Bratwurst für alle

Nachdem ich gerade bei Robert von der Abmahnung Caschys Blogs durch Marions Kochbuch gelesen und mir auch den Beitrag von Silkester zu Gemüte geführt habe dachte ich mir, ich gönne der Community auch mal etwas. Da es in diesem Fall nicht um Brötchen sondern mal um Bockwurst bzw. Bratwürste geht, kommt hier nun das passende Foto von mir.

Bratwurst Grillfleisch Grillfakeln Steaks

Das Foto gebe ich zur allgemeinen Verwendung frei, solange es nicht für die Bewerbung oder den Verkauf von irgendwelchen Produkten verwendet wird. Ein Klick auf das Foto führt Euch zu Flickr, wo Ihr auch eine hochauflösende Version findet. Ich würde mich freuen, wenn ich bei einer Verwendung des Fotos namentlich genannt werde, Pflicht ist es jedoch nicht. Und wehe mir sabbert jetzt jemand beim Anblick des Fotos aufs Blog!

Ich denke, das Bild passt auch ganz gut zum aktuellen Wetter, zudem wünsche ich Caschy viel Glück und drücke ihm die Daumen, dass die Sache glimpflich ausgeht, Geldspende ist unterwegs. Was ich den Betreibern von Marions Kochbuch wünsche, gebe ich hier sicherheitshalber nicht zu Besten. Übrigens: Den Betreibern von Marions Kochbuch sowie deren Anwalt untersage ich die Verwendung dieses Fotos.

Nachtrag: Die Kochwerkstatt hat es ebenfalls erwischt. Erleben wir hier gerade den Beginn einer neue Welle in dieser Geschichte?

Tags: , , , , ,

Animöse – schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung oder brillante Wortschöpfung?

Wie ich bei Stefan lese, haben offenbar diverse in die Kamera plappernde Mitarbeiterinnen verschiedener TV-„Quiz“-Sendungen den Betreiber des Forums Call in TV abmahnen lassen. Grund: Sie empfinden die Bezeichnung „Animöse“, unter der sie im Forum in verschiedenen Beiträgen geführt wurden, als „schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung“. Der Anwalt des Forenbetreibers hingegen sah in diesem Begriff eine „intellektuell brillante Wortschöpfung“ und kommentierte dies auch entsprechend in seinem Antwortschreiben an den abmahnenden Anwalt.

Zudem riet der Anwalt dem Forenbetreiber Marc Doehler auch, eine schleunigst eingerichtete Wortsperre für den Begriff „Animöse“ im Forum wieder zu deaktivieren. Offenbar ging dies jedoch vorerst für Marc nach hinten los: Gegen ihn wurden beim Landgericht Hamburg (wo auch sonst) einstweilige Verfügungen erwirkt.

Im übrigen neige ich persönlich dazu, der Argumentation von Marcs Anwalt beizupflichten: Ich empfinde das Wort „Animöse“ ebenfalls als brillante Wortschöpfung. Beleidigen könnte man mich damit nicht…

Tags: , , , ,

Abmahnungen sammeln

Das dürfte ein neuer Rekord sein: 5 Abmahnungen an eine Person von ein und der selben Firma, 4 davon innerhalb einer einzigen Woche. Alle Achtung! Ich würde ja gratulieren, wenn mich nicht gerade der Brechreiz drücken würde.

Ich drücke aber weiter, meine Daumen, um genau zu sein. Es lohnt nicht, mich hier sehr umfangreich auszulassen, der verlinkte Beitrag ist mehr als ausführlich, lest besser dort.

Tags: , , ,

Marions Kochbuch: Brötchengate und kein Ende

Nachdem ich, wie viele andere auch, über die Abmahnungen rund um die Brötchenfotos berichtet hatte, war es jetzt eine Weile relativ ruhig um diese Fälle geworden. Zumindest scheinbar.

Inzwischen zeigt sich, dass das Thema und die Berichterstattung dazu weiterhin mit Argusaugen beobachtet wird. Unter anderem hatte auch WDR 2 über das Thema Abmahnung in dem Beitrag „Urheberrecht: Am Verstoß verdienen“ berichtet. Dabei berichtete man mit den Worten

“… Manche Anwälte gehen sogar noch weiter! Sie mahnen Bilder ab, die dem Original sehr ähnlich sehen. Addi Thoennissen aus Düsseldorf hat sein eigenes Foto ins Netz gestellt und sollte trotzdem rund 1000,00 € bezahlen.”

über den Fall von Addi Thoennissen, der ganz fest davon überzeugt ist, keine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben sondern ein eigenes Foto veröffentlicht zu haben. Darüber berichtet er auch in seinem Blog zur Abmahnung.

In seinem Fall scheint also noch strittig zu sein, ob tatsächlich ein Foto aus dem Online-Kochbuch verwendet wurde oder nicht. Im deutschen Recht ist für solch eine Situation die Regel verankert, dass die Unschuld solange als gegeben anzusehen ist, bis das Gegenteil bewiesen wurde. Zumindest habe ich das bislang so verstanden und ich glaube, damit liege ich auch nicht ganz so weit daneben… Es ist also nach meinem Rechtsverständnis nun notwendig, dass der Kochbuch-Fotograf eine Verwendung seines Fotos durch Herrn Thoennissen nachweist und deutlich macht, dass das strittige Foto tatsächlich von ihm und nicht, wie Addi Thoennissen sagt, von Herrn Thoennissen aufgenommen wurde. Ein ganz normaler Rechtsstreit also – A sagt: „Das ist meins!“, B sagt: „Stimmt nicht, das ist meins.“ So etwas wird normalerweise vor einem Gericht geklärt bis feststeht: „Das ist von A“ oder „Das ist von B“. Das wäre wohl der übliche Weg.

Nun fordern die Anwälte des Kuchbuch-Fotografen allerdings Herrn Thoennissen auf, den WDR zu einer Gegendarstellung zu bewegen. Diese wird idealerweise auch gleich mitgeliefert:

“Entgegen meiner Darstellung habe nicht ich, sondern Herr Folkert Knieper das Foto gefertigt, das Grundlage der gefertigten Abmahnung war”

Das wirft bei mir nun 2 entscheidende Fragen auf:

1. Warum wird nicht der WDR selbst durch den Anwalt bzw. durch den Fotografen zu einer Gegendarstellung aufgefordert? Hat das einen bestimmten Grund?

2. Versucht man auf diese Weise, Herrn Thoennissen ein Schuldeingeständnis abzuringen? Wenn Herr Thoennissen von seiner Unschuld überzeugt ist, der Fotograf jedoch von dessen Schuld, dann sollte dies m.E. doch vor einem Gericht geklärt werden und nicht auf diese Weise. So ist doch nach meinem Verständnis der normale Rechtsweg, oder liege ich da vollkommen falsch?

Wenn eine Person von ihrer Unschuld überzeugt und das Gegenteil nicht bewiesen ist, dann kann diese Person doch solange sie will und in aller Öffentlichkeit sagen „Ich bin unschuldig!“. Das ist ihr gutes Recht, alles andere wäre in meinen Augen eine Vorverurteilung. Wenn ein Staatsanwalt gegen eine Person bspw. wegen eines Banküberfalls ermittelt und die Schuld nicht eindeutig bewiesen ist, dann kann diese Person überall und zu jedem Medium der Welt sagen: „Hört her liebe Leute, ich bins nicht gewesen. Ich habe kein Unrecht begangen, der Staatsanwalt irrt sich und klagt mich zu Unrecht an. Das wird sich alles vor Gericht herausstellen.“ Daran ist nichts falsches. Und jeder Staatsanwalt in Deutschland würde sich hüten den Anzuklagenden (oder Angeklagten) schriftlich dazu aufzufordern, eine Gegendarstellung veröffentlichen zu lassen, solange die Schuld nicht feststeht. Wie es später mit der Glaubwürdigkeit der Person aussieht, wenn sie doch nicht unschuldig war, steht auf einem anderen Blatt. Genau so leidet allerdings auch das Ansehen des Staatsanwaltes wenn sich zeigt, dass er seine Arbeit nicht richtig gemacht und den falschen angeklagt hat.

Oder?

Tags: , , , , , ,