Archiv für März, 2007

WordPress Sicherheitsupdate auf 2.1.2

Eine weitere Runde im Update-Reigen: WordPress Version 2.1.2 ist erschienen und repariert einige Bugs. Unter anderem ist auch der Fix für die vor ein paar Tagen bekannt gewordene Sicherheitslücke in der Suchfunktion enthalten, ich habe das gerade eben noch fix geprüft. Ein Fixpack von 2.1.1 auf 2.1.2 gibt es hier.

Zudem wurde auch bekannt, dass sich jemand Zugriff auf einen WordPress.org-Server verschafft hat und dort Änderungen am PHP-Code der Version 2.1.1 vorgenommen hat. Wer in den letzten 3-4 Tagen das englische WordPress heruntergeladen und eingerichtet hat, sollte also ganz sicher sofort das Update vornehmen. Das ist eben ein Problem bei einer so weit verbreiteten Blog Software wie WordPress: Die Aussicht, eine große Anzahl installierter Versionen möglicherweise in die eigene Gewalt zu bekommen bzw. manipulieren zu können, weckt Begehrlichkeiten.

Aber auch wenn auf wordpress.de etwas relativiert wird:

Nur um das nochmal klar zu stellen: die DE-Edition 2.1.1 war nicht vom “worst Case” betroffen, wurde nicht verändert und enthält keinen schadhaften Code. Wer die DE-Edition runtergeladen und installiert hat, ist nicht betroffen.

installiert Euch das Update trotzdem. Denn wie eingangs bereits beschrieben enthält es Fixes für Bugs, die nichts mit dem Crack zu tun haben sondern „echte“ Fehler sind.

Ich persönlich finde die schnelle Reaktion der Entwickler Klasse. Und ich installiere lieber ein mal pro Woche ein Sicherheitsfix, als irgendwann mein System komplett neu.

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Wundervolle Brushes für Photoshop

Ah, das muss ich loswerden: Das folgende Bild ist eine kleine 2-Minuten Spielerei. Entstanden ist es mit Hilfe von Brushes für Photoshop.

brushes.png

Gefunden habe ich diese freien Pinselspitzen via haha.nu. Neben einer ganzen Menge weiterer, die durch die Bank weg alle sehr gelungen sind. Einfach mal reinschauen und downloaden, lohnt sich definitiv!

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Panorama bessert erneut nach

Die Panorama-Redaktion hat ihre Erklärung zu dem Beitrag „Morden und Foltern als Freizeitspaß – Killerspiele im Internet“ extrem überarbeitet, worauf Heise heute in seinem Newsticker hinweist. Zum Vergleich: Die erste Erklärung hatte ich hier bereits auseinander genommen.

Auch die aktuelle Version der Erklärung ist nicht wirklich geeignet, die erhitzten Gemüter zu beruhigen. Einerseits werden die Inhalte und Aussagen aus dem Beitrag verteidigt, andererseits gezielt den Aussagen der beiden in dem Beitrag kurz (und sehr unvorteilhaft) gezeigten CoD-Spielern widersprochen. Diese hatten (bereits vor Ausstrahlung der Sendung) von einem ca. 5stündigem Interview berichtet, daraus werden in der Erklärung der Redaktion 40 Minuten, in denen blutige Szenen auf den Monitoren der beiden Spieler zu sehen waren. Dies wurde von den beiden in den letzten Tagen bereits vehement bestritten.

Die Redaktion reitet weiter darauf herum, im Beitrag immer wieder betont zu haben, diverse Modifikationen wären illegal. Ich frage mich hier nach wie vor: Weshalb wird in einem Bericht über die Debatte zum Verbot von gewaltverherrlichenden Spielen (aka „Killerspielen“) überhaupt auf illegale Modifikationen hingewiesen? Illegale Dinge sind bereits verboten, das habe ich bereits dargelegt. Aber sie sind natürlich hervorragend geeignet, Stimmung zu machen…

Nun, die neue Erklärung ist einfach genau so daneben wie es die alte bereits war. Nur ausführlicher. Von Einsicht keine Spur, nur klitzekleine Andeutungen von „ja, war nicht ganz in Ordnung…“. Nun, ich habe auch nicht wirklich mit mehr gerechnet, angesichts der durchweg empörten Reaktionen ist es in dieser Ausführlichkeit der Erklärung allerdings beschämend. Wie gehabt liebe Freunde der Computerspiele: Wir sind einfach alle nur viel zu blöd um zu verstehen, wie der Beitrag „tatsächlich“ gemeint war.

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Marions Kochbuch: Brötchengate und kein Ende

Nachdem ich, wie viele andere auch, über die Abmahnungen rund um die Brötchenfotos berichtet hatte, war es jetzt eine Weile relativ ruhig um diese Fälle geworden. Zumindest scheinbar.

Inzwischen zeigt sich, dass das Thema und die Berichterstattung dazu weiterhin mit Argusaugen beobachtet wird. Unter anderem hatte auch WDR 2 über das Thema Abmahnung in dem Beitrag „Urheberrecht: Am Verstoß verdienen“ berichtet. Dabei berichtete man mit den Worten

“… Manche Anwälte gehen sogar noch weiter! Sie mahnen Bilder ab, die dem Original sehr ähnlich sehen. Addi Thoennissen aus Düsseldorf hat sein eigenes Foto ins Netz gestellt und sollte trotzdem rund 1000,00 € bezahlen.”

über den Fall von Addi Thoennissen, der ganz fest davon überzeugt ist, keine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben sondern ein eigenes Foto veröffentlicht zu haben. Darüber berichtet er auch in seinem Blog zur Abmahnung.

In seinem Fall scheint also noch strittig zu sein, ob tatsächlich ein Foto aus dem Online-Kochbuch verwendet wurde oder nicht. Im deutschen Recht ist für solch eine Situation die Regel verankert, dass die Unschuld solange als gegeben anzusehen ist, bis das Gegenteil bewiesen wurde. Zumindest habe ich das bislang so verstanden und ich glaube, damit liege ich auch nicht ganz so weit daneben… Es ist also nach meinem Rechtsverständnis nun notwendig, dass der Kochbuch-Fotograf eine Verwendung seines Fotos durch Herrn Thoennissen nachweist und deutlich macht, dass das strittige Foto tatsächlich von ihm und nicht, wie Addi Thoennissen sagt, von Herrn Thoennissen aufgenommen wurde. Ein ganz normaler Rechtsstreit also – A sagt: „Das ist meins!“, B sagt: „Stimmt nicht, das ist meins.“ So etwas wird normalerweise vor einem Gericht geklärt bis feststeht: „Das ist von A“ oder „Das ist von B“. Das wäre wohl der übliche Weg.

Nun fordern die Anwälte des Kuchbuch-Fotografen allerdings Herrn Thoennissen auf, den WDR zu einer Gegendarstellung zu bewegen. Diese wird idealerweise auch gleich mitgeliefert:

“Entgegen meiner Darstellung habe nicht ich, sondern Herr Folkert Knieper das Foto gefertigt, das Grundlage der gefertigten Abmahnung war”

Das wirft bei mir nun 2 entscheidende Fragen auf:

1. Warum wird nicht der WDR selbst durch den Anwalt bzw. durch den Fotografen zu einer Gegendarstellung aufgefordert? Hat das einen bestimmten Grund?

2. Versucht man auf diese Weise, Herrn Thoennissen ein Schuldeingeständnis abzuringen? Wenn Herr Thoennissen von seiner Unschuld überzeugt ist, der Fotograf jedoch von dessen Schuld, dann sollte dies m.E. doch vor einem Gericht geklärt werden und nicht auf diese Weise. So ist doch nach meinem Verständnis der normale Rechtsweg, oder liege ich da vollkommen falsch?

Wenn eine Person von ihrer Unschuld überzeugt und das Gegenteil nicht bewiesen ist, dann kann diese Person doch solange sie will und in aller Öffentlichkeit sagen „Ich bin unschuldig!“. Das ist ihr gutes Recht, alles andere wäre in meinen Augen eine Vorverurteilung. Wenn ein Staatsanwalt gegen eine Person bspw. wegen eines Banküberfalls ermittelt und die Schuld nicht eindeutig bewiesen ist, dann kann diese Person überall und zu jedem Medium der Welt sagen: „Hört her liebe Leute, ich bins nicht gewesen. Ich habe kein Unrecht begangen, der Staatsanwalt irrt sich und klagt mich zu Unrecht an. Das wird sich alles vor Gericht herausstellen.“ Daran ist nichts falsches. Und jeder Staatsanwalt in Deutschland würde sich hüten den Anzuklagenden (oder Angeklagten) schriftlich dazu aufzufordern, eine Gegendarstellung veröffentlichen zu lassen, solange die Schuld nicht feststeht. Wie es später mit der Glaubwürdigkeit der Person aussieht, wenn sie doch nicht unschuldig war, steht auf einem anderen Blatt. Genau so leidet allerdings auch das Ansehen des Staatsanwaltes wenn sich zeigt, dass er seine Arbeit nicht richtig gemacht und den falschen angeklagt hat.

Oder?

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