3 Jahre und viele Millionen Euro später

Ist es zu glauben? Schon 3 Jahre nach dem Katastrophenstart ist der „Virtuelle Arbeitsmarkt“ (VAM) der Arbeitsagentur komplett! Für nur schlappe 163 Mio. Euro hat man eine Revolution im Web gestartet, gegen die sich Web2.0 nur wie ein laues Lüftchen anfühlt. Ich bin beeindruckt, was man mit ein paar Milliönchen so alles auf die Beine stellen kann. Ärgerlich nur, dass es kein Venture Capital ist, was da verpulvert wurde/wird.

via computerwoche

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Sehr geehrte Frau Kanzlerin

…eine öffentliche Mail an Frau Merkel im Blog der Familie Kaden.

Irgendwie wiederholt sich doch alles.

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Abmahnung für Links

Eine weitere Spendenaktion wurde in Bloggershausen gestartet, auf die ich aufmerksam machen möchte: René von Nerdcore wurde abgemahnt. Weil er auf MP3-Files verlinkt. Die irgendwo im Netz herumgeistern. Nein, er bietet keine Downloads an, hostet keine MP3-Files, nichts dergleichen. Er hat einfach nur den Fehler gemacht, in seinem MP3-Dump auf Songs zu verweisen (und zu verlinken), die ihm gefallen und auf die er andere aufmerksam machen wollte.

Das Ergebnis hat er nun auf dem Tisch: Eine Abmahnung inklusive Kostennote in Höhe von 800 Euro. Das ist vergleichsweise preiswert, wenn ich da an andere denke. Dennoch ist es ein Betrag, der richtig weh tut, 800 Euro haben die wenigsten mal eben für so einen Müll auf der hohen Kante liegen. Und um die Schmerzen etwas zu lindern, gibt es nun diese Spendenaktion.

Und um diesen Artikel zu vervollständigen, verlinke ich jetzt ebenfalls auf ein MP3-File. Nilzenburger hat den Song geschrieben, wollen wir ihn zur Hymne der Abmahner erheben.

Nilzenburger – Ich mahn Dich ab

In diesem Zusammenhang fällt mir in Anlehnung an ein (angebliches) altes indianisches Sprichwort nur der folgende Satz ein:

„Erst wenn Ihr den letzten Fan abgemahnt und den letzten Käufer vergrault habt werdet ihr feststellen, dass Ihr Eure CDs nicht essen könnt.“

In diesem Sinne…

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Skype vergrault Kunden

Voice over IP war ja wirklich keine neue Nummer mehr, als Skype auf dem Markt erschien. Die Macher hatten es lediglich geschafft, das ganze in ein Format zu verpacken, mit dem der Otto-Messenger-Benutzer ohne weiteres zurecht kommt. Und dies war das Erfolgsgeheimnis, damit erreichte man binnen weniger Jahre eine immense Marktdurchdringung. Inzwischen gibt es beispielsweise Skype-Telefone und Skype bietet neben den kostelosen Telefonaten zwischen den Nutzern auch kostenpflichtige Anrufe in das Festnetz. Solange das Guthaben reicht…

Aber sehr lange reicht das Guthaben leider nicht, zumindest wenn man keine kostenpflichtigen Telefonate tätigt. Dann reicht es exakt 180 Tage. Klingt paradox? Nur im ersten Augenblick…

Gerald Steffens hat erlebt, wie Skype mit dem Guthaben (bzw. dem Geld) seiner Kunden umspringt. Wird über einen Zeitraum von 180 Tagen kein kostenpflichtiges Telefonat getätigt, ist das Guthaben dahin. Vollkommen egal, wie hoch der Betrag zu diesem Zeitpunkt auch gewesen sein mag. Das Geld ist natürlich nicht weg, es gehört nun nur jemand anderem (um diesen abgedroschenen Spruch einmal zu zitieren).

Aber: Gab es nicht vor geraumer Zeit ein Urteil, dass Prepaid-Guthaben nicht verfallen dürfen? Wo ist hier der Unterschied? Ich denke, nicht nur die Kunden werden hier Druck machen müssen, auch die Verbraucherschützer sind hier gefragt, wenn sie neben unsinnigen Abmahnungen Zeit dafür finden…

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