Archiv für kranke welt

Eine Zensur findet statt!

Artikel 5 des Grundgesetzes besagt:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Der durch mich fett hervorgehobene Satz hat heute seine Gültigkeit verloren. Das Bundeskabinett hat den Entwurf des „Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ verabschiedet. Die veröffentlichte Pressemitteilung nennt die Kernpunkte dieses Gesetzes:

  • Auf der Basis von Sperrlisten des Bundeskriminalamts werden alle großen privaten Internetzugangsanbieter verpflichtet, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Internet durch geeignete technische Maßnahmen zu erschweren;
  • Aus präventiven Gründen wird gegenüber den betroffenen Nutzern über eine sog. Stoppmeldung klargestellt, warum der Zugang zu einem kinderpornographischen Angebot erschwert wird
  • Die Zugangsanbieter haften nur, wenn und soweit sie die Sperrliste des Bundeskriminalamts nicht ordnungsgemäß umsetzen.
  • Die anfallenden Daten können für die Strafverfolgung genutzt werden.

Diese Mitteilung ist allerdings in meinen Augen nur bedingt korrekt. Lautete ein spezieller Passus dieses Gesetzes vor wenigen Tagen noch wie folgt:

Diensteanbieter nach § 8, die einen öffentlich zugänglichen Internetzugang für mindestens 10000 Teilnehmer oder sonstige Nutzungsberechtigte in der Regel gegen Entgelt ermöglichen, haben geeignete und zumutbare technische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu Telemedienangeboten, (die Kinderpornographie nach § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen und) die Bestandteil der Sperrliste des Bundeskriminalamts nach Absatz 1 sind, zu erschweren. Für die Sperrung dürfen vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten verwendet werden. Die Sperrung erfolgt mindestens auf der Ebene der vollqualifizierten Domainnamen, deren Auflösung in die zugehörigen Internetprotokoll-Adressen unterbleibt. Die Diensteanbieter haben die Maßnahmen unverzüglich zu ergreifen, nachdem das Bundeskriminalamt die aktuelle Sperrliste zur Verfügung gestellt hat, spätestens jedoch innerhalb von sechs Stunden.

so wurde in dem heute verabschiedeten Gesetzesentwurf daraus:

Diensteanbieter nach § 8, die den Zugang zur Nutzung von Informationen über ein Kommunikationsnetz für mindestens 10 000 Teilnehmer oder sonstige Nutzungsberechtigte in der Regel gegen Entgelt ermöglichen, haben geeignete und zumutbare technische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu Telemedienangeboten, die in der Sperrliste aufgeführt sind, zu erschweren. Für die Sperrung dürfen vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten verwendet werden. Die Sperrung erfolgt mindestens auf der Ebene der vollqualifizierten Domainnamen, deren Auflösung in
die zugehörigen Internetprotokoll-Adressen unterbleibt. Die Diensteanbieter haben die Maßnahmen unverzüglich zu ergreifen, spätestens jedoch innerhalb von sechs
Stunden nachdem das Bundeskriminalamt die aktuelle Sperrliste zur Verfügung gestellt hat.

Wie man sieht, wurde eine entscheidende Differenzierung schlicht und ergreifend weggelassen.

Die Provider sollen nun also verpflichtet werden, (mindestens) DNS-Manipulationen für Seiten vorzunehmen, die durch das BKA (ohne eine zusätzliche Kontrollinstanz) auf eine Sperrliste gesetzt werden. Aufrufe auf solche Seiten sollen auf eine Stopp-Seite umgeleitet werden, die von den Providern gehosted wird. Dabei sind Zugriffe auf diese Stopp-Seiten zu protokollieren und die dabei gewonnenen Daten den Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. „Interessanter“ Aspekt dabei:

„Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, „in Echtzeit“ direkt beim Provider auf die IP-Adressen der „Nutzer“ des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn er nicht nachweisen könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe. (heise)“

Es findet also eine Umkehr der Beweislast statt. Es muss niemandem bewiesen werden, dass er eine der gesperrten Seiten besuchen wollte, allein der Zugriff auf eine der Sperrseiten ist ausreichend, um eine Straftat zu begehen. Ein Internetnutzer muss also beweisen, dass er sich möglicherweise vertippt hat oder aber durch einen falschen Link auf einer der Sperrseiten gelandet ist. Zudem darf kein Internetnutzer wissen, welche Seiten denn nun auf der Sperrseite gelandet sind, niemand weiß also, wann er sich strafbar macht.

Das Gesetz sieht folgende Regelung zur Erstellung der Sperrliste vor:

Im Rahmen seiner Aufgaben als Zentralstelle nach § 2 des Bundeskriminalamtgesetzes führt das Bundeskriminalamt eine Liste über vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten, die Kinderpornographie nach § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen (Sperrliste). Es stellt den Diensteanbietern im Sinne des Absatzes 2 arbeitstäglich zu einem diesen mitzuteilenden Zeitpunkt eine aktuelle Sperrliste zur Verfügung.

Das heißt: Nicht nur die eigentlichen Seiten, die möglicherweise Kinderpornographie enthalten (oder einmal enthielten) werden gesperrt, sondern auch Seiten, die dorthin verlinken. Also beispielsweise auch Wikileaks, die durch die Veröffentlichung der skandinavischen Sperrlisten (indirekt) auf gesperrte Seiten verlinken.

Somit ist relativ kurzfristig für niemanden mehr nachvollziehbar, welche Seiten möglicherweise von einer Zensur betroffen sind. Ein Internetnutzer merkt erst dann, dass er eine Straftat begangen hat, wenn es für ihn zu spät ist. Welche Folgen das hat, sollte eigentlich jedem klar sein: Es wird eine ständige Unsicherheit herrschen, jeder wird permanent in Sorge sein, auf irgendeinen Link zu klicken, den man nicht kennt. TinyURL und ähnliche Dienste werden damit in der Folge tabu sein. Wer sagt mir, dass mir da nicht ein Scherzbold irgendetwas unterjubeln wollte? Noch vor wenigen Tagen wurde erklärt, das Stopp-Schild auf den Sperrseiten solle eine letzte Warnung sein, bevor es zu einer strafbaren Handlung kommt. So schnell ändern sich Gesetzesentwürfe…

Das wirklich üble an dieser ganzen Sache ist, dass hier auf eine wirklich schäbige Art und Weise Grundlagen für eine umfassende Zensur geschaffen werden. Es wird das Thema Kindesmissbrauch missbraucht, um Tatsachen zu schaffen. Wer gegen die Sperrung von Kinderpornographie ist, wird als pädophiler hingestellt bzw. der Verdacht geäußert, man wolle nur verhindern, dass einem das Objekt der Begierde genommen wird. Auf die vielen sachlichen Argumente wurde niemals eingegangen, sie wurden einfach vom Tisch gewischt und den Kritikern um die Ohren gehauen. Und dabei beziehe ich mich nicht allein auf die Kritiken, die Sperren wären (noch) technisch unzureichend. Dass es niemals eine vollkommene Sperre geben kann, ist unbestritten und somit gar nicht diskussionswürdig. Viel schwerer wiegt, dass hier gezielt auf der Basis von Desinformationen Zensurinstrumente installiert werden, um unliebsame Inhalte zu filtern. Das ist ein derart schwerwiegender Eingriff in unserer Grundrechte, speziell mit Blick auf die damit geschaffene Unsicherheit für alle Internetnutzer in Deutschland, dass hier in meinen Augen in jedem Fall ein Volksentscheid her müsste. Dass es diesen niemals  geben wird ist mir natürlich klar, aber ich halte ihn in so einem Fall für absolut erforderlich.

Noch ist das Gesetz nicht bestätigt, noch besteht auch die Chance, dass es in Karlsruhe wieder gekippt wird. Aber es ist für mich eine Katastrophe schlechthin, wenn nur noch das Verfassungsgericht in der Lage sein sollte, auf die Einhaltung unserer Verfassung zu achten. Wir können auf der einen Seite nur hoffen, auf der anderen Seite müssen wir aber weiter aufklären und den Finger wieder und wieder auf die wunden Punkte legen. Es kann und darf nicht sein, dass kritische Stimmen einfach untergehen. Wenn diese Gefahr droht, dann müssen wir einfach lauter werden.

Mehr dazu:
Spreeblick: Von Laien regiert
c’t: Verschleierungstaktik
heise:  Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zu Kinderporno-Sperren
fefe erklärt auch wichtige Grundlagen

Nachtrag: Boocompany hat zum Thema Zensursula und Internetsperren einen extrem interessanten Beitrag.
Telepolis: Lügen und Kinderpornographie

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Folgen der Bildungspolitik?

Angesichts manchervieler Forderungen auf politischer Ebene frag ich mich oft, ob wir hier nicht die Folgen der deutschen Bildungspolitik erleben:

„Die nordrhein-westfälische Junge Union (JU) will gegen Hassbotschaften und Gewaltverherrlichung bei Youtube und Myvideo eine allgemeine Registrierungspflicht einführen. Ein entsprechender Antrag an den Landesparteitag der NRW-CDU am 9. Mai 2009 wird nach Angaben der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung von der Führungsspitze der Union befürwortet. „Indem sich jeder Nutzer erst mit voller Anschrift und seiner Personalausweisnummer registrieren muss“, sagte der JU-Landesvorsitzende Sven Volmering der Zeitung, ließe sich sowohl das Hochladen privat gedrehter Gewaltvideos als auch das Anschauen erschweren. (golem)“

6, setzen!

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Haftstrafen für Piraten

Heute hat übrigens ein schwedisches Gericht das Urteil im Prozess gegen die Macher von Pirate Bay gesprochen: Die Angeklagten wurden der Beihilfe zur schweren Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden und sie wurden zu 1Jahr Haftstrafe und zur Zahlung von 2,75 Mio. Euro Schadenersatz verurteilt.

Natürlich wurde direkt Berufung angekündigt (oder richtiger: schon vor der Bekanntgabe des Urteils), die Verteidiger plädieren nach wie vor auf Freispruch. In gewisser Weise finde ich es auch witzig, dass das Urteil offenbar bereits vor seiner Bekanntgabe durchgesickert ist.

Für morgen wird in Schweden mit einigen größeren Demonstrationen gegen dieses Urteil gerechnet. Ich bin gespannt.

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Wieder Foto-Abmahnung(en?)

Beim Wühlen durch die Blogbeiträge, die sich während meines Osterurlaubs gestapelt haben, bin ich über einen neuen Fall gestoßen, bei dem ein Webmaster für die Verwendung von Fotos abgemahnt wird.

Das interessante an diesem Fall: Die Bilder wurden von der abmahnenden Person bei der Wikipedia eingestellt. Abgemahnt wurde für die Darstellung von Wikipedia-Artikeln inkl. der eingestellten Bilder, da nicht ausreichend auf die Urheberschaft der Fotografin hingewiesen wurde.

Zitat:

„Die kostenlose Nutzung meiner genannten Fotos setzt die vollständige Einhaltung des Lizenzvertrags Creative Commons by-sa 3.0. de (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode, Volltext im Anhang) voraus.

Eine Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung, wie sie durch Einbindung von Wikipeda-Inhalten in die Internetseite Ihres Mandanten erfolgt, verlangt vertragsgemäß:

  • Die Urhebernennung „M.N.“ (mindestens so hervorgehoben wie Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber) an jeder Kopie,
  • den angegebenen Bildtitel und alle dazu gehörenden Rechtevermerke an jeder Kopie,
  • den Lizenzvertrag oder die vollständige Internetadresse http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode bei jeder Kopie

Anderenfalls erlöschen die eingeräumten Nutzungsrechte automatisch und vollständig.

[…]

Dass ich bei der Einbindung dieser Fotos in und der Wiedergabe auf weitere/n Seiten der Wikimedia Foundation eine durch einen Link auf die jeweilige Original-Bildseite nur indirekte Nennung meiner Urheberschaft und der Bildlizenz dulde, hat keinerlei vertragsändernde Wirkung gegenüber anderweitigen Nutzungen meiner Bilder.“

Das besondere an diesem Fall, zu dem man weitere Details auch hier nachlesen kann: Die abgemahnte Seite kopiert nichts, speichert nichts auf dem Server, verfielfältigt nichts. Sie dient lediglich der Darstellung von Inhalten. Insofern in meinen Augen schon deshalb eine unbegründete Abmahnung. Zudem wurden auch in der Wikipedia die Bilder von der Fotografin selbst nicht nach ihrer Lizenvorstellung eingebunden.

Darüber hinaus führt das Verhalten in diesem Fall meiner Meinung nach die freie Wikipedia beinahe ad absurdum. Es ist gestattet und gewünscht, Inhalte weiter zu verwenden. Unter Angabe der Quelle und unter Einhaltung der Lizenzbestimmungen, versteht sich natürlich von selbst. Die unterschiedlichen möglichen Lizenzmodelle (und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten) erfordern allerdings zum Teil juristische Vorkenntnisse, wenn nicht gar ein entsprechendes Studium. Der hier verlinkte Fall scheint kein Einzelfall zu sein, vielmehr wird an verschiedenen Stellen eine abgesprochene Aktion verschiedener Fotografen vermutet.

Wie ist in den Kommentaren so schön nachzulesen?

„…jetzt mal halblang! Wozu schreiben wir den Mist denn for free, wenn man dann erst mal Jura studieren muss, um das Zeug weiter zu verwenden?“

Dem ist eigentlich nichts hinzu zu fügen.

via fefe

Nachtrag: Nachdem ich mich wirklich mühsam durch die Diskussion auf der Benutzerseite bei der Wikipedia gewühlt habe (ja, es ist wirklich eine Qual, da unter anderem die Verfechter der Abmahnpolitik sehr aggressiv und unsachlich diskutieren und zudem den eigentlichen Sachverhalt bewusst oder unbewusst falsch darstellen), wird mir eins klar: Die Diskussion um lizenzgerechte Nutzung von Bildern in der Wikipedia bzw. der weiteren Nutzung Dritter aus der Wikipedia heraus schwelt schon lange und es gibt mindestens 2 Ansichten.

Ansicht 1: Es handelt sich bei der Wikipedia um ein freies Werk zur freien Verwendung auch zu kommerziellen Zwecken, solange die Lizenzbestimmungen (z.B. Angabe von Quellen und Autoren) eingehalten werden. Dies MUSS in vollem Umfang auch für Bilder gelten.

Ansicht 2: Bilder können gern weiter verwendet werden, dann aber bitteschön nach dem Vorstellungen der Urheber, wobei Bestimmungen dann durchaus auch anders ausgelegt werden können, als es in der Wikipedia selbst der Fall ist.

Es drängt sich mir hier in diesem Fall ein ganz besonderer Eindruck auf: Die ganze Diskussion wirkt, als ginge es manchen Urhebern gar nicht so ausschließlich darum, ein freies Werk zu unterstützen, sondern ein gutes Stück Eigennutz wird erkennbar. Ich bin der Auffassung, dass jemand, der seine Werke, Texte etc. der Wikipedia zur Verfügung stellt, sich ganz klar mit dem Gedanken vertraut machen MUSS, damit ein gewisses Maß an Selbstbestimmung über seine Werke aufzugeben. Das ist auch keinesfalls eine Enteignung, wie manche in der Diskussion auf Wikipedia behaupten, sondern eine bewusste eigene Entscheidung der Urheber. Und diese Tatsache sehe ich schon allein im Wesen und im Gedanken hinter der Wikipedia begründet. Freie Verwendung heißt freie Verwendung und eben nicht: freie Verwendung unter den Bedingungen, die ich je nach Laune für richtig und angemessen halte, anderenfalls kostet die Verwendung Geld. Mein Zusatz „je nach Laune“ ist darauf zurückzuführen, dass in diesem Fall Dritten Bedingungen gestellt werden, die für Wikipedia selbst nicht gelten.

Es ist in Ordnung, wenn auf die Einhaltung von Lizenzbestimmungen gedrängt wird. Keine Frage. Meines Erachtens nach wäre im Web aber bereits damit Genüge getan, wenn auf Wikipedia als Quelle verwiesen wird und bspw. ein Link auf die Bildseite hinterlegt wird, wo auch der Urheber zu finden ist. Denn exakt so wird es auch von der Wikipedia gemacht und genau damit haben sich die Urheber auseinander gesetzt, BEVOR sie die Bilder dort hoch laden und „der Allgemeinheit“ zur Verfügung stellen. Es kann und darf nicht Sinn und Zweck der Wikipedia sein, von Einzelnen zur Eigenwerbung genutzt zu werden.

Möglicherweise ist die Wikipedia in mancher Hinsicht einfach auch ZU frei. Zu frei dahingehend, unter welcher Lizenz Informationen oder Bilder veröffentlicht werden. An und für sich ist die Entscheidungsfreiheit ja eine gute Sache, andererseits führt sie hier ganz offensichtlich zu Problemen, die hausgemacht sind. Wenn ich Bilder in der Wikipedia unter einer Lizenz veröffentlichen kann, die zumindest in Teilen Bestimmungen anders auslegt (oder eine andere Auslegung ermöglicht), als es für das Gesamtwerk Wikipedia der Fall ist, dann schafft man sich automatisch Probleme. Sicherlich nicht mit allen, denn ganz sicher gibt es eine Menge User, die vollkommen uneigennützig ihren Beitrag leisten, aber es wird immer wieder Leute geben, die dann ein Schlupfloch, welches durch die „Freiheit“ geöffnet wurde, für sich persönlich ausnutzen. Und ja, ich persönlich sehe in der Tatsache, dass man 1400 Euro für ein Bild verlangt, welches nach Auslegung nicht im Rahmen der gewählten besonderen Lizenzform weiter genutzt wurde, als Eigennutz an. Denn der Wikipedia selbst nützt es ganz sicher nicht, im Gegenteil, es schadet ihr extrem.

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