Abmahngebühren gedeckelt?

Mitnichten!

In der Pressemitteilung der Bundesregierung ist nachzulesen:

Das Gesetz verbessert auch die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Diese mussten zum Teil hohe Anwaltskosten zahlen für eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung. Eine Urheberrechtsverletzung liegt zum Beispiel vor, wenn ein Schüler in einer Internet-Tauschbörse ein einzelnes Musikstück zum Download anbietet.

In einem solchen Fall kann künftig eine Kanzlei nur noch 50 Euro von dem Schüler verlagen. „Mit der Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs auf 50 Euro für die erste anwaltliche Abmahnung stellen wir sicher, dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird. Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt“, so Zypries.

Das soll sie also nun sein, die versprochene Verbesserung der Abmahnungsregelungen. Während manche bereits jubeln, bin ich wieder einmal mehr als enttäuscht angesichts einer weiteren verpassten Chance, hier endlich Einhalt zu gebieten. Denn wenn wir uns diese Meldung einmal auf der Zunge zergehen lassen, kommt sehr schnell der bittere Beigeschmack durch.

Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt.“ steht da. Und damit stehen wir wieder da, wo wir uns bereits befanden. Die Unsicherheit bleibt bestehen, denn es ist unklar, für wen diese Regelung denn nun gelten soll. Der kleine, aber folgenschwere Zusatz „wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt“ sorgt dafür, dass wieder nach eigenem Gutdünken festgelegt wird, wer geschäftliche Interessen verfolgt und wer nicht. Und im Zweifelsfall wird ein abmahnender Anwalt auch nach dem kleinsten Strohhalm greifen, der höhere Einnahmen verspricht.
Eine simple Einblendung eines Adsense-Werbeblocks kann als „geschäftliches Interesse“ ausgelegt werden. Ein Verkauf irgendwelcher Teile vom Dachboden bei eBay kann als „geschäftliches Interesse“ ausgelegt werden. Und so weiter – der Fantasie sind hier wie gewohnt keine Grenzen gesetzt.

Zudem: Diese neue Regelung greift ausschließlich bei Abmahnungen für einfach gelagerte Urheberrechtsverletzungen. Was zum Beispiel der Fall wäre, wenn man das Foto eines Brötchens von einer fremden WebSite auf seiner eigenen einbindet. Sofern auf der eigenen WebSite keine Werbung zu sehen ist…

Ach, es ist einfach jämmerlich, wie hier wieder einmal nur halbe Sachen gemacht wurden. Die Hoffnung, die im Vorfeld in die neue Regelung gesetzt wurden, wurden nicht erfüllt. Und somit bleibt es in den allermeisten Fällen wohl weiter beim alten.

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Brötchenfotos und andere Urheberrechte (Upd.)

[meinung]Ich komme nicht umhin, das Thema „Brötchenfotos“ noch einmal aufzugreifen, nachdem ich hier und hier bereits darüber geschrieben hatte. Als ich vorhin einen weiteren Bericht gefunden und verlinkt hatte, wurde ich in dem Beitrag auf einen Kommentar aufmerksam, der es meines Erachtens nach in sich hat. Ein H.R. Winter schreibt da:

Es gab wohl mal eine Zeit lang ein Kochbuchforum von Frau Knieper. Dort hatten sich einige User mit Frau Knieper zusammengetan und Rezepte erstellt und gesammelt. Dann wurde dieses Forum ploezlich geschlossen. Jetzt verwendet Frau Knieper die seinerzeit gesammelten Rezepte – auch die der Ex-User – auf ihrer schoenen Kochbuchseite. Auf Bitten der Ex-User, diese Rezepte aus der aktuellen Kochbuchseite zu entfernen wurde nicht reagiert.

Hmmm…

Nun schreibe ich ja nicht nur aufgrund solch einer Aussage einer mir fremden Person einen Beitrag mit wilden Behauptungen, ganz sicher nicht.
Allerdings ist so ein Kommentar durchaus geeignet, meine Neugier zu wecken. Und wenn meine Neugier geweckt ist, wird im Normalfall im nächsten Schritt Google angeworfen, meistens bringt das etwas. Und so auch hier. Und zwar ein Interview des Stern mit Frau Knieper.

Auf die Frage „Woher beziehen Sie Ihre Anregungen für neue Rezepte?“ gab Marion Knieper folgende Antwort:

„Zunächst einmal habe ich natürlich mit meinen Familienrezepten angefangen. Später haben wir ein sehr erfolgreiches, großes Forum für Kochbegeisterte betrieben, welches wir leider aus Zeitgründen schließen mussten. Viele der Rezepte haben wir jedoch auf der Kochbuchseite verewigt. Diese Rezepte sind bereits alle erprobt und dienen mir oft als Quelle.(…)“

Angesichts dieser Antwort erscheint der eingangs zitierte Kommentar plötzlich sehr glaubwürdig. Und nicht nur das fällt mir auf. Kurz vorher beantworte Frau Knieper die Frage „Kochen Sie jeden Tag etwas Neues? Haben Sie eine große Familie, die von dieser Experimentierwut profitiert?“ wie folgt:

„Die Hälfte der Rezepte sind neue Rezepte, die ich ausprobiere. Die andere Hälfte sind Rezepte, die bereits in diversen Kochbüchern vorhanden sind und die ich noch einmal nachkoche, um Fotos zu erstellen.(…)“

Irre ich mich jetzt oder erklärt Frau Knieper hier sehr deutlich, dass sie auf ihrer Homepage Rezepte veröffentlicht, die sie in diversen Kochbüchern gefunden hat?
Jetzt habe ich mir vorhin einmal die Mühe gemacht und eine ganze Weile wild durch alle möglichen Rezepte auf ihrer Seite gklickt. Und dabei ist mir eins aufgefallen: Da steht nirgends eine Quellenangabe. Auch nicht im Impressum. Hmmm…

Nun liegt mir ja wirklich nichts ferner als Frau Knieper hier irgendetwas zu unterstellen. Nur um das an dieser Stelle ganz deutlich klar zu machen. Aber es ist mir sicherlich gestattet, diesbezüglich ein paar Fragen in den Raum zu stellen. Gerade und vor allem dann, wenn jemand so massiv für die Wahrung der eigenen Urheberrechte eintritt und die Verwendung der eigenen Fotos auf anderen Webseiten abmahnen lässt. Und solche Fragen kann und sollte man angesichts gewisser Ungereimtheiten auch gerade dann stellen, wenn diese Personen mit dem Material, was hier angesprochen wird, ihren Lebensunterhalt verdienen. Hierzu ein weiteres Zitat aus dem Stern-Interview:

„(…) Wir finanzieren unser Kochbuch durch Werbung, und seit Kurzem leben wir auch davon. (…)“

Ich bin weder böse, noch unterstelle ich irgend jemandem etwas böses. Ich bin nur neugierig. Und frage mich deshalb einfach wie es mit den Urheberrechten aussieht, würde man tatsächlich aus Kochbüchern Rezepte abschreiben und auf der eigenen Seite veröffentlichen. Oder Rezepte aus Foren veröffentlichen, auch wenn die Personen, die das Rezept dort geposted hatten, dies nicht wünschen. Wie sieht es da mit den Urheberrechten aus? Und müsste/könnte man jemanden abmahnen, wenn er/sie Rezepte unter diesen Voraussetzungen veröffentlichen würde?

Wie gesagt, ich bin nur neugierig.

Update: Und weil ich tatsächlich neugierig bin, bin ich nun auch einmal der Anregung aus meinen Kommentaren gefolgt und habe mich hier ein wenig umgesehen:

1. Treffer, beim ersten Versuch: Curry Reis Auflauf(Iris1967) vs. Curry Reis Auflauf(Marion).

Ich habe keine Ahnung, ob hier Nutzungsrechte eingeräumt wurden und unterstelle sicher auch niemandem etwas. Aber zumindest scheint dieser Zufallsfund (und ich habe wirklich nur auf 1 einziges x-beliebiges Rezept geklickt) die im oben zitierten Interview getroffene Aussage zu bestätigen, die Rezepte aus dem Forum wurden umgeschrieben und verwendet.

Aber (auch das geht inzwischen aus meinen Kommentaren hervor): Rezepte sind nicht schützensfähig im Sinne des Urheberrechtes. Somit bleibt für mich im Augenblick einfach nur die Frage bestehen, ob dies alles nicht zumindest moralisch zweifelhaft ist. Auch angesichts solcher Aussagen, die ich hier verlinke, weil sie den oben zitierten Kommentar in meinen Augen zu bestätigen scheint.

Update 2: Auch Nerdcore ist nun abgemahnt worden, aufgrund einer falschen Tatsachenbehauptung.

hh_header_logo.jpgUpdate 3: Dass man hinsichtlich Rezepten und zugehöriger Fotos auch eine ganz andere Einstellung an den Tag legen kann beweist im Augenblick das Rezepte Blog hüttenhilfe. Der/die Macher hat angesichts der aktuell recht intensiven Berichterstattung alle Inhalte seines Rezepte Blogs unter eine Creative Commons-Lizenz gestellt. In meinen Augen durchaus erwähnenswert.

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Marions Kochbuch: Noch mehr Brötchenfotos (Upd.)

broetchen.jpgZur Abmahnung aufgrund der unerlaubten Verwendung eines Brötchenfotos habe ich mich bereits gestern geäußert, heute stelle ich fest, dass diese Geschichte weitaus suspekter ist, als es mir gestern schon vorkam.

Für die unerlaubte Verwendung eines Fotos wurde nicht allein der Blogger abgemahnt, über den ich berichtete, sondern das scheint noch eine Vielzahl weiterer Personen zu betreffen. Dies geht unter anderem aus der Diskussion in den Kommentaren zu einem Interview mit der Autorin des Online-Kochbuches hervor.

Ich finde es reichlich „interessant“, wie hier in meinen Augen Druck auf Webmaster und Blogger ausgeübt wird, um m.E. völlig überzogene „Lizenzgebühren“ für die Verwendung eines Fotos einzutreiben. Selbst in Fällen, in denen die Herkunft des Bildes nicht einmal gesichert ist. Vor allem irritiert mich die Tatsache, dass die „Lizenzgebühren“ so unterschiedlich in ihrer Höhe ausfallen, sie wirken auf mich wie zufällig festgelegt.

In einem Beitrag schrieb der User spitz:

In meinem Fall hat mein Bild zwar eine gewisse Ähnlichkeit mit dem auf der Seite der Kochbuchautorin, wurde aber tatsächlich vom mir selber erstellt und ist wesentlich älter.

Interessanterweise prangt an dieser Stelle seines Beitrages nun jedoch folgender Satz:

Edit:
Ein Teil dieses Beitrages mußte nach Aufforderung durch den Anwalt von (Name entfernt) entfernt werden.

Glücklicherweise kann man diese Aussage im nächsten Beitrag noch innerhalb des Zitates erkennen. Ich habe mir von diese Textabschnitten Screenshots angefertigt für den Fall, dass auch diese in Kürze überarbeitet werden müssen.

Der Benutzer Teasy schreibt in seinem Beitrag, dass er ebenfalls angeschrieben wurde. Er erkennt, dass er mit der Verwendung des Bildes eine Urheberrechtsverletzung begangen hat und vermeldet, dass er durch den Anwalt zu Zahlung von 260 Euro Lizenzgebühren für dieses Bild aufgefordert wurde und diese aufgrund einer Klageandrohung auch gezahlt hat. Es handelte sich in seinem Fall um die Abbildung eines Christstollens.

Gleich im nächsten Beitrag finden wir einen weiteren Christstollen, nein, eine vermeintliche Verwendung des Fotos eines Christstollens aus dem Online-Kochbuch. Flori2007 schreibt:

Auch ich war gestern erstaunt, eine Abmahnung der Kanzlei (Name entfernt) erhalten zu haben.
Ebenfalls eine Abbildung eines Christstollen, die lt. Anwalt aus „Marions Kochbuch“ stammen soll, dabei kannte ich diese Seite bis zum Schreiben des Anwalts gar nicht.
Ich „klaue“ generell keine Abbildungen einfach so aus dem Internet.

Allerdings beträgt bei mir die Lizenzgebühren für ein Foto (nein keine Fotokunst, sondern eine ganz einfache Abbildung) ganze EUR 1.660,- !
(hier wurde gleich eine doppelte Nutzung berechnet, weil es für die betroffene Webseite auch ein ReDirect gibt, physikalisch jedoch nur einen Server. Also auch für die ReDirect EUR 830,-!)

Interessant:
Das Schreiben wurde lt. Poststempel am 21.12.2006 aufgegeben, zugestellt am 27.12.2006. Die Frist wurde jedoch mit 19.12.2006 angegeben. Also rückwirkend 2 Tage nach Absenden des Schreibens!
Rechtlich als Abmahnung daher unzulässig, da ohne Frist.

Auch hiervon gibt es einen Screenshot.
Und in diesem Falle betragen die Lizenzgebühren für Bild des Christstollens nun schon 830 Euro. Aha.

Auch die Betreiber von www.bundesligaforen.de wurden abgemahnt. Grund in diesem Fall: Ein User des Forums hatte ein Bild aus einem ausländischen Forum hotlinked. Und dieses Bild stammte offenbar aus dem besagten Online-Kochbuch. Für alle von einer Abmahnung durch den Anwalt der Kochbuchschreiber betroffenen wurde in diesem Forum nun ein eigener Bereich eingerichtet. Und da passiert auch einiges…

Um es aber noch einmal klar zum Ausdruck zu bringen:

Urheberrechtsverstöße dieser Art sind ganz klar nicht in Ordnung und ich kann gewisse Frustration bei einem Fotografen nachvollziehen, wenn er seine Bilder auf allen möglichen Webseiten und in hunderten Foren wiederfindet. Keine Frage. Ich habe allerdings ein Problem mit Leuten, die in so einem Fall die große Keule auspacken und völlig undifferenziert auf alles einprügeln, was in irgendeiner Form verdächtig scheint. Wie man sich irren kann, beweisen die beiden oben genannten Fälle, möglicherweise gibt es davon sogar noch mehr. Zudem sollte man in meinen Augen durchaus differenzieren, welcher Art diese Urheberrechtsverletzungen sind. Betreibt ein Webmaster ein Online-Rezeptbuch ähnlich dem oben genannten und verwendet dafür ohne nachzufragen diese Fotos, dann ist das ganz klar ein Verstoß, der geahndet werden sollte. Schreibt aber beispielsweise ein Blogger einen Beitrag über ein leckeres Rezept, welches er auf der Seite gefunden und nachgekocht hat und verwendet dann ein Foto von dieser Seite und verlinkt zudem noch dorthin, dann ist das in meinen Augen nicht mal ansatzweise abmahnwürdig. Das ist hervorragende Werbung für die Ursprungsseite, für lau!

Eine Abmahnwelle wie die derzeit laufende ist jedoch alles andere als eine gute Werbung für die eigene Seite. Sicherlich werden die Besucherzahlen enorm in die Höhe geschnellt sein (und ich verlinke die Seite aus gutem Grund nicht), aber der Ruf ist ruiniert, das biegt man nicht wieder gerade. Und wenn selbst die Personen abgemahnt werden, die eigentlich gute Werbung für die eigene Seite gemacht haben – dann sägt man sich den Ast weg, auf dem man sitzt.

Wie man hier für die Zukunft vorbeugen könnte, ist eigentlich jedem klar, aber dennoch wird es einfach nicht umgesetzt. Die erste Abmahnung muss kostenfrei werden! Dann können derartige Dinge nicht passieren. Wer in gutem Glauben oder unabsichtlich oder aus Dummheit bzw. Nichtwissen heraus bspw. eine derartige Urheberrechtsverletzung begeht, wird nach einem Schuss vor den Bug schleunigst zusehen, das zu korrigieren. Wer jedoch in einer angemessenen Frist (und damit meine ich nicht 2-3 Tage!) nicht reagiert, rutscht so in Phase 2 und dann wird es teuer. Würde dies endlich durchgesetzt werden, wären viele Probleme aus der Welt.

Update: Auf einen weiteren Fall aus dieser Reihe wurde ich heute durch einen Link aufmerksam. Auch hier ist die Verwendung eines Bildes aus dem Kochbuch nicht wirklich klar erwiesen. Ich bin immer wieder erfreut wenn es jemandem in so einer Situation immer noch gelingt, vollkommen sachlich zu schreiben. Hut ab!

Gibt es noch weitere bekannte und dokumentierte Fälle dieser Art?

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Saublöde Brötchen

Ich wollte ja eigentlich nicht schon wieder über Abmahnungen und Maulkörbe schreiben; es macht einfach keinen Spaß, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen. Aber andererseits nerven mich genau diese Dinge so sehr, dass ich dann am Ende doch nicht meine Klappe halten kann. Und aktuell sind es wieder mal 2 Fälle, die mir ziemlich auf die Nerven gehen.

Da hätten wir zum ersten das Brötchenfoto.
Ein (nun Ex-)Blogger suchte ein Foto eines Brötchens für sein Blog, wurde via Bildersuche fündig und stellte das Foto in einem seiner Beiträge online. Das Foto wurde von dem Fotografen, der es angefertigt hatte, dort entdeckt und dieser mahnt nun den Blogger aufgrund widerrechtlicher Nutzung ab. Streitwert: 6000 Euro!

Nun, die eine Sache ist die Verwendung des Fotos durch den Blogger. Das war, mal krass gesagt, dumm. Hätte er besser wissen sollen, keine Frage. Die Rechte liegen beim Fotografen und insofern ist es auch für mich nachvollziehbar, dass der ein wenig angepisst ist.
ABER: Ein Streitwert von 6000 Euro für ein Allerweltsfoto ist nicht nur übertrieben, das ist gierig! Auf wessen Veranlassung hin dieser Streitwert festgelegt wurde, keine Ahnung. Aber er ist nicht mal im Ansatz angemessen, nicht für ein solches Foto. Wie schreibt es Thomas Klotz in seinem Kommentar so treffend?

„Der Streitwert für den Unterlassungsanspruch kann maximal so hoch sein wie die Beeinträchtigung, die von dem beanstandeten Verhalten ausgeht, soll heißen: Maximal so hoch wie der Honoraranspruch.“

Ich bin wirklich neugierig, wie man mit einem Foto eines Brötchens einen Honoraranspruch von 6000 Euro begründen will. Für mich ist das nicht nachvollziehbar. Aber vielleicht bringt da ja der Beitrag von Marius ein wenig Licht in die trübe Suppe.

Die 2. derzeit aktuelle Geschichte ist der erneute Versuch, einem Blogger einen Maulkorb umzuschnallen, da seine Satire manchem zu bissig erscheint. Oder einfach nur saublöd.

Die Rede ist von 2 Abmahnungen zweier Mediamärkte gegen media-bloed.de und fettisch.de. Der Betreiber beider Seiten nimmt dort die aktuelle saublöde Kampagne aufs Korn, indem er sie in abgewandelter Form überspitzt nachstellt. Wie das eben so funktioniert in der Satire. Den Mediamärkten war dies jedoch ein Dorn im Auge, sie sehen eine Verletzung ihrer Markenrechte und zudem wettbewerbsrechtliche Probleme. Und ließen aus diesen Gründen den Blogger durch ihren „Ich bin doch nicht blöd“-Anwalt abmahnen.

Im Law-Blog wird der ganze Sachverhalt mal fein säuberlich aufgedröselt und am Ende bleibt von den Vorwürfen eigentlich nichts mehr übrig, was eine Abmahnung rechtfertigen könnte. Aber wie das eben so ist bei Abmahnungen: die Rechtmäßigkeit oder Sinnhaftigkeit wird erst vor Gericht festgestellt. Und das kostet Geld. Und darauf bauen eben diese „Goliath gegen David“-Abmahnungen auf: eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen die meisten aufgrund der hohen Kosten und des Risikos und lassen sich so den Mund verbieten.

Und das Fazit aus beiden Geschichten ist wieder einmal: Solange Abmahnungen nicht abgeschafft oder für den ersten Fall der Kostennote beraubt werden, werde ich hier sicher noch viele weitere derartige Vorfälle zur Sprache bringen müssen. Leider.

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