Urheberrecht und Internet

Ein recht interessanter Beitrag drüben beim René von Nerdoce wie ich finde: Blogs und das Urheberrecht.

„… wenn ein Remix eines Kulturguts mit nur einem Klick erstellt werden kann, wenn digitale Güter, Musik, Filme mit 0 Kosten millionenfach als Kopie verbreitet werden können, wenn die Kopie dem Original exakt entspricht und das Original so praktisch obsolet wird, ist es dann nicht ganz einfach so, dass die technischen Gegebenheiten die Rechtssprechung mal eben links überholt hat?“

Und daraus hat sich ebenfalls eine sehr interessante Diskussion entwickelt. Man kann tatsächlich nicht alles mit „Alles Umsonst“-Mentalität abtun, an vielen Stellen sollte und muss man durchaus etwas tiefer graben. Natürlich liegt das nicht im Interesse der „Produzenten“, dafür um so mehr in Interesse der Verbraucher. Wenn „Kultur“ wie beispielsweise Musik dem Verbraucher nicht mehr den Preis wert ist, den er zahlen soll, dann würde in anderen Bereichen der Preis sinken. Das funktioniert aber eigenartigerweise nicht bei beispielsweise der Musik, zumindest nicht im großen Stil. Da wird versucht, mittels neuer Gesetze, DRM und Kriminalisierung der Verbraucher künstlich einen Markt zu erhalten, der so in dieser Form schon lange nicht mehr funktioniert. Neue Ideen und Vetriebsmodelle sind da die absolute Ausnahme.

Ich bin der Meinung (um mal bei der Musik zu bleiben), dass eine Strategie wie beispielsweise der Nine Inch Nails durchaus für die meisten Bands funktionieren würde. Natürlich hat der Bekanntheitsgrad hier eine enorm große Rolle gespielt, aber es wurde offensichtlich, dass Musiker nicht auf die Majors angewiesen sind, um mit ihren Stücken erfolgreich zu sein und sogar eine Menge Geld zu verdienen. Wen wunderts, landet bei diesem Vertriebsweg doch tatsächlich mal das Geld beim Produzenten und nicht, wie an der Tagesordnung, beim Händler und der Plattenfirma.

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Noch einmal: Urheberrechte bei Shoppero

Ein weiterer Gedanke zum Thema Urheberrechte bei Shoppero drängte sich mir eben noch auf: Was passiert eigentlich genau mit diesen Adgets?

Nehmen Sie einfach eine oder mehrere Produktempfehlungen, oder am Besten gleich eine der Listen und basteln Sie sich daraus eines dieser neumodischen Adgets zusammen. Sie erhalten dann ein Stück Code, den sie an beliebiger Stelle veröffentlichen können, sei es im Blog, in Foren und in anderen Social Networks.

adget.pngWenn ich das jetzt richtig deute, schnappe ich mir als Webmaster/Blogger also eine beliebige Empfehlungsliste und pappe sie mir mittels Adget auf meine Seite. Und dann werden mit schöner Regelmäßigkeit Produktempfehlungen mit dem Foto des Produktes auf meiner Seite eingeblendet?

Bumm! Die nächste Abmahnfalle!

Die Urheberrechtsverletzung geschieht schließlich auf der eigenen Webseite (wir erinnern uns an die Abmahnung wegen eines unterschrittenen Buchpreises in einem Amazon Shop eines Bloggers), also haftet der Betreiber. Auch wenn der das Bild gar nicht mittels einer Empfehlung eingebunden hat, sondern nur auf eine Liste zurückgreift. Für diese Person ist überhaupt nicht nachvollziehbar, ob die Bilder einfach irgendwo geklaut wurden oder wirklich verwendet werden dürfen.

Ganz ehrlich: Das Ding ist mir viel zu heiß, meine Meinung ist: Besser die Finger davon lassen!

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Shoppero und das Urheberrecht (Update)

Shoppero bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, mittels eines Bookmarklets auf „interessante Produkte aufmerksam zu machen„. Wie funktioniert nun das Ganze?

Wenn du nun beim Surfen ein interessantes Produkt findest und darüber schreiben möchtest, klickst du einfach auf das shoppero Bookmarklet und wir scannen die Website nach Bildern, der URL, dem Titel und tragen dies automatisch in die Empfehlung ein. Du musst nur noch deine Empfehlung schreiben. Das war es!

Bilder anderer Webseiten werden also automatisch in eine Empfehlung eingetragen. Nehmen wir also (nur als Beispiel) eine relativ bekannte Kochbuchseite, klicken dort auf das Bookmarklet und wir erhalten eine Empfehlung inklusive eines urheberrechtlich geschützten Fotos, die dann auf Shoppero gespeichert wird. Ich nenne so etwas praktisch, das ist ein richtig schicker Abmahnungsgenerator. Besonders nützlich für abmahnungswütige Webmaster: Durch die Aufnahme der URL in die Empfehlung bekommt er einen Backlink, der ihn recht schnell auf die Urheberrechtsverletzung aufmerksam macht.

Wie verhält es sich in diesem Fall eigentlich mit der Haftung? Wer wird abgemahnt? Shoppero oder der Nutzer, der die Empfehlung eingestellt hat? Wie steht es denn in den AGBs?

§ 9 Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer ist für den Inhalt seiner Anmeldung und für die Inhalte, die er in die Datenbank des Betreibers einstellt, allein verantwortlich.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich, den Betreiber schadlos von jeglicher Art von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen zu halten, die durch seine Anmeldung und/oder Teilnahme an diesem Service entstehen könnten, sofern diese Schäden nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Betreibers, bzw. dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, den Betreiber von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen übler Nachrede, Beleidigung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder von gewerblichen Schutzrechten und wegen der Verletzung von Immaterialgütern oder sonstiger Rechte ergeben, freizustellen.

Nun bin ich kein Rechtsanwalt, aber ist es tatsächlich so einfach, die Betreiber von sämtlicher Haftung frei zu sprechen? Meiner Meinung nach nicht (und dabei lasse ich jetzt das Thema Forenhaftung etc. außen vor). Durch die automatisierte Einbindung der Bilder in die Empfehlung bewegt sich Shoppero meiner Meinung nach rechtlich auf verdammt dünnem Eis. Die Bilder werden in diesem Fall nicht durch die Nutzer eingestellt, sondern durch Shoppero selbst. Dadurch greift der Haftungsausschluss nicht und eigentlich sollte der Nutzer damit bei einer möglichen Abmahnung außen vor bleiben. Ich fürchte allerdings, dass es hierfür in gar nicht all zu ferner Zukunft die ersten Rechtsstreitigkeiten geben wird, die das explizit klären müssen…

Update: Natürlich musste ich das Bookmarklet nun auch einmal ausprobieren, auch und vor allem aufgrund des Hinweises von Malte in den Kommentaren. Und es verhält sich tatsächlich so: Dem Nutzer, der eine Empfehlung einstellen möchte, werden sämtliche auf dieser Seite befindlichen Bilder in einer Auswahl präsentiert und der Nutzer wählt aktiv das darzustellende Bild.

shoppero2.png

(die eingebundenen Bilder habe ich, auch wenn es sich hier um ein zulässiges Bildzitat handelt, unkenntlich gemacht)

Nun, tatsächlich wählt also der Nutzer das einzubindende Bild selbst aus und ist damit (wahrscheinlich) der Verursacher einer möglichen Urheberrechtsverletzung. Das mindeste, was ich so einem Fall allerdings erwarten würde, wäre allerdings ein deutlicher Hinweis darauf, dass es rechtlich ein großes Problem darstellt, wenn man einfach ein x-beliebiges Bild aus einer WebSite schnappt und auf einer anderen Seite einbindet. Abmahnung gab es in der Vergangenheit auch für Produktfotos, vor allem und in erster Linie bei eBay-Nutzern. Und so sehe ich es schon ganz deutlich vor mir, dass sich diverse Anwälte in Kürze auf Shoppero konzentrieren werden, um dort die Listen nach Urheberrechtsverletzungen abzugrasen.

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EU für mehr Rechtsunsicherheit

Ja, es ist so wie es in der Überschrift geschrieben steht: Die EU ist aktuell fleißig bei der Sache, die Rechtsunsicherheit EU-weit zu verstärken. Ganz speziell rede ich von der zweiten Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (IPRED2), die heute beraten wird/wurde und am Mittwoch zur Abstimmung kommen soll.

Sollte die Richtlinie in der aktuell vorliegenden Fassung verabschiedet werden, werden in Zukunft in der EU auch private (also nichtkommerzielle) Verletzungen von Urheber- und Patentrechten als Verbrechen gewertet und bestraft. Neben all den bekannten Problemen, die schon seit einiger Zeit lang und breit diskutiert werden, sehe ich hier auch eine große Gefahr für die Open Source Bewegung kommen. Welcher Entwickler, der in seiner Freizeit Software schreibt, würde in Zukunft noch das Risiko eingehen wollen, beispielsweise aufgrund irgendeines abstrusen Patentes zum Verbrecher zu werden? Und das ist nur ein mögliches Szenario von vielen.

Noch gibt es die Möglichkeit, beispielsweise mit einer Online-Petition dagegen zu protestieren. Die Zeit wird jedoch knapp…

via Golem

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