Verbraucherschutzzentrale mahnt antispam.de ab

Das Verbraucherschutzportal antispam.de wurde dieser Tage von der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen abgemahnt, wie heise berichtet. Abmahnungsgrund: Ein Anwalt, namentlich und mit Anschrift bekannt, hatte als Forenteilnehmer einen Text der Verbraucherschutzzentrale im Forum geposted, ohne eine Quelle zu benennen. Der Betreiber des Forums soll nun eine Unterlassungserklärung abgeben.

Befremdlich sind für mich daran mehrere Dinge:
Zum einen wurde die Haftung eines Forenbetreibers in einem Urteil bereits ausgeschlossen, wenn die persönlichen Daten des „Störers“ bekannt sind. Zudem irritiert mich, dass die Zentrale für Verbraucherschutz keinerlei Interesse zu haben scheint, dass die veröffentlichten Informationen zum Schutz der Verbraucher auch anderswo bekannt gemacht werden.
Sicherlich gehört zu einer solchen weiteren Veröffentlichung eine Quellenangabe, keine Frage. Aber ist es notwendig, gleich in dieser Form zu reagieren? Eine einfache Mail mit dem Hinweis auf die fehlende Quellenangabe und der Bitte, diese nachzupflegen, hätte m.E. nach vollkommen ausgereicht.

Ich denke bei solchen Berichten immer sofort an eine Begebenheit, die ich selbst erlebt habe: Ich hatte vor ein paar Jahren ein kleines Whisky-Glossar für eine meiner WebSites verfasst. Nach einigen Wochen stellte ich durch Zufall fest, dass die von mir geschriebenen Erklärungen zu den Fachbegriffen mit identischem Text in dem Online-Lexikon eines namhaften Herstellers auftauchten. Ohne Angabe einer Quelle. Sicherlich hat mich das geärgert, deshalb habe ich eine Mail an den Webmaster verfasst, der Inhalt lautete sinngemäß:

„Es macht mich stolz, dass ein so namhafter Hersteller meine Texte für so gut befindet, dass er sie Eins zu Eins auf seiner WebSite wiederverwertet. Allerdings halte ich es für angebracht, in so einem Fall auch auf die Quelle der Informationen zu verweisen.“

Am gleichen Tag bekam ich eine Antwort des Webmasters. Er entschuldigte sich in aller Form für diese missbräuchliche Verwendung und deaktivierte das Lexikon vorrübergehend. Wenige Tage später wurde es mit neuen Beschreibungen wieder eingestellt, meine Texte waren nicht mehr vorhanden, somit war die Sache für mich erledigt (auch wenn ich mich sicherlich über eine Flasche Whisky dieses Herstellers als „Entschädigung“ gefreut hätte 😉 ). Das hat mir jedoch gezeigt: Mit einem freundlichen, aber bestimmten Hinweis auf so einen Verstoß kann man sehr schnell und unproblematisch zu einer Einigung bzw. Lösung des Problems gelangen. Ich bin der Auffassung, dass die meisten Verstöße (die sicherlich in den meisten Fällen einfach nur aufgrund von Unwissenheit passieren) auf diese Weise sehr leicht behoben werden könnten. Das Auffahren großer Geschütze ist nur in den wenigsten Fällen wirklich notwendig. Aber angesichts solcher „Überfälle“ zeigt sich immer wieder, dass wir Deutsche den Ruf, streitfreudig zu sein, nicht umsonst tragen.

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Schadensbgrenzung

Frau Zypries, ihres Zeichens Bundesjustizministerin, kitisiert öffentlich die Abmahnpraxis „einzelner Anwälte“.
Zwar hält sie das deutsche Abmahnrecht im Großen und Ganzen für praxistauglich, aber:

„Einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung dürfen nicht mehr als 50 bis 100 Euro für Abmahnung und Anwalt nach sich ziehen“

Damit schiesst sie in Richtung der Anwälte, die selbst einfachste Urheberrechtsverletzungen mit Abmahn- und Anwaltskosten in Größenordnungen von bis zu 4stelligen Beträgen „belohnen“. Was diese während ihrer Ansprache auf dem Deutschen Anwaltstag in Köln mit vereinzelten Buh-Rufen quitierten. Der Gegenstandswert bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen soll in Zukunft präziser geregelt und vor allem gedeckelt werden.

Vielleicht werden sich nun in (hoffentlich) nicht all zu ferner Zukunft ein paar Anwälte nach neuen Einnahmequellen umsehen müssen. Hat sich im übrigen mal jemand die Namen der Buh-Rufer notiert?

Anwalt Udo Vetter gehört ganz sicher nicht zu der Buh-Fraktion. Er schreibt:

„Viele Abgemahnte sind überdies arglos und richten noch nicht mal messbaren Schaden an. Angesichts dessen sollte man den bereits länger diskutierten Gedanken aufgreifen und die erste Abmahnung grundsätzlich kostenfrei halten.“

via golem

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Abrundtief dumm oder einfach nur korrupt?

Diese Frage stellt der Bootsektor angesichts des neuesten geistigen Durchfalls, den die RIAA von sich gibt.

Das XM Satellite Radio wird auf Schadensersatz verklagt, da die Nutzung dieses Dienstes die Hörer dazu verleiten würde, sich keine CDs mehr im Laden zu kaufen. Sie können ja sämtliche gespielten Songs wunderschön einfach aufzeichnen. Dass dies vollkommen legal ist und für jede Radiosendung zutrifft, übersieht man hierbei tunlichst bzw. versucht es mit fadenscheinigen Märchen Argumenten zu verschleiern.

Wohlgemerkt: Der RIAA geht es mitnichten darum, den Urhebern (also den Künstlern) zu höheren Einnahmen zu verhelfen, sondern schlicht und ergreifend um wesentlich höhere Lizenszahlungen an die Rechteverwerter (die Musikkonzerne), da diese ja das alleinige Vertriebsrecht besitzen. Spinnt man den Gedanken konsequent zu Ende bedeutet dies: Jeder Radiosender könnte in Zukunft von immensen Zusatzkosten betroffen sein, da die Ausstrahlung eines Songs ja plötzlich ein Vertrieb sein könnte, sollte die RIAA mit diesem Vorstoß Erfolg haben. Das würde das Aus für die Rundfunksender in der heutigen Form bedeuten.

Die Musikindustrie lässt also ganz offensichtlcih keine Dreistigkeit aus, um ihr überholtes Vertriebskonzept am Leben zu erhalten. Funktioniert ein Konzept nicht mehr und das Unternehmen stellt sich nicht auf die neuen Gegebenheiten ein, geht es ein. Das ist freie Marktwirtschaft. Nicht so im Fall der Musikindustrie: man leistet massive Lobbyarbeit und lässt sich die Gesetze so zurecht biegen, dass alles ausserhalb des ausgetretenen Wegs des veralteten Geschäftsmodells illegal wird.

Deshalb will ich die im Bootsektor aufgeworfene Frage noch einmal stellen: Sind die Politiker, die derartige Machenschaften unterstützen, abgrundtief dumm oder einfach nur korrupt?

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Neues Geschäftsmodell?

Angesichts meines soeben geschriebenen Beitrages zur Haftung von Forenbetreibern fällt es mir wie Schuppen aus den Haaren: Damit wird die deutsche Wirtschaft angekurbelt! Ein vollkommen neues Geschäftfeld eröffnet sich angesichts dieses äusserst weitsichtigen Urteils: Unternehmen, die Arbeitskräfte zur Kontrolle von Forenbeiträgen abstellen, werden wie Pilze aus dem Boden schiessen! Die Arbeitslosenzahlen werden endlich signifikant sinken, wie konnte ich eben nur so blind sein und diesen Aspekt in meiner Betrachtung vollkommen ausser Acht lassen?

Gleich Dienstag (verdammte Feiertage) werde ich mein neues Gewerbe anmelden und bin dann in Zukunft CEO des ICN (Internet Control Network)! Und wehe irgendeiner stielt mir diese Geschäftsidee, das ist mein geistiges Eigentum und mit dem Schreiben dieses Beitrages habe ich diese Idee als erster veröffentlicht. Noch 2 oder 3 Monate und ich werde meinen Wohnsitz auf die Malediven verlegen.

Man könnte wirklich darüber lachen, wenn es nicht so traurig wäre.

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