Weiter so Karlsruhe!

Eigentlich ist es schlimm, wenn die Gesetze unserer Regierung(en) erst durch ein Gericht auf Verfassungskonformität geprüft werden müssen. Sehr gut hingegen ist jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht seiner Aufgabe auch nach kommt und denjenigen Einhalt gebietet, die das Grundgesetz eher als hinderlich ansehen.

Die in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierte automatische Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei verstößt gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht heute. Die Karlsruher Richter erklärten die entsprechenden Regelungen in den Polizeigesetzen der beiden Bundesländer für verfassungswidrig und nichtig. Auch vergleichbare Regelungen in anderen Ländern wackeln nun.

schreibt SPON.

Schön dass es noch Verantwortliche in unserem Land gibt, die das Grundgesetz achten. Erschreckend jedoch, dass es nur so wenige sind…

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Der Bundestrojaner kommt – mit Auflagen

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern die Klausel, die dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz heimliche Online-Durchsuchungen von PCs erlaubte, für verfassungswidrig erklärt. In diesem Zusammenhang hat das Gericht ein Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität“ informationstechnischer Systeme eingeführt.

Dieses Urteil hat nun natürlich auch Folgen auf die geplante Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten durch Herrn Schäuble. Unter dem Deckmäntelchen der Terrorabwehr sollte es möglich sein, nach Belieben PCs von Personen aus zu spähen. Wie schwammig hier die Gesetze sind, ist leider hinlänglich bekannt. Das Bundeverfassungsgericht hat nun den Einsatz eines Bundestrojaners nicht grundsätzlich für verfassungswidrig erklärt, aber an hohe Auflagen gebunden. Das Ausspähen privater PCs darf nur dann auf richterlichen Beschluss hin möglich sein, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen“, also Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind.

Ich werte das Urteil als Teilerfolg, sehe aber dennoch einige Risiken in diesem Urteil. Auch Hausdurchsuchungen sind bereits seit langem an hohe Auflagen gebunden, wir alle wissen jedoch, aufgrund welcher Nichtigkeiten zum Teil Hausdurchsuchungen angeordnet und durchgeführt werden. Die Grenzen für eine Online-Durchsuchung sind sicherlich wesentlich enger gesteckt, aber lassen sie durchaus zu. Im Gegensatz zu den heimlichen Wünschen einiger kann nach diesem Urteil aber der Bundestrojaner nicht genutzt werden, um Verdachtsmomente zu produzieren, sondern darf erst aufgrund tatsächlich vorhandener konkreter Verdachtsmomente überhaupt eingesetzt werden.

Sehr schön finde ich nach diesem Urteil die Reaktion Wolfgang Schäubles. Er sieht sich durch das Urteil in seinen Vorstellungen bestätigt, was sich mir nicht so ganz erschließt. Wollte er doch die Online-Durchsuchung ursprünglich zur präventiven „Verhütung“ von Terroranschlägen einsetzen, darf er sie nun nach diesem Urteil lediglich zur Bekämpfung konkreter und unmittelbarer Gefahren nutzen. Aber schön, dass er dieses für ihn bindende Urteil in seinem Gesetzesentwurf „berücksichtigen“ möchte. Danke Herr Schäuble!

Ich sehe allerdings in diesem Urteil einige weitere positive Auswirkungen, die nicht unmittelbar angesprochen wurden. Konkret wird durch dieses Urteil praktisch untersagt, dass durch technische Maßnahmen Informationen auf einem PC gesammelt und übertragen werden dürfen. Dies ist nun als neues Grundrecht fest geschrieben. Somit werden auf einen Schlag auch sämtliche Programme illegal, die Informationen über installierte Software oder vorhandene Dateien auf einem PC einsammeln und an den Hersteller übermitteln. Microsoft beispielsweise steht bei vielen seit langem unter Verdacht, Informationen über installierte Programme nach Redmond zu schicken, ebenfalls vermuten viele, Apples iTunes sendet Daten der auf der Festplatte gefundenen Musikstücke nach Hause. Aber auch Online-Spiele wie World of Warcraft durchsuchen die Festplatten der PCs. So steht beispielsweise in den Anti-Cheat-Bestimmungen zu diesem Spiel:

„Während der World of Warcraft Client (der Client) ausgeführt wird, kann der Client den Arbeitsspeicher (RAM) Ihres Computers und / oder die CPU Ihres Computers nach nichtautorisierter Drittanbietersoftware scannen, die zeitgleich mit World of Warcraft ausgeführt wird. Darüber hinaus wird der Client das Spielinstallationsverzeichnis scannen, um sicherzustellen, dass nur nicht-gehackte Originalsoftware verwendet wird.“

Einige Zeilen weiter unten findet der Leser dann noch folgenden Passus:

„Im Fall, dass der Client eine nichtautorisierte Drittanbietersoftware entdeckt, kann der Client die folgenden Informationen an Blizzard Entertainment weiterleiten :

  • Details zu der unautorisierten Drittanbietersoftware;
  • Zeitpunkt und Datum, zu dem die unautorisierte Drittanbietersoftware entdeckt wurde;
  • Ihre IP-Adresse; und
  • Identifikationsnummern von PC-Komponenten, z.B. Festplatten, Hauptprozessor und Betriebssystem.“

Nach meinem Rechtsverständnis dürften diese Klauseln sowie die Praxis, die PCs der Anwender zu durchsuchen, nun rechtswidrig sein. Auch die Praxis, die Möglichkeit der Nutzung einer Software an die Aufgabe einer nun zum Grundrecht erklärten Sebstverständlichkeit zu binden ist nach meinem Rechtsempfinden nicht mehr möglich und verstößt gegen geltendes Recht.

Inwieweit sich dieses Urteil auch auf die Praxis beispielsweise der Contentmafia, mittels spezieller Clients in P2P-Netzwerken die auf fremden PCs freigegebenen Dateien zu scannen, auswirken wird bleibt abzuwarten. Auch hier sehe ich persönlich eigentlich das Recht auf Seiten der PC-Inhaber. Wie das in Zukunft die Gerichte sehen werden ist noch offen.

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Jeder darf mal dran

Hat eigentlich tatsächlich noch jemand geglaubt, es würde nicht so kommen, wie all diejenigen, die seit eh und je vor der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung gewarnt haben? NATÜRLICH wecken derartige Daten Interesse, NATÜRLICH will da jeder dran. Und NATÜRLICH gibt es bereits jetzt Bestrebungen, den Zugriff auf diese Daten auch „Rechteinhabern zur zivilrechtlichen Verfolgung etwa von Urheberrechtsverletzungen“ zu gewähren.

„Unserer“ Politiker sind auf dem besten Weg, ihr eigenes Volk zu verschachern. Die Lobbyarbeit von beispielsweise der Contentindustrie hat dazu geführt, dass Gesetze nach ihrem Wunsch erlassen wurden. Nun ist es soweit, dass auch die Grundrechte jedes einzelnen von uns an die Industrie verschachert werden sollen. Informationelle Selbstbestimmung? Seit 1983 als Grundrecht anerkannt und bestätigt. Und das heißt nicht nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert, wie Frau Zypries behauptet. Informationelle Selbstbestimmung heißt im Klartext:

Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.

Dies schließt auch (oder besser: vor allem) Verbindungsdaten ein. Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zufolge ist ein jeder Bürger unseres Landes berechtigt, seine Zustimmung zur Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu verweigern. Wenn die Erhebung dieser Daten denn überhaupt mit der Verfassung vereinbar ist. Zumindest letzteres wird ja hoffentlich rechtzeitig vor Inkrafttreten der Gesetze geklärt werden.

Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Unternehmen, die einzig und allein das Ziel haben, Gewinne zu erwirtschaften, sollen auf derartige Daten zugreifen können! Wofür solche Daten dann alles missbraucht werden können, ist doch sicherlich auch dem letzten klar. Oder? Hat da noch irgend jemand gesagt, er hätte nichts zu verbergen?

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Weniger WoW-Gold dank Seagate

Das ist der Albtraum jedes Spielers von World of Warcraft: Du loggst Dich ein, Dein Char steht nackt in der Landschaft, Taschen und Bank sind leer. „Klare Sache, Passwort weitergegeben, selbst schuld!“ wird nun jeder erfahrene Spieler sagen. Kann sein, muss aber nicht. Es wäre auch durchaus möglich, dass der Betroffene einfach nur eine Maxtor-Festplatte von Seagate gekauft hat. Die nämlich kann unter Umständen einen Virus frei Haus liefern, der Passwörter für Online Games, darunter World of Warcraft, ausspioniert und an einen Server in China sendet.

Bei dem Virus handelt es sich um „Virus.Win32.AutoRun.ji“, der offenbar auf einer Charge Maxtor-Basics-Personal-Storage-3200-Festplatten zu finden war/ist. Diese Lieferung stammt, wen wunderts, von einem chinesischen Zulieferer. Seagate hat nach eigenen Angaben die Lieferung von Festplatten aus diesem Werk gestoppt und liefert nun wieder virenfreie Festplatten aus.

Ich bin gespannt wann das erste Unternehmen mal feststellen wird, welchen Vogel man sich mit der Auslagerung der Produktion nach China ins Nest geholt hat. Industriespionage, Raubkopien, giftige Zusatzstoffe, Viren auf Festplatten, Qualitätsprobleme… Ist die Produktion dort tatsächlich SO preiswert, dass all diese Nachteile ausgeglichen werden? Mal abwarten…

via Gamestar

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