Archiv für kranke welt

Spam auf Kosten von Stefan Niggemeier und Call-in-TV

In meinem Postfach trudeln gerade diverse Mails ein, die angeblich von Stefan Niggemeier stammen und für einen Rechtsstreit des Forums Call-in-TV um Spenden betteln. Inhalt der Mail:

Betreff: WG: Community gegen Gewinnspiel-Betrug im TV durch 9LIVE oder SAT1

Wir brauchen dringend Ihre finanzielle Hilfe!

Wir sind eine Community, die gegen die TV-Gewinnspiele vorgeht.
(Gewinnspiel-Betrug)

Dabei geht es speziell um Betrug durch die Sender 9LIVE und SAT1.

Aufgrund massiver Anwaltskosten muss ich/wir Sie nun dringend um Spenden
bitten.

Kontoinhaber: M. D.
Bankinstitut: NORIS BANK NB
Kto.-Nr.: xxxxxxxxxxx
Bankleitzahl: xxxxxxxxxx

Spendenbescheinigungen werden nicht ausgestellt.

Durch einen bevorstehenden Rechtsstreit brauchen wir dringend das Geld. Nur
so ist es zu schaffen, dass die
Gewinnspiele im TV untersagt werden. Wenn auch Sie durch ein TV-Gewinnspiel
betrogen wurden, sollten Sie
Anzeige bei der Polizei erstatten und es in meinem Blog kundtun. Wenn alle
zusammen halten, kann das Ziel
erreicht werden, die TV-Programme in Deutschland sauber zu halten.

Diese Mail wird von einem Fan meiner/unserer(n) Seite(n) verschickt und
steht nicht im direkten Zusammenhang mit mir/uns!

Hochachtungsvoll

Stefan Niggemeier

Fakt ist: Diese Mail stammt NICHT von Stefan. Selbst wenn hier tatsächlich ein Fan etwas gutes tun wollte, diese Nummer wäre definitiv nach hinten los gegangen. Und gerade weil ich sicher bin, dass weder Stefan Niggemeier noch die Betreiber von Call-in-TV derart dumm sind und mit solch einer Spam-Aktion für ihre Sache werben würden, bin ich so sicher, dass diesen Personen hier gezielt geschadet werden soll. Aber dieser Versuch ist tatsächlich leicht zu durchschauen.

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Neue Blog-Abmahnungen

Zuerst hatte ich es am Wochenende bei MC Winkel gelesen: eine Hamburger Persönlichkeit lässt abmahnen. Er selbst ist betroffen, hatte er doch den Spitznamen diese Person in einem Blogeintrag genannt. Unter diesem Spitznamen ist diese Person bekannt geworden, selbst ich, der mit Namen im Normalfall nicht viel anzufangen weiß, habe diesen Namen in der Vergangenheit gelegentlich vernommen und wusste ihn zumindest grob Richtung Hamburger Kiez einzuordnen. Mit dem echten Namen des Herren hingegen konnte ich bislang nichts anfangen.

Dieser Spitzname, der über den Daumen gepeilt seit ca. 30 Jahren von dieser Person benutzt wurde, will von dieser Person nicht mehr geduldet werden und deshalb wurde ein Anwalt eingeschaltet. Dieser Spitzname sei „rassistisch, diskriminierend, abwertend und daher ansehensmindernd“, deshalb wurde aufgrund der Nennung abgemahnt. Streitwert: „gerichtlich bestätigte“ 15.000 Euro, Kosten für die Abgemahnten: 899 Euro.

Ja, DIE Abgemahnten, MC Winkel ist nicht der einzige Betroffene. Ebenfalls erwischt hat es neunzehn72, den Pleitegeier und das ap-project. Ob weitere folgen werden, ist abzuwarten. Ich hoffe jedoch, dass hier Schluß ist.

Was mich persönlich ein wenig irritiert ist die Aussage der Person, diesen Spitznamen bislang nur geduldet oder ertragen zu haben. In MC Winkels Blog schreibt jemand unter seinem Namen in einem Kommentar unter anderen:

„Nachdem mittlerweile seit 2 Jahren allgemein bekannt ist, dass ich nicht mehr gewillt bin mir diese rassistische und diskriminierende Bezeichnung bieten zu lassen, habe ich einen Rechtsanwalt beauftragt, dafür zu sorgen, dass die betreffenden Personen, die das nicht respektieren, und meine Person weiterhin mit dieser rassistischen Bezeichnung belegen, unmissverständlich darauf hin gewiesen werden. (Zitat)“

Die Art, wie dieser Kommentar verfasst wurde lässt mich annehmen, dass er tatsächlich von dieser Person stammt. Und dieser Satz sagt für mich sinngemäß folgendes aus: Dieser Spitzname kotzt mich schon immer an und ich kann ihn nicht mehr hören, deshalb wehre ich mich dagegen. Durchaus legitim, wenn dem so ist. Es sei mir jedoch die Frage gestattet, wie man dann in einem Video von 5 Sterne deluxe auftreten kann, in dem exakt dieser Spitzname verwendet wird. Und würde man auf seiner Visitenkarte diesen Namen aufdrucken lassen, wenn man ihn nicht ertragen könnte? Ich würde es sicher nicht tun.

Natürlich steht jedem frei, die eigene Vergangenheit hinter sich lassen zu wollen und dabei auch solche Spitznamen zu verdrängen. Das ist das gute Recht jedes einzelnen. Allerdings denke ich, dass man keinesfalls davon ausgehen darf, alle Welt spielt hier mit und weiß davon. Vor allem dann, wenn man über Jahre hinweg ausschließlich unter diesem Namen öffentlich bekannt war. Insofern ist auch hier die Abmahnkeule in meinen Augen mal wieder die falsche Wahl gewesen. Und zudem extrem ärgerlich für alle Betroffenen.

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Der Tag danach

Es ist nun (vorerst) ausgestanden. Die Verhandlung liegt hinter mir und so langsam komm ich erst mal wieder zur Ruhe.

Genau genommen ist es so gelaufen, wie ich es im Vorfeld bereits erwartet hatte: Es ist für alle Beteiligten am Ende schlecht gelaufen, es haben alle Beteiligten verloren. Und dennoch glaube ich, dass dies nur der erste Schritt einer Folge weiterer Aktionen gewesen sein wird. Den entscheidenden Hinweis habe ich nun gestern während der Verhandlung von meiner (Noch-)Frau höchtspersönlich vernommen.

Aber der Reihe nach.
Die Richterin hat sich nicht mal ansatzweise für irgendwelche Dinge interessiert, die Licht in diese Geschichte hätten bringen können. Die Richterin hat sich nicht dafür interessiert, wie sich eine alleinstehende Frau mit nach eigenen Angaben nur 400 Euro monatlich einen nagelneuen BMW leisten kann. Die Richterin hat sich ebenso wenig dafür interessiert, dass ich schriftliche Zeugenaussagen vorlegen konnte die eindeutig belegen, dass meine Frau mehr als die angegebenen 400 Euro verdient, ich habe Aussagen ihrer Verwandschaft die klar belegen, dass meine Frau nebenbei schwarz Geld verdient, welches nirgends auftaucht, außer in bar in ihrer Hand. Alles uninteressant, die Richterin hat sich diese Aussagen nicht einmal angeschaut.

Das Ergebnis der Verhandlung ist ein Vergleich, bei dem ich zwar ein gutes Stück weniger zahlen muss, als von meiner Frau gefordert wurde, dennoch aber mehr hinblättern darf, als ich es mir eigentlich leisten kann. Einen Lerneffekt hatte das Ganze ebenfalls für mich: Selbstbehalt ist nur eine rechnerische Größe, die nichts damit zu tun hat, wie viel man am Ende selbst behalten kann.

Fakt ist: Der Vergleich hat niemandem geholfen. Ich zahle nun mehr als bisher. Meine Frau hat nun weniger als zuvor. Klingt paradox? Ist es aber nicht. Durch den nun im Vergleich festgelegten Unterhalt muss meine Frau sich ab sofort selbst um eine Krankenversicherung und Rentenversicherung bemühen und diese aus eigener Tasche zahlen. Kostenpunkt: ca. 130-140 Euro im Monat. Zudem ist sie nun steuerpflichtig. Kostenpunkt: keine Ahnung, aber unter 100 Euro wird sie da kaum wegkommen. Weiterhin entfällt nun für sie das Wohngeld. Verlust: 135 Euro für sie. Alles in allem mindestens gut 300 Euro Mehrkosten bzw. geringeres Einkommen. Ich zahle ihr jetzt 200 Euro mehr als bisher. Also habe ich verloren und sie ebenso.

Wer ebenfalls noch verlieren wird, ist mein Sohn, das hat sie indirekt bereits angekündigt. Ihrer Aussage nach ist es ausgerechnet in letzter Zeit (also in den letzten 4-5 Wochen) auffällig geworden, dass mein Sohn stärker unter der Trennung leiden würde als angenommen und deshalb extrem aggressiv geworden wäre. Aus diesem Grunde müsse sie nun mit ihm zu einem Kinderpsychologen in Therapie(!!!!!) und könne ihn zudem nicht mehr in der Nachmittagsbetreuung in der Schule lassen, sie müsse ihn herausnehmen. Und deshalb könne sie nun nicht mehr so arbeiten gehen, wie sie es gern täte.
Der Hintergrund dieser Geschichte ist absolut durchschaubar. Selbstverständlich ist EINZIG der letzte Satz von Bedeutung. Aber letztlich hat sie mir damit klar gezeigt, welchen Weg zu gehen sie gewillt ist. Genau deshalb habe ich in der Verhandlung auch ganz klar gesagt, dass es für mich das allerletzte ist, nun das Kind noch in diesen vollkommen unsinnigen Streit mit hinein zu ziehen und das Ganze nun auch noch auf seinem Rücken auszutragen. Und in diesem Fall gab mir die Richterin vollkommen Recht. Dennoch muss ich nun befürchten, dass meine Frau tatsächlich diesen Weg gehen wird und meinen Sohn so lange zu irgendwelchen Kinderpsychologen schleifen wird, bis sie einen findet, der ihr den ganzen Unsinn bestätigt. Und nun habe ich Angst um meinen Sohn. Denn es ist Fakt, dass er definitiv darunter leiden wird. Dann tatsächlich. Und all das nur, damit sie ihre Gier und ihre Rachegelüste befriedigen kann.

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Schäuble abwählen

Auch wenn niemand von uns ihn direkt gewählt hat, abwählen können wir ihn.

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Aufs Bild klicken, um ebenfalls zu unterschreiben.

Herr Dr. Schäuble ist Innenminister (IM) der Bundesrepublik Deutschland. Ihm obliegt die Aufgabe, das Grundgesetz zu schützen und Sorge zu tragen, dass den Bürgern die darin definierten Freiheitsrechte auch in der Zukunft garantiert werden können.

IM Schäuble stellt aus Angst vor islamistisch motivierten terroristischen Anschlägen das gesamte Volk unter Generalverdacht und sucht mit dieser Rechtfertigung ein Grundrecht nach dem anderen auszuhebeln.
Herr Schäuble empfindet das Grundgesetz als störend.

Ein Innenminister, der das Grundgesetz als Gefängnis bezeichnet, weil es ihn in der Ausspionierung des Volkes einengt, hat den Sinn seines Berufes nicht verstanden.

Ein Innenminister, dessen Gesetzesentwürfe vom Verfassungsgericht aufgrund mangelnder Verfassungskonformität abgelehnt werden, darf nicht argumentieren, dass das Gesetz trotzdem, nur anders formuliert, ‚durchgebracht‘ würde.

via Nerdcore

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