Verfassungsbeschwerde gegen GEZ

Heise berichtet, dass die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler gegen die Verordnung klagt, die ab dem 1.1.2007 Internet-fähige PCs zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfängern deklariert. Diese Verordnung ist vielen Freiberuflern verständlicherweise ein Dorn im Auge, nutzen diese doch in den meisten Fällen ihren PC als Arbeitsgerät und nicht als Mediacenter, welches ausgerechnet die „wahnsinnig interessanten“ Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender aus dem Internet streamt.

Internet-fähig ist laut Definition jeder PC, an anderer Stelle heisst es allerdings „Internet-PC“. Also gehe ich davon aus, dass ein Internet-Zugang existieren muss, was aber sicherlich bei den meisten Freiberuflern inzwischen der Fall sein wird.
Ich finds aber Klasse, dass mal jemand diesem Selbstbedienungsladen auf die Finger klopft. Ob die Klage erfolgreich sein wird, wird sich zeigen… Daumen drücken!

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Neuer Blogger-Maulkorb

Der Hessi entwirft Drucksachen und möchte diese gern zu Papier bringen lassen. Also beauftragt er ein Unternehmen, dies für ihn zu tun. Denn die können das, steht groß und breit auf ihrer WebSite. Der Hessi überweist Geld, denn dann geht es schneller. Steht auch auf der WebSite. Aber die Drucksachen kommen nicht, und niemand geht ans Telefon, wenn der Hessi fragen will, wo die (bereits bezahlten) Drucksachen bleiben.

Der Hessi ärgert sich und schreibt das in sein Blog (Eintrag leider gelöscht). Andere lesen das und kennen das Problem, schreiben ihre Erfahrungen als Kommentar zu seinem Beitrag. Und der Hessi stellt fest: Er steht mit seinem Problem nicht allein da, denn auch da und da und da berichten andere von ähnlich schlechten Erfahrungen.
Google liebt Blogs. Und Google liebt Seiten, auf die von vielen anderen Seiten aus verlinkt wird. Denn das sind interessante Seiten. Deshalb landen sie bei Google ganz weit oben in den Suchergebnissen. Und weil Hessis Kritik (Eintrag leider gelöscht) von sehr vielen verlinkt wurde und Google Blogs liebt, landete sein (leider gelöschter) Beitrag auf Platz 2 der Suchergebnisse, wenn man nach diesem Unternehmen sucht.

Doch all das gefällt dem kritisierten Unternehmen nicht. Denn so werden viele potentielle Opfer Kunden abgeschreckt und schicken vielleicht kein Geld per Vorkasse. Und dann kann man sich die schöne bunte WebSite vielleicht irgendwann nicht mehr leisten. Deshalb beauftragt das Unternehmen einen Anwalt, um dem bösen Hessi mal zu sagen, dass er das nicht darf. Weil es nicht schön ist, wenn man einfach seine schlechten Erfahrungen aller Welt mitteilt. Denn so etwas sollte man für sich behalten. Man teilt seine schlechten Erfahrungen nicht mit anderen, das ist unanständig. Sagt der Anwalt. Denn das ist sein Job. Genau so wie es eigentlich der Job des Unternehmens gewesen wäre, dem Hessi seine Drucksachen zu schicken, die er schon bezahlt hatte. Aber das spielt jetzt keine Rolle mehr.

Der Anwalt weiss aber leider nicht sehr viel vom Internet, dem Recht der freien Meinungsäußerung und von vielen anderen Dingen. Denn er soll ja nur seinen Job machen: Dem bösen Hessi den Mund verbieten und verhindern, dass andere potentielle Opfer Kunden das Unternehmen in Zukunft meiden. Denn sonst verliert er ja einen Kunden, wenn es das Unternehmen nicht mehr gibt. Aus die Maus.

Nachtrag: Der gelöschte Beitrag vom ach so bösen Hessi ist natürlich dank Google immer noch verfügbar. Der werbeblogger hat drauf hingewiesen, ich hab in meinem Schreibwahn überhaupt nicht an den Link gedacht 😉

Nachtrag 2: Inzwischen scheint man sich doch zu besinnen, wie man im FNP-Weblog nachlesen kann. Interessant ist für mich jedoch die Aussage, dass es nie um den Beitrag an sich, sondern um einen der Kommentare zum Beitrag ging. Auch die Platzierung bei Google wäre nie ein Problem gewesen. Aber genau diese Dinge wurden im Schreiben des Anwalts bemängelt und abgemahnt. Also scheint mir die aktuelle Aussage doch nur einen beschwichtigenden Hintergrund zu haben. Die beste Lösung für alle Seiten wäre nun: Den Anwalt zurückpfeiffen und in Zukunft die Kommunikation verbessern. Die Botschaft entsteht bekanntlich beim Empfänger…

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Verbietet die deutschen Phonoverbände…

…fordert der Schockwellenreiter und ich muss ihm zustimmen. Grund ist der neuerliche Vorstoß der deutschen Musikwirtschaft zum „besseren Schutz für Kreative und Verwerter“ (siehe heise, golem).

Mitschneiden aus Radio- und Internetprogrammen soll auf zeitversetztes Hören begrenzt und „intelligente“ Aufnahmesoftware verboten werden, wenn es nach dem Willen der Musikindustrie geht. Gleichzeitig fordert man einen umfassenden „Auskunftsanspruch gegen Internetserviceprovider über die Identität von Rechtsbrechern, um sich gegen Piratierie im Netz wirksam wehren zu können„, der lästige Umweg über die Staatsanwaltschaft ist viel zu kostenintensiv. Wie geht es weiter? Die Musikindustrie diktiert dem Staat die Gesetze. Verbraucherrechte werden nach und nach immer weiter eingeschränkt und beschnitten. Anschliessend wird die Musikindustrie auch ihre eigene Polizei und Gerichte stellen? Gibt es irgendwann ein Musik-Zwangsabo? Werden irgendwann auch Radios verboten?

Ich kann das Gejammer der Content-Industrie nicht mehr ertragen, Kunden werden pauschal kriminalisiert und das alles unter dem Deckmäntelchen des Schutzes gegen die bösen Mordkopierer. Allein das Wort „Raubkopie“ zeigt, mit welchen Methoden diese Industrie versucht, den eigenen Wohlstand zu sichern und auszubauen. „Raub“ ist laut lexexakt.de die „Wegnahme einer fremden Sache unter Anwendung von Gewalt oder Androhung von Gefahren für Leib oder Leben des Opfers.“ Denkt mal darüber nach… Und verbietet sämtliche Phonoverbände, nicht nur die deutschen.

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Kein Recht auf Privatkopie für mobile Player?

Ich lese gerade auf heise, dass die Recording Industry Association of America (RIAA) das Recht der Kunden, gekaufte CDs für die Verwendung auf ihrem Computer oder mobilen Player zu kopieren, in Frage stellt. Im O-Ton liest sich das folgendermaßen:

„Nor does the fact that permission to make a copy in particular circumstances is often or even routinely granted, necessarily establish that the copying is a fair use when the copyright owner withholds that authorization. In this regard, the statement attributed to counsel for copyright owners in the MGM v. Grokster case is simply a statement about authorization, not about fairuse.“ (Quelle: eff.org)

Demzufolge entspricht der Vorgang des Kopierens der selbst gekauften CD nicht einem „fair use“ sondern die Erlaubnis sei dem Kunden nur freundlicherweise vorrübergehend gegeben und könne ihm jederzeit wieder entzogen werden. Noch im vergangenen Jahr wurde dies von der RIAA vollkommen anders dargestellt:

„The record companies, my clients, have said, for some time now, and it’s been on their website for some time now, that it’s perfectly lawful to take a CD that you’ve purchased, upload it onto your computer, put it onto your iPod.“ (Quelle: eff.org)

So schnell ändert sich also die Meinung der RIAA zu Rechtmässigkeiten und Rechten. Könnte diese Meinungsänderung vielleicht (auch) darauf zurückzuführen sein, dass der Online-Markt für Musikstücke inzwischen ein recht ordentliches Wachstum hingelegt hat? Denn die neue Aussage zeigt deutlich, worauf die Musikindustrie hinarbeitet: Für jedes mögliche und denkbare Medium soll der Kunde das Musikstück gesondert „lizenzieren“. Vielleicht sogar bald für jede einzelne Nutzung? Es ist zu hoffen, dass diese Bestrebungen nicht doch irgendwann in geltendes Recht umgewandelt werden. Leider ist die Lobby der Kunden (noch) viel zu schwach, um gegen diese Einflussnahme auf die Gesetzgebung wirksam vorzugehen.

Und ich bekomme mit jeder Meldung zu diesen Themen erneut einen Brechreiz. Es mag mir einfach nicht gelingen, die „arme „Musikindustrie gebührend zu bedauern…
via heise newsticker

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