Verhandlung abgeschlossen

Ganze 20 Minuten hat die mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Hohenschönhausen offensichtlich nur gedauert, dann wurde sie mit einem Vergleich beendet und Callboy Torsten war seiner Illusionen beraubt.

Berichte darüber gibt es seit heute Nachmittag im tour-blog und bei jurabilis. Laut disen Berichten war der Richter nicht gewillt, ein Urteil zu fällen und arbeitete auf einen Vergleich hin, den beide Parteien auch akzeptierten. MiBigMouth verpflichtet sich bei Meidung eines Ordnungsgeldes von 500,00€ pro Fall, Beleidigungen in Zukunft zu unterlassen und auch die Kommentare diesbezüglich zu überprüfen. Torsten verzichtet im Gegenzug auf alle Rechte in diesem Streit. Die Gerichtskosten wurden geteilt, das Verfahren geschlossen.

Nun, ich habe nicht erwartet, dass mehr bei diesem Verfahren heraus kommen würde. Sicherlich ist es ärgerlich für MyBigMouth, nun die Hälfte der Gerichtskosten + Fahrtkosten am Bein zu haben, aber zur Linderung dieses Schmerzes gibt es ja nach wie vor unsere Soli-Shirt-Aktion. Produktion und Vertrieb wurden ja, wie erwartet, nicht untersagt, zudem glaube ich nicht, dass dieses Thema überhaupt zur Sprache kam. Den Berichten entnehme ich diesbezüglich zumindest nichts. (im übrigen wurden bislang 17 Shirts bestellt)

Ich bin nicht sicher, ob Torsten angsichts dieses Ausgangs wirklich die Aussichtslosigkeit und Unsinnigkeit seiner Bestrebungen erkannt hat. Auch wage ich zu bezweifeln ob ihm zwischenzeitlich bewusst geworden ist, wie es überhaupt zu einer derartigen Eskalation kommen konnte. Zudem befürchte ich ernsthaft, dass er angesichts seines in meinen Augen hoffnungslos verschrobenen Rechtsverständnisses und seines für mich mehr als übertriebenen Unrechtsbewusstseins die Chance für „Rache“ nach wie vor vor Augen hat. Ich wünsche mir sehr, dass nun Ruhe einkehrt und Torsten sich selbst den größten Gefallen tut und die Füße einfach nur noch still hällt. Nur glauben kann ich es nicht. Ich fürchte, dass er die Chance, sich an dem Betreiber von MyBigMouth via Odnungsgeld doch noch zu „rächen“ wohl zu gern wahrnehmen würde und schon allein aus diesem Grund sämtliche Beiträge dort mit Argusaugen beobachten wird. Und auch Beiträge und Kommentare in anderen Blogs sind sicherlich nach wie vor nicht sicher… Verleubnungsklagen mögen nicht funktionieren, das hat er vielleicht erkannt. Vielleicht funktionieren jedoch Klagen aufgrund vermeintlicher Beleidigungen?
Torsten, ich hoffe sehr für Dich, dass Du den heutigen Tag als Lektion erkennst und für Dich die richtigen Schlüsse daraus ziehst. Dann könnte eventuell wieder Ruhe einkehren.

Aber da waren ja auch noch diese Chatlogs

Nachtrag: …und irgendwie hatte ich es doch mal wieder im Urin, dass es das doch noch nicht war. Und im Elbeblawg geht es auch weiter…
Ausserdem hat der Beklagte inzwischen auch ein Statemant abgegeben.

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Verbraucherschutzzentrale mahnt antispam.de ab

Das Verbraucherschutzportal antispam.de wurde dieser Tage von der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen abgemahnt, wie heise berichtet. Abmahnungsgrund: Ein Anwalt, namentlich und mit Anschrift bekannt, hatte als Forenteilnehmer einen Text der Verbraucherschutzzentrale im Forum geposted, ohne eine Quelle zu benennen. Der Betreiber des Forums soll nun eine Unterlassungserklärung abgeben.

Befremdlich sind für mich daran mehrere Dinge:
Zum einen wurde die Haftung eines Forenbetreibers in einem Urteil bereits ausgeschlossen, wenn die persönlichen Daten des „Störers“ bekannt sind. Zudem irritiert mich, dass die Zentrale für Verbraucherschutz keinerlei Interesse zu haben scheint, dass die veröffentlichten Informationen zum Schutz der Verbraucher auch anderswo bekannt gemacht werden.
Sicherlich gehört zu einer solchen weiteren Veröffentlichung eine Quellenangabe, keine Frage. Aber ist es notwendig, gleich in dieser Form zu reagieren? Eine einfache Mail mit dem Hinweis auf die fehlende Quellenangabe und der Bitte, diese nachzupflegen, hätte m.E. nach vollkommen ausgereicht.

Ich denke bei solchen Berichten immer sofort an eine Begebenheit, die ich selbst erlebt habe: Ich hatte vor ein paar Jahren ein kleines Whisky-Glossar für eine meiner WebSites verfasst. Nach einigen Wochen stellte ich durch Zufall fest, dass die von mir geschriebenen Erklärungen zu den Fachbegriffen mit identischem Text in dem Online-Lexikon eines namhaften Herstellers auftauchten. Ohne Angabe einer Quelle. Sicherlich hat mich das geärgert, deshalb habe ich eine Mail an den Webmaster verfasst, der Inhalt lautete sinngemäß:

„Es macht mich stolz, dass ein so namhafter Hersteller meine Texte für so gut befindet, dass er sie Eins zu Eins auf seiner WebSite wiederverwertet. Allerdings halte ich es für angebracht, in so einem Fall auch auf die Quelle der Informationen zu verweisen.“

Am gleichen Tag bekam ich eine Antwort des Webmasters. Er entschuldigte sich in aller Form für diese missbräuchliche Verwendung und deaktivierte das Lexikon vorrübergehend. Wenige Tage später wurde es mit neuen Beschreibungen wieder eingestellt, meine Texte waren nicht mehr vorhanden, somit war die Sache für mich erledigt (auch wenn ich mich sicherlich über eine Flasche Whisky dieses Herstellers als „Entschädigung“ gefreut hätte 😉 ). Das hat mir jedoch gezeigt: Mit einem freundlichen, aber bestimmten Hinweis auf so einen Verstoß kann man sehr schnell und unproblematisch zu einer Einigung bzw. Lösung des Problems gelangen. Ich bin der Auffassung, dass die meisten Verstöße (die sicherlich in den meisten Fällen einfach nur aufgrund von Unwissenheit passieren) auf diese Weise sehr leicht behoben werden könnten. Das Auffahren großer Geschütze ist nur in den wenigsten Fällen wirklich notwendig. Aber angesichts solcher „Überfälle“ zeigt sich immer wieder, dass wir Deutsche den Ruf, streitfreudig zu sein, nicht umsonst tragen.

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Schadensbgrenzung

Frau Zypries, ihres Zeichens Bundesjustizministerin, kitisiert öffentlich die Abmahnpraxis „einzelner Anwälte“.
Zwar hält sie das deutsche Abmahnrecht im Großen und Ganzen für praxistauglich, aber:

„Einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung dürfen nicht mehr als 50 bis 100 Euro für Abmahnung und Anwalt nach sich ziehen“

Damit schiesst sie in Richtung der Anwälte, die selbst einfachste Urheberrechtsverletzungen mit Abmahn- und Anwaltskosten in Größenordnungen von bis zu 4stelligen Beträgen „belohnen“. Was diese während ihrer Ansprache auf dem Deutschen Anwaltstag in Köln mit vereinzelten Buh-Rufen quitierten. Der Gegenstandswert bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen soll in Zukunft präziser geregelt und vor allem gedeckelt werden.

Vielleicht werden sich nun in (hoffentlich) nicht all zu ferner Zukunft ein paar Anwälte nach neuen Einnahmequellen umsehen müssen. Hat sich im übrigen mal jemand die Namen der Buh-Rufer notiert?

Anwalt Udo Vetter gehört ganz sicher nicht zu der Buh-Fraktion. Er schreibt:

„Viele Abgemahnte sind überdies arglos und richten noch nicht mal messbaren Schaden an. Angesichts dessen sollte man den bereits länger diskutierten Gedanken aufgreifen und die erste Abmahnung grundsätzlich kostenfrei halten.“

via golem

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Callboy Torsten vs. Udo Vetter

Dass Callboy Torsten es irgendwann übertreiben würde und seine Anschuldigungen und Strafanzeigen auf ihn selbst zurückfallen könnten, hatte ich schon vorhergesehen. Dass so bald passieren würde, konnte ich allerdings nicht ahnen. Aber es kann niemand sagen, ich hätte ihn nicht gewarnt. 😉

via law blog

Nachtrag: In der Krambox findet sich eine sehr aufschlussreiche Zusammenfassung für all die, die zu diesem Zeitpunkt zum ersten Mal von Callboy Torsten hören oder lesen…

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