Mehr zu SuperGu

In meinem Artikel SuperGu vs. Pligg hatte ich davon berichtet, dass SuperGu mit anwältlicher Hilfe versucht, Pligg das Leben schwer zu machen. Wie sich der Sachverhalt im Augenblick darstellt, hat SuperGu ein Template des OpenSource Digg-Klons Pligg nachbauen lassen und will nun aufgrund der Ähnlichkeiten Rechte anmelden. Mehr der wirren Details könnt Ihr dem oben verlinkten Artikel entnehmen.

Ein paar weitere Maßnahmen von SuperGu haben inzwischen bei mir den Verdacht geweckt, da könnte noch weit mehr dahinter stecken, als bislang zu erkennen ist. Der/die SuperGu-Macher versuchen, Rechte an CSS-Codes anzumelden, der laut Pligg nachweislich aus dem CVS-Repository von Pligg stammt. Dies betrifft ein weiteres Pligg-Template namens Mollio-Beat. Dieses Template war eine zeitlang das Standard-Template von Pligg und läuft demzufolge auf vielen Seiten, die Pligg einsetzen. Die Pligg-Entwickler sagen: Die CSS-Codes, an denen Rechte angemeldet werden sollen, stammen aus unserer Feder und existierten bereits, bevor es SuperGu überhaupt gab.

Dieser Vorgang legt nun den Verdacht nahe, dass die ganze Aktion weitaus größer geplant ist, als bislang erkennbar. Würde der Versuch, Copyright für die Stylesheets von Mollio-Beat anzumelden erfolgreich sein, könnte SuperGu dieses Treiben extrem ausweiten. Sie wären dann in die Lage versetzt, jeden Nutzer des Mollio-Beat Templates aufgrund von Copyrightverletzungen zu verklagen. Und das scheint in meinen Augen letztlich auch das eigentliche Ziel zu sein. Warum sonst sollte jemand für ein fremdes, weit verbreitetes Template Rechte anmelden wollen?

SuperGu war bereits in der Vergangenheit diverse Male unangenehm aufgefallen. Zum einen, wie in meinen Kommentaren schon von Micha berichtet wurde, weil SuperGu sehr offensichtlich Digg kopierte und die „Inspiration“ durch Digg bestritt, zudem fiel die optische Nähe zum Original doch etwas zu deutlich aus. SuperGu ging allerdings noch einen Schritt weiter: Nicht nur die Idee und die Optik wurden geklont, die Digg-User wurden gleich mitgeklont. So fiel manch einem auf, dass man als Top-User von Digg plötzlich auch mit identischem oder sehr ähnlichem Namen bei SuperGu als Top-User auftauchen kann. Ein Schelm, wer böses dabei denkt…

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SuperGu vs. Pligg

Soeben habe ich einen ziemlich interessanten Beitrag auf dem Pligg Blog gelesen. Laut diesem Beitrag versuchen die Macher von SuperGu im Augenblick, Pligg aufgrund angeblicher Copyrightverletzungen das Leben schwer zu machen.

Zunächst aber kurz ein paar Details zu Pligg und SuperGu:
Bei Pligg handelt es sich um ein Open Source Projekt, welches einen auf dem Code von menéame basierenden digg-Klon entwickelt. Ich verfolge das Projekt schon geraume Zeit und finde die Ergebnis inzwischen bereits sehr gelungen und schon recht ausgereift. Ich selbst nutze derzeit den Code von Pligg für die Umsetzung eines eigenen Projektes (zu welchem ich in naher Zukunft hier Details veröffentlichen werde. Noch ist das „Psssst!“).

SuperGu möchte einen eigenen digg-Klon auf die Beine stellen, soweit ich das beurteilen kann, als Closed Source. Auch hier greift man auf den menéame-Code zurück, den man laut eigener Aussage mit kreativen Ideen bereichert und erweitert. Aber: Es existiert außer ein paar winzigen Screenshots bislang nichts. Nicht einmal die Demo ist bislang nutzbar.

Schauen wir uns nun einmal die Vorwürfe an sich an (Zitat aus dem Schreiben der Anwälte von SuperGu):

The overall layout and functionality of your yget template is similar in look and feel to SuperGu’s software. First, the location and shapes of the vote box are substantially similar with only a minor variation of inverting the chevron between he vote option and total vote tabulator. Second, the navigation tabs along the top of your yget template, „Published“, „Unpublished“ and „Submit a new story“ are dentical. Third, the left side vertical menu on SuperGu has only been shifted to the right side. Fourth, the „Search“ field is in the same location as SuperGu. Fifth, the „sort“ feature located underneath the search field is in the same location as SuperGu despite the utilization of different words to achieve the same meaning to the user. Sixth, the „RSS“ button (top right) next to „sort“ and underneath „search“ is similar to SuperGu’s RSS icon. Seventh, the „Tag“ feature is located in identical location as SuperGu’s placed in the storybox beneath posted by“ and above „story description.“ Eighth, the „Storybox“ is the same location as SuperGu and includes the same features of „Comment“ „Add the link to…“ (Save), and „Tell a friend“(Email). Ninth, the page numbers at the bottom of the screen are similar to SuperGu’s design, and they function the same as SuperGu. Tenth, the verbiage „Powered by Pligg“ is identical to „Powered by SupcrGu.“

Last, the „sidebar“ menus are the same as SuperGu in appearance and method of operation. Within the sidebar menus the registration/login box which looks and operates the same as SuperGu. Furthermore, the Ajax effect applied to all the boxes within the sidebar menu when they open and close is identical. The dialog boxes open/close with a button which operates and looks similar to SuperGu with only the minor variation of placing the down arrow in a circle as opposed to a square. The „read more“ link operates the same and is in the same location as SuperGu’s „more“ button.

Alle Achtung, das sind ja jede Menge Copyrightverletzungen! Man sollte sich wohl beide Varianten einmal genauer anschauen. Auf der einen Seite die Pligg-Demoseite, auf der anderen Seite den existierenden Screenshot von SuperGu. Ähnlichkeiten erkannt?

Interessant finde ich als erstes, dass hier eine Ähnlichkeit von Funktionalitäten als Copyrightverletzungen angesehen werden. „Read more“ funktioniert genau wie „more“? Nein! Und das ist ja auch eine vollkommen neue, nie dagewesene Funktionalität, die noch niemand zuvor jemals so genutzt hat! Das RSS-Icon ist das gleiche? NEIN! Unfassbar, am besten gleich die Mozilla Foundation verklagen! Und hey, mal ganz ehrlich: „Powered by Pligg“ im Footer der Seite – das ist doch ganz klar abgekupfert… Auch die Navigation zwischen den einzelnen Seiten hab ich SO noch nie gesehen…

Auch die anderen Vorwürfe sind meines Erachtens nach nicht wirklich haltbar. Sie sind in meinen Augen durch die Bank weg an den Haaren herbei gezogen, Pligg geht da gestalterisch mit dem yget Template keine neuen Wege, all das sieht man seit vielen Jahren in dieser und ähnlicher Form auf den unterschiedlichsten Seiten. Interessant wird das ganze Theater allerdings noch durch die Tatsache, dass den Pligg-Machern offenbar ein/e Dokument/Datei vorliegt, in der jemand von SuperGu Anweisungen erhält, wie er das yget-Theme von Pligg für SuperGu nachbauen soll.

Richtig spannend und unterhaltsam wird das Ganze nun aber noch durch die Tatsache, dass SuperGu Rechte an Code anmeldet, der nachweislich 1-zu-1 aus dem Pligg-Repository bei Sourceforge kopiert wurde. Und offenbar ebenso überprüfbar von Pligg-Entwicklern stammt. Eigentor?
Nun, wie mir scheint versucht hier jemand, lästige Mitbewerber, die etwas auf die Beine gestellt haben, durch den Einsatz rechtlicher Mittel zu beseitigen. Von dem SuperGu-Projekt gibt es nach wie vor nichts zu sehen außer ein paar Screenshots. Die Tatsache, dass Pligg recht weit gediehen und durchaus für den praktischen Einsatz nutzbar ist, scheint hier jemandem ein riesiger Dorn im Auge zu sein. Sollten die Angaben der Pligg-Macher allerdings tatsächlich so stimmen, dann dürfte die ganze Angelegenheit für SuperGu mächtig nach hinten losgehen. Dumm ist nur wie immer in solchen Fällen: Die Geschichte kostet die Pligg-Macher sicherlich eine Menge Geld. Ich hoffe nicht, dass diese Aktion aus diesem Grund letztlich dann doch zu einer Einstellung des Projekts führen wird.

Update: SuperGu hat nun eine Passwortabfrage vor die WebSite geschaltet. Wahrscheinlich war der Ansturm dank digg dann doch wesentlich größer, als erwartet. Auch die Foreneinträge nach dieser Aktion waren alles andere als freundlich. Verständlicherweise…

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Abmahngebühren gedeckelt?

Mitnichten!

In der Pressemitteilung der Bundesregierung ist nachzulesen:

Das Gesetz verbessert auch die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Diese mussten zum Teil hohe Anwaltskosten zahlen für eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung. Eine Urheberrechtsverletzung liegt zum Beispiel vor, wenn ein Schüler in einer Internet-Tauschbörse ein einzelnes Musikstück zum Download anbietet.

In einem solchen Fall kann künftig eine Kanzlei nur noch 50 Euro von dem Schüler verlagen. „Mit der Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs auf 50 Euro für die erste anwaltliche Abmahnung stellen wir sicher, dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird. Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt“, so Zypries.

Das soll sie also nun sein, die versprochene Verbesserung der Abmahnungsregelungen. Während manche bereits jubeln, bin ich wieder einmal mehr als enttäuscht angesichts einer weiteren verpassten Chance, hier endlich Einhalt zu gebieten. Denn wenn wir uns diese Meldung einmal auf der Zunge zergehen lassen, kommt sehr schnell der bittere Beigeschmack durch.

Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt.“ steht da. Und damit stehen wir wieder da, wo wir uns bereits befanden. Die Unsicherheit bleibt bestehen, denn es ist unklar, für wen diese Regelung denn nun gelten soll. Der kleine, aber folgenschwere Zusatz „wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt“ sorgt dafür, dass wieder nach eigenem Gutdünken festgelegt wird, wer geschäftliche Interessen verfolgt und wer nicht. Und im Zweifelsfall wird ein abmahnender Anwalt auch nach dem kleinsten Strohhalm greifen, der höhere Einnahmen verspricht.
Eine simple Einblendung eines Adsense-Werbeblocks kann als „geschäftliches Interesse“ ausgelegt werden. Ein Verkauf irgendwelcher Teile vom Dachboden bei eBay kann als „geschäftliches Interesse“ ausgelegt werden. Und so weiter – der Fantasie sind hier wie gewohnt keine Grenzen gesetzt.

Zudem: Diese neue Regelung greift ausschließlich bei Abmahnungen für einfach gelagerte Urheberrechtsverletzungen. Was zum Beispiel der Fall wäre, wenn man das Foto eines Brötchens von einer fremden WebSite auf seiner eigenen einbindet. Sofern auf der eigenen WebSite keine Werbung zu sehen ist…

Ach, es ist einfach jämmerlich, wie hier wieder einmal nur halbe Sachen gemacht wurden. Die Hoffnung, die im Vorfeld in die neue Regelung gesetzt wurden, wurden nicht erfüllt. Und somit bleibt es in den allermeisten Fällen wohl weiter beim alten.

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Brötchenfotos und andere Urheberrechte (Upd.)

[meinung]Ich komme nicht umhin, das Thema „Brötchenfotos“ noch einmal aufzugreifen, nachdem ich hier und hier bereits darüber geschrieben hatte. Als ich vorhin einen weiteren Bericht gefunden und verlinkt hatte, wurde ich in dem Beitrag auf einen Kommentar aufmerksam, der es meines Erachtens nach in sich hat. Ein H.R. Winter schreibt da:

Es gab wohl mal eine Zeit lang ein Kochbuchforum von Frau Knieper. Dort hatten sich einige User mit Frau Knieper zusammengetan und Rezepte erstellt und gesammelt. Dann wurde dieses Forum ploezlich geschlossen. Jetzt verwendet Frau Knieper die seinerzeit gesammelten Rezepte – auch die der Ex-User – auf ihrer schoenen Kochbuchseite. Auf Bitten der Ex-User, diese Rezepte aus der aktuellen Kochbuchseite zu entfernen wurde nicht reagiert.

Hmmm…

Nun schreibe ich ja nicht nur aufgrund solch einer Aussage einer mir fremden Person einen Beitrag mit wilden Behauptungen, ganz sicher nicht.
Allerdings ist so ein Kommentar durchaus geeignet, meine Neugier zu wecken. Und wenn meine Neugier geweckt ist, wird im Normalfall im nächsten Schritt Google angeworfen, meistens bringt das etwas. Und so auch hier. Und zwar ein Interview des Stern mit Frau Knieper.

Auf die Frage „Woher beziehen Sie Ihre Anregungen für neue Rezepte?“ gab Marion Knieper folgende Antwort:

„Zunächst einmal habe ich natürlich mit meinen Familienrezepten angefangen. Später haben wir ein sehr erfolgreiches, großes Forum für Kochbegeisterte betrieben, welches wir leider aus Zeitgründen schließen mussten. Viele der Rezepte haben wir jedoch auf der Kochbuchseite verewigt. Diese Rezepte sind bereits alle erprobt und dienen mir oft als Quelle.(…)“

Angesichts dieser Antwort erscheint der eingangs zitierte Kommentar plötzlich sehr glaubwürdig. Und nicht nur das fällt mir auf. Kurz vorher beantworte Frau Knieper die Frage „Kochen Sie jeden Tag etwas Neues? Haben Sie eine große Familie, die von dieser Experimentierwut profitiert?“ wie folgt:

„Die Hälfte der Rezepte sind neue Rezepte, die ich ausprobiere. Die andere Hälfte sind Rezepte, die bereits in diversen Kochbüchern vorhanden sind und die ich noch einmal nachkoche, um Fotos zu erstellen.(…)“

Irre ich mich jetzt oder erklärt Frau Knieper hier sehr deutlich, dass sie auf ihrer Homepage Rezepte veröffentlicht, die sie in diversen Kochbüchern gefunden hat?
Jetzt habe ich mir vorhin einmal die Mühe gemacht und eine ganze Weile wild durch alle möglichen Rezepte auf ihrer Seite gklickt. Und dabei ist mir eins aufgefallen: Da steht nirgends eine Quellenangabe. Auch nicht im Impressum. Hmmm…

Nun liegt mir ja wirklich nichts ferner als Frau Knieper hier irgendetwas zu unterstellen. Nur um das an dieser Stelle ganz deutlich klar zu machen. Aber es ist mir sicherlich gestattet, diesbezüglich ein paar Fragen in den Raum zu stellen. Gerade und vor allem dann, wenn jemand so massiv für die Wahrung der eigenen Urheberrechte eintritt und die Verwendung der eigenen Fotos auf anderen Webseiten abmahnen lässt. Und solche Fragen kann und sollte man angesichts gewisser Ungereimtheiten auch gerade dann stellen, wenn diese Personen mit dem Material, was hier angesprochen wird, ihren Lebensunterhalt verdienen. Hierzu ein weiteres Zitat aus dem Stern-Interview:

„(…) Wir finanzieren unser Kochbuch durch Werbung, und seit Kurzem leben wir auch davon. (…)“

Ich bin weder böse, noch unterstelle ich irgend jemandem etwas böses. Ich bin nur neugierig. Und frage mich deshalb einfach wie es mit den Urheberrechten aussieht, würde man tatsächlich aus Kochbüchern Rezepte abschreiben und auf der eigenen Seite veröffentlichen. Oder Rezepte aus Foren veröffentlichen, auch wenn die Personen, die das Rezept dort geposted hatten, dies nicht wünschen. Wie sieht es da mit den Urheberrechten aus? Und müsste/könnte man jemanden abmahnen, wenn er/sie Rezepte unter diesen Voraussetzungen veröffentlichen würde?

Wie gesagt, ich bin nur neugierig.

Update: Und weil ich tatsächlich neugierig bin, bin ich nun auch einmal der Anregung aus meinen Kommentaren gefolgt und habe mich hier ein wenig umgesehen:

1. Treffer, beim ersten Versuch: Curry Reis Auflauf(Iris1967) vs. Curry Reis Auflauf(Marion).

Ich habe keine Ahnung, ob hier Nutzungsrechte eingeräumt wurden und unterstelle sicher auch niemandem etwas. Aber zumindest scheint dieser Zufallsfund (und ich habe wirklich nur auf 1 einziges x-beliebiges Rezept geklickt) die im oben zitierten Interview getroffene Aussage zu bestätigen, die Rezepte aus dem Forum wurden umgeschrieben und verwendet.

Aber (auch das geht inzwischen aus meinen Kommentaren hervor): Rezepte sind nicht schützensfähig im Sinne des Urheberrechtes. Somit bleibt für mich im Augenblick einfach nur die Frage bestehen, ob dies alles nicht zumindest moralisch zweifelhaft ist. Auch angesichts solcher Aussagen, die ich hier verlinke, weil sie den oben zitierten Kommentar in meinen Augen zu bestätigen scheint.

Update 2: Auch Nerdcore ist nun abgemahnt worden, aufgrund einer falschen Tatsachenbehauptung.

hh_header_logo.jpgUpdate 3: Dass man hinsichtlich Rezepten und zugehöriger Fotos auch eine ganz andere Einstellung an den Tag legen kann beweist im Augenblick das Rezepte Blog hüttenhilfe. Der/die Macher hat angesichts der aktuell recht intensiven Berichterstattung alle Inhalte seines Rezepte Blogs unter eine Creative Commons-Lizenz gestellt. In meinen Augen durchaus erwähnenswert.

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