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Brötchengate in der c’t – Marions Kochbuch

Auch die c’t des heise Verlags hat sich zwischenzeitlich mit dem Thema Brötchengate befasst, wie mir ein unbekannter Kommentator mit Hilfe eines Links mitteilte. Unter der Überschrift „Abgekocht“ werden nochmals verschiedene Details zusammengefasst, darunter auch Hinweise und Vermutungen, die ich so noch nicht kannte.

Die c’t greift noch einmal die Vorwürfe auf, die Betreiber des Online-Kochbuches hätten Rezepte ihrer ehemaligen User aus ihrem früheren Forum aufgegriffen und leicht verändert ins Kochbuch übernommen. Dem widerspricht Folkert Knieper gegenüber der c’t auch nicht.

Sehr interessant finde ich auch die nochmalige Erwähnung des Schnitzelfotos, für dessen Verwendung Frau Brigitte Winkler abgemahnt wurde. Sie bestritt, dieses Foto der WebSite der Kniepers entnommen zu haben und verweist auf einen befreundeten Webdesigner, der ihr dieses Foto angefertigt habe. Vor Gericht half ihr dies jedoch bislang wenig. Im Bericht der c’t liest sich das Ganze wie folgt:

Webmasterin Brigitte Winkler betreibt ihr Online-Kochbuch koch-abc.de als Hobby. Auch sie wurde von Knieper abgemahnt, wegen der angeblich widerrechtlichen Verwendung des Fotos von einem Wiener Schnitzel. Sie habe aber das Foto von einem befreundeten Webdesigner, versicherte Winkler.

Dieser wiederum gab gegenüber c’t an, er habe das Bild mit urheberrechtsfreiem Rohmaterial „mit Photoshop erstellt, im Rahmen einer Schulausbildung zum Multi-Media-Producer im Jahre 2003. Damals hatte die komplette Schulklasse ihre Arbeiten im Internet ausgestellt, und von dort muss sie Herr Knieper kopiert und auf seinen eigenen Seiten eingestellt haben. Im Jahr 2005 habe ich diese Grafik und die Rechte daran an Frau Winkler verschenkt.“

Knieper behauptet nach wie vor, das Foto selbst gefertigt zu haben. In einem Interview mit dem Online-Magazin Upload gab er jüngst an, in jedem Fall Richtern „das Original in hoher Auflösung“ vorlegen zu können. Dass dies unwahr ist, zeigte sich beim Prozess gegen Brigitte Winkler vor der Urheberrechtskammer des Landgerichts Hamburg.

Doch obwohl Knieper nicht in der Lage war, das unbearbeitete Originalfoto vorzulegen, bekam er gegen Winkler in erster Instanz recht. Den Ausschlag gab ausgerechnet die Zeugenaussage von Gattin Marion, sie könne sich erinnern, dass Knieper an einem nicht mehr bekannten Zeitpunkt das Foto geschossen habe. Diese Aussage hielt die Kammer für „schlüssig, nachvollziehbar und glaubhaft“. Brigitte Winkler hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, eine Entscheidung steht noch aus.

Man sieht, wie schwierig solche Fragen vor einem Gericht zu klären sind, wie unterschiedlich vorliegende Beweise und Aussagen gewertet werden können. Was die Berufung in diesem Fall letztlich bringen wird, ist offen. Die meisten haben sicherlich in der Zwischenzeit ihr eigenes Urteil zu diesem Thema gefällt, inwieweit sich dieses mit dem endgültigen Urteil decken wird ist abzuwarten.

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Linkhaftung: Ich glaub es geht schon wieder los…

Auch wenn der Bericht bei gulli bezüglich der Prozessbeteiligten gezielt ein wenig schwammig formuliert wurde, lässt er doch in Bezug auf das Urteil und den „Tatbestand“ keine Deutlichkeit missen: Das Verlinken von Bildern ohne Einverständnis des Abgebildeten ist unzulässig.

Im vorliegenden Fall hatte ein namentlich nicht genannter Anwalt gegen einen ebenfalls namentlich nicht genannten Verlag geklagt, da der Verlag in einem redaktionellen Beitrag einen Link auf eine private Website gesetzt hatte, auf der Fotos mit der Abbildung des Klägers zu sehen waren. Der Betreiber der privaten Website hatte eine Genehmigung des Klägers zur Veröffentlichung der Fotos. Der Verlag hatte nicht direkt auf die Bilder verwiesen, sondern lediglich auf einen Beitrag, der die Bilder beinhaltete. Das darf er aber nicht, entschied das OLG München. Um diesen Link zu setzen, hätte der Verlag eine Genehmigung des Klägers einholen müssen.

Wie gesagt: Der Bericht von gulli ist arg vorsichtig formuliert aber dennoch kommt beim lesen Unmut in mir hoch. Wieder einmal wird das Prinzip des Internets nicht verstanden und gar mutwillig ausgehebelt. Das bloße Verlinken des Artikels hätte wohl nicht so ohne weiteres untersagt werden können, dazu gibt es inzwischen diverse Urteile. Deshalb wurde hier meiner Meinung nach gezielt der Umweg über das Recht an der eigenen Abbildung gewählt, um eine Verlinkung zu verhindern. Übertragen wir dies nun auf weitere theoretische Fälle, dann könnte auch hier wieder eine wilde Abmahnungs- und Klagewelle über deutsche Blogger und Websitebetreiber rollen. Nehmen wir beispielsweise einen kritischen Bericht über irgendeinen Politiker oder ein Unternehmen her. Verfasst von irgendeiner Online-Publikation die zudem die Genehmigung hat, das Foto dieses Politikers oder auch des Firmeninhabers (oder Vorstands oder was weiß ich) zu veröffentlichen und dieses Bild mit in den Beitrag packt. Verweise ich nun mittels eines Links auf diesen Artikel, dann kann die abgebildete Person nun auf Unterlassung klagen oder mich abmahnen, indem sie sich auf dieses Urteil beruft.
Da frage ich mich allen Ernstes: Sollten wir das deutsche Internet nicht so langsam mal abschalten? Ist doch ohnehin alles verboten, was das Internet ausmacht…

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Nicht kritikfähig – Abmahnung

Ein neuer Fall einer Abmahnung gegen ein Forum ist bekannt geworden: In einem Forum für Kraftsport und Bodybuidling wurden durch einen User 2 kritische Beiträge über ein Unternehmen verfasst, welches Produkte aus dem Fitness-Bereich über einen Onlineshop vertreibt. Diese 2 Beiträge befanden sich in einem Thread, der in erster Linie positive Beiträge über dieses Unternehmen beinhaltete.

Das namentlich nicht genannte Unternehmen entdeckte nun fast 3 Monate später diese beiden Beiträge und mahnte daraufhin den Betreiber des Forums ab, der diesen Fall nun öffentlich macht. Es ist das 2. Mal, dass er abgemahnt wird und auch in diesem Fall will er nicht einfach so klein beigeben, sieht er doch die Meinungsfreiheit durch derartige Aktionen in Gefahr. Das abmahnende Unternehmen verlangte nämlich nicht nur, dass die kritischen Beiträge entfernt werden sondern auch, dass ein Unterlassungs- und Verpflichtungsvertrag unterschrieben wird, der eine Vetragsstrafe für den Fall weiterer kritischer Beiträge über dieses Unternehmen in Aussicht stellt.

Das sollte man sich tatsächlich mal in Ruhe auf der Zunge zergehen lassen: Ein abmahnendes Unternehmen erwartet von einem (in meinen Augen vollkommen zu Unrecht) Abgemahnten die Unterzeichnung eines Vertrages, welcher diesem Unternehmen sämtliche Mittel in die Hand gibt, den Abgemahnten in Zukunft zu schröpfen. Kritische Beiträge sollen auf diese Weise komplett unterbunden werden, wehe dem unzufriedenen Kunden, wenn er seine Unzufriedenheit öffentlich zum Ausdruck bringt… Zudem ist es ein leichtes für einen Abmahner für entsprechende Verfehlungen in einem Forum zu sorgen, wenn man erst einmal solch einen „Vertrag“ in den Händen hält. Aus diesem Grund hat Patrick, der Betreiber des Forums, dafür gesorgt, dass dieses Unternehmen in Zukunft in seinem Forum nicht mehr genannt werden kann. Zudem hat er nun sämtliche Beiträge zu diesem Unternehmen entfernt, auch die positiven. Ein konsequenter Schritt in meinen Augen.

Patrick hat nun seinerseits einen Anwalt beauftragt, der die Abmahnung als „sinnentleert“ bezeichnet und eine passende Antwort verfasst hat.

via golem

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Ärger mit Adultpromotion

Wie es aussieht, gibt es wohl ein wenig Ärger mit Adultpromotion. Einige Blogger hatten im youporn-Boom Banner dieses Anbieters in die entsprechenden Beiträge eingebaut und hofften angesichts der enormen Besucherzahlen auf Klicks. Die blieben auch nicht aus und die Klickraten erreichten schwindelerregende Höhen. Was allerdings auch nicht wirklich verwundert, wenn man etwas genauer darüber nachdenkt: Die Besucher suchen etwas bestimmtes und landen auf einem Blog, welches bis auf diesen einen Beitrag nichts dergleichen zu bieten hat. Somit erscheint ein (nur in diesem Beitrag geschaltetes) Banner für dieses spezielle Interesse für viele als „Ausweg“. Was eigentlich in Hinblick auf zielgruppengerechte Vermarktung ein kluger Schachzug zu sein scheint.

Allerdings wurde hier offenbar die Rechnung ohne den Anbieter gemacht. Klickraten auf Banner (und Werbung im allgemeinen) bewegen sich in der Regel in Bereichen von 1-5%. Das wissen die Vermarkter natürlich, diese Zahlen sind nichts neues. Jetzt kommt also so ein Blog daher und erzielt Klickraten von über 10%, im Fall von Stereophone gar fast 30%. Natürlich wird hier sofort Betrug gewittert, auch wenn für mich diese Klickraten in so einem Fall durchaus realistisch erscheinen. Die Folge ist nun jedoch, dass Adultpromotion verschiedenen Bloggern die erzielten Umsätze nicht ausbezahlen will. Direkt betroffen sind davon bislang offenbar Stereophone und Blogschrott. Die sich nun (in meinen Augen zu Recht) darüber aufregen, dass hier scheinbar fleißig die Klicks (und wahrscheinlich auch die damit verbundenen Einnahmen) gesammelt wurden und erst nach gezielten Anfragen aufgrund ausbleibender Zahlungen überhaupt mitgeteilt wurde, dass Klickbetrug vermutet wird und es somit keine Kohle gibt. Zudem sind wohl laut Stereophone nachträglich die AGBs angepasst worden, ohne die betroffenen Blogger rechtzeitig über eine Änderung zu informieren. Nicht einmal die Accounts wurden gesperrt, die Klicks wurden nach wie vor akzeptiert. Stimmt das so in dieser Form, dann dürfte so ein Vorgehen vor Gericht wahrscheinlich kaum Bestand haben. Es ist aber durchaus ärgerlich für die Blogger, die hier auf ein nettes Taschengeld gehofft hatten.

Ich habe in der Vergangenheit auf diversen Blogs die tollen Vermarktungstipps im Rahmen der youporn-Welle gelesen und mir da natürlich auch Adultpromotion angesehen, es war ja überall verlinkt und hoch gelobt. Ich habe allerdings der Versuchung widerstanden, mich dort anzumelden. Ich kann nicht mehr bis ins kleinste Detail nachvollziehen, was es genau war, aber mir persönlich war die Sache einfach nicht geheuer, ohne dass ich sagen könnte, woran das genau lag. Aber scheinbar war das so ganz in Ordnung…

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