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Badoo? Muss man das kennen?

Focus berichtet dieser Tage vom „sozialen Netzwerk Badoo“ und dessen Zugewinn an Popularität, gerade in Deutschland. Von 2,3 Millionen deutschen Badoo-Nutzern ist die Rede. Bei Caschy wird Badoo ebenfalls aufgegriffen und der Beitrag wirkt dort wie eine bezahlte Werbung, was sich auch in den Kommentaren zum Beitrag niederschlägt. Und folgt man den Links innerhalb des Beitrages oder auch in den Kommentaren, dann wird man hellhörig.

Mehrfach ist die Rede davon, dass sich Nutzer in Badoo wiedergefunden haben, ohne sich jemals dort angemeldet zu haben. Uli schrieb bereits im vergangenen Jahr dazu:

„Vor einigen Wochen bekam ich auf Facebook durch eine Freundin die Debatte um Badoo mit! Durch nutzen der Badoo-App konnte Facebook die Daten der Mitglieder an Badoo weitergeben und wurden wie oben bereits geschrieben als Singles eingestellt. Zufälligerweise fand sie sich selber, ihren Ehemann und weitere Freunde und Bekannte auf dieser fragwürdigen Singlebörse. Alle wurden stets als Singles ausgewiesen.“

Auch unter dem Wired Artikel zu Badoo finden sich Kommentare wie:

„Badoo.com have stolen my Google Mail address (somewhere, probably from Facebook) and register me as Badoo user against my will. Badoo users are disallowed delete account until they enter their Google mail address and MAIL PASSWORD. Nobody want to do it, so nobody can unregister.That’s why Badoo is growing so fast“

Wenig nachvollziehbar, weshalb Badoo nun plötzlich so viel Presse bekommt, nichts von dem was dort angeboten wird ist wirklich neu. Extra-Funktionen gegen Bezahlung, dafür keine Werbung. Toll, machen die meisten Singlebörsen so. Also wirklich nichts, was in irgendeiner Form erwähnenswert wäre. Eher erwähnenswert wären die Berichte wie die oben genannten. Denn falls auf diese Weise Wachstum vorgetäuscht werden soll, dann wäre es für mich ein Grund mehr, mich nicht dort anzumelden. Ob die verlinkten Berichte den Tatsachen entsprechen kann ich nicht nachprüfen, aber darauf hinweisen möchte ich schon.

Ähnliche Vorgehensweisen habe ich erst vor kurzem bei einem (derzeit recht häufig im TV werbenden) deutschen Anbieter erlebt, bei dessen Vor-Vorgänger ich vor vielen Jahren einmal angemeldet war. Und der nun plötzlich meine damals hinterlegte Mailadresse mit Nachrichten zumüllte, wie viele Nutzer mich in der Zwischenzeit angeschrieben hätten. Nachdem ich mich dort einloggte (meine Uralt-Daten von vor über 8 Jahren waren vom Vor-Vorgänger übernommen worden) wollte ich mich löschen. Stattdessen landeten plötzlich in den Postfächern vieler meiner GMail-Kontakte Einladungen. Ohne dass ich etwas dazu beigetragen hätte… Irgendwann hatte ich sicher einmal eine Verknüpfung zu meinem GMail-Konto eingerichtet (ich glaube zu Anmeldezwecken geschah das damals), Einladungen hatte ich allerdings nie verschickt und auch keine dieser Funktionen benutzt. Passiert ist es trotzdem. Und bei solchen Dingen reagiere ich dann doch recht allergisch. Zu erwähnen wäre noch, dass meine dezent angesäuerte Mail an den Betreiber unbeantwortet blieb.

 

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Spam-Welle im Blog

Auch wenn ich hier inzwischen diverse Maßnahmen und Plugins am Start habe, die Kommentarspam meist sehr zuverlässig vermeiden, ganz ohne manuelle Eingriffe kommt man offensichtlich immer noch nicht aus. Und kaum kann man mal ein paar Tage nicht so genau drauf achten, schleicht sich auch prompt wieder etwas ein.

Obwohl – von „schleichen“ konnte eben nicht die Rede sein, nachdem ich eben weit über 100 „Bitte moderieren…“-Nachrichten in meinem Posteingang hatte. Binnen weniger Minuten. Und dabei hätte ich schwören können, dass automatisierte Kommentare recht gut vermieden werden. Aber vielleicht sitzen irgendwo in China auch nur wieder viele kleine Chinesen, die fröhlich die Formulare per Hand ausfüllen. Oder so…

Wer neugierig ist, was ich hier aktuell an Plugins gegen Kommentarspam einsetze – hier mal die Liste:

Darüber hinaus kommt im Hintergrund noch ein System zum Einsatz, welches Bots erkennt und denen den Zugriff auf das Blog sperrt. Wie gesagt – funktioniert überwiegend in dieser Combo recht zufriedenstellend. Aber so ganz ohne Kontrolle geht es wohl trotzdem nicht.
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Youtube unterliegt der Gema

Nun ist es raus: Das Landgericht Hamburg hat im heutigen Urteil im Prozess Gema vs. Youtube festgestellt, dass Youtube nicht genug tut, um unrechtmäßiges Uploaden urheberrechtlich geschützter Musikstücke zu verhindern. In Zukunft sollen einerseits beanstandete Videos unmittelbar gelöscht werden, darüber hinaus soll Google durch geeignete Filter verhindern, dass sie wieder hoch geladen werden. Im Detail ging es bei dem Streit um 12 Songs, letztlich wird das Urteil wahrscheinlich auch über die 12 Stücke hinaus Wirkung zeigen.

Genau genommen waren die 12 Lieder ziemlich offensichtlich lediglich beispielhaft zu sehen, denn eigentlich ging es im Streit zwischen Gema und Youtube nur ums Geld. Dass für Werke, die zum Bestand der Gema gehören, zu zahlen ist war unumstritten. Einige Zeit gab es einen vorläufigen Vertrag, nach dessen Auslaufen im Jahre 2009 begann der Streit. Google/Youtube möchte die Vergütung pauschal vornehmen, die Gema verlangt für jedes Abspielen Geld. Und das offensichtlich weit über den Betrag hinaus, der anderswo üblich ist. Denn mit anderen Verwertungsgesellschaften konnte schon längst Einigkeit erzielt werden, lediglich die Gema legte sich (wieder einmal) quer. Die Gema beanstandete im Laufe des Streits dann 12 Lieder, die bei Youtube zu löschen wären und reichte Klage ein, nachdem die Löschung nicht schnell genug erfolgte bzw. die Lieder nach der Löschung erneut auf Youtube auftauchten.

Google/Youtube muss nun in Zukunft für jeden gemeldeten Fall umgehend dafür sorgen, dass einerseits die Videos gelöscht werden, andererseits auch verhindern, dass die Videos wieder hochgeladen werden können, unter anderem soll dafür auch ein Wortfilter installiert werden. Geschieht das nicht, kann im Einzelfall ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder bis zu 6 Monate Haft verhängt werden, das Gericht sieht Google in der Störerhaftung.

Welche Folgen dieses Urteil insgesamt haben wird ist noch unklar, ich gehe genau genommen auch davon aus, dass Google Berufung gegen das Urteil einlegen wird, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Damit wäre das Urteil nicht rechtskräftig, bis irgendwann einmal eine Instanz ein abschließendes Urteil fällt oder aber Gema und Youtube doch noch eine Einigung bezüglich der Zahlungsmodalitäten finden können. Was angesichts der Sturheit der Gema in meinen Augen nur darauf hinauslaufen kann, dass Google/Youtube irgendwann nachgibt und sich auf 0,6ct pro Stream einlässt. Was angesichts der Millionen von Aufrufen aller Musikvideos nur an einem Tag einen richtigen Batzen Geld ausmachen könnte. Die erwähnten 0,6ct pro Stream sind (für mich) allerdings derzeit noch unklar, lautete eine frühere Aussage noch 12ct pr Stream und erst in den letzten Tagen höre ich von 0,6ct.

Auch wenn ich der Meinung bin, dass gerade den Künstlern ein Erfolg auf Youtube gewisse Einnahmen bescheren sollte, muss man das Thema Vergütungen meiner Meinung nach sehr differenziert betrachten. Einerseits wären da die Ausschüttungsmodalitäten der Gema, die seit Jahren in der Diskussion sind und auf die ich an dieser Stelle nicht noch einmal eingehen möchte. Andererseits ist eben nicht grundsätzlich davon auszugehen, dass urheberrechtlich geschütztes Material unerlaubt auf Youtube landet. Nicht wenige Musiker nutzen das Portal seit Jahren, um auf sich aufmerksam zu machen oder ein neues Album zu bewerben. Die wenigsten davon werden die Onlinenutzung ihrer Stücke aus dem Gema-Vertrag ausschließen, wie es die Ärzte getan haben. Die Bands/Musiker nutzen das Portal als Werbemedium für sich selbst, Youtube zahlt dafür an die Gema und die schüttet davon ein paar Euro an irgendjemanden aus. Ganz sicher aber nicht an die, deren Video da unter Umständen auf Youtube rauf und runter gelaufen ist…

Warten wir mal ab, wie das Ganze weiter geht, ein letztes Wort ist hier noch lange nicht gesprochen. Und in der Zwischenzeit werden sich ganz bestimmt noch eine Menge Künstler überlegen, ob sie sich so unbedingt gern weiter von der Gema vertreten lassen wollen. Wer im Netz ein wenig aufmerksam mitliest, erkennt deutliche Tendenzen. Auf Seiten der Musiker/Künstler und sogar Labels und Verlage.

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Heute Urteilsverkündung im Prozess Gema vs. Youtube

Heute Morgen kurz beim Zappen durch die Programme hörte ich davon, Golem schrieb gestern bereits etwas dazu: Heute wird in Hamburg das Urteil im Prozess Gema vs. Youtube erwartet.

Ich erwarte ebenfalls, dass das Urteil heute zugunsten der Gema ausfallen wird. Welche Folgen das insgesamt für uns deutsche Youtube-Nutzer haben wird, ist bislang unklar. Ich gehe davon aus, dass wir in Zukunft weiterhin weniger Musik in Youtube finden bzw. mit dem bekannten Hinweis blockiert werden.

Was mich persönlich fast am meisten wurmt ist die Art und Weise, in der über diesen Fall berichtet wird. Wie eingangs bereits beschrieben hatte ich heute Morgen ganz kurz davon gehört, Tenor des Berichts war: Immer mehr urheberrechtlich geschütztes Material wird unerlaubt auf Youtube hochgeladen und dagegen hat die Gema geklagt. Weil Youtube sich diese Inhalte zueigen macht und nicht dafür bezahlt. Das war die Kernaussage. Klar, Youtube ist ein Arschloch, die Gema MUSSTE ja etwas dagegen tun.

Wer sich mit der Thematik ein wenig befasst hat, wird das differenzierter sehen (können). Es geht schon mal gar nicht (nur) um unberechtigt veröffentlichtes Material, (erinnert sich noch jemand an die Fanta 4-Geschichte?). Zur Klage kam es, weil Youtube und Gema sich nicht über die Höhe der Vergütung einig werden konnten. Die Gema fordert einen Pauschalbetrag (10,25Prozent der Werbeeinnahmen) PLUS eine Vergütung pro View in Höhe von 0,6ct. Youtube aka Google hingegen ist lediglich bereit, den Pauschalbetrag abzuführen. Was in gewisser Weise aus unternehmerischer Sicht nachvollziehbar erscheint.

Das Urteil wird heute sicher zeigen, in welche Richtung die Entwicklung geht. Ich gehe wie geschrieben davon aus, dass wir hierzulande in Zukunft noch häufiger „Das tut uns leid“ lesen werden. Mit tut es leid, dass ich in Zukunft dann häufiger ProxTube benötigen werde.

Update: Das Urteil wurde inzwischen verkündet.

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