20. Sep., 2006
Vor einigen Tagen bin ich irgendwo in den Weiten des Webs über einen (für mich) neuen Adlink-Service gestolpert: Text Link Ads. Das interessante an diesem Programm ist: Wurde Werbefläche verkauft, wird bezahlt.
Im Gegensatz zu Google Adsense oder ähnlichen Systemen erhält der Seitenbetreiber also monatlich einen festen Betrag und ist nicht mehr von Klickraten abhängig, kann somit seine Einnahmen planen. Zudem, und das finde ich persönlich recht vorteilhaft: Die Auszahlung der Einnahmen kann auch auf ein Paypal-Konto erfolgen.
Text Link Ads bietet verschiedene Möglichkeiten der Einbindung, unter anderem existiert auch ein WordPress-Plugin. Nach der Registrierung legt man ein Profil der eigenen Seite an, auf der die Werbe-Links geschaltet werden sollen. Kurze Beschreibung, Angabe der Anzahl von einzublendenen Links und fertig. Nach der Einbindung in die eigene Seite und der Überprüfung durch die Betreiber gibt es ein Profil für Eure Seite, über die Interessenten einen Werbeplatz auf Eurer Seite buchen können. Die Preise bewegen sich hierbei von 15$ bis hin zu 800$ pro Link und Monat. 50% der Einnahmen werden ausgeschüttet. Die Höhe der Preise wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst: Linkpopularität, Anzahl der Einzelseiten, Pagerank, aber auch Platzierung der Ads.
Auf jeden Fall ist Text Link Ads eine spannende Alternative zu Klick-basierenden Werbeformen. Mein Blog ist erst seit gestern im Katalog und demzufolge wurde auch noch kein Link verkauft, sobald sich da jedoch etwas tut, werde ich von meinen Erfahrungen berichten.
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20. Sep., 2006
Im Teff-Blog hat man den Gedanken „Rundfunkgebühren für internetfähige PCs“ zu Ende gedacht und folgende Frage gestellt:
„Wird es ab 01.01.2007 möglich sein, Ihre kompletten Programme auf der Webseite abzurufen?“
Diese Frage wurde konkret dem ARD und dem ZDF gestellt. Den kompletten Werdegang und die (bisherigen) Antworten kann man hier verfolgen:
Ich finde die Antworten sehr interessant. Und sie sind ganz sicher nicht geignet, eine Rundfunkgebühr für internetfähige PCs zu rechtfertigen. Fast schon zynisch, wie man sich für die Unterstützung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedankt.
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20. Sep., 2006
Auf das Blog Zuneinsider hatte ich bereits in meinem Artikel zu der DRM-Problematik des Zune-Players verwiesen.
In einem Artikel von gestern (Zune and DRM (or “My Bad; I mis-Blogged”)) bemüht man sich dort nun, die Wogen wieder ein wenig zu glätten: Die Files würden ja gar nicht geändert, wenn eine Datei keinen DRM-Schutz aufweisen würde, würde auch keiner hinzugefügt. Im Original liest sich das wie folgt:
„Zune to Zune Sharing doesn’t change the DRM on a song, and it doesn’t impose DRM restrictions on any files that are unprotected. If you have a song – say that you got “free and clear” – Zune to Zune Sharing won’t apply any DRM to that song. The 3-day/3-play limitation is built into the device, and it only applies on the Zune device: when you receive a song in your Inbox, the file remains unchanged. After 3 plays or 3 days, you can no longer play the song; however, you can still see a listing of the songs with the associated metadata.“
Eine klassische Vernebelungsaktion, zumindest in meinen Augen!
Auch wenn die Datei an sich nicht verändert wird: Der Zune-Player verweigert die Wiedergabe nach 3maligem Abspielen/3 Tagen. Das ist nichts anderes als DRM, auch wenn dies nicht durch eine Änderung an der Datei selbst realisiert ist. Zudem glaube ich nicht, dass es eine (offizielle) Möglichkeit geben wird, die empfangenen Dateien vom Zune-Player auf den PC zu übertragen. Denn dies würde den Sharing-Schutz an sich hinfällig machen.
Man kann es also drehen und wenden wie man will: Die Problematik bleibt bestehen, auch wenn die technische Realisierung anders aussieht, als es zunächst erschien. DRM bleibt DRM, ob nun durch Änderungen an den Dateien herbeigeführt oder durch „integrierte“ Beschränkungen der Hardware.
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20. Sep., 2006
Spätestens nach dem Lesen dieses Gästebucheintrages im Gartenblog weiss ich, weshalb die „…für Dummies“-Reihe so erfolgreich ist:
„Hallo, ich bin etwas sauer. Wenn ich schon in Eurem Gästebuch eine Anfrage starte, so habe ich niemandem erlaubt, mich bei google namentlich zu nennen. Das fidne ich in höchstrem Maße ungehörig und ich verlange, daß mein Name dort gelöscht wird, sonst wird es Ärger geben. Das in aller Deutlichkeit.
(noch) Freundliche Grüße
I. G.“ (Name gekürzt)
Nicht nur, dass hier mal wieder jemand das Internet überhaupt nicht verstanden hat, nein, es wird auch gleich geschimpft und gedroht. Zum besseren Verständnis: Die Schreiberin hatte ins Gästebuch geschrieben und höchstpersönlich 2 mal ihren vollen Namen genannt. Und irgendwann kommt halt Google mal vorbei…
Herr, bitte lass Hirn vom Himmel regnen…
via Basic Thinking
Nachtrag: Wie ich gerade feststelle, funktioniert der Direktlink auf den Kommentar dort nicht. Also bitte ein wenig nach unten scrollen, der Kommentar ist vom 19.9.06
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nicht ganz ernstl