Abmahngebühren gedeckelt?

Mitnichten!

In der Pressemitteilung der Bundesregierung ist nachzulesen:

Das Gesetz verbessert auch die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Diese mussten zum Teil hohe Anwaltskosten zahlen für eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung. Eine Urheberrechtsverletzung liegt zum Beispiel vor, wenn ein Schüler in einer Internet-Tauschbörse ein einzelnes Musikstück zum Download anbietet.

In einem solchen Fall kann künftig eine Kanzlei nur noch 50 Euro von dem Schüler verlagen. „Mit der Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs auf 50 Euro für die erste anwaltliche Abmahnung stellen wir sicher, dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird. Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt“, so Zypries.

Das soll sie also nun sein, die versprochene Verbesserung der Abmahnungsregelungen. Während manche bereits jubeln, bin ich wieder einmal mehr als enttäuscht angesichts einer weiteren verpassten Chance, hier endlich Einhalt zu gebieten. Denn wenn wir uns diese Meldung einmal auf der Zunge zergehen lassen, kommt sehr schnell der bittere Beigeschmack durch.

Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt.“ steht da. Und damit stehen wir wieder da, wo wir uns bereits befanden. Die Unsicherheit bleibt bestehen, denn es ist unklar, für wen diese Regelung denn nun gelten soll. Der kleine, aber folgenschwere Zusatz „wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt“ sorgt dafür, dass wieder nach eigenem Gutdünken festgelegt wird, wer geschäftliche Interessen verfolgt und wer nicht. Und im Zweifelsfall wird ein abmahnender Anwalt auch nach dem kleinsten Strohhalm greifen, der höhere Einnahmen verspricht.
Eine simple Einblendung eines Adsense-Werbeblocks kann als „geschäftliches Interesse“ ausgelegt werden. Ein Verkauf irgendwelcher Teile vom Dachboden bei eBay kann als „geschäftliches Interesse“ ausgelegt werden. Und so weiter – der Fantasie sind hier wie gewohnt keine Grenzen gesetzt.

Zudem: Diese neue Regelung greift ausschließlich bei Abmahnungen für einfach gelagerte Urheberrechtsverletzungen. Was zum Beispiel der Fall wäre, wenn man das Foto eines Brötchens von einer fremden WebSite auf seiner eigenen einbindet. Sofern auf der eigenen WebSite keine Werbung zu sehen ist…

Ach, es ist einfach jämmerlich, wie hier wieder einmal nur halbe Sachen gemacht wurden. Die Hoffnung, die im Vorfeld in die neue Regelung gesetzt wurden, wurden nicht erfüllt. Und somit bleibt es in den allermeisten Fällen wohl weiter beim alten.

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Baufällig nach 8 Monaten

Das ist ja mal eine reife Leistung:

Die Glasfassade des vor gerade mal 8 Monaten eingeweihten neuen Berliner Hauptbahnhofes wurde durch „Kyrill“ so schwer bestätigt, dass sie nun einsturzgefährdet ist. Ein Stahlträger hat sich gelöst und auf dem Weg nach unten eine Treppe zertrümmert. Und der Rest der Fassade könnte dem Träger unter Umständen folgen.

Ob es an architektonischen Fehlern oder Pfusch am Bau lag, geht aus dem Artikel nicht hervor. Allerdings denke ich, dass auch ein Orkan ein solches Gebäude nicht mal eben so umpusten können sollte.

Hmmm…irgendwie hat sich mir bei meinem letzten Satz jetzt eben automatisch die Geschichte mit dem Wolf und den 3 kleinen Schweinchen in Erinnerung gebracht. „Er hustete und pustete…“

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Killerspiele: Dafür oder dagegen?

Ja was denn nun? Ist die Mehrheit des deutschen Volkes nun für oder gegen ein Verbot von „Killerspielen“?

Auf der einen Seite haben wir die repräsentative Umfrage der Forsa: 2077 Personen wurden zu ihrer Meinung gefragt, 65 Prozent der Befragten befürworteten ein Verbot von Gewaltdarstellungen in Fernsehen und Videospielen.

Dem gegenüber steht die repräsentative Umfrage im Auftrag von Strato unter knapp 27.000 Kunden: rund 70% der Befragten meinen, ein solches Verbot wäre Unsinn. Und sogar 88 Prozent bewiesen gesunden Menschenverstand und stellten fest, die Eltern hätten dafür zu sorgen, dass Jugendliche nicht in den Besitz von Spielen gelangen, die nicht für sie freigegeben sind.
Was ist denn nun tatsächlich repräsentativ?

Für mich persönlich ganz klar die 2. Umfrage. Nicht, weil das Ergebnis vollkommen meiner Meinung entspricht, sondern weil hier eine viel breitere Masse an Personen befragt wurde als in der Forsa Umfrage. Sorry, 2077 Personen sind für mich nun mal einfach nicht repräsentativ. Zudem wissen wir ja alle, wie diese Umfragen laufen: In der Fußgängerzone Leute ansprechen, wer gerade nix besseres zu tun hat, spielt eben mit. Und in den meisten Fällen sind das doch eher Personen die…ähm…schon etwas länger auf diesem Planeten weilen. Oder nicht mehr lange…je nachdem, wie man es sehen mag. Und bei denen funktioniert die Gehirnwäsche auf BILD-Niveau erwiesenermaßen einfach besser.

Ich bin jetzt jedenfalls auf die nächste repräsentative Umfrage zu diesem Thema gespannt.

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Der Problembär ist weg

Stammel-Ede hat nun doch seinen Rücktritt erklärt. Prima!

Gut, bis zum 30.9. müssen wir ihn noch ertragen, aber das war nun Nummer eins. Wann geht es weiter und mit wem?

Genau genommen könnten meiner Meinung nach rund 90% der Politiker zurücktreten. Müsste nur noch eine Reihenfolge festgelegt werden. Klar, ich würde sie ja lieber fristlos entlassen, aber das Recht auf Kündigung haben wir als Arbeitgeber unserer Politiker ja leider nicht. Warum eigentlich nicht?

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