onlineshops durchaus im Rahmen, geht man von einem für Neueinsteiger üblichen Ein-Personen-Unternehmen aus. Dass auch für diese eine Person am Ende des Monats auch etwas übrig bleiben muss, soll sich der ganze Aufwand lohnen, ist selbstredend klar. Nicht jedem gelingt das, weshalb sicherlich eine Vielzahl von Online-Shops ebenso schnell verschwinden, wie sie entstanden sind.

Aber diese Risiken meine ich in diesem Fall überhaupt nicht. Das in meinen Augen weitaus größere Risiko für einen Unternehmer, der einen Online-Shop eröffnen möchte, ist das Risiko, kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Und es gibt viele Fallen, in die ein solcher Neueinsteiger ins Online-Business tappen kann.

Nehmen wir zum Beispiel die Widerrufsbelehrung. Mein aktueller Eindruck ist: Eine der wichtigsten Quellen für Abmahner in Online-Shops ist die Widerrufsbelehrung. Zum einen ist der genaue (rechtssichere) Wortlaut vielen Shopbetreibern nach wie vor nicht ganz klar, schaut man sich das offizielle Muster an, wird schnell klar, warum. Andererseits scheiden sich an verschiedenen Stellen die Geister, was diese Belehrung enthalten muss oder darf. Fehlt beispielsweise der Hinweis darauf, dass die Frist nicht vor Erfüllung der Pflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung § 3 BGB-InfoV zu laufen beginnt, wird dies abgemahnt.

Aber mal ganz ehrlich: Wem genau nützt diese verschwurbelte Aufzählung von Paragraphen? Dem Kunden? Kaum vorstellbar, die wenigsten Kunden wissen, was diese Paragraphen aussagen und noch weniger werden googlen, um den Wortlaut zu erfahren (abgesehen von der Tatsache, dass dies wohl kaum zum besseren Verständnis führen wird).

Ebenso abgemahnt wird, wenn in der Widerrufsbelehrung neben der Anschrift des Unternehmens auch die Telefonnummer enthalten ist. Die Begründung: Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen, deshalb sei die Angabe einer Telefonnummer verwirrend. Mal wird dies vor Gericht bestätigt, ein anderes Mal wird es als unkritisch empfunden. Ein gefundenes Fressen für Abmahner.

Weiterhin ist nicht zulässig, den Vornamen des Geschäftsinhabers/-führers im Impressum abzukürzen. Auch dies führt zu einer Abmahnung. Wird hier allerdings keine Telefonnummer angegeben, ist das erstaunlicherweise wiederum unproblematisch.

In dieser Form könnte ich zahllose weitere Beispiele aufführen, wer sich in diversen Foren und Blogs einmal umschaut, wird sehr schnell fündig. Interessanterweise sind bereits die großen Parteien mit ihren Online-Shops in die Abmahnfalle getappt, halten es allerdings nicht für erforderlich, hier Rechtssicherheit zu schaffen.

Man fragt sich bei der Vielzahl von Fallen natürlich, wem die vielen Vorgaben und Vorschriften nützen sollen. In erster Linie sollen sie natürlich dazu beitragen, die Kunden vor Übervorteilung und die Mitbewerber vor unlauterem Wettbewerb zu schützen. Letzten Endes ist mein persönlicher Eindruck allerdings, dass aufgrund der Vielzahl von Vorschriften, Vorgaben und Klauseln nur noch mehr Verwirrung gestiftet als Klarheit geschaffen wird. Liest man sich als Kunde eine Widerrufsbelehrung durch, wird man spätestens nach dem zweiten Absatz nicht mehr wissen, was im ersten stand. Klarheit, Aufklärung über meine Rechte? Fehlanzeige, dazu ist die Widerrufsbelehrung in meinen Augen eher nicht geeignet.

Auch die vielen Punkte, die gegen unlauteren Wettbewerb schützen sollen erwecken in meinen Augen eher den Eindruck, eine Hilfe für diejenigen zu sein, die ihren Wettbewerb gern mit kleinen Gemeinheiten ärgern wollen. Manche Abmahnung, die vor Gericht verhandelt und zugunsten des Abmahnenden entschieden wurde, lässt mich am gesunden Menschenverstand zweifeln (bzw. am Vertrauen der Abmahner und Richter in den gesunden Menschenverstand). Beispielsweise wird eine Angabe zu den Lieferfristen in der Form von „Lieferung in der Regel 1-2 Werktage bei DHL-Versand“ als unzulässig erachtet, während die Angabe „Die Lieferung erfolgt i.d.R. sofort nach Zahlungseingang“ als unproblematisch angesehen wurde.

Sicherlich gibt es eine ganze Menge gerechtfertigter Abmahnungen, keine Frage. Eine Vielzahl von Regelungen, Vorschriften und Gesetzen wurde geschaffen, da gerade im Onlinehandel Schindluder getrieben wurde und Kunden abgezockt wurden. Keine Frage, hier musste natürlich zum Schutz der Verbraucher etwas getan werden, daran gibt es keinen Zweifel. Ich zweifle allerdings an der Sinnhaftigkeit so mancher Bestimmungen und frage mich, wem sie nützen. Mein Eindruck in vielen Fällen: Sie nützen ausschließlich den Anwälten.

Natürlich bin ich nur auf ein paar einzelne Punkte eingegangen, die mir vermehrt aufgefallen sind. Es gibt eine Vielzahl mehr (vielleicht sammeln sich ja noch ein paar Beispiele in den Kommentaren, würde mich freuen). Rechtlich kann ich die Dinge natürlich nicht erschöpfend beurteilen, aber mein Rechtsempfinden hat doch an vielen Stellen arge Schmerzen erlitten.

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Abmahnung des Jahres 2010

Gäbe es den Titel „Abmahnung des Jahres“, für 2010 wäre er jetzt schon weg. Definitiv.

Ich verkneife mir an dieser Stelle, aus dem Blogbeitrag zu zitieren oder Details zu verraten, den Spannungsbogen kriegt man nicht noch einmal so schön hin. Deshalb verlinke ich den Beitrag einfach nur und amüsiere mich erst mal noch eine Weile weiter.

Viel Spaß damit.

Witzabmahnung von komsa an 100partnerprogramme.de

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