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Es gibt auch die anderen

In der Vergangenheit wurden ja immer und immer wieder Stimmen laut, die (oft berechtigterweise) Anwälte in die Kategorie „Abzocker“ einstufen. Auch ich war meist mit ganz vorn dabei wenn es galt, auf Abmahnungen hinzuweisen, die in meinen Augen unnötig kostenintensiv ausgefallen sind.

Genau aus diesem Grund denke ich jedoch, man sollte auch auf die anderen hinweisen, auf diejenigen, die sich noch eine gewisse Moral bewahrt haben. Einen solchen „Fall“ finden wir zum Beispiel hier

Ich bitte alle Anwaltskolleginnen und Anwaltskollegen, Mandate von Interessenten, denen es nur ums „Abzocken“ geht, nicht anzunehmen. Gerade für Anwältinnen und Anwälte gilt es, ein gutes, sinnvolles und wünschenswertes Gesetz im Interesse tatsächlich benachteiligter Menschen davor zu bewahren, in Verruf zu geraten.

Und auch andere schließen sich dem an.

Muss ja auch mal erwähnt werden.

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Lesebefehl!

Johnny vom Spreeblick hat einen Leitfaden veröffentlicht, der m.E. absolute Pflichtlektüre für jeden Blogger ist:

Darf ich das bloggen?

Lesebefehl! Gerade angesichts des bekanntermaßen vorherrschenden Abmahnwahns in meinen Augen ein absolutes Muss…

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Details zum DRM des Zune-Players

Microsofts Zune-Player ist noch nicht mal auf dem Markt und schon sorgt er für diverse Aufregungen. Zum einen gab es da dieses Plattencover auf den ersten Abbildungen des Zune-Players, zum anderen sind inzwischen Details zum DRM (Digital Rights Management) des Players bekannt geworden und diese stoßen vielen schon im Vorfeld unangenehm auf.

Aber worum geht es überhaupt?

Ein Feature, welches den Zune-Player beispielsweise vom iPod abheben soll ist die Möglichkeit, Freunden drahtlos einen oder mehrere Songs vom eigenen Player aus zu überspielen. Ein nettes Feature mit Schulhoftauglichkeit. Dieses Feature könnte jedoch der Musikindustrie ein Dorn im Auge sein, fördert es doch die Mordkopiererei. Aus diesem Grund hat Microsoft vorgesorgt: Beim senden der Dateien fügt der Zune-Player jedem Song einen speziellen DRM-Layer hinzu, die Songs werden also in ein DRM-Format „eingepackt“. Dieses lässt nicht viel Raum für „Rechte“: Ein weiteres versenden eines so verpackten Songs ist vom Empfängergerät aus nicht möglich, zudem kann das Lied nur 3mal bzw. 3 Tage lang angehört werden (je nachdem, was zuerst eintritt). Danach verweigert der Player jegliches Abspielen des Stückes.

So weit die Technik. Kommen wir nun zur lizenzrechtlichen Seite. Und genau hier wird es problematisch.

Ob die Weitergabe der Songs in dieser Form für die Musikindustrie in Ordnung ist, ist mir im Augenblick relativ egal. Auch ob die Beschränkungen für diese ausreichend sind. Die Probleme liegen an einer ganz anderen Stelle. Wie schreibt Microsoft Zune-Insider Cesar Menendez in seinem Blog:

„There currently isn’t a way to sniff out what you are sending, so we wrap it all up in DRM. We can’t tell if you are sending a song from a known band or your own home recording so we default to the safety of encoding.“

Die Frage lautete: „Ich habe einen Song geschrieben. Er gehört mir. Wie kann es sein, dass er nur 3 mal abgespielt werden kann, wenn ich ihn einem Mädchen geschickt habe, das ich beeindrucken will?“

Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Microsoft setzt sich mit diesem Verfahren über Rechte und Lizenzbestimmungen hinweg. Medialoper weist hier auf einen besonders heiklen Punkt hin: Die Verletzung der Creative Commons Lizenzbestimmungen. Wird ein Lied unter CC veröffentlicht, dann gibt es eine klare Regelung: kein DRM! In den FAQ’s wird dies wie folgt erläutert:

What happens if someone tries to protect a CC-licensed work with digital rights management (DRM) tools?

If a person uses DRM tools to restrict any of the rights granted in the license, that person violates the license. All of our licenses prohibit licensees from „distributing the Work with any technological measures that control access or use of the Work in a manner inconsistent with the terms of this LicenseAgreement.“

Die Regeln sind also klar. Und Microsoft verletzt die Bestimmungen mit seiner DRM-Technik im Zune-Player. Daran gibt es nichts zu rütteln. Wie die prozentuale Verteilung zwischen „kommerzieller“ Musik und CC-Musik beim Sharing einmal aussehen wird, ist im Augenblick nicht mal ansatzweise abzuschätzen. Aber die Verletzung von Lizenzbestimmungen ist böse, das wurde uns ja nun immer und immer wieder klar gemacht. Und jeder einzelne Fall ist schwerwiegend und führt den Weltuntergang herbei, das wissen wir ja nun alle. Aber auch DAS wissen wir schon lange: Es wird Wasser gepredigt und Wein getrunken…

Update: Inzwischen berichtet auch Golem über das DRM-Problem beim Zune-Player. Auf die Lizenzproblematik geht der Artikel jedoch nicht ein.

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Wertvolle Spartipps

Falschparken „kommt vor“ und kostet Geld. Wie man dabei dennoch sparen kann, zeigen die folgenden 2 wertvollen Tipps, die ich da und da gefunden habe.

Tipp 1:

Parken im Bereich eines Parkscheinautomaten kostet Geld. Zunächst einmal die Gebühr für den Parkschein.

Gegebenenfalls auch noch ein Verwarnungsgeld. Zum Beispiel 25,00 Euro, wenn die Parkzeit um mehr als 3 Stunden überschreitet.

Oder 10,00 Euro, wenn die Parkzeit um mehr als 30 Minuten überschritten wird.

Spartip: Einfach gar keinen Parkschein ins Auto legen; dann kostet es nämlich nur 5,00 Euro.

Tipp 2:

Wenn ein Knöllchen wegen Falschparkens nicht bezahlt wird, weil der Fahrer nicht ermittelt werden kann, wird das Verfahren eingestellt. Der Halter trägt dann die Verfahrenskosten. Und die sind überall in Deutschland gleich: 20,60 Euro inklusive Porto. So manches Knöllchen ist da teurer.

Sehr gut in diese Kategorie passt auch der Spartipp Nummer 3, den ich dort gesehen habe:

Rechtsüberholen lohnt sich wieder!
Wieder mal über ‘Linkspenner’ auf der Autobahn geärgert?
Seit der neuen ‘Dränglervorschrift’ sollte man lieber gleich rechts überholen:

Drängeln: 250 EUR, 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Rechts überholen: 50EUR und 3 Punkte (200EUR + 1 Punkt gespart!)

Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man statt der rechten Spur die Standspur benutzt:

Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens 50EUR + 2 P!!

Da gibts doch sicher noch mehr?! Wie wär es denn in diesem Zusammenhang mal mit einem Bussgeld-Sparkatalog?

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