15. Dez., 2006
Nachdem ja nun Extreme Abmahning als neue olympische Sportart eingeführt wurde, verfolge ich das Saftblog etwas intensiver als bisher. Und so ist mir ein den Kommentaren des Saftblogs ein Link zu einem Urteil des LG Darmstadt (PDF) aufgefallen. Insbesondere die Urteilsbegründung des Gerichts finde ich tatsächlich bemerkenswert, deshalb möchte ich an dieser Stelle ein etwas längeres Zitat aus der Begründung vorstellen. Das komplette Urteil ist oben verlinkt.
„Bei den fünf Olympischen Ringen handelt es sich um ein menschheits – bzw. kulturgeschichtliches Symbol, das die Verbundenheit der fünf Kontinente zum Ausdruck bringen soll. Dieses Symbol existiert, seit die Olympischen Spiele der Neuzeit veranstaltet werde. Es wird seit diesem Zeitpunkt in allen Nationen sowohl von Privatleuten wie auch von Geschäftsleuten verwendet. Ob es möglich ist, dass der Gesetzgeber – ausschließlich aus kommerziellen Gründen und wohl auf Druck des IOC – die Verwendung dieses Symbols einschränkt, bzw. von seiner Zustimmung abhängig macht, erscheint mehr als fraglich. Die Kammer teilt die Auffassung der Beklagten, dass diese Vorgehensweise erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Noch gravierender ist der gesetzgeberische Eingriff insoweit, als er die Verwendung des Begriffs „Olympiade, Olympia, Olympisch“ untersagt und deren Nutzung von der Zustimmung des Klägers.- d. h. von der Zahlung einer Lizenzgebühr in sechsstelliger Höhe – abhängig macht.
Hier handelt es sich um Bestandteile der Sprache, die seit mehreren tausend Jahren existieren und insoweit zum Gemeingut aller Völker und Nationen gehören. „Olympia“ ist der kultische Ort in Griechenland, wo bereits seit 1500 Jahren vor Christi Geburt Spiele stattfanden. „Olympiade“ ist nach dem Sprachgebrauch der Zeitraum, der zwischen den einzelnen Olympischen Spielen liegt, „Olympisch“ ist das auf die Olympiade und die Olympischen Spiele bezogene Adjektiv.“
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11. Dez., 2006
Vor ein paar Wochen hatte ich bereits irgendwo darüber gelesen: Googlemail gibt es als Java-Applet für alle Java-tauglichen Handys. Hatte es mir direkt installiert, aber die Verbindung klappte noch nicht, wahrscheinlich war die Verbindung zu diesem Zeitpunkt nur aus amerikanischen Mobilfunknetzen möglich, keine Ahnung…
Seit ein paar Tagen funktioniert es allerdings auch hier in Deutschland und ich muss sagen: Ziemlich praktisch, wenn man mal eben fix unterwegs die Mails checken will. Klar, es ist nicht wirklich notwendig, aber nett ist es trotzdem irgendwie. Natürlich gibt es keine Benachrichtigung über neue Mails, aber sowas brauche ich auch nicht. Ist für mich eben tatsächlich nur als Notlösung, wenn ich es tatsächlich mal benötige.
Wie kann man sich den Java-Client nun installieren? Ganz einfach: Mit dem Handy die URL gmail.com/app aufrufen und den Download bestätigen, gut 100kB später ist der Client installiert und es kann losgehen.
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10. Dez., 2006
Durch die Integration eines neue Spamfilters durch den Hoster wurden bei Blogg.de sämtliche Kommentare aller Blogs gelöscht. Und um den GAU auch noch perfekt zu machen: die Backups für die Systeme erwiesen sich bei Wiederherstellunsversuchen als unbrauchbar. Das ist natürlich eine echte Katastrophe – in erster Linie für den Hoster.
Den Verlust von Kommentaren in einem Blog kann man sicherlich verschmerzen, auch wenn es durchaus weh tut und für den einzelnen bestimmt verdammt ärgerlich ist. Aber als Hoster eingestehen zu müssen, dass man offenbar kein vernünftiges Change Management hat und zudem die Backup-Strategien nicht funktionieren – das ist schon eine Katastrophe. So ein Vorfall beschädigt das Vertrauen in den Hoster, und gerade Vertrauen ist eine enorm wichtige Ressource für einen Dienstleister. Aber all zu leicht verlässt man sich eben einfach auf eine scheinbar funktionierende Maßnahme und vergisst, auch ein absolutes GAU-Szenario einmal zu testen und durchzuspielen.
Aber gut, es ist passiert und nicht mehr zu ändern. Es hätten wesentlich wichtigere Daten sein können und es hätte wesentlich schlimmer kommen können. Das ist die Chance, sämtliche Backup und Recovery Strategien noch einmal zu überdenken und zu testen.
Ich zieh dann mal eben wieder ein Backup meiner DB… 😉
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8. Dez., 2006
Wie passt denn bitteschön dieses Angebot eines Billigfliegers zu diesem?
Wir erinnern uns: Ich hatte leicht irritiert über die Tatsache berichtet, dass ein Flug von Düsseldorf nach Leipzig via HLX für 4,49 Euro pro Person angeboten wird, bei der Buchung dann aber Steuern, Treibstoffzuschlag und „passagierbezogene Entgelte“ von gut 100 Euro (gesamt für 3 Personen) hinzukommen. Was so für sich allein schon eine durchaus eigentümliche Form der Preisgestaltung/Werbung ist.
Nun seh ich aber gerade zufällig im Finblog ein ähnliches Posting, in dem er über ein Angebot der gleichen Billigairline auf der gleichen Strecke berichtet. Mit dem Unterschied: Steuern, Treibstoffzuschlag und „passagierbezogene Entgelte“ betragen in seinem Fall nur 0,83 Euro (pro Person)! Für mich liest sich das im Gesamtbild dann so: So viele Steuern können da doch gar nicht anfallen, denn die wären ja entweder gleich hoch oder aber sogar höher, da zum einen der Grundpreis im zweiten Fall 5,17 Euro statt 4,49 Euro beträgt. Die Treibstoffzuschläge sollten eigentlich auch identisch sein – gleiche Strecke, nahezu identischer Treibstoffverbrauch. Der eigentliche, echte Preis sind also scheinbar die „passagierbezogenen Entgelte“ – und diese werden nach Belieben angepasst wie es mir scheint. Und genau da ist der Punkt wo ich mir persönlich meine Gedanken mache, ob so eine Darstellung eines Preises/Angebots tatsächlich rechtlich in Ordnung ist…
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