Mehr zum Auskunftsanspruch

Patrick Breyer durchleuchtet das neue „Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums“ und erklärt das Ganze aus juristischer Sicht. Zitat:

Eine schwere Rechtsverletzung kann nach Meinung des Gesetzgebers vorliegen, „wenn eine besonders umfangreiche Datei, wie ein vollständiger Kinofilm, oder ein Musikalbum oder Hörbuch vor oder unmittelbar nach seiner Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.“

Nun, das entspricht in etwa dem, was ich ebenfalls heraus gelesen habe. Aber auch der Rest seines Beitrages ist in jedem Fall informativ.

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Die Musikindustrie kriegt Deine Daten

Es ist so gekommen, wie ich vergangene Woche bereits vermutet hatte: Der Bundestag hat das Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums verabschiedet.

Nach diesem Gesetz soll es nun Rechteinhabern erlaubt sein, beim jeweiligen Provider die Daten eines Anschlußinhabers abzufragen, ohne den Umweg über die Staatsanwaltschaften gehen zu müssen. Zwar wurde das Feigenblatt des Richtervorbehaltes eingebracht, ich persönlich glaube jedoch nicht, dass der Musikindustrie so große Steine in den Weg gelegt wurden. Zu schnell ist bekannt, welcher Richter einfach dazu zu bewegen ist, seinen Stempel unter solch einen Antrag zu setzen.

Die scheinbar schwammige Formulierung, nur Rechtsverletzungen in „gewerblichem Ausmaß“ fallen unter diese neue Regelung, wurde mit Bedacht gewählt, was man darunter versteht wird auch direkt erläutert: die Verschaffung eines mittelbaren wirtschaftlichen Vorteils (sprich: ich muss nicht bezahlen was ich mir herunterlade) reicht aus, dass die Rechteinhaber beispielsweise dann bereits auf diese Möglichkeiten zurückgreifen können, wenn lediglich ein einziges Album geshared wurde.

Die mit diesem Gesetz eingeführte Deckelung der Abmahnkosten in Höhe von 100 Euro (wir erinnern uns: „versprochen“ waren mal 50…) ist in nach meiner Ansicht auch nur Augenwischerei. Vielleicht greift die Deckelung dann, wenn jemand einen einzigen Song in seinem Share herumliegen hat. Darüber hinaus handelt es sich ja bereits um „gewerbliches Ausmaß“, wie wir gerade gelernt haben.

Die Lobbyarbeit der Contentmafia war wieder einmal erfolgreich. Es mag erschrecken, aber unsere Politiker zeigen wieder einmal zu deutlich, wer wirklich das Land regiert. Aber uns Verbrauchern bleiben auch weiterhin Mittel und Möglichkeiten, unseren Kopf durchzusetzen. Eine Möglichkeit wäre, die Musik direkt beim Erzeuger (sprich: Musiker) zu kaufen, wie es viele schon seit einiger Zeit tun. Dann fällt für diese auch wesentlich mehr ab, als derzeit an der Tagesordnung ist. Von der Möglichkeit, in Zukunft ganz spezielle P2P-Clients zu verwenden, will ich jetzt mal gar nicht sprechen. Die Technik macht vieles möglich…
Allerdings denke (hoffe?) ich, das nächste Urteil aus Kassel ist nicht all zu weit entfernt.

Nachtrag: Ich hab nochmal ein wenig gestöbert, weil ich diese eine Aussage unbedingt wieder finden wollte. Da ist sie:

„Verbindungsdaten dienen der Strafverfolgung, insbesondere der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, aber nicht der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie“, sagte die SPD-Politikerin (Brigitte Zypries) dem Nachrichtenmagazin Focus. „Wenn wir anfangen, das zu erweitern, verliert der Staat an Glaubwürdigkeit.“

Nun, das hat er bereits für mich. Nicht nur, aber auch deshalb. Es war vorherzusehen, dass ein Hintertürchen – ach was, ein Tor – offen bleibt.

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Mit Ignoranz gesegnet? (Update)

Bei manchen Meldungen, die man zu lesen bekommt, fällt mir so hin und wieder die Kinnlade auf den Tisch und ich beginne zu überlegen, wo ich schnell so viel zu futtern organisieren kann, wie ich kotzen möchte.

Eine solche Meldung ist „Musikindustrie soll Zugriff auf Kommunikationsdaten erhalten“ bei (unter anderem) Golem. Es wird berichtet, dass am kommenden Freitag über den Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ im Bundestag abgestimmt werden soll. In diesem Entwurf heist es unter anderem:

„In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung oder in Fällen, in denen der Verletzte gegen den Verletzer Klage erhoben hat, besteht der Anspruch unbeschadet von Absatz 1 auch gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß 1. rechtsverletzende Vervielfältigungsstücke in ihrem Besitz hatte, 2. rechtsverletzende Dienstleistungen in Anspruch nahm, 3. für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte oder 4. nach den Angaben einer in Nummer 1, 2 oder Nummer 3 genannten Person an der Herstellung, Erzeugung oder am Vertrieb solcher Vervielfältigungsstücke, sonstigen Erzeugnisse oder Dienstleistungen beteiligt war, es sei denn, die Person wäre nach den §§ 383 bis 385 der Zivilprozessordnung im Prozess gegen den Verletzer zur Zeugnisverweigerung berechtigt.“

Dieses Gesetz würde also, wenn es so beschlossen wird, der Contentindustrie Zugriff auf die durch Provider im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung zu speichernden Verkehrsdaten gewähren. Direkten Zugriff, ohne Umweg über Strafanzeigen und Staatsanwälte!

Angesichts dieses Vorhabens frage ich mich im Augenblick, wie ignorant man eigentlich sein kann. Es ist noch nicht mal einen Monat her, dass das Bundesverfassungsgericht folgendes in einem Eilverfahren angeordnet hat:

„Anbieter von „Telekommunikationsdiensten haben die verlangten Daten zwar zu erheben und zu speichern. Sie sind jedoch nur dann an die Strafverfolgungsbehörde zu übermitteln, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat […] ist“

Zu früh „gefreut„?

Sicher, noch ist das Gesetz nicht durch gewunken. Noch nicht… Aber ich frage mich (neben der Sorge, dass wieder einmal von allen Seiten nur genickt wird), wie man einen solchen Gesetzesentwurf zur Abstimmung bringen kann, wenn er eindeutig und selbst für Laien auf den ersten Blick erkennbar einer mehr als eindeutigen Regelung widerspricht?! Sind unsere Politiker dümmer als wir? Oder einfach nur ein mächtiges Stück ignoranter?

Der Arbeitskreis Voratsdatenspeicherung liegt in meinen Augen richtig damit, wenn sie den Rücktritt von Bundesjustizministerin Zypries fordern. Ich diese Forderung zunächst etwas albern, bin mir nun aber sicher, dass dieser Rücktritt nur der allererste kleine Schritt in die richtige Richtung wäre.

Update: Der Rechtsausschuß des Bundestages hat das ganze gestern bereits abgenickt und durchgewunken! Es fällt mir schwer, angesichts dieser Kaltschnäuzigkeit und Ignoranz noch ruhig zu bleiben. Da gibt es nun eine Anordnung, wie mit den im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erfassten Daten umzugehen ist und bei der Zuordnung von IP- zu Wohnadressen sollen nun Unternehmen bzw. deren Anwälte relativ einfach an exakt diese Informationen gelangen können?

Für mich stellt sich ja im Augenblick vor allem eine Frage: Wenn die Provider laut aktueller Gesetzeslage die Verbindungsdaten nur für Abrechnungszwecke speichern dürfen, dies bei den vorherrschenden Flatrates jedoch nicht mehr notwendig ist (was inzwischen auch gerichtlich bestätigt wurde), woher kommen dann diese Daten? An welcher Stelle speichert ein Provider noch, wer wann welche IP-Adresse zugewiesen bekam? Richtig!

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Diktatur der Contentindustrie

Jeder kennt sicherlich dieses Szenario aus dem einen oder anderen Film: Ein mächtiger Konzern hat die Weltherrschaft an sich gerissen und kontrolliert die Bürger. Politiker werden durch die Konzernspitze eingesetzt und kontrolliert und sind nur noch Marionetten, um den Schein zu wahren. Die Bürger werden auf Schritt und Tritt überwacht und im Bedarfsfall ausgeschaltet, dazu setzt der Konzern seinen unternehmenseigenen „Wachschutz“ ein, gern in schwarzen Uniformen. Mitten drin dann unser Held. Oft eine spannende und fantasievolle Geschichte, irgendwann in ferner Zukunft angesiedelt.

Unsere Demokratievernichter sorgen derzeit dafür, dass die Realität diesen Zukunftskinofantasien einen Schritt näher kommt. Der Bundesrat hat sich gestern nämlich dafür ausgesprochen, der Musikindustrie (und Filmindustrie) eine „Enttarnung von Urheberrechtsverletzern“ zu erleichtern. Der Auskunftsanspruch gegen unbeteiligte Dritte (wie z.B. Internetprovider) soll nach dem Willen des Bundesrates in Zukunft für die Vertreter der Contentindustrie dahingehend vereinfacht werden, dass ein richterlicher Beschluss zur Herausgabe der Daten nicht notwendig sein soll. Um es vereinfacht zu erklären: Glaubt ein von der MI beauftragtes Unternehmen wie bspw. Logistep ausreichend Hinweise auf eine Urheberrechtsverletzung von einer bestimmten IP-Adresse aus gefunden zu haben, dann soll dieses Unternehmen in Zukunft direkt den Internetprovider auf die Herausgabe der Daten der zu dieser Adresse gehörenden Person ansprechen können. Der „mühsame Umweg“ über die Behörden sowie der Einsatz der für solche Fälle bislang vorgesehenen Rechtsmittel wäre also nicht mehr nötig.

Damit scheint die in der Vergangenheit angewandte Taktik der Contentindustrie nun Erfolg zu haben. Mit automatisierten Massenanfragen haben Unternehmen wie Logistep die Justizsysteme versucht lahm zu legen. Dem sollte nun begegnet werden, indem für jede Anfrage eine Bearbeitungsgebühr von 200 Euro erhoben wird und zudem ein Richtervorbehalt vorgesehen war. Die Mitglieder des Bundesrates haben sich jedoch gegen diese von der Regierung geplante Maßnahmen ausgesprochen und wollen im Gegenteil die Erlangung dieser Auskünfte immens erleichtern. Mit diesem Schritt würden nun private Unternehmen in gewissem Rahmen ähnliche Rechte wie der Polizei bzw. dem Justizapperat zugesprochen. Die Prüfpflicht der Provider soll entfallen, da ein Auskunftsanspruch nur bei einer „offensichtlichen“ Rechtsverletzung bestünde, wenn also ein Verstoß gegen das Urheberrecht „eindeutig“ und damit jeglicher „Zweifel in tatsächlicher, aber auch rechtlicher Hinsicht“ ausgeräumt sei. Exakt letzteres wird in einem Rechtsstaat durch Angehörige der Justiz entschieden, genau dafür gibt es den Justizapperat. Und auch dieser Schritt würde, sollte dieses Ansinnen so umgesetzt werden, in die Hände von Privatunternehmen gelegt werden.

Es ist im übrigen sicherlich nicht notwendig zu erwähnen, dass mit dieser Entscheidung des Bundesrates die Forderungen der Contentindustrie nahezu wortwörtlich übernommen wurden und umgesetzt werden sollen. Und damit schließt sich der Kreis zu meiner Einleitung: Ein Industriezweig fordert die Einschränkung der Rechte der Bürger, fordert mehr Rechte für sich und fordert die Möglichkeit der Umgehung rechtsstaatlicher Grundsätze für sich selbst. Und die Politiker machen sich an die Arbeit, diese Forderungen umzusetzen. Wie weit sind wir damit noch von meinem eingangs beschriebenen Szenario entfernt?

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