Verdächtig des Besitzes von Kinderpornografie (Upd.)

Ich stehe also unter Verdacht. Unter dem Verdacht des Besitzes von Kinderpornographie. Oder der Verbreitung, so sicher bin ich mir da nicht. Aber verdächtig muss ich sein, anders kann ich mir zumindest nicht erklären, dass der Zahlungsverkehr meiner Kreditkarte überprüft wurde, wie für ca. 22 Millionen andere Kreditkartenbesitzer ebenfalls.

Zumindest stehe/stand ich nicht allein unter Verdacht, das beruhigt mich ein wenig. Und die Tatsache, dass ich über diese Maßnahme durch den Newsticker und nicht durch eine Handvoll Beamte vor meiner Wohnungstür erfahren habe zeigt mir: ich brauche mir auch weiterhin keiner Schuld bewusst sein und wurde offenbar wieder von der Liste der Verdächtigen gestrichen. Auf die ich auch niemals tatsächlich gehörte.

Auch SPON berichtet darüber und weiß wohl, wie es zu dieser Aktion kam: Weil Kriminalbeamte aus Sachsen-Anhalt einer Strafanzeige gegen Unbekannt nachgingen und außer einer WebSite, die diesen abartig ekelhaften Müll verbreitet hat nichts vorzuweisen hatte. Also wurden flugs sämtliche deutschen Kreditkarteninhaber unter Generalverdacht gestellt und der Zahlungsverkehr ihrer Kreditkarten für einen bestimmten Zeitraum auf verdächtige Zahlungen hin überprüft. Was zur Ermittlung von 322 Tatverdächtigen führte. Das rechtfertigt natürlich die Überprüfung eines guten Viertels der deutschen Bevölkerung.

Angesichts solcher Maßnahmen fühle ich mich nun gleich viel sicherer, vielen Dank liebe deutsche Justiz, vielen Dank liebe Freunde und Helfer der Polizei. Darf ich nun in Zukunft davon ausgehen, das pauschal sämtlicher Zahlungsverkehr aller Konten überprüft wird um festzustellen, ob irgend jemand Zahlungen auf Konten irgendwelcher Chemiekonzerne angewiesen hat? Das könnte ein Hinweis darauf sein, dass dieser Jemand vielleicht eine Bombe basteln möchte. Denn wie wir alle wissen ist die Terrorgefahr neben Kinderpornografie und Musikpiraterie ein weiterer wichtiger Grund, unsere Grundgesetze mit Füßen zu treten.

Update: Ich möchte an dieser Stelle auch noch auf ein paar weiterer Beiträge im Web verweisen, die das Thema vielleicht auch aus einer etwas anderen Blickrichtung beleuchten. Und nicht ganz so polemisch reagieren, wie ich in diesem Fall…

Aus dem zuletzt verlinkten Beitrag von Udo Vetter möchte ich einen Abschnitt noch ergänzend besonders hervorheben, weshalb ich ihn hier nun zitieren werde:

„Die bloße Existenz einer Internetseite mit Kinderpornografie liefert keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, dass diese Seite auch von deutschen Kunden aufgesucht und von dort gegen Bezahlung strafbare Inhalte heruntergeladen werden.

Die diesbezügliche Annahme der Staatsanwaltschaft war eine reine Spekulation. Es wurde ins Blaue hinein unterstellt, dass es deutsche Kunden geben könnte. Die für Ermittlungen erforderlichen tatsächlichen Anhaltspunkte (Zahlung aus Deutschland auf das betreffende Konto) wurden gerade erst durch die beanstandete Maßnahme produziert!

Wollte man schon aus der bloßen Existenz einer Internetseite mit strafbaren Inhalten künftig einen hinreichenden Tatverdacht dahingehend herleiten, dass Deutsche dieses Angebot nutzen, wäre der andauernden Überprüfung des gesamten Zahlungsverkehrs aller Bundesbürger Tür und Tor geöffnet. Und das nur aus der vagen Möglichkeit heraus, dass der eine oder andere von etlichen Millionen möglicherweise von einem derartigen Angebot Gebrauch macht.“

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Elterngeld – wieder nur halbe Sachen

Es klang zu schön: Für ab dem 1.1.2007 geborene Kinder erhalten die Eltern unabhängig von ihrem Einkommen ein Elterngeld in Höhe von 67% des letzten Gehaltes, mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro monatlich. Und zwar für 12 bis 14 Monate.

Nun weist jedoch der Focus auf einen bislang kaum beachteten Passus im Elterngeldgesetz hin: Da Arbeitnehmerinnen in der Regel ca. 2 Monate nach der Geburt Mutterschutzleistungen durch Arbeitgeber und Krankenkassen beziehen, beginnt die Zahlung von Elterngeld für diese in den meisten Fällen erst ab dem 3. Monat nach der Geburt. Und endet ein Jahr nach der Geburt, Elterngeld kann also nur 10 Monate bezogen werden.

Ein weiterer Kritikpunkt am neuen Eltergeld ist die spürbare Verschlechterung für Geringverdiener, Arbeitslose und Studenten. Erhielten diese bislang bis zu 24 Monate Erziehungsgeld in Höhe von 300 Euro monatlich, verkürzt sich dies nun um genau 12 Monate. Sie erhalten für genau ein Jahr den monatlichen Mindestsatz von 300 Euro als Elterngeld, büßen also 3600 Euro ein.

Und als wäre das alles noch nicht genug, kommt eine weitere kleine Gemeinheit hinzu: Das Elterngeld wird zwar steuerfrei gewährt, erhöht jedoch, da es zum Einkommen hinzugerechnet wird, den persönlichen Steuersatz. Und so holt sich der Staat bei der Einkommenssteuererklärung einen guten Teil des ausgezahlten Geldes wieder zurück. Sehr großzügig…

Nach den Lobeshymnen auf das neue Gesetz zeigen sich nun so nach und nach die ganzen kleinen Hintertürchen und Fallen, die das Gesetz mitbringt. Und wieder zeigt sich, dass letzten Endes die Menschen, die ohnehin finanziell schlechter gestellt sind, benachteiligt werden. Selbstverständlich ist es ein tolles Gesetz, die Politiker haben sich gegenseitig auf die Schulter geklopft und ihr neues Gesetz in den höchsten Tönen gelobt. Und dabei irgendwie vollkommen vergessen, die Nachteile und Einschränkungen zu erwähnen.

Ich frage mich wann in diesem Land mal ein Gesetz verabschiedet wird, welches ohne Ausnahme- und Sonderregelungen auskommt und keine Haken und Ösen aufweist. Das werd ich wohl nie erleben… Menschenskinder ihr Schwafelköpfe da in Berlin, eine Flatrate als Elterngeld wäre sowas von einfach gewesen, schon wenn man den Verwaltungsaufwand bedenkt…

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Behördliche Hacks und Hacker-Tools

Wenn ich die Meldungen der letzten Wochen jetzt zum Jahresende mal ein wenig Revue passieren lasse, dann kommt mir als erstes ein spezielles Thema in den Sinn: die Fernüberwachung privater PCs aka Online-Hausdurchsuchung. Nordrhein Westfalen hat bereits ein Gesetz verabschiedet, welches diese Handlungen erlaubt und keine Sau interessiert es. Nun will auch Niedersachsen nachziehen, weitere Bundesländer werden sicherlich folgen. Nebenbei bemerkt find ich es erstaunlich, dass diesmal nicht Bayern Vorreiter ist, aber das ist nebensächlich.

Tatsächlich ist in den letzten Wochen viel Müll verbreitet worden, was die Methoden des Eindringens in PCs angeht, viele Meldungen erwecken den Anschein, es würde ein Über-Trojaner entwickelt werden, der „mal eben“ einem potentiellen Terroristen untergejubelt wird und dann auf dessen PC anschlagsvorbereitung.doc und sprengsatzkostenanalyse.xls findet und die Inhalte an die Behörden weiterreicht. Dass dies größtenteils Schwachsinn ist, konnte man mittlerweile nun ebenfalls nachlesen, wenn der gesunde Menschenverstand oder das Know How für diese Erkenntnis nicht ausreichte.

Nachdenklich macht mich in diesem Zusammenhang allerdings der zeitliche Ablauf diverser Ereignisse. Im September verabschiedete das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität. Darin enthalten ist beispielsweise ein Passus, der den unbefugten Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen unter Strafe stellt. Gut, staatliche Behörden sind von derartigen Regelungen ausgenommen, Polizisten oder Beamte des Bundesgrenzschutzes dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Menschen schießen. Aber interessant ist der Abschnitt, in dem Herstellung, Überlassen, Verbreitung oder das Verschaffen von „Hacker-Tools“, die bereits nach Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen, unter Strafe gestellt werden soll.

Das muss man sich nun einmal auf der Zunge zergehen lassen:
Es sollen Gesetze geschaffen werden, die „Hacker-Tool“ faktisch verbieten. Bekanntermaßen ist aber ein Werkzeug so lange ein Werkzeug, wie es nicht für illegale Handlungen eingesetzt wird. Die Geschichte mit dem Hammer, der sowohl zum Einschlagen von Nägeln als auch Köpfen verwendet werden kann, ist sicher jedem klar…
Und auch die von unseren Bundesheinis als „Hacker-Tools“ bezeichneten Werkzeuge sind vielfach nichts anderes als Werkzeuge. Die, die nötige Menge an krimineller Energie vorausgesetzt, natürlich auch missbraucht werden können. Sehr häufig werden diese Tools jedoch von Administratoren, Netzwerktechnikern und Sicherheitsbeauftragten dafür eingesetzt, Fehlkonfigurationen, Schwachstellen und Fehler im eigenen Netzwerk zu finden, um diese schließen zu können. Natürlich wäre es naiv von mir zu glauben, diese Tools würden ausschließlich dafür eingesetzt; ich bin nicht so blauäugig, so zu denken oder zu argumentieren. Allerdings werden mit diesen Gesetzesentwürfen oben genannte Personen, die tatsächlich nichts illegales tun und nur sich bzw. ihre Systeme schützen wollen, kriminalisiert. Diejenigen, die damit in Computer oder Netzwerke einbrechen wollen, kümmern sich ohnehin einen feuchten Kehricht um derartige Gesetze.

Nun stellen wir also fest: Man wird per Gesetz der Möglichkeit beraubt, seine Systeme auf Schwachstellen und Fehlkonfigurationen hin abzuklopfen. Läuft somit also unter Umständen ins offene Messer, wenn man für kriminelle Nutzer der „Hacker-Tools“ aus irgendeinem Grund zur Zielscheibe wird. Und: man hat keine (legale) Möglichkeit herauszufinden, ob man aufgrund eines Softwarebugs oder einer Fehlkonfiguration nicht zufällig ein Hintertürchen offen hält, über das entweder Scriptkiddies, Wirtschaftsspione oder aber eben auch Behörden nach Lust und Laune in den vermeintlich sicheren Daten herumwühlen. Und genau da scheint sich für mich im Augenblick der Kreis zu schließen. Ich soll nicht mehr prüfen dürfen, ob meine neuen Sicherheitsschlösser, meine Tür und mein Türrahmen sicher genug sind, damit im Fall eines Falles das Einsatzkommando sich nicht die Füße beim Eintreten der Tür bricht.

Wann wird hier in Deutschland eigentlich Verschlüsselung unter Strafe gestellt?

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Olympische Leistung: Saftblog abgemahnt

Bei Udo Vetter lese ich gerade, dass das Saftblog abgemahnt wurde. Nach Angaben der Betreiber wirft der Deutsche Olympische Sportbund, gegründet im Mai dieses Jahres, dem Saftblog unter anderem Rufausbeutung, Urheberrechtsverletzung, Irreführung und Markenrechtsverletzung vor. Weil das Saftblog in 2 Artikeln über die Olympischen Spiele berichtet hat.

17 Seiten umfasst das Schreiben der Anwälte und es beinhaltet so abgedrehte Feststellungen wie beispielsweise dieses Zitat:

„Beide Slogans sind von Ihrem Geschäftspartner Jörg Holzmüller verfasst und dienen offensichtlich als „Meta-Tag“ um potentielle Kunden auf Ihr Angebot aufmerksam zumachen.“

Ja, klingt schön wichtig und technisch, auch wenn man da offenbar keine Ahnung hat, worüber man da eigentlich schreibt. Wirkt zumindest so auf mich. Das komplette Anschreiben ist leider (noch) nicht verfügbar. Denn mich würde tatsächlich schwer interessieren, welche Markenrechte da bspw. verletzt wurden. Ist die Bezeichnung „Olympische Spiele“ etwa eine eingetragene Marke dieses Verbandes? Keine Ahnung, aber diese Abmahnung ist mehr als nur unsportlich.

Die Folge der Aktion ist übrigens: Die Firma Walther will nun das Saftblog schließen. Zitat:

Dieses Blog wollten wir nutzen um mit Kunden, Interessenten und anderen zu kommunizieren. Wenn wir nicht über Dinge reden/schreiben dürfen, die uns über das Geschäft hinaus beschäftigen, dann wird dies hier zu einer Walthers-Werbeveranstaltung – und das ist nicht Sinn der Sache.

Es tut uns sehr leid, aber ein Kundendialog in Form eines Weblogs durch ein Unternehmen ist in Deutschland nicht möglich. Es lebe die Freiheit!

Traurige Sache, armes Deutschland.

Nachtrag: Zumindest die Verwendung der Olympischen Ringe in einem der beiden abgemahnten Beiträge könnte eventuell zu einem Problem werden. Die Verwendung im geschäftlichen Verkehr ist seit 2004 ausschließlich dem NOK und dem IOC gestattet. Ob die illustrierende Darstellung dieses seit 1913 existierenden Symbols im Saftblog nun jedoch eine Verwendung im geschäftlichen Verkehr darstellt…die Beantwortung dieser Frage kann durchaus zu einer haarspalterischen Auseinandersetzung führen. Ich finds nur wieder einmal äußerst erschreckend, dass man heutzutage eigentlich tatsächlich alles anwaltlich absegnen lassen sollte, um nicht in den finanziellen Ruin getrieben werden zu können…

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