Google Drive ist da – aha…

Das in etwa waren meine Gedanken als ich las, dass Google Drive nun verfügbar ist. Und darüber hinaus hat sich keinerlei Aha-Effekt bei mir eingestellt. Kein Stück. Mein Google Docs hat jetzt 5GB Speicher. Das wars erst mal, mehr Kick hat mir das nicht gegeben. Scheint aber anderen auch so zu gehen.

Zugegeben, von Google selbst gab es zu Google Drive eigentlich bislang nichts groß zu hören, dafür ging der Hype durch die Techblogs, dass es eine wahre Pracht war. Aber mit jeder Information die bekannt wurde, wurde es irgendwie uninteressanter. 5GB? Hab ich doch schon bei Dropbox. Auch für lau. SkyDrive gibt mehr, hey, selbst mein eMail-Account bei Google bietet mir inzwischen schon das doppelte! Und die Preise für zusätzlichen Speicher überzeugen mich nun auch nicht.

Im Augenblick wirkt Google Drive wie ein typischen „Me too“-Produkt. Kein Stück originell, der verfügbare kostenlose Speicherplatz ist auch nicht der Brüller und darüber hinaus ist es noch nicht mal sexy. Ja, ich bin ein Spielkind, ich probiere gerne neue Sachen aus. Aber dann müssen sie mich auch reizen. Und Google Drive kann das im Augenblick kein Stück. Es kribbelt nicht mal in den Fingern. Rein klicken, aha, reicht. Ich nutze Dropbox, wenn ich mal Files via Cloud von einem Gerät auf ein anderes schaufeln muss. Funktioniert, hab ich mich dran gewöhnt, der „Workflow“ ist Routine. Warum also jetzt Google Drive nutzen? Erschließt sich mir leider noch nicht, bietet mir im Augenblick keine Vorteile. Selbst die Android App macht nix her und wirkt eher dröge. Daher behalte ich es einfach mal im Auge, vielleicht wird das mal noch was.

Oder hab ich einfach nur irgendwas übersehen?


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Time Lapse: Yosemite Range of Light

Wieder mal ein fantastisches Time Lapse Video, diesmal aus dem Yosemite Nationalpark. Aufgenommen von Shawn Reeder, die Musik ist von Shaun Paul.

Fullscreen ist Pflicht!

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Samsung Galaxy S3 auf Platz 1 bei Amazon

Über das Samsung Galaxy S3 ist derzeit nichts bekannt außer Spekulationen und mehr oder minder vertrauenswürdigen Leaks. Was von den derzeit bekannten technischen Daten zu halten ist – keine Ahnung. Wie es aussieht weiß auch niemand. Und dennoch ist das Samsung Galaxy S3 inzwischen auf Platz 1 in den Verkaufscharts für Handys und Smartphones bei Amazon.

Dort ist das Gerät seit neuestem gelistet, Verkaufspreis: 599 Euro. Die Spezifikationen dort entsprechen weitestgehend denen, die man aus den diversen Berichten kennt, was davon letztlich den Tatsachen entspricht ist offen. Darüber hinaus scheint man sich bei Amazon bezüglich der technischen Daten selbst nicht so sicher zu sein. Unterhalb dieser Informationen befindet sich der Link „Produktinformationen aktualisieren“, über den man zum Eingabeformular gelangt, in dem man die derzeit gelisteten technischen Daten ändern kann (siehe Screenshot).

Das spricht in meinen Augen dafür, dass hier lediglich ein Platzhalter zum Einsatz kommt. Und für einen Platzhalter finde ich die Vorbestellungen schon ziemlich gewaltig.

Der Hype um das Samsung Galaxy S3 ist enorm, sowas kenne ich eigentlich nur aus dem Apple-Lager, wenn wieder um irgendein iGadget gerüchtelt wird. Keiner weiß was es ist, keiner weiß was es kann, aber alle wollen es haben und bestellen es vor. Samsung selbst trägt natürlich ein Stück weit dazu bei, hält sich ansonsten aber komplett geschlossen. Und es funktioniert. 😉

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Youtube unterliegt der Gema

Nun ist es raus: Das Landgericht Hamburg hat im heutigen Urteil im Prozess Gema vs. Youtube festgestellt, dass Youtube nicht genug tut, um unrechtmäßiges Uploaden urheberrechtlich geschützter Musikstücke zu verhindern. In Zukunft sollen einerseits beanstandete Videos unmittelbar gelöscht werden, darüber hinaus soll Google durch geeignete Filter verhindern, dass sie wieder hoch geladen werden. Im Detail ging es bei dem Streit um 12 Songs, letztlich wird das Urteil wahrscheinlich auch über die 12 Stücke hinaus Wirkung zeigen.

Genau genommen waren die 12 Lieder ziemlich offensichtlich lediglich beispielhaft zu sehen, denn eigentlich ging es im Streit zwischen Gema und Youtube nur ums Geld. Dass für Werke, die zum Bestand der Gema gehören, zu zahlen ist war unumstritten. Einige Zeit gab es einen vorläufigen Vertrag, nach dessen Auslaufen im Jahre 2009 begann der Streit. Google/Youtube möchte die Vergütung pauschal vornehmen, die Gema verlangt für jedes Abspielen Geld. Und das offensichtlich weit über den Betrag hinaus, der anderswo üblich ist. Denn mit anderen Verwertungsgesellschaften konnte schon längst Einigkeit erzielt werden, lediglich die Gema legte sich (wieder einmal) quer. Die Gema beanstandete im Laufe des Streits dann 12 Lieder, die bei Youtube zu löschen wären und reichte Klage ein, nachdem die Löschung nicht schnell genug erfolgte bzw. die Lieder nach der Löschung erneut auf Youtube auftauchten.

Google/Youtube muss nun in Zukunft für jeden gemeldeten Fall umgehend dafür sorgen, dass einerseits die Videos gelöscht werden, andererseits auch verhindern, dass die Videos wieder hochgeladen werden können, unter anderem soll dafür auch ein Wortfilter installiert werden. Geschieht das nicht, kann im Einzelfall ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder bis zu 6 Monate Haft verhängt werden, das Gericht sieht Google in der Störerhaftung.

Welche Folgen dieses Urteil insgesamt haben wird ist noch unklar, ich gehe genau genommen auch davon aus, dass Google Berufung gegen das Urteil einlegen wird, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Damit wäre das Urteil nicht rechtskräftig, bis irgendwann einmal eine Instanz ein abschließendes Urteil fällt oder aber Gema und Youtube doch noch eine Einigung bezüglich der Zahlungsmodalitäten finden können. Was angesichts der Sturheit der Gema in meinen Augen nur darauf hinauslaufen kann, dass Google/Youtube irgendwann nachgibt und sich auf 0,6ct pro Stream einlässt. Was angesichts der Millionen von Aufrufen aller Musikvideos nur an einem Tag einen richtigen Batzen Geld ausmachen könnte. Die erwähnten 0,6ct pro Stream sind (für mich) allerdings derzeit noch unklar, lautete eine frühere Aussage noch 12ct pr Stream und erst in den letzten Tagen höre ich von 0,6ct.

Auch wenn ich der Meinung bin, dass gerade den Künstlern ein Erfolg auf Youtube gewisse Einnahmen bescheren sollte, muss man das Thema Vergütungen meiner Meinung nach sehr differenziert betrachten. Einerseits wären da die Ausschüttungsmodalitäten der Gema, die seit Jahren in der Diskussion sind und auf die ich an dieser Stelle nicht noch einmal eingehen möchte. Andererseits ist eben nicht grundsätzlich davon auszugehen, dass urheberrechtlich geschütztes Material unerlaubt auf Youtube landet. Nicht wenige Musiker nutzen das Portal seit Jahren, um auf sich aufmerksam zu machen oder ein neues Album zu bewerben. Die wenigsten davon werden die Onlinenutzung ihrer Stücke aus dem Gema-Vertrag ausschließen, wie es die Ärzte getan haben. Die Bands/Musiker nutzen das Portal als Werbemedium für sich selbst, Youtube zahlt dafür an die Gema und die schüttet davon ein paar Euro an irgendjemanden aus. Ganz sicher aber nicht an die, deren Video da unter Umständen auf Youtube rauf und runter gelaufen ist…

Warten wir mal ab, wie das Ganze weiter geht, ein letztes Wort ist hier noch lange nicht gesprochen. Und in der Zwischenzeit werden sich ganz bestimmt noch eine Menge Künstler überlegen, ob sie sich so unbedingt gern weiter von der Gema vertreten lassen wollen. Wer im Netz ein wenig aufmerksam mitliest, erkennt deutliche Tendenzen. Auf Seiten der Musiker/Künstler und sogar Labels und Verlage.

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