Marions Kochbuch: Brötchengate und kein Ende

Nachdem ich, wie viele andere auch, über die Abmahnungen rund um die Brötchenfotos berichtet hatte, war es jetzt eine Weile relativ ruhig um diese Fälle geworden. Zumindest scheinbar.

Inzwischen zeigt sich, dass das Thema und die Berichterstattung dazu weiterhin mit Argusaugen beobachtet wird. Unter anderem hatte auch WDR 2 über das Thema Abmahnung in dem Beitrag „Urheberrecht: Am Verstoß verdienen“ berichtet. Dabei berichtete man mit den Worten

“… Manche Anwälte gehen sogar noch weiter! Sie mahnen Bilder ab, die dem Original sehr ähnlich sehen. Addi Thoennissen aus Düsseldorf hat sein eigenes Foto ins Netz gestellt und sollte trotzdem rund 1000,00 € bezahlen.”

über den Fall von Addi Thoennissen, der ganz fest davon überzeugt ist, keine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben sondern ein eigenes Foto veröffentlicht zu haben. Darüber berichtet er auch in seinem Blog zur Abmahnung.

In seinem Fall scheint also noch strittig zu sein, ob tatsächlich ein Foto aus dem Online-Kochbuch verwendet wurde oder nicht. Im deutschen Recht ist für solch eine Situation die Regel verankert, dass die Unschuld solange als gegeben anzusehen ist, bis das Gegenteil bewiesen wurde. Zumindest habe ich das bislang so verstanden und ich glaube, damit liege ich auch nicht ganz so weit daneben… Es ist also nach meinem Rechtsverständnis nun notwendig, dass der Kochbuch-Fotograf eine Verwendung seines Fotos durch Herrn Thoennissen nachweist und deutlich macht, dass das strittige Foto tatsächlich von ihm und nicht, wie Addi Thoennissen sagt, von Herrn Thoennissen aufgenommen wurde. Ein ganz normaler Rechtsstreit also – A sagt: „Das ist meins!“, B sagt: „Stimmt nicht, das ist meins.“ So etwas wird normalerweise vor einem Gericht geklärt bis feststeht: „Das ist von A“ oder „Das ist von B“. Das wäre wohl der übliche Weg.

Nun fordern die Anwälte des Kuchbuch-Fotografen allerdings Herrn Thoennissen auf, den WDR zu einer Gegendarstellung zu bewegen. Diese wird idealerweise auch gleich mitgeliefert:

“Entgegen meiner Darstellung habe nicht ich, sondern Herr Folkert Knieper das Foto gefertigt, das Grundlage der gefertigten Abmahnung war”

Das wirft bei mir nun 2 entscheidende Fragen auf:

1. Warum wird nicht der WDR selbst durch den Anwalt bzw. durch den Fotografen zu einer Gegendarstellung aufgefordert? Hat das einen bestimmten Grund?

2. Versucht man auf diese Weise, Herrn Thoennissen ein Schuldeingeständnis abzuringen? Wenn Herr Thoennissen von seiner Unschuld überzeugt ist, der Fotograf jedoch von dessen Schuld, dann sollte dies m.E. doch vor einem Gericht geklärt werden und nicht auf diese Weise. So ist doch nach meinem Verständnis der normale Rechtsweg, oder liege ich da vollkommen falsch?

Wenn eine Person von ihrer Unschuld überzeugt und das Gegenteil nicht bewiesen ist, dann kann diese Person doch solange sie will und in aller Öffentlichkeit sagen „Ich bin unschuldig!“. Das ist ihr gutes Recht, alles andere wäre in meinen Augen eine Vorverurteilung. Wenn ein Staatsanwalt gegen eine Person bspw. wegen eines Banküberfalls ermittelt und die Schuld nicht eindeutig bewiesen ist, dann kann diese Person überall und zu jedem Medium der Welt sagen: „Hört her liebe Leute, ich bins nicht gewesen. Ich habe kein Unrecht begangen, der Staatsanwalt irrt sich und klagt mich zu Unrecht an. Das wird sich alles vor Gericht herausstellen.“ Daran ist nichts falsches. Und jeder Staatsanwalt in Deutschland würde sich hüten den Anzuklagenden (oder Angeklagten) schriftlich dazu aufzufordern, eine Gegendarstellung veröffentlichen zu lassen, solange die Schuld nicht feststeht. Wie es später mit der Glaubwürdigkeit der Person aussieht, wenn sie doch nicht unschuldig war, steht auf einem anderen Blatt. Genau so leidet allerdings auch das Ansehen des Staatsanwaltes wenn sich zeigt, dass er seine Arbeit nicht richtig gemacht und den falschen angeklagt hat.

Oder?

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Da bleibt einem doch das Brötchen im Halse stecken…

[meinung]Sinnbefreit im Dachgeschoß reiht sich unfreiwillig in die Runde der abgemahnten Blogger ein, auch in diesem Fall ist der Grund nicht ein unerlaubt verwendetes Foto, sondern ein Kommentar zu einem Beitrag. Der Beitrag bezog sich auf die vorangegangenen Abmahnungen, welchen Inhalt der Kommentar hatte ist mir unbekannt, da er als Folge der Abmahnung entfernt wurde.

Ich beginne so langsam, mich im Internet unwohl zu fühlen. Jeder Schritt wird inzwischen protokolliert und überwacht, für jeglichen Kleinkram kann man inzwischen eine Abmahnung kassieren. Es gibt die unsinnigsten gesetzlichen Regelungen, die in der Folge wiederum nur eine Abmahnwelle nach der anderen lostreten. Für eine Privatperson ist es beinahe ein untragbares Risiko, überhaupt noch aktiv Inhalte im Internet zu publizieren. Zu vielfältig sind die zu beachtenden Regeln und Bestimmungen, zu gefährlich ist es inzwischen teilweise, seine Meinung offen kund zu tun. Oder anderen eine Möglichkeit zu bieten, dies zu tun.

Ich schätze, anonyme Dienste, die irgendwo im Ausland gehosted werden, erleben zur Zeit einen Zulauf deutscher Nutzer. Wer ist denn noch gewillt, seinen Namen inklusive kompletter Postanschrift auf dem Silbertablett zu präsentieren. Das deutsche Internet ist langsam aber sicher auf dem Weg in den Untergrund. Sieht so das Web3.0 aus?

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Mir fehlen die Worte

Ich bin ehrlich gesagt sprachlos angesichts dieses Beitrages auf Maingold. Die einzigen Worte, die mir im Augenblick dazu einfallen, sind sicherlich nicht geeignet, öffentlich ausgesprochen oder -geschrieben zu werden. Lest selbst.

Maingold: 2. Abmahnung

Und dabei ging es doch mal nur um ein besch… Foto! Inzwischen sehe ich schon lange keine Verhältnismäßigkeit mehr.

Hoffen wir, dass im Fall Nercore etwas erreicht werden kann.

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Der Vorhang fällt für Mein Parteibuch

Wenn jemand wie Marcel Bartels sich dazu durchringt, solche Worte zu schreiben, dann ist das in meinen Augen schon sehr vielsagend:

„Bei der Ankündigung von Neuwahlen im Mai 2005 habe ich Franz Müntefering beim Wort genommen, bin in die SPD eingetreten und habe mich unter meinem eigenen Namen in die politische Diskussion eingebracht. Inzwischen erscheinen mir die Worte von Franz Müntefering, mit denen er mich bewogen hat, in die SPD einzutreten und mich für die Wiederwahl von Gerhard Schröder öffentlich zu engagieren, ebenso als Heuchelei wie mir die Deckelung der Abmahnkosten durch den Vorschlag von Brigitte Zypries als bewusst zur Irreführung der Öffentlichkeit ausgeworfene Nebelkerze erscheint.

Durch die Erfahrungen mit meiner Webseite bin ich inzwischen zu der Überzeugung gelangt, dass öffentliches Engagement von deutschen Politikern nur solange erwünscht ist, wie Duckmäuser den in den von ihnen kontrollierten Massenmedien verbreiteten Unfug nachplappern. Ebenso bin ich zwischenzeitlich davon überzeugt, dass öffentliches Gehör findende Meinungsäußerungen von vielen Politikern und einigen diesen Politikern nahestehenden Richtern und anderen Juristen nicht erwünscht sind, sondern als Gefahr der Aufdeckung von Straftaten und anderem Fehlverhalten ebenso konsequent wie listenreich bekämpft werden.

Mein grundgesetzlich garantiertes Recht auf Meinungsfreiheit ist in Deutschland offensichtlich nicht das Papier Wert ist, auf dem es gedruckt ist. Es ist absehbar, dass ich für die weitere Veröffentlichung meiner Rechercheergebnisse und meiner Meinung unter meinem eigenen Namen unter Missbrauch der Gerichte zumindest finanziell ruiniert oder gar ins Gefängnis gesperrt würde.

Nachdem ich in den letzten Tagen mit vier Abmahnungen belästigt worden bin und vom Landgericht Hamburg meine Verpflichtung zur Zahlung von mehr als 500 Euro “Anwaltskosten” für eine einstweilige Verfügung, die mir untersagt, ein Anwaltsschreiben zu veröffentlichen, bestätigt wurde, beabsichtige ich nun, keine neuen kritischen Beiträge auf meiner Webseite Mein-Parteibuch.de mehr zu veröffentlichen.“

Ich kenne Marcel Bartels als jemanden, der den Mund aufmacht, wenn er Missstände entdeckt. Und mit Nachdruck den Finger in die Wunde drückt. Manchmal vielleicht ein wenig vorlaut und mit etwas zu viel Nachdruck, aber zumindest deutlich und ohne um den heißen Brei herum zu palavern.

Genau das war in der Vergangenheit scheinbar vielen ein Dorn im Auge, ich habe eine Menge solcher Berichte bei ihm gelesen. Mit seinem Blog und seiner Art, unmissverständlich auf Dinge aufmerksam zu machen, die seiner Meinung nach nicht mit geltendem Recht in Einklang zu bringen sind, hat er sich in der Vergangenheit eine ganze Menge an Ärger, Abmahnungen und Unterlassungsansprüchen eingehandelt. Was ihm nun offensichtlich einfach derart auf die Nerven gegangen ist, dass er keine weiteren Beiträge mehr auf dem aktuellen Blog veröffentlichen will. Er fühlt sich im Augenblick nach seinem Bekunden der Zensur ausgesetzt.

Kritisch will er aber bleiben. Deshalb überlegt er, unter einer .com oder .org TLD sein Blog weiterzuführen. Und hofft, so irgendwelchen Ansprüchen derer zu entgehen, denen seine Beiträge zu kritisch erscheinen. Ich persönlich zweifle allerdings, dass er auf diesem Wege erreichen kann, was er anstrebt. Er bleibt nach wie vor deutscher Staatsbürger auf deutschem Boden und somit weiterhin greifbar, wo auch immer sein Blog nun gehosted werden mag.

Ich finde, Marcel sollte weiterhin kritisch berichten. Ich finde es in Ordnung, wenn jemand die Klappe aufmacht, weil ihn etwas stört. Ob man immer gleich mit der Faust auf den Tisch hauen sollte wie er es gern mal tut, ist sicherlich diskussionswürdig oder auch Ansichtssache. Sicherlich tut es der Sache gut, wenn man gelegentlich ein wenig diplomatischer vorgeht statt einer Person direkt den Finger in die Brust zu bohren. Aber prinzipiell finde ich es in Ordnung, die Klappe auf zu machen, wenn man einen Missstand zu erkennen glaubt. Und ich hoffe aus diesem Grund, Mein Parteibuch bleibt uns auch in Zukunft in irgendeiner Form erhalten.

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