Missstände am Arbeitsplatz

Manchmal ist es zum Aus-der-Haut-fahren: Der eigene Partner arbeitet in der Niederlassung eines großen Konzerns und berichtet Tag für Tag von Dingen, die während der Arbeitszeit geschehen. Man schüttelt den Kopf, fasst sich an denselben und fragt sich, wie derartige Vorfälle in der heutigen Zeit überhaupt möglich sind. Es sind keine wirklich großen Sachen, nur unzählig viele Kleinigkeiten und Unstimmigkeiten, Widersprüche und Unverschämtheiten, die auf Dauer wohl so ziemlich jeden zermürben, der keine „Leck-mich-am-Arsch“-Fahne vor sich her trägt.

Man möchte darüber schreiben, die Dinge beim Namen nennen. Und weiß genau: Schreibt man darüber, fällt es sofort auf den Partner zurück und der Job ist weg. „Naja,“ könnte man sagen, „wenn man in so einem Sch…-verein arbeiten muss kann man ja froh sein, wenn man da weg kann.“ So einfach ist es leider nicht, wenn man auf den Job angewiesen ist und keine Alternative mal eben aus dem Hut zaubern kann. Also in der Situation steckt, in der sicherlich die meisten stecken. Und von Tag zu Tag juckt es mehr in den Fingern, weil die Unverschämtheiten sich häufen. Die Widersprüche immer offensichtlicher werden. Um einfach mal ein paar neutrale Beispiele anzuführen: Urlaube sind bis auf den letzten Urlaubstag im Vorjahr zu planen. Nein, ein paar Tage auf Reserve für Notfälle oder dergleichen sind nicht drin. Werden die Urlaubstage nicht bis Ende November für das kommende Jahr komplett verplant, dann bucht der Vorgesetzte diese auf ein beliebiges Datum. Denn: Das Unternehmen braucht Planungssicherheit.

Jetzt schauen wir uns aber mal an, WIE das Unternehmen plant: Schichten für eine komplette Woche werden am Donnerstag oder Freitag der Vorwoche geplant. Ich würde in diesem Unternehmen also heute oder morgen erfahren, wie ich nächste Woche arbeiten muss. Planungssicherheit für die Mitarbeiter? Blödsinn! Mitarbeiter sollen in den Frei-Zeiten telefonisch erreichbar sein, wenn Planänderungen anstehen. Zudem sehen Schichten bspw. wie folgt aus: Montag früh, Dienstag spät, Mittwoch frei, Donnerstag Mittelschicht, Freitag spät… usw usf. Will ein Mitarbeiter mal eine Schicht tauschen, weil beispielsweise am Dienstag die Spätschicht ganz schlecht passt heißt es unter anderem: Oh, nein, das geht nicht, die Kollegen müssten dann Dienstag spät und Mittwoch früh arbeiten, das ist nicht gestattet. Und prompt hat man in der kommenden Woche Montag Spätschicht und Dienstag Frühschicht. Wird der Vorgesetzte dann auf die Aussage der vergangenen Woche angesprochen, heißt es lapidar „Das ist halt so.“.

Ich würde die Dinge gern alle mal beim Namen nennen, es gibt einfach verdammt viele. Auch mal klar sagen, um wen es sich dabei handelt. Nur leider muss ich dann einplanen, dass meine Partnerin ihren Job verliert. Und dieses Risiko ist mir einfach zu hoch. Somit sind mir da die Hände gebunden und das ist alles andere als erbauend. Und exakt auf dieser Grundlage basiert dieses System – die Menschen halten aus Angst um ihren Job die Klappe, man hat ja schon zu viele gehen sehen. Ersatz gibt es genug, Mitarbeiter sind austauschbar. Und wenn es keinen Kläger gibt, dann gibt es auch keinen Richter.

Ich hab ja echt schon überlegt, mal ein paar Details an lanu zu schicken. Andererseits sind eben viele zu offensichtlich. Insofern grüble ich erst mal weiter, wie ich dieses Problem löse.

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Getty Images demontiert sich selbst

Getty Images ist eine bekannte Bildagentur, bei der für einen entsprechenden Betrag Nutzungsrechte an Fotos erworben werden können. Zum Beispiel für eine Online-Nutzung oder für eine Print-Publikation oder was auch immer. Seit einiger Zeit nun lässt Getty Images offenbar gezielt nach eigenen Bildern auf fremden WebSites suchen und mahnt die Betreiber ab, sofern keine gültige Lizenz vorliegt. Dieses Geschäftsmodell kennen wir ja bereits.

Darüber hinaus scheint Getty Images allerdings auch diverse Personen abgemahnt zu haben, die offenbar gültige Lizenzen besitzen oder zumindest besaßen, wie Spiegel Online berichtete. In einem eigens gegründeten Forum berichten Betroffene von ihren Fällen. In einem Fall schreibt ein Betroffener, der eine Lizenz zur Online-Nutzung eine Bildes bis 2010 erworben hatte, dass Getty Images die Linzenz nachträglich storniert hat. Zunächst wurde er abgemahnt, er verwies auf seine Lizenz und erhielt nun eine Stornierung mit dem Hinweis, das gezahlte Geld würde ihm zurück erstattet. Die Abmahnung allerdings wird aufrecht erhalten. Kostennote: 2057 Euro.

Wie viele Seitenbetreiber bislang abgemahnt wurden ist unklar, laut einem Posting in diesem Forum würden allein von einer Kanzlei inzwischen über 80 Abgemahnte vertreten. Sicherlich sind unter den abgemahnten Personen einige darunter, die klar gegen die Nutzungsrechte verstoßen haben (ob das eine Rechnung in Höhe von 2057 Euro rechtfertigt sei mal dahingestellt), aber speziell die Fälle, in denen scheinbar recht endeutig eine Fehlbeurteilung vorlag, machen doch etwas stutzig. Klar können Fehler passieren (zum Beispiel der Fehler, urheberrechtlich geschütztes Material aus Unwissenheit genutzt zu haben), aber dann sollte man auch dafür gerade stehen. Denn exakt das erwartet GI von den abgemahnten Personen. Ich denke, umgekehrt sollte man das dann ebenfalls erwarten können. Und nicht, wie es in dem beschrieben Fall scheinbar passiert ist, nachträglich die Abmahnung legitimieren, indem eine gültige Lizenz storniert wird.

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Mehr zum Auskunftsanspruch

Patrick Breyer durchleuchtet das neue „Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums“ und erklärt das Ganze aus juristischer Sicht. Zitat:

Eine schwere Rechtsverletzung kann nach Meinung des Gesetzgebers vorliegen, „wenn eine besonders umfangreiche Datei, wie ein vollständiger Kinofilm, oder ein Musikalbum oder Hörbuch vor oder unmittelbar nach seiner Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.“

Nun, das entspricht in etwa dem, was ich ebenfalls heraus gelesen habe. Aber auch der Rest seines Beitrages ist in jedem Fall informativ.

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Die Musikindustrie kriegt Deine Daten

Es ist so gekommen, wie ich vergangene Woche bereits vermutet hatte: Der Bundestag hat das Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums verabschiedet.

Nach diesem Gesetz soll es nun Rechteinhabern erlaubt sein, beim jeweiligen Provider die Daten eines Anschlußinhabers abzufragen, ohne den Umweg über die Staatsanwaltschaften gehen zu müssen. Zwar wurde das Feigenblatt des Richtervorbehaltes eingebracht, ich persönlich glaube jedoch nicht, dass der Musikindustrie so große Steine in den Weg gelegt wurden. Zu schnell ist bekannt, welcher Richter einfach dazu zu bewegen ist, seinen Stempel unter solch einen Antrag zu setzen.

Die scheinbar schwammige Formulierung, nur Rechtsverletzungen in „gewerblichem Ausmaß“ fallen unter diese neue Regelung, wurde mit Bedacht gewählt, was man darunter versteht wird auch direkt erläutert: die Verschaffung eines mittelbaren wirtschaftlichen Vorteils (sprich: ich muss nicht bezahlen was ich mir herunterlade) reicht aus, dass die Rechteinhaber beispielsweise dann bereits auf diese Möglichkeiten zurückgreifen können, wenn lediglich ein einziges Album geshared wurde.

Die mit diesem Gesetz eingeführte Deckelung der Abmahnkosten in Höhe von 100 Euro (wir erinnern uns: „versprochen“ waren mal 50…) ist in nach meiner Ansicht auch nur Augenwischerei. Vielleicht greift die Deckelung dann, wenn jemand einen einzigen Song in seinem Share herumliegen hat. Darüber hinaus handelt es sich ja bereits um „gewerbliches Ausmaß“, wie wir gerade gelernt haben.

Die Lobbyarbeit der Contentmafia war wieder einmal erfolgreich. Es mag erschrecken, aber unsere Politiker zeigen wieder einmal zu deutlich, wer wirklich das Land regiert. Aber uns Verbrauchern bleiben auch weiterhin Mittel und Möglichkeiten, unseren Kopf durchzusetzen. Eine Möglichkeit wäre, die Musik direkt beim Erzeuger (sprich: Musiker) zu kaufen, wie es viele schon seit einiger Zeit tun. Dann fällt für diese auch wesentlich mehr ab, als derzeit an der Tagesordnung ist. Von der Möglichkeit, in Zukunft ganz spezielle P2P-Clients zu verwenden, will ich jetzt mal gar nicht sprechen. Die Technik macht vieles möglich…
Allerdings denke (hoffe?) ich, das nächste Urteil aus Kassel ist nicht all zu weit entfernt.

Nachtrag: Ich hab nochmal ein wenig gestöbert, weil ich diese eine Aussage unbedingt wieder finden wollte. Da ist sie:

„Verbindungsdaten dienen der Strafverfolgung, insbesondere der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, aber nicht der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie“, sagte die SPD-Politikerin (Brigitte Zypries) dem Nachrichtenmagazin Focus. „Wenn wir anfangen, das zu erweitern, verliert der Staat an Glaubwürdigkeit.“

Nun, das hat er bereits für mich. Nicht nur, aber auch deshalb. Es war vorherzusehen, dass ein Hintertürchen – ach was, ein Tor – offen bleibt.

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