Jeder darf mal dran

Hat eigentlich tatsächlich noch jemand geglaubt, es würde nicht so kommen, wie all diejenigen, die seit eh und je vor der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung gewarnt haben? NATÜRLICH wecken derartige Daten Interesse, NATÜRLICH will da jeder dran. Und NATÜRLICH gibt es bereits jetzt Bestrebungen, den Zugriff auf diese Daten auch „Rechteinhabern zur zivilrechtlichen Verfolgung etwa von Urheberrechtsverletzungen“ zu gewähren.

„Unserer“ Politiker sind auf dem besten Weg, ihr eigenes Volk zu verschachern. Die Lobbyarbeit von beispielsweise der Contentindustrie hat dazu geführt, dass Gesetze nach ihrem Wunsch erlassen wurden. Nun ist es soweit, dass auch die Grundrechte jedes einzelnen von uns an die Industrie verschachert werden sollen. Informationelle Selbstbestimmung? Seit 1983 als Grundrecht anerkannt und bestätigt. Und das heißt nicht nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert, wie Frau Zypries behauptet. Informationelle Selbstbestimmung heißt im Klartext:

Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.

Dies schließt auch (oder besser: vor allem) Verbindungsdaten ein. Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zufolge ist ein jeder Bürger unseres Landes berechtigt, seine Zustimmung zur Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu verweigern. Wenn die Erhebung dieser Daten denn überhaupt mit der Verfassung vereinbar ist. Zumindest letzteres wird ja hoffentlich rechtzeitig vor Inkrafttreten der Gesetze geklärt werden.

Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Unternehmen, die einzig und allein das Ziel haben, Gewinne zu erwirtschaften, sollen auf derartige Daten zugreifen können! Wofür solche Daten dann alles missbraucht werden können, ist doch sicherlich auch dem letzten klar. Oder? Hat da noch irgend jemand gesagt, er hätte nichts zu verbergen?

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Zensur im Kopf

Udo Vetter hat einen hervorragenden Artikel zum Thema Vorratsdatenspeicherung und die Auswirkungen auf jeden Einzelnen geschrieben veröffentlicht. Titel: Furcht vor dem, was geschehen könnte, verfasst von Jens Ferner.

Diesen Link widme ich all jenen die noch immer meinen, nichts zu verbergen und somit nichts zu befürchten zu haben. Lest diesen Beitrag ganz aufmerksam und lasst ihn einfach mal sacken.

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Der 9. November

Der 9. November ist ein Tag, der in der Vergangenheit einige historische Ereignisse erlebt hat. Ganz üble, wie beispielsweise die Reichsprogromnacht im Jahr 1938, aber auch Ereignisse, an die man sich gern erinnert, ganz vorn dabei der Fall der Berliner Mauer 1989.

Der 9. November 2007 ist für die meisten Deutschen ein Datum, an welches man sich in Zukunft nicht gern zurück erinnern wird. Denn am 9.11.2007 wurde die Privatsphäre der Deutschen gekippt und der Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vom deutschen Bundestag abgesegnet. 366 Abgeordnete stimmten für den Gesetzesentwurf, 156 dagegen und 2 enthielten sich der Stimme.

Auch wenn ich nicht nachvollziehen kann, wie man als Abgeordneter hierzu keine Meinung haben kann (und sich der Stimme enthält), noch weniger kann ich nachvollziehen, wie 366 Menschen, die von ihren Wählern nach Berlin geschickt wurden, um die Interessen dieser Wähler zu vertreten, derartig die Interessen ihrer Wähler mit Füßen treten können. Die von oben herab ganz klar an dem vorbei entscheiden, was die Menschen, die es betrifft, wünschen. Niemand kann mir erzählen, dass ihn eine jederzeit rückwirkend mögliche Überwachung seiner Privatsphäre nicht wirklich stört und er sie sogar wünscht. Auch wenn ich gute Freunde habe, die nach wie vor der Meinung sind, sie hätten nichts zu verbergen und demzufolge nichts zu befürchten (die alte, unüberlegte Leier…), die Mehrzahl der Bewohner unseres Landes wünscht nicht, dass jeder ihrer Schritte protokolliert und gespeichert wird. Das haben die vielen Demonstrationen und Veranstaltungen gegen die Vorratsdatenspeicherung gezeigt, das zeigen die vielen Berichte selbst in der konservativen Presse.

Schauen wir uns doch mal an, was im Einzelnen in der Zukunft für 6 Monate gespeichert werden soll (Quelle Wikipedia):

Telefondienste einschließlich Internet-Telefonie:

  1. die Rufnummer oder andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses
  2. den Beginn und das Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
  3. in Fällen, in denen im Rahmen des Telefondienstes unterschiedliche Dienste genutzt werden können, Angaben zu dem genutzten Dienst
  4. im Fall mobiler Telefondienste ferner:
    1. die internationale Kennung für mobile Teilnehmer für den anrufenden und den angerufenen Anschluss
    2. die internationale Kennung des anrufenden und des angerufenen Endgerätes
    3. die Bezeichnung der durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzten Funkzellen
    4. im Fall im voraus bezahlter anonymer Dienste auch die erste Aktivierung des Dienstes nach Datum, Uhrzeit und Bezeichnung der Funkzelle
  5. im Fall von Internet-Telefondiensten auch die Internetprotokoll-Adresse des anrufenden und des angerufenen Anschlusses

Das gilt entsprechend bei der Übermittlung einer Kurz-, Multimedia- oder ähnlichen Nachricht; hierbei sind die Zeitpunkte der Versendung und des Empfangs der Nachricht zu speichern.

eMail-Dienste:

  1. bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht,
  2. bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die Internetprotokoll-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage,
  3. bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden,
  4. die Zeitpunkte der in den Nummern 1 bis 3 genannten Nutzungen des Dienstes nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone.

Internet-Provider:

   1. die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse
2. eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt
3. den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone

Anonymisierungsdienste speichern die ursprüngliche und die neue Angabe sowie des Zeitpunktes der Umschreibung dieser Angaben nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone.
Anbieter von Mobilfunknetzen für die Öffentlichkeit speichern zu den Bezeichnungen der Funkzellen Daten, aus denen sich die geografische Lage der jeweiligen Funkzelle sowie die Hauptstrahlrichtung der Funkantenne ergibt.

Mit diesen Maßnahmen erreicht „unser“ Staat eine vollkommene Überwachung der Kommunikation jedes Einzelnen von uns. 6 Monate rückwirkend kann nachvollzogen werden, wer wann mit telefoniert hat und wo sicher diese Personen dabei aufhielten, wer wem wann eine eMail oder SMS geschickt hat, wer wann mit welcher IP-Adresse im Internet unterwegs war und so weiter und so fort. Der Zugriff auf diese Daten soll zur Verfolgung von Straftaten, zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes erfolgen können. Im Bereich der Strafverfolgung ist der Zugriff auf diese Daten möglich, wenn im Fall von „erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten“ ermittelt wird. Der letzte Punkt beinhaltet beispielsweise auch die Ermittlungen bei Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzung von Tauschbörsen.

Wie diese Fakten auf mich wirken, muss ich wohl kaum jemandem beschreiben. Es geht sicher den meisten sehr ähnlich. „Unsere“ Regierung zeigt deutlich wie sie uns misstraut und stellt uns unter Generalverdacht. Im Namen der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus. Und in ein paar Jahren wird man jubeln, wie toll das alles doch geholfen habe, seit der Existenz dieses Gesetzes hätte es keine Terroranschläge mehr in Deutschland gegeben. So wie die Träger von Hüten aus Aluminiumfolie ganz sicher sind, einzig aufgrund dieser Maßnahmen noch nicht von Ausserirdischen entführt worden zu sein. Und damit die Wirksamkeit dieser Maßnahmen als bewiesen ansehen.

Man misstraut uns also. So sehr, dass man unsere Kommunikation bis ins letzte Detail überwachen muss. Welche Wut ich dabei empfinde, kann ich kaum beschreiben. Auch deshalb schreibe ich erst heute überhaupt darüber, vorher habe ich keine Möglichkeit gefunden, frei von Beschimpfungen zu schreiben. Und ja, ich ärgere mich auch über diejenigen, die in ihrer Kurzsichtigkeit nicht sehen, was hier mit uns passiert und nach wie vor der Meinung sind, sie hätten nichts zu verbergen… Und meine Einwände zum Teil als „übertrieben“ oder gar „albern“ abgetan haben. Alle, die ich jetzt meine, nutzen Tauschbörsen. Nichts zu verbergen…?

Nein, es hilft nichts, jetzt ohnmächtig und mit den Fäusten in der Tasche zuzuschauen, was mit uns gemacht wird. Es gibt noch Mittel und Wege, dieses Gesetz aufzuhalten. Wir können und dürfen es nicht zulassen, dass unsere Rechte derart beschnitten werden. Wir können es nicht zulassen, dass die durch uns gewählten Personen unser Grundgesetz mit Füßen treten. Bis zum 19.11.2007 habt ihr noch die Möglichkeit, Eure Vollmacht für die umfangreichste Verfassungsbeschwerde in der deutschen Geschichte zu geben. Wir sollten klar und deutlich zeigen, dass wir mit den Maßnahmen unserer Regierung und Abgeordneten nicht einverstanden sind. Nutzt diese Möglichkeit. Ich möchte nicht irgendwann mal meinem Sohn sagen müssen: Tut mir leid, dass wir es nicht verhindert haben.

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easyLink mit easyJet

Dass die Sache mit den Links im Internet nicht ganz so einfach ist, kennen wir ja bereits aus der Vergangenheit. Dieser Link-Terror auf den vielen unkontrollierbaren Seiten ist ja kaum auszuhalten, deshalb müssen Regeln her, klar doch! Woher soll der gemeine Homepage-Betreiber sonst auch wissen, was zu beachten ist?

easyJet hilft hier weiter und erklärt nun endlich auch dem letzten Volldeppen, wie sie das Internet gern haben möchten das Internet funktioniert. Unter der Überschrift „Verweisen auf unserer Website“ erklärt easyJet für jeden klar und deutlich: So und nicht anders wollen wir es haben, wenn ihr einen Link auf unsere WebSite setzen möchtet. Böse Zungen könnten jetzt natürlich auch sagen: easyJet erklärt auf dieser Seite, dass sie das Internet noch nicht verstanden haben. Ist ja auch alles gar nicht so einfach. Aber solch eine Unterstellung käme uns natürlich nie in den Sinn, schließlich muss die Vereinbarung niet- und nagelfest sein, unterliegt sie doch „der nicht exklusiven Gerichtsbarkeit der Gerichtshöfe von England und Wales„.

Ich möchte Euch im übrigen noch darauf hinweisen, dass ihr den obigen Link nicht anklicken dürft, sollte Euer Rechner mit einem Virus infiziert sein oder sich auf Eurer Festplatte gar pornografisches Material ansammeln. Denn durch meinen Link musste ich auch den folgenden Teil der Vereinbarung anerkennen:

4.12 Sie haben sämtliche angemessenen Bemühungen zu unternehmen, um das unautorisierte Einschleusen eines Virus, eines Deaktivierungsmechanismus, pornografischen Materials oder sonstiger Dinge auf die easyJet Website zu verhindern, die zu einer Verschlechterung der Leistung oder Benutzererfahrung der easyJet Website führen könnten. Falls ein solcher/s unautorisierter/s Virus, Mechanismus oder Material eingeschleust und von Ihnen gefunden wird bzw. Sie darauf aufmerksam gemacht werden, haben Sie easyJet hiervon umgehend zu benachrichtigen und sämtliche angemessenen Schritte zu unternehmen, um einen solchen Virus, Mechanismus, solches Material oder leistungsbeeinträchtigendes Element so bald wie möglich zu entfernen.

Also – ich habe Euch gewarnt…

Mehr dazu gibt es übrigens bei Blogging Tom, der diese tolle Hilfe entdeckt hat…

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