Diskussion mit einem Spammer

Spam, also unerwünschte Werbung, ist inzwischen ziemlich eindeutig definiert:

„Den Begriff der unerwünschten Werbung hat die deutsche Rechtsprechung mittlerweile definiert. Dabei ist Werbung immer dann unerwünscht, wenn sie nicht voraussichtlich im Interesse des dem Versender bereits bekannten Empfängers liegt (z. B. Information zu einer Auftragsergänzung oder Schnäppchenangebote für Stammkunden) oder keine explizite Zustimmung des Empfängers vorliegt. Die Einwilligung des Empfängers in künftige Werbesendungen wird in der Praxis häufig über nebulöse AGB zum Beispiel bei Preisausschreiben oder Foren-Registrierungen erschlichen. Das mutmaßliche Interesse des Empfängers soll es dem Absender ermöglichen, Geschäfte anzubahnen. Auch setzt die Rechtsprechung strenge Maßstäbe an das gemutmaßte Interesse, um es nicht zu einem Freibrief für unlautere Versender von Werbe-E-Mails verkommen zu lassen. Die Begründung für die Mutmaßung muss individuell, also für jeden Empfänger, schlüssig vorgetragen werden. Der Absender der Werbung ist dabei beweispflichtig. Insofern trifft ihn eine Beweislastumkehr.“ (Quelle: Wikipedia)

Das ist m.E. nach eine recht eindeutige Aussage: Habe ich nicht ausdrücklich einer Zusendung von Werbung zugestimmt, dann handelt es sich um unerwünschte Werbung, also Spam. Punkt. Unabhängig von der Anzahl der versandten Mails.

Im Blog von Dirk Olbertz (Blogscout) kann man nun einen Spammer (also einen Versender unerwünschter Werbung) dabei beobachten wie er sich windet, um eine glaubwürdig klingende Begründung für die vermeintliche Legalität seines Tuns zu finden.

Kurz zur Vorgeschichte: Bereits im März hatte Dirk bemerkt, dass sein Dienst Blogscout missbraucht wurde, um Bloggern unerwünschte Werbung zuzusenden. Hierzu wurde ein Script verwendet, der automatisch alle Profile in Blogscout abgraste, die nicht in der Robinsonliste eingetragen sind. Auf den Profilen füllte das Script ein Kontaktformular aus und verschickte so Werbung an die jeweiligen Blogger. Beworben wurde eine Pokerschule. Bereits damals fand der Spammer sein Tun nicht verwerflich sondern argumentiert seiner Meinung nach vollkommen schlüssig für die Rechtmäßigkeit dieser Aktion.

Inzwischen ergab sich, dass die Pokerschule über trigami Blogger anwarb, die eine Rezension über diese Seite schreiben. Dirk ärgert sich vollkommen zu Recht darüber, dass sich nun Blogger dafür bezahlen lassen, über einen Spammer zu schreiben. Sicherlich ist den wenigsten obiger Vorgang bekannt geworden, insofern ist nachvollziehbar, dass zunächst recht unbefangen an das Thema heran gegangen wurde. Inzwischen zieht das Thema jedoch etwas weitere Kreise und in sofern ist es doch recht verwunderlich, dass mit Ausnahme eines (Korrektur: zweier) Bloggers niemand in der Rezension auf diesen Vorgang hinweist.

Egal, das eigentlich interessante ist jedoch, nun die Kommentare des Spammers zu lesen und zu beoachten, mit welcher Beharrlichkeit er sein Treiben verteidigt und welche Argumente er hervorkramt, um dieser Spamaktion den Anstrich des legalen zu geben. Sehr lesenswert, schaut es Euch an.

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Was ist mit Akismet los?

In den letzten Tagen landen hier immer mehr Kommentare erst mal auf der Spamliste. Ich kann nicht nachvollziehen, aus welchem Grund Akismet diese Kommentare aussortiert. Selbst wenn sie keinerlei Links enthalten (also selbst wenn das Feld „Webseite“ im Formular nicht ausgefüllt wurde), werden sie als Spam deklariert.

Ich habe den Eindruck, dass das seit meinem Upgrade auf WordPress 2.2 passiert. Mit Gewissheit kann ich es nicht sagen, aber ich bin relativ sicher. Aktuell wird in etwa jeder 3. Kommentar falsch klassifiziert, das ist bei dem aktuellen Kommentaraufkommen durchaus zu verschmerzen. Allerdings darf ich nicht versäumen, nun regelmäßig nachzuschauen. Also bitte nicht wundern, wenn ein Kommentar von Euch nicht sofort zu sehen sein sollte.

Ist dieser Effekt auch schon anderen aufgefallen? Falls nicht, dann könnte ich es vielleicht auf irgendeine Plugin-Konstellation zurückführen, irgendwelche Unverträglichkeiten unter WP2.2. Aber im Augenblick hab ich da keinerlei Anhaltspunkte…

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goggle.com

Die möglichen Folgen eines simplen Tippfehlers demonstriert das folgende Video doch recht anschaulich. Statt google.com goggle.com aufrufen und die Folgen bewundern.

Ich hab es nicht persönlich nachgeprüft, kann mir aber lebhaft vorstellen, dass da einiges dran ist. Ist ja nun wirklich nicht neu, diesen Müll gibt es schon seit Jahren.

[gv data=“http://www.youtube.com/v/w8TpmQMoPbQ „][/gv]

via Daily Cup of Tech

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Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten fuer gewerbliche Zwecke

Die folgende eMail habe ich soeben in meinem Postfach gefunden:

Unverlangte Werbe-E-Mails an meine Adresse info@xxxxxxx.be

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 15.4.2007, 17:47 Uhr erhielt ich unverlangte Werbe-E-Mails Ihrer Webseite www.xsized.de auf meinen beruflich genutzten E-Mail-Account.

Ich habe bislang keinerlei Kontakt zu Ihrem Unternehmen gehabt oder die Zusendung derartiger Mails in irgendeiner Art und Weise angefordert.
Insbesondere habe ich mich nicht in eine irgendwie geartete Mailingliste eingetragen um derartige Informationen zu erhalten. Die Beweislast fuer eine solche Eintragung liegt nach der Rechtsprechung ohnehin auf Ihren Seiten.
Wie Ihnen sicher bekannt ist, stellt die Werbung mittels E-Mail eine unzulaessige und unterlassungsfaehige Belaestigung im Sinne von Paragraph 823, 1004 BGB dar, da sie die Aufmerksamkeit des Betroffenen ueber Gebuehren hinaus in Anspruch nimmt und zu einer unzumutbaren Belastung des Privat- und Arbeitsbereichs fuehrt. Bei dem Versand auf beruflich genutzten Mail-Accounts liegt zudem ein zielgerichteter Eingriff in den eingerichteten und ausgeuebten Gewerbebetrieb gemaess Paragraph 823 Abs. 1 BGB vor.
Dies ergibt sich bereits aus der bislang bestehenden Rechtsprechung und ist seit der juengsten Aenderung der TKV und der EU-Richtlinie ueber die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphaere in der elektronischen Kommunikation auch geltendes Recht in Deutschland. Selbst wenn Sie die fraglichen Werbe-E-Mails nicht selbst geschrieben haben, so haften Sie als Verantwortlicher fuer die geworbene Seite in jedem Fall als mittelbarer Stoerer.

Ich fordere Sie daher auf, bis 22.4.2007, 12.00 Uhr hier eingehend,

eine Unterlassungserklaerung dergestalt abzugeben, es bei Meidung einer Vertragsstrafe von Euro 5.100,00 fuer jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, an meine o.g. E-Mail-Adresse Werbenachrichten per E-Mail zu versenden, es sei denn, der Unterzeichner hat zuvor dem Versand ausdruecklich zugestimmt oder es hat zuvor eine Geschaeftsbeziehung bestanden.

Zudem werden Sie aufgefordert, gemaess Paragraph 34 BDSG Auskunft darueber zu erteilen:

1. Welche Daten ueber mich bei Ihnen gespeichert sind und aus welcher Quelle Sie diese Daten gewonnen haben.

2. Welcher Zweck mit der Speicherung dieser Daten verfolgt wird.

3. An welche Personen oder Stellen diese Daten uebermittelt wurden.

Die Abgabe dieser Erklaerung erwarte ich ebenfalls innerhalb der Ihnen gesetzten Frist bis zum 22.4.2007.

Sollten Sie innerhalb der gesetzten Frist nicht die Unterlassungs- und Datenschutzerklaerung abgegeben haben, so werde ich unverzueglich gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten.
Eine Kopie sende ich an meinen Rechtsanwalt: kanzlei@xxxxxxx.be
Dieser wird den Landesdatenschutzbeauftragten informieren. Ausserdem geht eine Meldung an die Wettbewerbszentrale und den Verbraucherschutz.
Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige behalte ich mir vor, da Sie nicht im Betreff Ihrer Mail zu erkennen gegeben haben, dass es sich um Werbung handelt.

Mit freundlichen Gruessen
Chlothilde xxxxxxxxx

Starker Tobak!

Bei der durch mich ausgexten Domain der eMail-Adresse handelt es sich um eine kleine Gemeinde in Belgien. Ich gehe davon aus, dass diese Mail, abgesendet von rechtsabteilungmitte@speedy.com.ar, absoluter Humbug ist und in irgendeiner Form mit den in den letzten Tagen Tagen massiv aufgelaufenen „Mahnungen“ und weis-der-Geier-was-noch-alles zusammenhängt. Meine Annahme beruht auf verschiedenen Indizien:

  • So etwas kommt nicht per Mail.
  • die Mail-Adresse des Versenders erweckt nicht gerade einen seriösen Eindruck und lässt keinerlei Zusammenhang mit der Adresse, an die angeblich Werbung durch mich verschickt worden sein soll, erkennen. Welche (scheinbar) belgische Gemeinde schickt solch eine Mail aus Argentinien?
  • die (angeblich) betroffene Domain, an die der Spam versendet worden sein soll, ist lustigerweise die gleiche wie die des Anwaltes (kanzlei@sowieso)
  • es wurde keine Adresse angegeben, an die die angeforderten Erklärungen gesendet werden sollen. Gibt es neuerdings die Möglichkeit, Unterlassungserklärungen per Mail abzugeben?
  • die Mail wurde an eine Adresse gesendet, die nirgends angegeben ist und auch gar nicht existiert. Angekommen ist sie nur, weil Catch-all auch solche Dinge einsammelt.
  • auch wenn ich mit den oben aufgeführten Paragraphen nun nicht so sehr auskenne, die Behauptung, als mittelbarer Störer für derartige Mails haften zu müssen, selbst wenn diese nicht durch mich versendet wurden, ist in meinen Augen hahnebüchener Unsinn. Es ist für jeden halbwegs bewanderten Internetnutzer ohne weiteres möglich, eine Mail von scheinbar jeder beliebigen Adresse aus zu versenden. Das ist wirklich keine Mühe. Wäre die Rechtslage so wie angegeben, könnte ich binnen weniger Stunden eine ganze Menge Personen oder Firmen in den Ruin treiben.

Ich gehe also davon aus, dass auch das wieder ziemlicher Blödsinn ist, auch wenn mir der Sinn dieser Mails nach wie vor verborgen bleibt. Ich habe keinen blassen Schimmer, was damit erreicht werden soll. Möglich wäre natürlich, dass mir da jemand einen Streich spielen will, derjenige hätte aber sicherlich meine veröffentlichte Mail-Adresse verwendet und nicht irgendeine eventuell mögliche geraten. Also bliebe noch die Möglichkeit, dass jemand dieser Gemeinde einen Schaden zufügen will, keine Ahnung. Vielleicht wartet man aber auch auf eine Rückantwort und prüft auf diese Weise, ob Mail-Adressen existieren. Was auch immer, für mich ist diese Mail definitiv Müll. Ich heb sie mir allerdings auf, vielleicht kann man den Text irgendwann mal verwenden… :naughty:

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