Adobe Creative Suite 5 – Nichts neues bei der Preisgestaltung von Photoshop CS5 & Co.

Immer dann, wenn Adobe eine neue Version seiner Produktreihe ankündigt, beginne ich wieder mit dem Vergleichen der Preise. 2008 hatte ich mir die Preise von Photoshop CS4 mal genauer angeschaut, dieses Jahr interessiert mich mal die Adobe Creative Suite 5 Design Premium und schaue nicht nur nach Photoshop CS5.

Die Creative Suite 5 Design Premium ist ein ganz ordentliches Allround Paket und beinhaltet die Produkte Adobe Photoshop® CS5 Extended, Adobe Illustrator® CS5, Adobe InDesign® CS5, Adobe Flash® Catalyst™ CS5, Adobe Flash Professional CS5, Adobe Dreamweaver® CS5, Adobe Fireworks® CS5 sowie Adobe Acrobat® 9 Pro. Es ist nicht das umfangreichste Paket (das wäre die Master Collection), aber es bringt die wichtigsten Produkte für Grafiker mit.

Bei meiner Betrachtung richte ich mein Augenmerk seit einigen Jahren auf die unterschiedlichen Preise in den USA und Europa, speziell hier bei uns in Deutschland. Und hier fielen mir seit jeher merkwürdige Differenzen unangenehm auf, die auch Adobe mir nicht wirklich zufriedenstellend erklären konnte.

Heute habe ich mir als erstes die englische Download-Version der Adobe Creative Suite 5 Design Premium im US-Store angeschaut. Preis dort: 1899 Dollar, das entspricht beim aktuellen Umrechnungskurs in etwa 1 393,35 Euro. Stolzer Preis, sicherlich, aber im Rahmen des erwarteten. Anbei mal ein Screenshot aus dem Store.

Das identische Produkt (also eine englische Download-Version der Adobe Creative Suite 5 Design Premium) habe ich mir als nächstes im deutschen Adobe-Store angesehen. Und auch wenn ich eigentlich nichts anderes erwartet hatte, war ich doch wieder einmal baff angesichts des Preises. Aber seht selbst.

Der Preis für das identische Produkt liegt im deutschen Adobe-Store bei 2297,79 Euro. Wir zahlen also in Deutschland 904,44 Euro mehr für das gleiche Produkt, als wir beim Kauf in den USA zahlen müssten. Das ist ein Aufschlag von 64,91% auf den Originalpreis, was sich auch nicht mehr mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen und dergleichen erklären lässt.

Wer nun auch noch Wert darauf legt, eine deutsche Version der Produkte zu nutzen, zahlt noch einmal ordentlich drauf. Die deutsche Version der Adobe Creative Suite 5 Design Premium kostet 2781,79 Euro. Das ist nahezu der doppelte Preis (bis auf 5 Euro), den man im US-Store für die englische Version bezahlt! Auch hier als Nachweis wieder der obligatorische Screenshot.

An Adobes Preispolitik hat sich also in der Zeit, in der ich das gezielt beobachte, überhaupt nichts geändert. Die oben bereits verlinkten Erklärungsversuche Adobes aus 2008 waren damals für mich schon nicht plausibel, heute sind sie es genau so wenig. Die Begründung „In Deutschland ist alles teurer“ mag zwar stimmen, liegt aber sicherlich nicht an uns Kunden/Verbrauchern, sondern an den Herstellern.

Mir ist klar, dass genau diese Preisgestaltung nicht allein bei Adobe anzutreffen ist, sondern sich durch sehr viele Bereiche zieht. Im „Idealfall“ werden Dollar-Preise 1 zu 1 auf dem deutschen Markt verlangt, was in den USA für 399 Dollar zu haben ist, kostet hier dann eben 399 Euro. Das Adobe-Beispiel sticht für mich aber immer wieder sehr deutlich hervor und es nervt mich immer wieder, wenn ich solche Dinge sehe. In meinen Augen ist das, wie ich schon 2008 schrieb, schlicht und ergreifend Abzocke.

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Weiter im Fall JAKO vs. Baade

Nun, es dringen nicht all zu viele neue Informationen zum Fall JAKO vs. Baade an die Öffentlichkeit, ein wenig habe ich dennoch gefunden:

„Frank Baade dagegen verrät: Die zweite Forderung über 5 100 Euro hat Jako schon fallen lassen. Auch die erste könne man vergessen, wenn Baade einen Blog-Artikel veröffentliche, in dem er dem Unternehmen ein freundliches Verhalten bescheinige. „Aber das stimmt einfach nicht“, sagt Baade: „Die sind nur eingeknickt, weil es eine Öffentlichkeit gibt.“ Nun wartet er ab.“ (Handelsblatt)

Interessanter Versuch, auf jeden Fall. Aber nun eben auch bekannt. Und nicht wirklich geschickt. Im Gegenteil vermute ich, dass diese Aktion dem ohnehin angeknacksten Ruf nun noch ein wenig mehr zusetzen wird. Krisenmanagement sieht für mich anders aus.

Nachtrag: Inzwischen auch die Pressemitteilung von JAKO zum Thema gefunden.

„Wir haben ganz offensichtlich überreagiert“, erklärt Rudi Sprügel,Vorstandsvorsitzender der JAKO AG

Japp, habt Ihr definitiv.

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JAKO zeigt wenig Sportsgeist

Die Marke JAKO sagte mir bislang nichts, wenig verwunderlich, ich beschäftige mich kaum mit dem Thema Sport. Inzwischen ist sie mir allerdings sehr wohl bekannt und zudem mit einem faden Beigeschmack behaftet, nachdem ich diesen Blogeintrag gelesen habe.

Um es einmal kurz zusammen zu fassen: Ein Fußballblogger erwähnt, dass JAKO ein neues Logo hat und stellt in diesem Zusammenhang unter anderem einen Vergleich zwischen dem Hersteller und 2 Supermarktketten an und erklärt, dass er von den Produkten nicht viel hält (1). Bis hier hin in meinen Augen nichts ungewöhnliches, passiert in der Presse recht häufig. Dafür wurde der Blogger im Namen von JAKO durch eine Anwältin abgemahnt, da es sich bei seinen Aussagen um unzulässige Schmähkritik handeln würde. Inkl. ausreichend hoher Kostennote. Hier beginnt für mich bereits das Unverständnis. Ich erkenne da bislang nichts, was abmahnungswürdig wäre. Wenn ich sagen will, dass ich die Brötchen vom Bäcker nebenan Scheiße finde, dann ist das meine Meinung und mein gutes Recht, diese auch zu äußern. Ein Unternehmen wie JAKO trägt durch eine Meinungsäußerung jedoch gleich einen Imageschaden davon, oha.

Nun, der Blogger gibt klein bei, gibt eine (geänderte) Unterlassungserklärung ab und erklärt sich offenbar bereit, einen Teil der Kosten (die inzwischen durch den eigenen Anwalt auf gut 1900Euro angestiegen sind), direkt zu begleichen und entfernt den Blogeintrag. Bis hierhin eine „gewöhnliche“ Abmahngeschichte, wie sie leider nach wie vor in Deutschland an der Tagesordnung sind.

Aber damit war offensichtlich nicht genug (und bis hierhin war die Geschichte auch noch nicht mal öffentlich bekannt, mir zumindest keinesfalls). Im August erhält der Blogger wieder Post von der Anwaltskanzlei. Zu zahlen sind nun 5100Euro Strafe zzgl. die entstandenen Kosten der Anwaltskanzlei. Strafe? Ja, Strafe für Verletzung der Unterlassungserklärung!

Man fragt sich natürlich, wie man eine Unterlassungserklärung verletzen kann, wenn der betreffende Blogartikel doch bereits entfernt wurde. Die Antwort ist: Der Blogartikel wurde von verschiedenen Newsaggregatoren gecrawled und gespeichert. Und ist demzufolge dort abrufbar (ob komplett oder in Auszügen ist mir aktuell in diesem Fall nicht klar). Und somit unterstellt JAKO bzw. die Anwältin dem Blogger, nach wie vor im Internet diese Behauptungen zu veröffentlichen.

An dieser Stelle ist es dann bei mir vorbei mit purem Kopfschütteln. Hier würde die bekannte Kopf->Tisch Phase beginnen, wenn es nicht so traurig wäre. Und vor allem schockierend für den Blogger. Und hier beginnt nun auch der Punkt, an dem die ganze Sache glücklicherweise in der Öffentlichkeit bekannt wurde und hier tritt nun erst der wirkliche Imageschaden für das Unternehmen ein. Die Blogs berichten, die Presse wird aufspringen, Goliath gegen David ist immer einen Artikel wert. Negative Nachrichten sind schneller verbreitet, als eine Imageberater ein Konzept vorlegen kann. Und mit dieser Geschichte zeigt JAKO in meinen Augen erschütternd wenig Sportsgeist für einen Hersteller von Sportbekleidung. Bereits durch die erste Abmahnung, erst recht mit dem, was nun geschieht.

Ausführlichere Informationen findet Ihr bei alles außer sport.

(1) Nachtrag/Korrektur: Offenbar betraf die Kritik nicht einmal die Produkte an sich, sondern tatsächlich das Logo. Was die Abmahnung noch viel weniger nachvollziehbar für mich macht.
Allerdings hat man offenbar bei JAKO erkannt, dass diese Aktion das Unternehmen ganz sicher nicht in einem guten Licht dastehen lässt und wie es laut Ruhrbaronen scheint, denkt man darüber nach, hier die Notbremse zu ziehen und auf den Blogger zu zu gehen. Interessant finde ich immer nur, dass so etwas den Unternehmen erst nachträglich auffällt. Offenbar haben sich noch nicht genügend Unternehmen auf diese Weise öffentlich den Ruf versaut.

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Wieder Foto-Abmahnung(en?)

Beim Wühlen durch die Blogbeiträge, die sich während meines Osterurlaubs gestapelt haben, bin ich über einen neuen Fall gestoßen, bei dem ein Webmaster für die Verwendung von Fotos abgemahnt wird.

Das interessante an diesem Fall: Die Bilder wurden von der abmahnenden Person bei der Wikipedia eingestellt. Abgemahnt wurde für die Darstellung von Wikipedia-Artikeln inkl. der eingestellten Bilder, da nicht ausreichend auf die Urheberschaft der Fotografin hingewiesen wurde.

Zitat:

„Die kostenlose Nutzung meiner genannten Fotos setzt die vollständige Einhaltung des Lizenzvertrags Creative Commons by-sa 3.0. de (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode, Volltext im Anhang) voraus.

Eine Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung, wie sie durch Einbindung von Wikipeda-Inhalten in die Internetseite Ihres Mandanten erfolgt, verlangt vertragsgemäß:

  • Die Urhebernennung „M.N.“ (mindestens so hervorgehoben wie Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber) an jeder Kopie,
  • den angegebenen Bildtitel und alle dazu gehörenden Rechtevermerke an jeder Kopie,
  • den Lizenzvertrag oder die vollständige Internetadresse http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode bei jeder Kopie

Anderenfalls erlöschen die eingeräumten Nutzungsrechte automatisch und vollständig.

[…]

Dass ich bei der Einbindung dieser Fotos in und der Wiedergabe auf weitere/n Seiten der Wikimedia Foundation eine durch einen Link auf die jeweilige Original-Bildseite nur indirekte Nennung meiner Urheberschaft und der Bildlizenz dulde, hat keinerlei vertragsändernde Wirkung gegenüber anderweitigen Nutzungen meiner Bilder.“

Das besondere an diesem Fall, zu dem man weitere Details auch hier nachlesen kann: Die abgemahnte Seite kopiert nichts, speichert nichts auf dem Server, verfielfältigt nichts. Sie dient lediglich der Darstellung von Inhalten. Insofern in meinen Augen schon deshalb eine unbegründete Abmahnung. Zudem wurden auch in der Wikipedia die Bilder von der Fotografin selbst nicht nach ihrer Lizenvorstellung eingebunden.

Darüber hinaus führt das Verhalten in diesem Fall meiner Meinung nach die freie Wikipedia beinahe ad absurdum. Es ist gestattet und gewünscht, Inhalte weiter zu verwenden. Unter Angabe der Quelle und unter Einhaltung der Lizenzbestimmungen, versteht sich natürlich von selbst. Die unterschiedlichen möglichen Lizenzmodelle (und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten) erfordern allerdings zum Teil juristische Vorkenntnisse, wenn nicht gar ein entsprechendes Studium. Der hier verlinkte Fall scheint kein Einzelfall zu sein, vielmehr wird an verschiedenen Stellen eine abgesprochene Aktion verschiedener Fotografen vermutet.

Wie ist in den Kommentaren so schön nachzulesen?

„…jetzt mal halblang! Wozu schreiben wir den Mist denn for free, wenn man dann erst mal Jura studieren muss, um das Zeug weiter zu verwenden?“

Dem ist eigentlich nichts hinzu zu fügen.

via fefe

Nachtrag: Nachdem ich mich wirklich mühsam durch die Diskussion auf der Benutzerseite bei der Wikipedia gewühlt habe (ja, es ist wirklich eine Qual, da unter anderem die Verfechter der Abmahnpolitik sehr aggressiv und unsachlich diskutieren und zudem den eigentlichen Sachverhalt bewusst oder unbewusst falsch darstellen), wird mir eins klar: Die Diskussion um lizenzgerechte Nutzung von Bildern in der Wikipedia bzw. der weiteren Nutzung Dritter aus der Wikipedia heraus schwelt schon lange und es gibt mindestens 2 Ansichten.

Ansicht 1: Es handelt sich bei der Wikipedia um ein freies Werk zur freien Verwendung auch zu kommerziellen Zwecken, solange die Lizenzbestimmungen (z.B. Angabe von Quellen und Autoren) eingehalten werden. Dies MUSS in vollem Umfang auch für Bilder gelten.

Ansicht 2: Bilder können gern weiter verwendet werden, dann aber bitteschön nach dem Vorstellungen der Urheber, wobei Bestimmungen dann durchaus auch anders ausgelegt werden können, als es in der Wikipedia selbst der Fall ist.

Es drängt sich mir hier in diesem Fall ein ganz besonderer Eindruck auf: Die ganze Diskussion wirkt, als ginge es manchen Urhebern gar nicht so ausschließlich darum, ein freies Werk zu unterstützen, sondern ein gutes Stück Eigennutz wird erkennbar. Ich bin der Auffassung, dass jemand, der seine Werke, Texte etc. der Wikipedia zur Verfügung stellt, sich ganz klar mit dem Gedanken vertraut machen MUSS, damit ein gewisses Maß an Selbstbestimmung über seine Werke aufzugeben. Das ist auch keinesfalls eine Enteignung, wie manche in der Diskussion auf Wikipedia behaupten, sondern eine bewusste eigene Entscheidung der Urheber. Und diese Tatsache sehe ich schon allein im Wesen und im Gedanken hinter der Wikipedia begründet. Freie Verwendung heißt freie Verwendung und eben nicht: freie Verwendung unter den Bedingungen, die ich je nach Laune für richtig und angemessen halte, anderenfalls kostet die Verwendung Geld. Mein Zusatz „je nach Laune“ ist darauf zurückzuführen, dass in diesem Fall Dritten Bedingungen gestellt werden, die für Wikipedia selbst nicht gelten.

Es ist in Ordnung, wenn auf die Einhaltung von Lizenzbestimmungen gedrängt wird. Keine Frage. Meines Erachtens nach wäre im Web aber bereits damit Genüge getan, wenn auf Wikipedia als Quelle verwiesen wird und bspw. ein Link auf die Bildseite hinterlegt wird, wo auch der Urheber zu finden ist. Denn exakt so wird es auch von der Wikipedia gemacht und genau damit haben sich die Urheber auseinander gesetzt, BEVOR sie die Bilder dort hoch laden und „der Allgemeinheit“ zur Verfügung stellen. Es kann und darf nicht Sinn und Zweck der Wikipedia sein, von Einzelnen zur Eigenwerbung genutzt zu werden.

Möglicherweise ist die Wikipedia in mancher Hinsicht einfach auch ZU frei. Zu frei dahingehend, unter welcher Lizenz Informationen oder Bilder veröffentlicht werden. An und für sich ist die Entscheidungsfreiheit ja eine gute Sache, andererseits führt sie hier ganz offensichtlich zu Problemen, die hausgemacht sind. Wenn ich Bilder in der Wikipedia unter einer Lizenz veröffentlichen kann, die zumindest in Teilen Bestimmungen anders auslegt (oder eine andere Auslegung ermöglicht), als es für das Gesamtwerk Wikipedia der Fall ist, dann schafft man sich automatisch Probleme. Sicherlich nicht mit allen, denn ganz sicher gibt es eine Menge User, die vollkommen uneigennützig ihren Beitrag leisten, aber es wird immer wieder Leute geben, die dann ein Schlupfloch, welches durch die „Freiheit“ geöffnet wurde, für sich persönlich ausnutzen. Und ja, ich persönlich sehe in der Tatsache, dass man 1400 Euro für ein Bild verlangt, welches nach Auslegung nicht im Rahmen der gewählten besonderen Lizenzform weiter genutzt wurde, als Eigennutz an. Denn der Wikipedia selbst nützt es ganz sicher nicht, im Gegenteil, es schadet ihr extrem.

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