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Conrad sagt: Gib mir Deine TAN

Der wichtigste Sicherheitshinweis, den man immer und überall im Zusammenhang mit Online-Zahlungsverkehr zu lesen bekommt ist: Gib niemals, aber auch wirklich NIEMALS Deine PIN und Deine TAN heraus, es sei denn, Du hast Dich tatsächlich gezielt online bei Deiner Bank angemeldet.

Und was macht Conrad? Präsentiert einen Service namens „Sofortüberweisung„, bei dem ausgerechnet PIN und TAN abgefragt werden. Das schönste in diesem Zusammenhang ist dieses Zitat aus der Beschreibung (Hervorhebung durch mich):

„Bei dem Dienst „Sofortüberweisung“ ist es bisher zu keinen Missbräuchen gekommen (TÜV- zertifiziertes-Online-Zahlungssystem).“

Der Krug geht so lange zum Brunnen… kennen wir ja. Fefe, bei dem ich diesen Hinweis gefunden habe, meint dazu:

„Sagt mir mal: bin ich da zu altmodisch, wenn ich die Idee für eine Katastrophe halte? Vor allem: sie haben da ein Banner, „TÜV Geprüfte Transaktionssicherheit“. Huh? Der TÜV prüft die Transaktionen? Oder hat der TÜV die Idee geprüft und fand sie gut? Kann ich beides kaum glauben.“

Es ist tatsächlich zum heulen. Da versuchen alle, die auch nur ansatzweise Wert auf Sicherheit legen, die Weitergabe von TAN und PIN zu verhindern und Conrad, oder richtiger: die Payment Network AG, ignoriert das glücklicherweise inzwischen gestiegene Sicherheitsbewusstsein und weicht das Ganze auf. Und nicht allein Conrad wickelt die Online-Zahlungen über diesen Dienstleister ab, eine ganze Menge mehr Onlinedienste nutzen offenbar diesen Service, darunter auch das Deutsche Rote Kreuz.

Ganz ehrlich: Ich würde nie im Leben irgendeinem mir unbekannten oder auch bekannten Dienst PIN und TAN übermitteln. Würde mir im Traum nicht einfallen. Und einem Online-Anbieter, der diese Zahlungsmethode anbietet, vertraue ich persönlich nicht. Man mag mich gern paranoid nennen…

Update: Fefe hat ein paar weitere Details veröffentlicht. Auch Banken und Verbraucherschutz warnen im Zusammenhang mit dieser Zahlungsmethode davor, PIN und TAN heraus zu geben.

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Impressumspflicht für Plakate

Einfach mal beim Udo Vetter nachlesen. Wäre der Lacher des Tages geworden, wenn es nicht so traurig wäre.

Ich habe einen ähnlichen Verdacht, wie es dort schon jemand in den Kommentaren anmerkte:

„Die Methode scheint so langsam zum Trend zu werden: Man verknackt oder verklagt jemanden wegen irgendwelchen fadenscheinigen Mist, der jede nähere Betrachtung überhaupt nicht standhält. Natürlich fliegt der Kram bei der ersten offiziellen Anhörung oder Verhandlung in sich zusammen, aber bis dahin hat derjenige erstmal jede Menge Umstände und Ärger. …“

Der Eindruck entsteht so langsam wirklich.

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Subscribe to Comments deaktiviert

Und zwar aus gutem Grund.

„Eigentlich ist das WordPress-Plugin “Subscribe to Comments” eine tolle Sache: Ist es aktiviert, können Kommentarschreiber ein zusätzliches Häkchen setzen und schon werden sie über alle folgenden Kommentare per E-Mail informiert – bis sie es wieder abbestellen. Ich nutze diese Funktion selbst sehr gern und deshalb gab es sie auch hier bei UPLOAD. Leider ist sie mit deutschem Recht nicht hundertprozentig vereinbar und kann zu einer Abmahnung führen. Mir ist jetzt genau das passiert.“

Solange man wegen solch einem Scheiß hierzulande abgemahnt werden kann, werde ich diese eigentlich recht nützliche Funktion nicht mehr anbieten. Ich bin meinem Geld nicht böse, deshalb will ich es auch nicht irgendwelchen Abmahnanwälten hinterher werfen.

Klar ist es denkbar, dass sich jemand einen Jux erlaubt und hier irgendeine beliebige Mailadresse einträgt. Dumme Aktion, sicher. Aber leider in so einem Fall auch extrem dumm für den Blogger bzw. Seitenbetreiber. Und man kann zudem auf keinen Fall ausschließen, dass ein „findiger“ Abmahnanwalt auf die Idee kommt, einfach mal in diversen Blogs seine Mailadresse zu hinterlassen und dann zu behaupten, er wärs nicht gewesen…Deshalb gehe ich auf Nummer sicher.

Nachvollziehen kann ich allerdings nicht, dass man wegen einer fehlgeleiteten Mail jemanden abmahnen lässt bzw. abmahnt. Gegen den ganzen Abfall in meinem Briefkasten unternimmt auch niemand etwas.

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Schwer verdächtig

Fefe verlinkt einen interessanten Artikel in der Berliner Zeitung, der die Überwachungen einer angeblichen terroristischen Vereinigung dokumentiert und einige Einblicke in die Ermittlungsmethoden gewährt. Der Gummiparagraph §129a machts möglich…

Welche Schlüsse aus Nichtigkeiten bzw. nicht vorhandenen Aktionen gezogen wurden, zeigt eindrucksvoll dieser Abschnitt:

Dennoch erwirkt die Bundesanwaltschaft im Mai 2007 beim zuständigen Landgericht in Karlsruhe eine weitere Verlängerung des Lauschangriffs auf die Wohnung der beiden Hauptverdächtigen Klaus und Julius in Bad Oldesloe. Dass die Beschuldigten nicht über Anschlagspläne und den G8-Gipfel reden, sei Ausdruck einer besonderen Konspiration, argumentieren die Ermittler. Indizien oder gar Beweise für den Terrorismusvorwurf ergibt dieser Lauschangriff nicht. Ebenso wenig wie die Durchsuchungen bei den elf Beschuldigten im Juni.

Was sagt uns das? Am Telefon immer schön über Anschläge, Bomben und Brandanschläge sprechen, um auf keinen Fall versehentlich Ziel irgendwelcher Ermittlungen zu werden. Merke: Wer unschuldig ist, spricht permanent über Straftaten. Nur die Schuldigen schweigen.

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