Video: iPhone-Keyboard

Das kleine virtuelle Keyboard auf dem iPhone sah auf den Fotos, die bislang zu sehen waren, nicht sehr bedienerfreundlich aus. Eng zusammenliegende virtuelle Mini-Tasten, die dem Nutzer nicht einmal ein haptisches Feedback geben können, wenn sie getroffen sind. Sagte mir persönlich rein vom Gefühl her nicht zu.

iPhone Keyboard

Bei Apple kann man nun allerdings ein Video sehen, wo die Funktionen des virtuellen iPhone Keyboards erläutert und vor allem gezeigt werden. Und nachdem ich dies nun gesehen habe, denke ich doch ein klein wenig anders. Das Keyboard wirkt tatsächlich ziemlich durchdacht und könnte die Bedienung des iPhones doch ein wenig einfacher gestalten, als ich es mir bisher vorstellen konnte. Warten wir mal die ersten Anwenderberichte ab.

Das einzige, was mich dennoch im Augenblick abstößt ist unter anderem die Tatsache, dass das riesige Display ständig verschmiert und voller Finger- und Ohrabdrücke wäre. Irgendwie kommt das dann wohl nicht mehr ganz so stylisch rüber.

via engadget

Update: Meine Befürchtungen bezüglich eines verschmierten Displays scheinen unbegründet zu sein, dafür listet dieser Golem-Artikel diverse andere Kritikpunkte auf, die bei ersten Tests des iPhones unangenehm aufgefallen sind. Kein austauschbarer Akku, keine Möglichkeit, den internen Speicher zu erweitern, keine Zwischenablage für Texte (!!!), keine Suchfunktion, keine Möglichkeit des direkten Zugriffs auf Adressbucheinträge durch Eingabe des Namens und so weiter.
Da steckt man also so viel Energie und Hirnschmalz in die Entwicklung ausgefeilter Details, integriert geekige Gimmicks und lässt dabei  grundlegende Dinge komplett außen vor. Das ist allerdings schon schwach Apple…

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Linkhaftung: Ich glaub es geht schon wieder los…

Auch wenn der Bericht bei gulli bezüglich der Prozessbeteiligten gezielt ein wenig schwammig formuliert wurde, lässt er doch in Bezug auf das Urteil und den „Tatbestand“ keine Deutlichkeit missen: Das Verlinken von Bildern ohne Einverständnis des Abgebildeten ist unzulässig.

Im vorliegenden Fall hatte ein namentlich nicht genannter Anwalt gegen einen ebenfalls namentlich nicht genannten Verlag geklagt, da der Verlag in einem redaktionellen Beitrag einen Link auf eine private Website gesetzt hatte, auf der Fotos mit der Abbildung des Klägers zu sehen waren. Der Betreiber der privaten Website hatte eine Genehmigung des Klägers zur Veröffentlichung der Fotos. Der Verlag hatte nicht direkt auf die Bilder verwiesen, sondern lediglich auf einen Beitrag, der die Bilder beinhaltete. Das darf er aber nicht, entschied das OLG München. Um diesen Link zu setzen, hätte der Verlag eine Genehmigung des Klägers einholen müssen.

Wie gesagt: Der Bericht von gulli ist arg vorsichtig formuliert aber dennoch kommt beim lesen Unmut in mir hoch. Wieder einmal wird das Prinzip des Internets nicht verstanden und gar mutwillig ausgehebelt. Das bloße Verlinken des Artikels hätte wohl nicht so ohne weiteres untersagt werden können, dazu gibt es inzwischen diverse Urteile. Deshalb wurde hier meiner Meinung nach gezielt der Umweg über das Recht an der eigenen Abbildung gewählt, um eine Verlinkung zu verhindern. Übertragen wir dies nun auf weitere theoretische Fälle, dann könnte auch hier wieder eine wilde Abmahnungs- und Klagewelle über deutsche Blogger und Websitebetreiber rollen. Nehmen wir beispielsweise einen kritischen Bericht über irgendeinen Politiker oder ein Unternehmen her. Verfasst von irgendeiner Online-Publikation die zudem die Genehmigung hat, das Foto dieses Politikers oder auch des Firmeninhabers (oder Vorstands oder was weiß ich) zu veröffentlichen und dieses Bild mit in den Beitrag packt. Verweise ich nun mittels eines Links auf diesen Artikel, dann kann die abgebildete Person nun auf Unterlassung klagen oder mich abmahnen, indem sie sich auf dieses Urteil beruft.
Da frage ich mich allen Ernstes: Sollten wir das deutsche Internet nicht so langsam mal abschalten? Ist doch ohnehin alles verboten, was das Internet ausmacht…

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links for 2007-06-26

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Nicht kritikfähig – Abmahnung

Ein neuer Fall einer Abmahnung gegen ein Forum ist bekannt geworden: In einem Forum für Kraftsport und Bodybuidling wurden durch einen User 2 kritische Beiträge über ein Unternehmen verfasst, welches Produkte aus dem Fitness-Bereich über einen Onlineshop vertreibt. Diese 2 Beiträge befanden sich in einem Thread, der in erster Linie positive Beiträge über dieses Unternehmen beinhaltete.

Das namentlich nicht genannte Unternehmen entdeckte nun fast 3 Monate später diese beiden Beiträge und mahnte daraufhin den Betreiber des Forums ab, der diesen Fall nun öffentlich macht. Es ist das 2. Mal, dass er abgemahnt wird und auch in diesem Fall will er nicht einfach so klein beigeben, sieht er doch die Meinungsfreiheit durch derartige Aktionen in Gefahr. Das abmahnende Unternehmen verlangte nämlich nicht nur, dass die kritischen Beiträge entfernt werden sondern auch, dass ein Unterlassungs- und Verpflichtungsvertrag unterschrieben wird, der eine Vetragsstrafe für den Fall weiterer kritischer Beiträge über dieses Unternehmen in Aussicht stellt.

Das sollte man sich tatsächlich mal in Ruhe auf der Zunge zergehen lassen: Ein abmahnendes Unternehmen erwartet von einem (in meinen Augen vollkommen zu Unrecht) Abgemahnten die Unterzeichnung eines Vertrages, welcher diesem Unternehmen sämtliche Mittel in die Hand gibt, den Abgemahnten in Zukunft zu schröpfen. Kritische Beiträge sollen auf diese Weise komplett unterbunden werden, wehe dem unzufriedenen Kunden, wenn er seine Unzufriedenheit öffentlich zum Ausdruck bringt… Zudem ist es ein leichtes für einen Abmahner für entsprechende Verfehlungen in einem Forum zu sorgen, wenn man erst einmal solch einen „Vertrag“ in den Händen hält. Aus diesem Grund hat Patrick, der Betreiber des Forums, dafür gesorgt, dass dieses Unternehmen in Zukunft in seinem Forum nicht mehr genannt werden kann. Zudem hat er nun sämtliche Beiträge zu diesem Unternehmen entfernt, auch die positiven. Ein konsequenter Schritt in meinen Augen.

Patrick hat nun seinerseits einen Anwalt beauftragt, der die Abmahnung als „sinnentleert“ bezeichnet und eine passende Antwort verfasst hat.

via golem

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