Olympische Ringe vor Gericht

Nachdem ja nun Extreme Abmahning als neue olympische Sportart eingeführt wurde, verfolge ich das Saftblog etwas intensiver als bisher. Und so ist mir ein den Kommentaren des Saftblogs ein Link zu einem Urteil des LG Darmstadt (PDF) aufgefallen. Insbesondere die Urteilsbegründung des Gerichts finde ich tatsächlich bemerkenswert, deshalb möchte ich an dieser Stelle ein etwas längeres Zitat aus der Begründung vorstellen. Das komplette Urteil ist oben verlinkt.

„Bei den fünf Olympischen Ringen handelt es sich um ein menschheits – bzw. kulturgeschichtliches Symbol, das die Verbundenheit der fünf Kontinente zum Ausdruck bringen soll. Dieses Symbol existiert, seit die Olympischen Spiele der Neuzeit veranstaltet werde. Es wird seit diesem Zeitpunkt in allen Nationen sowohl von Privatleuten wie auch von Geschäftsleuten verwendet. Ob es möglich ist, dass der Gesetzgeber – ausschließlich aus kommerziellen Gründen und wohl auf Druck des IOC – die Verwendung dieses Symbols einschränkt, bzw. von seiner Zustimmung abhängig macht, erscheint mehr als fraglich. Die Kammer teilt die Auffassung der Beklagten, dass diese Vorgehensweise erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Noch gravierender ist der gesetzgeberische Eingriff insoweit, als er die Verwendung des Begriffs „Olympiade, Olympia, Olympisch“ untersagt und deren Nutzung von der Zustimmung des Klägers.- d. h. von der Zahlung einer Lizenzgebühr in sechsstelliger Höhe – abhängig macht.
Hier handelt es sich um Bestandteile der Sprache, die seit mehreren tausend Jahren existieren und insoweit zum Gemeingut aller Völker und Nationen gehören. „Olympia“ ist der kultische Ort in Griechenland, wo bereits seit 1500 Jahren vor Christi Geburt Spiele stattfanden. „Olympiade“ ist nach dem Sprachgebrauch der Zeitraum, der zwischen den einzelnen Olympischen Spielen liegt, „Olympisch“ ist das auf die Olympiade und die Olympischen Spiele bezogene Adjektiv.“

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Olympische Leistung: Saftblog abgemahnt

Bei Udo Vetter lese ich gerade, dass das Saftblog abgemahnt wurde. Nach Angaben der Betreiber wirft der Deutsche Olympische Sportbund, gegründet im Mai dieses Jahres, dem Saftblog unter anderem Rufausbeutung, Urheberrechtsverletzung, Irreführung und Markenrechtsverletzung vor. Weil das Saftblog in 2 Artikeln über die Olympischen Spiele berichtet hat.

17 Seiten umfasst das Schreiben der Anwälte und es beinhaltet so abgedrehte Feststellungen wie beispielsweise dieses Zitat:

„Beide Slogans sind von Ihrem Geschäftspartner Jörg Holzmüller verfasst und dienen offensichtlich als „Meta-Tag“ um potentielle Kunden auf Ihr Angebot aufmerksam zumachen.“

Ja, klingt schön wichtig und technisch, auch wenn man da offenbar keine Ahnung hat, worüber man da eigentlich schreibt. Wirkt zumindest so auf mich. Das komplette Anschreiben ist leider (noch) nicht verfügbar. Denn mich würde tatsächlich schwer interessieren, welche Markenrechte da bspw. verletzt wurden. Ist die Bezeichnung „Olympische Spiele“ etwa eine eingetragene Marke dieses Verbandes? Keine Ahnung, aber diese Abmahnung ist mehr als nur unsportlich.

Die Folge der Aktion ist übrigens: Die Firma Walther will nun das Saftblog schließen. Zitat:

Dieses Blog wollten wir nutzen um mit Kunden, Interessenten und anderen zu kommunizieren. Wenn wir nicht über Dinge reden/schreiben dürfen, die uns über das Geschäft hinaus beschäftigen, dann wird dies hier zu einer Walthers-Werbeveranstaltung – und das ist nicht Sinn der Sache.

Es tut uns sehr leid, aber ein Kundendialog in Form eines Weblogs durch ein Unternehmen ist in Deutschland nicht möglich. Es lebe die Freiheit!

Traurige Sache, armes Deutschland.

Nachtrag: Zumindest die Verwendung der Olympischen Ringe in einem der beiden abgemahnten Beiträge könnte eventuell zu einem Problem werden. Die Verwendung im geschäftlichen Verkehr ist seit 2004 ausschließlich dem NOK und dem IOC gestattet. Ob die illustrierende Darstellung dieses seit 1913 existierenden Symbols im Saftblog nun jedoch eine Verwendung im geschäftlichen Verkehr darstellt…die Beantwortung dieser Frage kann durchaus zu einer haarspalterischen Auseinandersetzung führen. Ich finds nur wieder einmal äußerst erschreckend, dass man heutzutage eigentlich tatsächlich alles anwaltlich absegnen lassen sollte, um nicht in den finanziellen Ruin getrieben werden zu können…

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Staatssäckel füllen leicht gemacht

Der Entwurf des Steuergesetzes für 2007 enthält einen recht dreisten Passus, wie SPON berichtet. Finanzämter sollen „für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft“ Gebühren nehmen heißt es da. Von mindestens 100 Euro ist in dem Artikel die Rede.

Wie habe ich mir das nun in der Praxis vorzustellen? Werden Fragen in Zukunft bei Verweigerung einer Zahlung mit einem „Vielleicht“ beantwortet? Irgendwie erinnert mich das Ganze an eine Schutzgelderpressung: „Wenn Du nicht 100 Euro für eine VERBINDLICHE Auskunft zahlen willst, erzählen wir Dir irgendwas und Du bist später fällig!“ So kann man natürlich die Haushaltskasse ganz bequem auffüllen – das Steuerrecht immer komplizierter machen und dann für die Auskünfte abkassieren. Und aus den Finanzämtern werden so nach und nach Callcenter…

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.eu-Domaingrabbing

Heute bin ich auf einen interessanten Fall von scheinbarem (für mich persönlich eigentlich schon mehr als offensichtlichem) Domaingrabbing aufmerksam geworden. Hintergrund: Einer unserer Kunden fragte nach der Möglichkeit, seinen Domainnamen auch unter der TLD .eu zu registrieren. Der Domainname ist der Name der Firma und zudem auch eine eingetragene Marke. Bei der Überprüfung stellten wir fest: Die Domain ist bereits registriert – über den chinesischen Registrar Buycool Ltd. mit Sitz in Shenzhen. Über den Registrant selbst ist nicht herauszufinden außer einer kryptischen Mailadresse bei gmail.com. Na Klasse…

Ein wenig Recherche diesbezüglich führte uns auf das Blog von Dariusz Czuchaj, dem dieses Unternehmen bereits unangenehm aufgefallen ist. Laut seinen Informationen wurden knapp 3000 .eu-Domains über Buycool registriert! Und nicht nur das ist aufgefallen – durchsucht man bei EURid einmal die Liste der Registrare, dann findet man dort folgende 4 chinesischen Registrare:

Das ist bis hierhin noch nichts besonderes. Interessanter ist hingegen schon eher die Tatsache, dass alle 4 Registrare ihren Sitz in Shenzhen haben. Und nicht nur das – alle 4 Registrare haben die Anschrift 1607,East Building,Jinghuayuan Xiangmei North Rd,Futian in 518034 Shenzhen. Und: Alle 4 Registrare haben die gleiche Telefonnummer!

Nun, diese Umstände zusammen genommen lassen eigentlich nur einen Schluß zu: Über diese 4 Registrare wurden ganz offensichtlich im großen Stil .eu-Domains registriert in der Hoffnung, diese später den rechtmäßigen Eigentümern verkaufen zu können. Im oben genannten Blog wird von einem Angebot zum Kauf der Domain für 30.000 EUR berichtet.

Für mich stellt sich im Augenblick die Frage: Wie konnte die Domain unseres Kunden (sowie die vielen vielen weiteren Domains) so ohne weiteres über diese chinesischen Registrare registriert werden? Denn wie steht es in den EURid-FAQs:

Wer kann einen .eu Domänennamen beantragen?

Kurz gesagt, jede natürliche Person oder jede Organisation, die in der Europäischen Union ansässig ist.

Die so genannten „Registrierungsvoraussetzungen“, die bestimmen, wer einen .eu Domänennamen beantragen kann, werden in Artikel 4 der EG Verordnung 733/2002 definiert und legen folgendes fest:

„Die folgenden Unternehmen, Firmen oder natürliche Personen können einen .eu Domänennamen beantragen:

· Ein Unternehmen, das seinen satzungsmäßigen Sitz, seine Hauptverwaltung oder seine Hauptniederlassung innerhalb der Gesellschaft hat oder;

· Eine in der Gemeinschaft niedergelassene Organisation unbeschadet der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften;

· Eine natürliche Person mit Wohnsitz innerhalb der Gemeinschaft.

Den vollständigen Text der EG-Verordnung 733/2002 können Sie hier nachlesen.

Nun, eine klare Aussage. Es ist jedoch weder eine natürliche Person noch ein Unternehmen oder eine Organisation mit Sitz innerhalb der Gemeinschaft erkennbar! Registrant für alle betroffenen Domains ist in jedem Fall – eine GMail-Adresse. Mehr nicht! In vielen Fällen lautet diese auch nur Domain@gmail.com. Somit gehe ich im Augenblick davon aus, dass die Registrierung der betroffenen Domains schlicht und ergreifend zum Zwecke des Verkaufs erfolgte. Sollte dies nicht eigentlich verhindert werden?

Wir haben unserem Kunden nun empfohlen, diese Situation mit der Vergabestelle für .eu-Domains zu besprechen. Ob es die Möglichkeit gibt, Beschwerde einzulegen oder der Vergabe zu widersprechen weiß ich im Augenblick nicht. Sicher ist nur: Wenn EURid da nicht reagiert und einschreitet, wird es entweder teuer für unseren Kunden, wenn er sich die Domain „zurück“kauft oder es wird nur der Weg durch die Gerichte bleiben. Was letztlich sicher auch nicht ganz billig werden könnte…

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