Saublöde Brötchen

Ich wollte ja eigentlich nicht schon wieder über Abmahnungen und Maulkörbe schreiben; es macht einfach keinen Spaß, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen. Aber andererseits nerven mich genau diese Dinge so sehr, dass ich dann am Ende doch nicht meine Klappe halten kann. Und aktuell sind es wieder mal 2 Fälle, die mir ziemlich auf die Nerven gehen.

Da hätten wir zum ersten das Brötchenfoto.
Ein (nun Ex-)Blogger suchte ein Foto eines Brötchens für sein Blog, wurde via Bildersuche fündig und stellte das Foto in einem seiner Beiträge online. Das Foto wurde von dem Fotografen, der es angefertigt hatte, dort entdeckt und dieser mahnt nun den Blogger aufgrund widerrechtlicher Nutzung ab. Streitwert: 6000 Euro!

Nun, die eine Sache ist die Verwendung des Fotos durch den Blogger. Das war, mal krass gesagt, dumm. Hätte er besser wissen sollen, keine Frage. Die Rechte liegen beim Fotografen und insofern ist es auch für mich nachvollziehbar, dass der ein wenig angepisst ist.
ABER: Ein Streitwert von 6000 Euro für ein Allerweltsfoto ist nicht nur übertrieben, das ist gierig! Auf wessen Veranlassung hin dieser Streitwert festgelegt wurde, keine Ahnung. Aber er ist nicht mal im Ansatz angemessen, nicht für ein solches Foto. Wie schreibt es Thomas Klotz in seinem Kommentar so treffend?

„Der Streitwert für den Unterlassungsanspruch kann maximal so hoch sein wie die Beeinträchtigung, die von dem beanstandeten Verhalten ausgeht, soll heißen: Maximal so hoch wie der Honoraranspruch.“

Ich bin wirklich neugierig, wie man mit einem Foto eines Brötchens einen Honoraranspruch von 6000 Euro begründen will. Für mich ist das nicht nachvollziehbar. Aber vielleicht bringt da ja der Beitrag von Marius ein wenig Licht in die trübe Suppe.

Die 2. derzeit aktuelle Geschichte ist der erneute Versuch, einem Blogger einen Maulkorb umzuschnallen, da seine Satire manchem zu bissig erscheint. Oder einfach nur saublöd.

Die Rede ist von 2 Abmahnungen zweier Mediamärkte gegen media-bloed.de und fettisch.de. Der Betreiber beider Seiten nimmt dort die aktuelle saublöde Kampagne aufs Korn, indem er sie in abgewandelter Form überspitzt nachstellt. Wie das eben so funktioniert in der Satire. Den Mediamärkten war dies jedoch ein Dorn im Auge, sie sehen eine Verletzung ihrer Markenrechte und zudem wettbewerbsrechtliche Probleme. Und ließen aus diesen Gründen den Blogger durch ihren „Ich bin doch nicht blöd“-Anwalt abmahnen.

Im Law-Blog wird der ganze Sachverhalt mal fein säuberlich aufgedröselt und am Ende bleibt von den Vorwürfen eigentlich nichts mehr übrig, was eine Abmahnung rechtfertigen könnte. Aber wie das eben so ist bei Abmahnungen: die Rechtmäßigkeit oder Sinnhaftigkeit wird erst vor Gericht festgestellt. Und das kostet Geld. Und darauf bauen eben diese „Goliath gegen David“-Abmahnungen auf: eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen die meisten aufgrund der hohen Kosten und des Risikos und lassen sich so den Mund verbieten.

Und das Fazit aus beiden Geschichten ist wieder einmal: Solange Abmahnungen nicht abgeschafft oder für den ersten Fall der Kostennote beraubt werden, werde ich hier sicher noch viele weitere derartige Vorfälle zur Sprache bringen müssen. Leider.

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Doch gütliche Einigung zwischen DOSB und Saftblog

Der Vollständigkeit halber möchte ich noch erwähnen, dass es zwischen DOSB und dem Saftblog nun doch zu einer gütlichen Einigung gekommen ist. Ehrlich gesagt hatte ich nicht mehr so recht daran geglaubt, um so mehr freue ich mich für die Saftblog-Macher. Die Abbildung der olympischen Ringe wurde aus dem Beitrag entfernt und der Rest war plötzlich doch nicht mehr so schlimm.

Bestandteil (oder vielmehr aufgedrängte Vorraussetzung in meinen Augen) der Einigung ist jedoch, dass eine Stellungnahme veröffentlicht werden musste, die Bezug auf die Vorgänge rund um diese Abmahnung nimmt. Idealerweise durch den DOSB oder deren Vertreter vorformuliert. Nunja, wer die Vorgänge mitverfolgt hat, weis dies sicherlich zu deuten und hat sich ohnehin schon seine eigene Meinung gebildet.

Dennoch: Ein angenehmer Start ins neue Jahr für die Firma Walther. Freut mich ehrlich. Und jetzt nix wie ab und die Petition zur Abschaffung des Olympiaschutzgesetzes unterzeichnen!
via Basic Thinking

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DOSB vs. Saftblog – es bleibt dabei

Irgendwie war mir bereits vor dem Wochenende klar, dass es so kommen würde:

„Heute abend erhielt ich dann doch noch einen Anruf von unserem Anwalt, der inzwischen mit dem Anwalt des Abmahnenden sprechen konnte. Das Ergebnis dieses Gespräches war, daß man keine Veranlassung sieht, über ein Entgegenkommen zu verhandeln und die Abmahnung vollumfänglich bestehen bleibt. Was anderes hatten wir eigentlich auch nicht erwartet, denn es ist klar, daß diese Marke im Interesse der Sponsoren geschützt werden muß.“ (Zitat Saftblog)

All die Beiträge, die voller Vorfreude bereits gesehen haben, dass die Kuh vom Eis sei, waren voreilig und leider von zu viel Optimismus geprägt. Dieser war unangebracht, wie man inzwischen nachlesen kann.

Kirstin Walther vom Saftblog bittet darum, ihren Beitrag nicht weiter zu verlinken, dieser Bitte komme ich gern nach. Ich kann mich aber nicht ausreichend zusammenreißen, um mir einen eigenen Beitrag zu verkneifen. Denn irgendwie wirkt die Sache nun auf mich, als sollte dem Saftblog auch die Solidarität oder zumindest das Mitgefühl der Blogger zum Verhängnis werden. Zumindest wirkt Kristins Bitte auf mich, als wären da einige harsche Worte gefallen, die Veröffentlichung des Beitrages über die Abmahnung betreffend. Ist natürlich nur meine Mutmaßung.

Am Freitag konnte man eine Mitteilung des Pressesprechers des DOSB lesen, über die ich mich zwischenzeitlich bereits ausgelassen hatte. Was man da von sich gegeben hat … ach, lassen wir das.
Andererseits lese ich nun heute morgen an gleicher Stelle einen weiteren Beitrag, der mich etwas nachdenklich stimmt. Natürlich sind auch hier wieder nur Mutmaßungen möglich, wurden diese Aussagen doch gezielt vorsichtig formuliert. Aber mit scheint, als wäre das Fehlen eines klärenden direkten Gespräches nun der Aufhänger, an dem das Fortbestehen der Abmahnung fest gemacht wird.

Ich bin ganz ehrlich: Ich weiß nicht, ob ich nach einer solchen Abmahnkeule und den Worten des Pressesprechers bereit zu einem persönlichen Gespräch gewesen wäre. Dass ich persönlich mich ein wenig verarscht gefühlt hätte, hatte ich bereits erwähnt. Man kann auch nur vermuten, welchen Rat ein Anwalt in so einem Fall geben würde bzw. konkret gegeben hat. Es wäre in meinen Augen allerdings schade, sollte hier die Chance auf eine Einigung vergeben worden sein, aus welchen Gründen auch immer. Fakt ist nun jedoch, dass die Angelegenheit nun juristisch ausgetragen wird und sicherlich nicht geklärt werden wird, was genau an den beiden betroffenen Beiträgen unrechtmäßig war. Denn so klar ist das nach wie vor nicht.

Fakt ist: Die Abmahnung war in meinen Augen ein nur zu offensichtlicher Versuch, mit allen Mitteln irgendwelche Rechte durchzusetzen, die mehr als umstritten sind. Die Höhe des Streitwertes zeigt für mich deutlich, dass man eine Beleuchtung der rechtlichen Grundlagen verhindern will. Dem hätte allerdings auch ein persönliches Gespräch inklusive einer Einigung zugearbeitet. So, wie es sich allerdings jetzt gestaltet, wird der DOSB in seiner Vorgehensweise bestätigt: Ist die Keule nur groß genug, duckt sich jeder darunter weg, statt die Keule zu zerbrechen.

Was jetzt noch bleibt, ist eins: Den Vorfall nicht einfach sang- und klanglos in Vergessenheit geraten lassen, sondern die Vorgänge und den Verein weiterhin in der Öffentlichkeit halten, das Thema weiter beleuchten. Denn es wird sicher weitere Vorfälle dieser Art geben, ich sehe das genau wie Robert Basic. Und leider haben in diesem Fall Vermittlungsversuche, so gut sie auch gemeint waren und so enthusiastisch sie auch durchgeführt wurden, nur eines verhindert: dass einem Abmahner öffentlich auf die Finger gehauen wird.

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Saftblog: Stellungnahme des DOSB

Auf dem marketing-blog (und inzwischen auch auf dem Saftblog) wurde heute eine Stellungnahme von Michael Shirp, seines Zeichens Pressesprecher des DOSB, zur Abmahnung des Saftblogs veröffentlicht.

Ich kann mir nicht helfen, aber irgendwie sagt dieser Text garnix aus. Ich sehe in dieser Mitteilung weder ein Zurückrudern noch eine wirklich stichhaltige Erklärung für diese Abmahnung. Für mich liest sich das ganze sehr überheblich, es liest sich eben wie das Schreiben eines Vereins, der ein eigenes, privates Gesetz im Rücken hat (bei dem, wie bereits berichtet, nicht unumstritten ist, ob es überhaupt verfassungsgemäß ist). Auf mich wirkt diese Mitteilung so, als sei man sich seiner Sache vollkommen sicher und hege weder Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnung noch an der Frage, ob die Verwendung der Begriffe „Olympia„, „Olympische Spiele“ und der Olympischen Ringe in dieser Form der Berichterstattung nicht doch zulässig wären.

Klar, man fühlt sich sicher, bei so einem kleinen Unternehmen angesichts der Höhe des Streitwertes keinerlei Risiko einzugehen. Man geht schlicht und ergreifend davon aus, dass das Unternehmen es sicherlich nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen würde. Aber wie ein Versuch, die Wogen zu glätten, wirkt dieses Schreiben nicht auf mich. Wäre ich der Betroffene in dieser Situation, würde ich mich irgendwie ein wenig verarscht fühlen.

Geht es nur mir so?

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