23. Jan, 2008
Lese ich doch gerade bei Golem:
„Um 0,95 Euro auf 17,98 Euro soll die Rundfunkgebühr nach Ansicht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ab 2009 steigen. Für die Gebührenperiode von 2009 bis 2012 hat die KEF einen zusätzlichen Finanzbedarf von etwa 944 Millionen Euro bei der ARD, 524 Millionen Euro beim ZDF und 43 Millionen Euro beim Deutschlandradio festgestellt.“
Bitte was?
Ab 2009 hat allein die ARD einen zusätzlichen jährlichen Finanzbedarf in Höhe von 236Mio Euro? Da wirken die Bedürfnisse des ZDF ja vergleichsweise noch recht bescheiden: „nur“ 131Mio Euro werden dort jährlich mehr benötigt. Könnte mir vielleicht mal jemand erläutern, wie man einen jährlichen Mehrbedarf in Höhe von 236Mio Euro anders als mit Misswirtschaft erklären könnte? Nein, mit Qualitätsfernsehen oder Bildungsauftrag muss mir niemand kommen.
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9. Okt, 2007
Abmahnungen haben wir ja schon für die wildesten Dinge gesehen, ganz neu im Portfolio sind nun Abmahnungen wegen einer Anzeige, die via Adsense auf einem Blog erscheinen. So geschehen beim PM Job Blog, wo via Adsense eine Anzeige für eine (möglicherweise suspekte) WebSite mit Produkten zur Gewichtsreduzierung geschaltet war. Aussage der Adsense-Anzeige:
„In 1 Monat bis zu 16 kg schnell abnehmen ohne JOJO. Der neue Fettkiller. 100 % Garantie.“
Dies war offenbar einem Lebensmittelverein ein Dorn im Auge, aus diesem Grund wurde nun der Betreiber des Blogs abgemahnt. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der Kosten in Höhe von 160 Euronen.
Nicht nur, dass der Verein hier offenbar geflissentlich übersehen hat, dass es sich um eine Werbeanzeige handelte, auf deren Inhalt der Blogbetreiber keinerlei Einfluss hat, man unterstellt dem Blogbetreiber zudem noch, die beworbene Seite selbst zu betreiben:
„Sie sprechen Ihrem Produkt Wirkung bei, die es ganz offensichtlich nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft nicht hat.“
Ich habe keinen blassen Schimmer, wie viel Erfahrung und Know How der Verein in Sachen Internet hat. Ich kann mir zudem nicht vorstellen, dass eine derartige Abmahnung vor Gericht bestand haben könnte (auch wenn mein Vorstellungsvermögen hier sicherlich nicht relevant ist). Ärgerlich ist es allemal und auch für mich wäre interessant zu wissen, was Google zu diesem Thema zu sagen hätte.
via Internet Marketing News
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27. Sep, 2007
Abmahnungen für eBay-Händler sind inzwischen eher Alltag als Ausnahme. Nicht nur gewerbliche Powerseller sind davon betroffen, sondern auch Privatleute erwischt es immer wieder, die ihre Schränke entrümpeln und die überflüssigen Teile per eBay absetzen möchten. „Selbst schuld, wenn man da verkauft“ höre ich immer häufiger, wenn man mal auf solche Dinge zu sprechen kommt.
Wir wissen natürlich alle, was die Ursachen für diese Praxis sind: übertrieben komplizierte gesetzliche Bestimmungen, die Otto-Normal-Deutscher gerade mal ansatzweise begreift, Regelungen, die mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar sind (ab 10 eingestellten Artikeln pro Monat ist man Kleingewerbetreibender) usw. usf. Und selbst wenn man glaubt, dem Recht Genüge getan zu haben und beispielsweise den Mustertext des Bundesjustizministeriums zur Widerrufsbelehrung nutzt, wird man spätestens vor Gericht erfahren, dass man nicht genug getan hat. Klare Ansage der Richter in solch einem Fall: Die Belehrung ist rechtswidrig, besser man hätte sich von einem Juristen beraten lassen.
Jetzt zeigt sich jedoch, dass auch Juristen mit den rechtlichen Bestimmungen nicht so ganz zurecht kommen und das Gesetzeschaos nicht durchschauen. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg versuchte nämlich, durch den Verkauf von beschlagnahmten Diebesgut bei eBay den einen oder anderen Euro in die Staatskassen zu spülen. Und wurde prompt abgemahnt. Glück für die Staatsanwaltschaft, dass die Abmahnungen in erster Linie eine Protestaktion von Juristen des Verbands der Internet-Händler war, die damit überdeutlich auf die wirre Rechtslage hinweisen wollten. Statt die Unterlassungserklärung abzugeben, bettelt man um Gnade und begründet das „Versehen“ damit, erstmalig via eBay verkauft zu haben und mit den besonderen Bestimmungen nicht vertraut zu sein.
Diese Methode könnte man sich merken wenn man nicht genau wüsste, bei „richtigen“ Abmahnanwälten damit gegen die Wand zu laufen. Schade eigentlich, dass es nur ein Form von Protest war, bewirken kann man wohl nur dann etwas, wenn die richtigen Personen genau so unter ihren Gesetzestexten zu leiden hätten wie jeder andere auch… Sicherlich ist die Idee hinter diesen Gesetzen wie so oft nicht verkehrt, letztlich geht es um die Rechte der Verbraucher. Was aber am Ende dabei herausgekommen ist, kann man selbst mit extrem viel Alkohol im Kopf gutem Willen wirklich nicht als Glanzleistung bezeichnen. In Kombination mit dem deutschen Abmahnrecht sind diese Gesetze in meinen Augen enorm gefährlich.
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15. Aug, 2007
Stellt Euch mal vor, in meinen Kommentaren würde irgendjemand mitten in der Nacht schreiben „Die Firma XYZ ist das allerletzte“. Ich sehe das am nächsten Tag und lösche den Kommentar flugs, weil man solche Behauptungen ja nicht einfach so in den Kommentaren stehen lässt. Firma XYZ hat das aber schon längst gesehen und mahnt mich aufgrund dieses Kommentars ab, da diese Aussage unhaltbar sei und deshalb hätte ich dafür zu sorgen, dass nie wieder jemand so etwas über XYZ schreibt. Das würde mich natürlich extrem ärgern und ich würde einen Blogeintrag verfassen, Inhalt in etwa: „In meinen Kommentaren stand mal etwas unschönes über die Firma XYZ, was ich natürlich sofort gelöscht habe, nachdem ich es gesehen habe. XYZ mahnt mich aber trotzdem ab, das find ich wirklich daneben. Ich werde sehen, wie ich mich dagegen wehren kann.“
Bis hierher eigentlich noch halbwegs irgendwie nachvollziehbar, für mich zumindest.
Jetzt wird Euer Vorstellungsvermögen aber ein wenig herausgefordert: Stellt Euch weiter vor, andere Blogger würden darüber berichten, dass ich abgemahnt wurde. Jetzt kommentiert aber die Firma XYZ ausgerechnet diese Beiträge der anderen Blogger mit der Bemerkung: „Wir mahnen nur ab dass geschrieben wurde ‚Die Firma XYZ ist das allerletzte…‘, diese Information wird wieder schön unterschlagen!“.
😯
Mit anderen Worten: Ich hätte also verhindert, dass der Kommentar „Die Firma XYZ ist das allerletzte“ weiterhin in den Kommentaren auftaucht, die Firma mahnt mich ab, weil sie diesen Kommentar als rufschädigend ansieht und ich nie wieder solch einen Kommentar auf meinem Blog zulassen soll und dann verbreitet XYZ exakt den gleichen Inhalt letzten Endes doch selbst in anderen Blogs.
Klingt alles etwas verworren? Ja, für mich ebenfalls. Und dennoch scheint sich so etwas bei Stefan Niggemeier exakt in dieser Form genau jetzt zu zutragen…
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