Archiv für kranke welt

Der Vorhang fällt für Mein Parteibuch

Wenn jemand wie Marcel Bartels sich dazu durchringt, solche Worte zu schreiben, dann ist das in meinen Augen schon sehr vielsagend:

„Bei der Ankündigung von Neuwahlen im Mai 2005 habe ich Franz Müntefering beim Wort genommen, bin in die SPD eingetreten und habe mich unter meinem eigenen Namen in die politische Diskussion eingebracht. Inzwischen erscheinen mir die Worte von Franz Müntefering, mit denen er mich bewogen hat, in die SPD einzutreten und mich für die Wiederwahl von Gerhard Schröder öffentlich zu engagieren, ebenso als Heuchelei wie mir die Deckelung der Abmahnkosten durch den Vorschlag von Brigitte Zypries als bewusst zur Irreführung der Öffentlichkeit ausgeworfene Nebelkerze erscheint.

Durch die Erfahrungen mit meiner Webseite bin ich inzwischen zu der Überzeugung gelangt, dass öffentliches Engagement von deutschen Politikern nur solange erwünscht ist, wie Duckmäuser den in den von ihnen kontrollierten Massenmedien verbreiteten Unfug nachplappern. Ebenso bin ich zwischenzeitlich davon überzeugt, dass öffentliches Gehör findende Meinungsäußerungen von vielen Politikern und einigen diesen Politikern nahestehenden Richtern und anderen Juristen nicht erwünscht sind, sondern als Gefahr der Aufdeckung von Straftaten und anderem Fehlverhalten ebenso konsequent wie listenreich bekämpft werden.

Mein grundgesetzlich garantiertes Recht auf Meinungsfreiheit ist in Deutschland offensichtlich nicht das Papier Wert ist, auf dem es gedruckt ist. Es ist absehbar, dass ich für die weitere Veröffentlichung meiner Rechercheergebnisse und meiner Meinung unter meinem eigenen Namen unter Missbrauch der Gerichte zumindest finanziell ruiniert oder gar ins Gefängnis gesperrt würde.

Nachdem ich in den letzten Tagen mit vier Abmahnungen belästigt worden bin und vom Landgericht Hamburg meine Verpflichtung zur Zahlung von mehr als 500 Euro “Anwaltskosten” für eine einstweilige Verfügung, die mir untersagt, ein Anwaltsschreiben zu veröffentlichen, bestätigt wurde, beabsichtige ich nun, keine neuen kritischen Beiträge auf meiner Webseite Mein-Parteibuch.de mehr zu veröffentlichen.“

Ich kenne Marcel Bartels als jemanden, der den Mund aufmacht, wenn er Missstände entdeckt. Und mit Nachdruck den Finger in die Wunde drückt. Manchmal vielleicht ein wenig vorlaut und mit etwas zu viel Nachdruck, aber zumindest deutlich und ohne um den heißen Brei herum zu palavern.

Genau das war in der Vergangenheit scheinbar vielen ein Dorn im Auge, ich habe eine Menge solcher Berichte bei ihm gelesen. Mit seinem Blog und seiner Art, unmissverständlich auf Dinge aufmerksam zu machen, die seiner Meinung nach nicht mit geltendem Recht in Einklang zu bringen sind, hat er sich in der Vergangenheit eine ganze Menge an Ärger, Abmahnungen und Unterlassungsansprüchen eingehandelt. Was ihm nun offensichtlich einfach derart auf die Nerven gegangen ist, dass er keine weiteren Beiträge mehr auf dem aktuellen Blog veröffentlichen will. Er fühlt sich im Augenblick nach seinem Bekunden der Zensur ausgesetzt.

Kritisch will er aber bleiben. Deshalb überlegt er, unter einer .com oder .org TLD sein Blog weiterzuführen. Und hofft, so irgendwelchen Ansprüchen derer zu entgehen, denen seine Beiträge zu kritisch erscheinen. Ich persönlich zweifle allerdings, dass er auf diesem Wege erreichen kann, was er anstrebt. Er bleibt nach wie vor deutscher Staatsbürger auf deutschem Boden und somit weiterhin greifbar, wo auch immer sein Blog nun gehosted werden mag.

Ich finde, Marcel sollte weiterhin kritisch berichten. Ich finde es in Ordnung, wenn jemand die Klappe aufmacht, weil ihn etwas stört. Ob man immer gleich mit der Faust auf den Tisch hauen sollte wie er es gern mal tut, ist sicherlich diskussionswürdig oder auch Ansichtssache. Sicherlich tut es der Sache gut, wenn man gelegentlich ein wenig diplomatischer vorgeht statt einer Person direkt den Finger in die Brust zu bohren. Aber prinzipiell finde ich es in Ordnung, die Klappe auf zu machen, wenn man einen Missstand zu erkennen glaubt. Und ich hoffe aus diesem Grund, Mein Parteibuch bleibt uns auch in Zukunft in irgendeiner Form erhalten.

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Abmahngebühren gedeckelt?

Mitnichten!

In der Pressemitteilung der Bundesregierung ist nachzulesen:

Das Gesetz verbessert auch die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Diese mussten zum Teil hohe Anwaltskosten zahlen für eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung. Eine Urheberrechtsverletzung liegt zum Beispiel vor, wenn ein Schüler in einer Internet-Tauschbörse ein einzelnes Musikstück zum Download anbietet.

In einem solchen Fall kann künftig eine Kanzlei nur noch 50 Euro von dem Schüler verlagen. „Mit der Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs auf 50 Euro für die erste anwaltliche Abmahnung stellen wir sicher, dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird. Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt“, so Zypries.

Das soll sie also nun sein, die versprochene Verbesserung der Abmahnungsregelungen. Während manche bereits jubeln, bin ich wieder einmal mehr als enttäuscht angesichts einer weiteren verpassten Chance, hier endlich Einhalt zu gebieten. Denn wenn wir uns diese Meldung einmal auf der Zunge zergehen lassen, kommt sehr schnell der bittere Beigeschmack durch.

Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt.“ steht da. Und damit stehen wir wieder da, wo wir uns bereits befanden. Die Unsicherheit bleibt bestehen, denn es ist unklar, für wen diese Regelung denn nun gelten soll. Der kleine, aber folgenschwere Zusatz „wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt“ sorgt dafür, dass wieder nach eigenem Gutdünken festgelegt wird, wer geschäftliche Interessen verfolgt und wer nicht. Und im Zweifelsfall wird ein abmahnender Anwalt auch nach dem kleinsten Strohhalm greifen, der höhere Einnahmen verspricht.
Eine simple Einblendung eines Adsense-Werbeblocks kann als „geschäftliches Interesse“ ausgelegt werden. Ein Verkauf irgendwelcher Teile vom Dachboden bei eBay kann als „geschäftliches Interesse“ ausgelegt werden. Und so weiter – der Fantasie sind hier wie gewohnt keine Grenzen gesetzt.

Zudem: Diese neue Regelung greift ausschließlich bei Abmahnungen für einfach gelagerte Urheberrechtsverletzungen. Was zum Beispiel der Fall wäre, wenn man das Foto eines Brötchens von einer fremden WebSite auf seiner eigenen einbindet. Sofern auf der eigenen WebSite keine Werbung zu sehen ist…

Ach, es ist einfach jämmerlich, wie hier wieder einmal nur halbe Sachen gemacht wurden. Die Hoffnung, die im Vorfeld in die neue Regelung gesetzt wurden, wurden nicht erfüllt. Und somit bleibt es in den allermeisten Fällen wohl weiter beim alten.

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Noch ein Rezept

Der Spreeblick veröffentlicht nun auch Rezepte, allerdings klingt die da zusammengerührte Mischung für mich nicht sehr appetitlich und zudem scheint mir das alles für Otto-Normal-Blogger doch viel zu kompliziert zu werden.

Aber bitte beachten liebe Leser:
Wer fremde Rezepte nachkocht und dabei verfälscht, oder nachgekochte und dabei verfälschte zum Verzehr bringt, kann mit bis zu 20 Brötchen zu je 500 Euro bestraft werden. Ihr Bundesküchenminister

(Muss man derartige Beiträge eigentlich inzwischen als Satire kennzeichnen?)

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Marions Kochbuch: Noch mehr Brötchenfotos (Upd.)

broetchen.jpgZur Abmahnung aufgrund der unerlaubten Verwendung eines Brötchenfotos habe ich mich bereits gestern geäußert, heute stelle ich fest, dass diese Geschichte weitaus suspekter ist, als es mir gestern schon vorkam.

Für die unerlaubte Verwendung eines Fotos wurde nicht allein der Blogger abgemahnt, über den ich berichtete, sondern das scheint noch eine Vielzahl weiterer Personen zu betreffen. Dies geht unter anderem aus der Diskussion in den Kommentaren zu einem Interview mit der Autorin des Online-Kochbuches hervor.

Ich finde es reichlich „interessant“, wie hier in meinen Augen Druck auf Webmaster und Blogger ausgeübt wird, um m.E. völlig überzogene „Lizenzgebühren“ für die Verwendung eines Fotos einzutreiben. Selbst in Fällen, in denen die Herkunft des Bildes nicht einmal gesichert ist. Vor allem irritiert mich die Tatsache, dass die „Lizenzgebühren“ so unterschiedlich in ihrer Höhe ausfallen, sie wirken auf mich wie zufällig festgelegt.

In einem Beitrag schrieb der User spitz:

In meinem Fall hat mein Bild zwar eine gewisse Ähnlichkeit mit dem auf der Seite der Kochbuchautorin, wurde aber tatsächlich vom mir selber erstellt und ist wesentlich älter.

Interessanterweise prangt an dieser Stelle seines Beitrages nun jedoch folgender Satz:

Edit:
Ein Teil dieses Beitrages mußte nach Aufforderung durch den Anwalt von (Name entfernt) entfernt werden.

Glücklicherweise kann man diese Aussage im nächsten Beitrag noch innerhalb des Zitates erkennen. Ich habe mir von diese Textabschnitten Screenshots angefertigt für den Fall, dass auch diese in Kürze überarbeitet werden müssen.

Der Benutzer Teasy schreibt in seinem Beitrag, dass er ebenfalls angeschrieben wurde. Er erkennt, dass er mit der Verwendung des Bildes eine Urheberrechtsverletzung begangen hat und vermeldet, dass er durch den Anwalt zu Zahlung von 260 Euro Lizenzgebühren für dieses Bild aufgefordert wurde und diese aufgrund einer Klageandrohung auch gezahlt hat. Es handelte sich in seinem Fall um die Abbildung eines Christstollens.

Gleich im nächsten Beitrag finden wir einen weiteren Christstollen, nein, eine vermeintliche Verwendung des Fotos eines Christstollens aus dem Online-Kochbuch. Flori2007 schreibt:

Auch ich war gestern erstaunt, eine Abmahnung der Kanzlei (Name entfernt) erhalten zu haben.
Ebenfalls eine Abbildung eines Christstollen, die lt. Anwalt aus „Marions Kochbuch“ stammen soll, dabei kannte ich diese Seite bis zum Schreiben des Anwalts gar nicht.
Ich „klaue“ generell keine Abbildungen einfach so aus dem Internet.

Allerdings beträgt bei mir die Lizenzgebühren für ein Foto (nein keine Fotokunst, sondern eine ganz einfache Abbildung) ganze EUR 1.660,- !
(hier wurde gleich eine doppelte Nutzung berechnet, weil es für die betroffene Webseite auch ein ReDirect gibt, physikalisch jedoch nur einen Server. Also auch für die ReDirect EUR 830,-!)

Interessant:
Das Schreiben wurde lt. Poststempel am 21.12.2006 aufgegeben, zugestellt am 27.12.2006. Die Frist wurde jedoch mit 19.12.2006 angegeben. Also rückwirkend 2 Tage nach Absenden des Schreibens!
Rechtlich als Abmahnung daher unzulässig, da ohne Frist.

Auch hiervon gibt es einen Screenshot.
Und in diesem Falle betragen die Lizenzgebühren für Bild des Christstollens nun schon 830 Euro. Aha.

Auch die Betreiber von www.bundesligaforen.de wurden abgemahnt. Grund in diesem Fall: Ein User des Forums hatte ein Bild aus einem ausländischen Forum hotlinked. Und dieses Bild stammte offenbar aus dem besagten Online-Kochbuch. Für alle von einer Abmahnung durch den Anwalt der Kochbuchschreiber betroffenen wurde in diesem Forum nun ein eigener Bereich eingerichtet. Und da passiert auch einiges…

Um es aber noch einmal klar zum Ausdruck zu bringen:

Urheberrechtsverstöße dieser Art sind ganz klar nicht in Ordnung und ich kann gewisse Frustration bei einem Fotografen nachvollziehen, wenn er seine Bilder auf allen möglichen Webseiten und in hunderten Foren wiederfindet. Keine Frage. Ich habe allerdings ein Problem mit Leuten, die in so einem Fall die große Keule auspacken und völlig undifferenziert auf alles einprügeln, was in irgendeiner Form verdächtig scheint. Wie man sich irren kann, beweisen die beiden oben genannten Fälle, möglicherweise gibt es davon sogar noch mehr. Zudem sollte man in meinen Augen durchaus differenzieren, welcher Art diese Urheberrechtsverletzungen sind. Betreibt ein Webmaster ein Online-Rezeptbuch ähnlich dem oben genannten und verwendet dafür ohne nachzufragen diese Fotos, dann ist das ganz klar ein Verstoß, der geahndet werden sollte. Schreibt aber beispielsweise ein Blogger einen Beitrag über ein leckeres Rezept, welches er auf der Seite gefunden und nachgekocht hat und verwendet dann ein Foto von dieser Seite und verlinkt zudem noch dorthin, dann ist das in meinen Augen nicht mal ansatzweise abmahnwürdig. Das ist hervorragende Werbung für die Ursprungsseite, für lau!

Eine Abmahnwelle wie die derzeit laufende ist jedoch alles andere als eine gute Werbung für die eigene Seite. Sicherlich werden die Besucherzahlen enorm in die Höhe geschnellt sein (und ich verlinke die Seite aus gutem Grund nicht), aber der Ruf ist ruiniert, das biegt man nicht wieder gerade. Und wenn selbst die Personen abgemahnt werden, die eigentlich gute Werbung für die eigene Seite gemacht haben – dann sägt man sich den Ast weg, auf dem man sitzt.

Wie man hier für die Zukunft vorbeugen könnte, ist eigentlich jedem klar, aber dennoch wird es einfach nicht umgesetzt. Die erste Abmahnung muss kostenfrei werden! Dann können derartige Dinge nicht passieren. Wer in gutem Glauben oder unabsichtlich oder aus Dummheit bzw. Nichtwissen heraus bspw. eine derartige Urheberrechtsverletzung begeht, wird nach einem Schuss vor den Bug schleunigst zusehen, das zu korrigieren. Wer jedoch in einer angemessenen Frist (und damit meine ich nicht 2-3 Tage!) nicht reagiert, rutscht so in Phase 2 und dann wird es teuer. Würde dies endlich durchgesetzt werden, wären viele Probleme aus der Welt.

Update: Auf einen weiteren Fall aus dieser Reihe wurde ich heute durch einen Link aufmerksam. Auch hier ist die Verwendung eines Bildes aus dem Kochbuch nicht wirklich klar erwiesen. Ich bin immer wieder erfreut wenn es jemandem in so einer Situation immer noch gelingt, vollkommen sachlich zu schreiben. Hut ab!

Gibt es noch weitere bekannte und dokumentierte Fälle dieser Art?

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