Neue Einnahmequelle: Abmahnung wegen Adsense Werbung

Abmahnungen haben wir ja schon für die wildesten Dinge gesehen, ganz neu im Portfolio sind nun Abmahnungen wegen einer Anzeige, die via Adsense auf einem Blog erscheinen. So geschehen beim PM Job Blog, wo via Adsense eine Anzeige für eine (möglicherweise suspekte) WebSite mit Produkten zur Gewichtsreduzierung geschaltet war. Aussage der Adsense-Anzeige:

„In 1 Monat bis zu 16 kg schnell abnehmen ohne JOJO. Der neue Fettkiller. 100 % Garantie.“

Dies war offenbar einem Lebensmittelverein ein Dorn im Auge, aus diesem Grund wurde nun der Betreiber des Blogs abgemahnt. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der Kosten in Höhe von 160 Euronen.

Nicht nur, dass der Verein hier offenbar geflissentlich übersehen hat, dass es sich um eine Werbeanzeige handelte, auf deren Inhalt der Blogbetreiber keinerlei Einfluss hat, man unterstellt dem Blogbetreiber zudem noch, die beworbene Seite selbst zu betreiben:

„Sie sprechen Ihrem Produkt Wirkung bei, die es ganz offensichtlich nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft nicht hat.“

Ich habe keinen blassen Schimmer, wie viel Erfahrung und Know How der Verein in Sachen Internet hat. Ich kann mir zudem nicht vorstellen, dass eine derartige Abmahnung vor Gericht bestand haben könnte (auch wenn mein Vorstellungsvermögen hier sicherlich nicht relevant ist). Ärgerlich ist es allemal und auch für mich wäre interessant zu wissen, was Google zu diesem Thema zu sagen hätte.

via Internet Marketing News

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flickr zensiert fröhlich weiter

Manchmal gibt es doch tatsächlich komische Zufälle: Vor ein paar Tagen habe ich noch daran gedacht, dass es seit einiger Zeit recht still um die Zensurmaßnahmen bei flickr geworden ist. Und hatte mir vorgenommen, diesbezüglich in nächster Zeit mal ein wenig in den Blogs zu stöbern. Heute nun finde ich eher zufällig einen Beitrag vom Samstag in meinem Feed, der auf einen neuen Fall von Zensurmaßnahmen bei flickr aufmerksam macht:

Maarten Dors, ein niederländischer Fotograf, veröffentlichte bei flickr das folgende Foto.

The Romanian Way

Es entstammt einer Serie von Fotos mit dem Titel „The Romanian Way“, in der der Fotograf soziale Missstände in Rumänien dokumentiert. Im September erhielt Maarten eine Mail von flickr mit dem Inhalt:

„Images of children under the age of 18 who are smokingtobacco is prohibited across all of Yahoo’s properties. I’ve gone ahead and deleted the image “The Romanian Way”from your photostream.
We appreciate your understanding“

Das Bild wurde wie angekündigt gelöscht und damit war das Thema für flickr (zunächst) erledigt. Bis Maarten diesen Vorgang entrüstet öffentlich machte. Die Reaktionen der flickr-Nutzer bewirkten, dass man bei flickr ganz offensichtlich noch einmal über das Thema nachgedacht hat, den kurz darauf war das Foto wieder sichtbar und Maarten erhielt eine neue Mail:

„We messed up and I’m very sorry that your photo, ‘The Romanian Way’ was removed from your photostream. It should not have been and I’m working with the team to ensure that we have a better understanding of our policies so that they are applied correctly.“

Erneut ging also eine unüberlegte Aktion seitens flickr (bzw. eines Team-Mitglieds) nach hinten los. flickr und somit Yahoo arbeiten derzeit offenbar mit Hochdruck daran, ihren Ruf gänzlich zu ruinieren. Wie schnell eine solche Maßnahme zum Vorwurf der Zensur führt, ist bekannt und hat sich in der Vergangenheit bereits gezeigt. Wie Yahoo mit dem Thema Zensur umgeht, ist (mir zumindest) nicht erst seit dem Engagement in China bekannt.

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eBay: Manchmal trifft es die richtigen

Abmahnungen für eBay-Händler sind inzwischen eher Alltag als Ausnahme. Nicht nur gewerbliche Powerseller sind davon betroffen, sondern auch Privatleute erwischt es immer wieder, die ihre Schränke entrümpeln und die überflüssigen Teile per eBay absetzen möchten. „Selbst schuld, wenn man da verkauft“ höre ich immer häufiger, wenn man mal auf solche Dinge zu sprechen kommt.

Wir wissen natürlich alle, was die Ursachen für diese Praxis sind: übertrieben komplizierte gesetzliche Bestimmungen, die Otto-Normal-Deutscher gerade mal ansatzweise begreift, Regelungen, die mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar sind (ab 10 eingestellten Artikeln pro Monat ist man Kleingewerbetreibender) usw. usf. Und selbst wenn man glaubt, dem Recht Genüge getan zu haben und beispielsweise den Mustertext des Bundesjustizministeriums zur Widerrufsbelehrung nutzt, wird man spätestens vor Gericht erfahren, dass man nicht genug getan hat. Klare Ansage der Richter in solch einem Fall: Die Belehrung ist rechtswidrig, besser man hätte sich von einem Juristen beraten lassen.

Jetzt zeigt sich jedoch, dass auch Juristen mit den rechtlichen Bestimmungen nicht so ganz zurecht kommen und das Gesetzeschaos nicht durchschauen. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg versuchte nämlich, durch den Verkauf von beschlagnahmten Diebesgut bei eBay den einen oder anderen Euro in die Staatskassen zu spülen. Und wurde prompt abgemahnt. Glück für die Staatsanwaltschaft, dass die Abmahnungen in erster Linie eine Protestaktion von Juristen des Verbands der Internet-Händler war, die damit überdeutlich auf die wirre Rechtslage hinweisen wollten. Statt die Unterlassungserklärung abzugeben, bettelt man um Gnade und begründet das „Versehen“ damit, erstmalig via eBay verkauft zu haben und mit den besonderen Bestimmungen nicht vertraut zu sein.

Diese Methode könnte man sich merken wenn man nicht genau wüsste, bei „richtigen“ Abmahnanwälten damit gegen die Wand zu laufen. Schade eigentlich, dass es nur ein Form von Protest war, bewirken kann man wohl nur dann etwas, wenn die richtigen Personen genau so unter ihren Gesetzestexten zu leiden hätten wie jeder andere auch… Sicherlich ist die Idee hinter diesen Gesetzen wie so oft nicht verkehrt, letztlich geht es um die Rechte der Verbraucher. Was aber am Ende dabei herausgekommen ist, kann man selbst mit extrem viel Alkohol im Kopf gutem Willen wirklich nicht als Glanzleistung bezeichnen. In Kombination mit dem deutschen Abmahnrecht sind diese Gesetze in meinen Augen enorm gefährlich.

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Patentklage wegen Playlists

Wie es aussieht, wird aktuell eine neue Runde des beliebten Spielchens „Wir klagen aufgrund banaler Patente“ eingeläutet. Wie Mashable berichtet, hat Premier International Associates Klage gegen 19 Unternehmen eingereicht, die 2 ihrer Patente verletzen sollen.

Die Patente betreffen die Erstellung elektronischer Listen, geklagt wird gegen Unternehmen, die in ihren Produkten die seit vielen Jahren bekannten Playlists intergriert haben. Die Klage richtet sich gegen Microsoft, Verizon, AT&T, Sprint, Dell, Lenovo, Toshiba, Viacom, Real, Napster, Samsung, Sandisk, Nokia, Motorola, LG, Yahoo, Gateway, HP und Acer. Diese Unternehmen werden beschuldigt, mit den in ihren Produkten enthaltenen Playlists die Rechte von Premier zu verletzten, deshalb wird nun geklagt.

Bereits vor 2 Jahren hatte Premier Apple verklagt, da Apple in iTunes sowie im iPod ebenfalls Playlisten nutzt. Jetzt wird nun zum großen Rundumschlag ausgeholt wegen eines Patentes, das seit 1997 existiert und ein Verfahren beschreibt, das meiner Meinung nach schon ein gutes Stück älter ist. Ich kann mich an die frühen 90er erinnern, als ich noch einen Amiga mein Eigen nannte. Und ich erinnere mich dunkel, bereits damals einen Tracker-Player benutzt zu haben, bei dem ich alle Lieder in eine Playlist laden konnte. Und das war ein gutes Stück vor 97… Delitracker hieß das gute Stück.

delitracker_232_7.png

Die erste Version dieses Players erschien im Jahr 1991. Die Playlists hießen damals noch „Module Listen“, aber funktionell ist es das gleiche. Somit frag ich mich gerade, auf welcher Basis 1997 das Patent erteilt wurde…

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