Abmahngebühren gedeckelt?

Mitnichten!

In der Pressemitteilung der Bundesregierung ist nachzulesen:

Das Gesetz verbessert auch die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Diese mussten zum Teil hohe Anwaltskosten zahlen für eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung. Eine Urheberrechtsverletzung liegt zum Beispiel vor, wenn ein Schüler in einer Internet-Tauschbörse ein einzelnes Musikstück zum Download anbietet.

In einem solchen Fall kann künftig eine Kanzlei nur noch 50 Euro von dem Schüler verlagen. „Mit der Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs auf 50 Euro für die erste anwaltliche Abmahnung stellen wir sicher, dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird. Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt“, so Zypries.

Das soll sie also nun sein, die versprochene Verbesserung der Abmahnungsregelungen. Während manche bereits jubeln, bin ich wieder einmal mehr als enttäuscht angesichts einer weiteren verpassten Chance, hier endlich Einhalt zu gebieten. Denn wenn wir uns diese Meldung einmal auf der Zunge zergehen lassen, kommt sehr schnell der bittere Beigeschmack durch.

Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt.“ steht da. Und damit stehen wir wieder da, wo wir uns bereits befanden. Die Unsicherheit bleibt bestehen, denn es ist unklar, für wen diese Regelung denn nun gelten soll. Der kleine, aber folgenschwere Zusatz „wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt“ sorgt dafür, dass wieder nach eigenem Gutdünken festgelegt wird, wer geschäftliche Interessen verfolgt und wer nicht. Und im Zweifelsfall wird ein abmahnender Anwalt auch nach dem kleinsten Strohhalm greifen, der höhere Einnahmen verspricht.
Eine simple Einblendung eines Adsense-Werbeblocks kann als „geschäftliches Interesse“ ausgelegt werden. Ein Verkauf irgendwelcher Teile vom Dachboden bei eBay kann als „geschäftliches Interesse“ ausgelegt werden. Und so weiter – der Fantasie sind hier wie gewohnt keine Grenzen gesetzt.

Zudem: Diese neue Regelung greift ausschließlich bei Abmahnungen für einfach gelagerte Urheberrechtsverletzungen. Was zum Beispiel der Fall wäre, wenn man das Foto eines Brötchens von einer fremden WebSite auf seiner eigenen einbindet. Sofern auf der eigenen WebSite keine Werbung zu sehen ist…

Ach, es ist einfach jämmerlich, wie hier wieder einmal nur halbe Sachen gemacht wurden. Die Hoffnung, die im Vorfeld in die neue Regelung gesetzt wurden, wurden nicht erfüllt. Und somit bleibt es in den allermeisten Fällen wohl weiter beim alten.

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Vista und Telnet

Das glaub ich jetzt nicht!

Musste soeben feststellen, dass bei der Installation von Windows Vista Telnet standardmäßig nicht mit installiert wird! Das ist eine optionale Komponente, die man nachträglich nachinstallieren darf. Sehr schön!

Naja, Hauptsache alles ist schön bunt hier…

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Besseres Deutsch

Ich sitze nun hier vor meinem Klapprechner[1], starre auf dessen Sichtfeld[2] und versuche mich darin, ein besseres Deutsch an den Tag zu legen. Als Inhaber dieses Netzauftrittes[3] muss man ja Vorbild sein. Gut, immer funktioniert das nicht, beispielsweise ernähre ich mich gelegentlich von Schnellkost[4], statt vollwertige Nahrung zu mir zu nehmen. Und ich muss ebenfalls gestehen: Ich kaufe gelegentlich bei den Netzauftritten[3] diverser Netzhandel[5]-Unternehmen ein, einfach weil es da einfacher und oft preiswerter klappt… Ausserdem bin ich manchmal bei Arbeitstreffs[6] nicht ganz bei der Sache und habe auch schon mal einen Messlatten[7]-Test geschönt.

Neeee… mal ganz im Ernst, das ist mir jetzt definitiv zu anstrengend. Und zudem versteht wahrscheinlich ohnehin kein Mensch, was ich da eben abgesondert habe. Deshalb hier die Übersetzungen der einzelnen Begriffe, wie da vorgestellt:

[1] – besser: Notebook
[2] – besser: Display
[3] – besser: Website
[4] – besser: Fast Food
[5] – besser: e-Commerce
[6] – besser: Workshop
[7] – besser: Benchmark

Ich hätte aber ein paar eigene Vorschläge, für die sich die Aktion „Lebendiges Deutsch“ um ein paar griffige Eindeutschungen bemühen könnte. Mir fallen da auf Anhieb diese Begriffe ein: Server, Styling, Make up, Support, Router, Proxy… Wahrscheinlich führt das jedoch zu ähnlichen Stilblüten wie Prallsack für Airbag oder Hingeher für Event.

via jepblog

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Zahlenspiele: 500 zu 1001

statistik.pngDieses Bild bot sich mir eben auf meinem Dashboard. Und ich stelle fest: in nicht mal ansatzweise 1001 Nächten (und zugehörigen Tagen) hat sich hier eine ganze Menge an Beiträgen und Kommentaren angesammelt. Und natürlich auch massig Spam, der aber durch die Bank weg schon das Zeitliche gesegnet hat.

Trotz allem: In nicht mal einem Jahr (der 1. Geburtstag ist erst am 7.2.) waren hier eine ganze Menge Leute schon recht fleißig. Ich mit meinen 500 Beiträgen (dieser hier ist Nummer 501) und Ihr mit Euren Kommentaren. Nett, gefällt mir. 😉

Nun, das reicht für heute, weitere Zahlenspiele gibt es frühestens zum 1. Jahrestag. Es sei denn, bis dahin ergibt sich eine weitere runde Zahl. Allerdings glaub ich nicht daran… 😀

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