Die Risiken der Shopbetreiber

In letzter Zeit muss ich mich ein wenig mit dem Thema Online-Shops auseinander setzen und wenn ich all das, was ich in dieser Zeit so gelesen habe, mal Revue passieren lasse, dann komme zu einem ernüchternden Ergebnis: Betreiber eines Online-Shops haben eine ganze Menge Risiken zu tragen.

Das Risiko, welches jedem sicherlich als erstes in den Sinn kommt, ist klar das geschäftliche Risiko, was jeder Unternehmer zu tragen hat. Reichen beispielsweise die Einnahmen aus, um die Kosten zu decken? Die Kosten halten sich für Betreiber eines Onlineshops durchaus im Rahmen, geht man von einem für Neueinsteiger üblichen Ein-Personen-Unternehmen aus. Dass auch für diese eine Person am Ende des Monats auch etwas übrig bleiben muss, soll sich der ganze Aufwand lohnen, ist selbstredend klar. Nicht jedem gelingt das, weshalb sicherlich eine Vielzahl von Online-Shops ebenso schnell verschwinden, wie sie entstanden sind.

Aber diese Risiken meine ich in diesem Fall überhaupt nicht. Das in meinen Augen weitaus größere Risiko für einen Unternehmer, der einen Online-Shop eröffnen möchte, ist das Risiko, kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Und es gibt viele Fallen, in die ein solcher Neueinsteiger ins Online-Business tappen kann.

Nehmen wir zum Beispiel die Widerrufsbelehrung. Mein aktueller Eindruck ist: Eine der wichtigsten Quellen für Abmahner in Online-Shops ist die Widerrufsbelehrung. Zum einen ist der genaue (rechtssichere) Wortlaut vielen Shopbetreibern nach wie vor nicht ganz klar, schaut man sich das offizielle Muster an, wird schnell klar, warum. Andererseits scheiden sich an verschiedenen Stellen die Geister, was diese Belehrung enthalten muss oder darf. Fehlt beispielsweise der Hinweis darauf, dass die Frist nicht vor Erfüllung der Pflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung § 3 BGB-InfoV zu laufen beginnt, wird dies abgemahnt.

Aber mal ganz ehrlich: Wem genau nützt diese verschwurbelte Aufzählung von Paragraphen? Dem Kunden? Kaum vorstellbar, die wenigsten Kunden wissen, was diese Paragraphen aussagen und noch weniger werden googlen, um den Wortlaut zu erfahren (abgesehen von der Tatsache, dass dies wohl kaum zum besseren Verständnis führen wird).

Ebenso abgemahnt wird, wenn in der Widerrufsbelehrung neben der Anschrift des Unternehmens auch die Telefonnummer enthalten ist. Die Begründung: Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen, deshalb sei die Angabe einer Telefonnummer verwirrend. Mal wird dies vor Gericht bestätigt, ein anderes Mal wird es als unkritisch empfunden. Ein gefundenes Fressen für Abmahner.

Weiterhin ist nicht zulässig, den Vornamen des Geschäftsinhabers/-führers im Impressum abzukürzen. Auch dies führt zu einer Abmahnung. Wird hier allerdings keine Telefonnummer angegeben, ist das erstaunlicherweise wiederum unproblematisch.

In dieser Form könnte ich zahllose weitere Beispiele aufführen, wer sich in diversen Foren und Blogs einmal umschaut, wird sehr schnell fündig. Interessanterweise sind bereits die großen Parteien mit ihren Online-Shops in die Abmahnfalle getappt, halten es allerdings nicht für erforderlich, hier Rechtssicherheit zu schaffen.

Man fragt sich bei der Vielzahl von Fallen natürlich, wem die vielen Vorgaben und Vorschriften nützen sollen. In erster Linie sollen sie natürlich dazu beitragen, die Kunden vor Übervorteilung und die Mitbewerber vor unlauterem Wettbewerb zu schützen. Letzten Endes ist mein persönlicher Eindruck allerdings, dass aufgrund der Vielzahl von Vorschriften, Vorgaben und Klauseln nur noch mehr Verwirrung gestiftet als Klarheit geschaffen wird. Liest man sich als Kunde eine Widerrufsbelehrung durch, wird man spätestens nach dem zweiten Absatz nicht mehr wissen, was im ersten stand. Klarheit, Aufklärung über meine Rechte? Fehlanzeige, dazu ist die Widerrufsbelehrung in meinen Augen eher nicht geeignet.

Auch die vielen Punkte, die gegen unlauteren Wettbewerb schützen sollen erwecken in meinen Augen eher den Eindruck, eine Hilfe für diejenigen zu sein, die ihren Wettbewerb gern mit kleinen Gemeinheiten ärgern wollen. Manche Abmahnung, die vor Gericht verhandelt und zugunsten des Abmahnenden entschieden wurde, lässt mich am gesunden Menschenverstand zweifeln (bzw. am Vertrauen der Abmahner und Richter in den gesunden Menschenverstand). Beispielsweise wird eine Angabe zu den Lieferfristen in der Form von “Lieferung in der Regel 1-2 Werktage bei DHL-Versand” als unzulässig erachtet, während die Angabe “Die Lieferung erfolgt i.d.R. sofort nach Zahlungseingang” als unproblematisch angesehen wurde.

Sicherlich gibt es eine ganze Menge gerechtfertigter Abmahnungen, keine Frage. Eine Vielzahl von Regelungen, Vorschriften und Gesetzen wurde geschaffen, da gerade im Onlinehandel Schindluder getrieben wurde und Kunden abgezockt wurden. Keine Frage, hier musste natürlich zum Schutz der Verbraucher etwas getan werden, daran gibt es keinen Zweifel. Ich zweifle allerdings an der Sinnhaftigkeit so mancher Bestimmungen und frage mich, wem sie nützen. Mein Eindruck in vielen Fällen: Sie nützen ausschließlich den Anwälten.

Natürlich bin ich nur auf ein paar einzelne Punkte eingegangen, die mir vermehrt aufgefallen sind. Es gibt eine Vielzahl mehr (vielleicht sammeln sich ja noch ein paar Beispiele in den Kommentaren, würde mich freuen). Rechtlich kann ich die Dinge natürlich nicht erschöpfend beurteilen, aber mein Rechtsempfinden hat doch an vielen Stellen arge Schmerzen erlitten.

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Abmahnung des Jahres 2010

Gäbe es den Titel “Abmahnung des Jahres”, für 2010 wäre er jetzt schon weg. Definitiv.

Ich verkneife mir an dieser Stelle, aus dem Blogbeitrag zu zitieren oder Details zu verraten, den Spannungsbogen kriegt man nicht noch einmal so schön hin. Deshalb verlinke ich den Beitrag einfach nur und amüsiere mich erst mal noch eine Weile weiter.

Viel Spaß damit.

Witzabmahnung von komsa an 100partnerprogramme.de

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Weiter im Fall JAKO vs. Baade

Nun, es dringen nicht all zu viele neue Informationen zum Fall JAKO vs. Baade an die Öffentlichkeit, ein wenig habe ich dennoch gefunden:

“Frank Baade dagegen verrät: Die zweite Forderung über 5 100 Euro hat Jako schon fallen lassen. Auch die erste könne man vergessen, wenn Baade einen Blog-Artikel veröffentliche, in dem er dem Unternehmen ein freundliches Verhalten bescheinige. „Aber das stimmt einfach nicht“, sagt Baade: „Die sind nur eingeknickt, weil es eine Öffentlichkeit gibt.“ Nun wartet er ab.” (Handelsblatt)

Interessanter Versuch, auf jeden Fall. Aber nun eben auch bekannt. Und nicht wirklich geschickt. Im Gegenteil vermute ich, dass diese Aktion dem ohnehin angeknacksten Ruf nun noch ein wenig mehr zusetzen wird. Krisenmanagement sieht für mich anders aus.

Nachtrag: Inzwischen auch die Pressemitteilung von JAKO zum Thema gefunden.

„Wir haben ganz offensichtlich überreagiert“, erklärt Rudi Sprügel,Vorstandsvorsitzender der JAKO AG

Japp, habt Ihr definitiv.

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JAKO zeigt wenig Sportsgeist

Die Marke JAKO sagte mir bislang nichts, wenig verwunderlich, ich beschäftige mich kaum mit dem Thema Sport. Inzwischen ist sie mir allerdings sehr wohl bekannt und zudem mit einem faden Beigeschmack behaftet, nachdem ich diesen Blogeintrag gelesen habe.

Um es einmal kurz zusammen zu fassen: Ein Fußballblogger erwähnt, dass JAKO ein neues Logo hat und stellt in diesem Zusammenhang unter anderem einen Vergleich zwischen dem Hersteller und 2 Supermarktketten an und erklärt, dass er von den Produkten nicht viel hält (1). Bis hier hin in meinen Augen nichts ungewöhnliches, passiert in der Presse recht häufig. Dafür wurde der Blogger im Namen von JAKO durch eine Anwältin abgemahnt, da es sich bei seinen Aussagen um unzulässige Schmähkritik handeln würde. Inkl. ausreichend hoher Kostennote. Hier beginnt für mich bereits das Unverständnis. Ich erkenne da bislang nichts, was abmahnungswürdig wäre. Wenn ich sagen will, dass ich die Brötchen vom Bäcker nebenan Scheiße finde, dann ist das meine Meinung und mein gutes Recht, diese auch zu äußern. Ein Unternehmen wie JAKO trägt durch eine Meinungsäußerung jedoch gleich einen Imageschaden davon, oha.

Nun, der Blogger gibt klein bei, gibt eine (geänderte) Unterlassungserklärung ab und erklärt sich offenbar bereit, einen Teil der Kosten (die inzwischen durch den eigenen Anwalt auf gut 1900Euro angestiegen sind), direkt zu begleichen und entfernt den Blogeintrag. Bis hierhin eine “gewöhnliche” Abmahngeschichte, wie sie leider nach wie vor in Deutschland an der Tagesordnung sind.

Aber damit war offensichtlich nicht genug (und bis hierhin war die Geschichte auch noch nicht mal öffentlich bekannt, mir zumindest keinesfalls). Im August erhält der Blogger wieder Post von der Anwaltskanzlei. Zu zahlen sind nun 5100Euro Strafe zzgl. die entstandenen Kosten der Anwaltskanzlei. Strafe? Ja, Strafe für Verletzung der Unterlassungserklärung!

Man fragt sich natürlich, wie man eine Unterlassungserklärung verletzen kann, wenn der betreffende Blogartikel doch bereits entfernt wurde. Die Antwort ist: Der Blogartikel wurde von verschiedenen Newsaggregatoren gecrawled und gespeichert. Und ist demzufolge dort abrufbar (ob komplett oder in Auszügen ist mir aktuell in diesem Fall nicht klar). Und somit unterstellt JAKO bzw. die Anwältin dem Blogger, nach wie vor im Internet diese Behauptungen zu veröffentlichen.

An dieser Stelle ist es dann bei mir vorbei mit purem Kopfschütteln. Hier würde die bekannte Kopf->Tisch Phase beginnen, wenn es nicht so traurig wäre. Und vor allem schockierend für den Blogger. Und hier beginnt nun auch der Punkt, an dem die ganze Sache glücklicherweise in der Öffentlichkeit bekannt wurde und hier tritt nun erst der wirkliche Imageschaden für das Unternehmen ein. Die Blogs berichten, die Presse wird aufspringen, Goliath gegen David ist immer einen Artikel wert. Negative Nachrichten sind schneller verbreitet, als eine Imageberater ein Konzept vorlegen kann. Und mit dieser Geschichte zeigt JAKO in meinen Augen erschütternd wenig Sportsgeist für einen Hersteller von Sportbekleidung. Bereits durch die erste Abmahnung, erst recht mit dem, was nun geschieht.

Ausführlichere Informationen findet Ihr bei alles außer sport.

(1) Nachtrag/Korrektur: Offenbar betraf die Kritik nicht einmal die Produkte an sich, sondern tatsächlich das Logo. Was die Abmahnung noch viel weniger nachvollziehbar für mich macht.
Allerdings hat man offenbar bei JAKO erkannt, dass diese Aktion das Unternehmen ganz sicher nicht in einem guten Licht dastehen lässt und wie es laut Ruhrbaronen scheint, denkt man darüber nach, hier die Notbremse zu ziehen und auf den Blogger zu zu gehen. Interessant finde ich immer nur, dass so etwas den Unternehmen erst nachträglich auffällt. Offenbar haben sich noch nicht genügend Unternehmen auf diese Weise öffentlich den Ruf versaut.

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