500 Kommentare!

Wow! Wie ich eben zufällig festgestellt habe, wurden mittlerweile exakt 500 Kommentare hier im Blog hinterlassen!

Find ich Klasse, das macht grob kalkuliert 1,6 Kommentare auf jeden meiner bislang 315 Beiträge hier. Das zeigt mir, dass mein Blog doch gelesen wird, freue mich tatsächlich immer wieder aufs neue, wenn ich einen neuen Kommentar entdecke.
So ein klein wenig Feedback ist defintiv eine angenehme Sache, auch wenn man solch ein Blog eigentlich in erster Linie schreibt, weil man irgendetwas loswerden will, weniger, weil man Input erwartet. Aber es ist doch eine angenehme Sache, wenn aus einem Beitrag von mir ein Dialog mit meinen Lesern wird.

In diesem Sinne: Weiter so! 😉

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Lesebefehl!

Johnny vom Spreeblick hat einen Leitfaden veröffentlicht, der m.E. absolute Pflichtlektüre für jeden Blogger ist:

Darf ich das bloggen?

Lesebefehl! Gerade angesichts des bekanntermaßen vorherrschenden Abmahnwahns in meinen Augen ein absolutes Muss…

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Und wieder einmal: Post vom Anwalt!

flickr ist sicher den meisten ein Begriff, sicherlich ist allen auch diese Funktion bekannt: „Blog This„, ein kleines Icon über jedem Foto welches einlädt, das jeweilige Bild auf dem eigenen Blog zu veröffentlichen.

Dieser Einladung ist (neben tausenden anderer User täglich) Mario gern gefolgt und veröffentlichte einige Fotos, die er bei flickr gefunden hatte, auf seinem Blog. Was ihm legitim erscheint. Denn wie steht es in den FAQ von flickr?

I’d rather people didn’t blog my photos. How can I prevent that?

There’s a setting in Your Account where you can choose who sees the „Blog This“ button when looking at your photos.

That preference simply makes it inconvenient for people to blog your photos, and it’s important to remember that if people see your photo, they can copy it and/or blog it anyway. That’s where you can use privacy settings, if you’d rather this didn’t happen. Hiding your photos from public view is really the best way.

Ausgehend von dieser Möglichkeit nimmt Otto-Normal-Flickr-User folglich an: existiert der Button „Blog This“, dann kann das Foto in fremden Blogs veröffentlicht werden, der Uploader ist damit einverstanden.

Dieser Annahme folgte auch Mario und veröffentlichte 2 flickr-Bilder auf seinem Blog, was er wohl besser unterlassen hätte. Denn die Unterlassung wird nun nachtröglich von ihm gefordert, mittels zweier Anwaltschreiben und zugehörigen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen. Inklusive Kostennote, das versteht sich von selbst. Die Zurschaustellung und Verbreitung der beiden Bilder sei zu unterlassen.

Sicher, Kleingeister werden nun argumentieren: Ein im Internet gefundenes Bild darf eben nicht einfach so für eigene Zwecke genutzt werden. Das weiss jedes Kind, so ist das nun mit dem Copyright…

Ja ja… (an dieser Stelle bitte ein gequältes Augenrollen meinerseits vorstellen)

Dieser Fall zeigt wieder einmal sehr deutlich die Unzulänglichkeiten von Web2.0, die Problematiken bei „User generated content“: Ein Unternehmen oder findiger Entwickler bietet einen Service an, der von den Benutzern freudig angenommen wird. Diese füllen den Dienst mit Inhalten, sorgen für dessen Verbreitung und machen sogar noch Werbung dafür. Für den Serviceanbieter eine tolle Sache. Der Dienst wird bekannt, sorgt vielleicht sogar für Einnahmen, von denen man sich ernähren kann und wird im besten Fall sogar von einem der Großen aufgekauft. Der Traum eines jeden Webentwicklers. Um Coypright schert man sich jedoch in den meisten Fällen einen feuchten Dreck: Der User wird angehalten dafür zu sorgen, dass die von ihm eingestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Fertig, aus. Kommt es zu Copyright-Verstößen, wäscht der Anbieter seine Hände in Unschuld und verweist mit einem lapidaren „Der wars“ auf den User.

Ich denke jedoch, dass gerade dann, wenn der Anbieter eine Möglichkeit schafft, die auf seiner Site befindlichen Inhalte anderwertig zu nutzen (was im Fall von flickr mit der „Blog This“-Funktion ja explizit ERWÜNSCHT ist), genau dieser Anbieter dann auch für die Einhaltung des Copyrights zu sorgen hat. Inhalte, bei denen die Rechte nicht eindeutig geklärt sind, dürften eben nicht einfach so zur Weiterverwendung angepriesen werden, wie es bei flickr der Fall ist. Dies suggeriert dem typischen User nämlich, mit dem Inhalt sei alles in Ordnung und eine Weiterverwendung ist erlaubt und unproblematisch. Dass dies eben nicht der Fall ist, wissen leider die wenigsten. Und genau diese Tatsache nutzen manche Anwälte aus, um sich einen netten Nebenverdienst zu schaffen. Es ist einem Normalsterblichen eben nicht ohne weiteres möglich, die Urheberrechte eines Bildes mal eben zu überprüfen. Ebensowenig die Rechte der abgebildeten Person. Man verlässt sich auf den Uploader oder Anbieter, welche Wahl hat man denn sonst? Ausser der Unterlassung?

Ich schätze, dass ich hier in Zukunft auf Fremdinhalte wohl weitestgehend verzichten werde. Dies betrifft sowohl Fotos von flickr etc., als auch Videos von Youtube, Googlevideo und Co. Web2.0 ist mir persönlich zu riskant, zumindest derzeit. Die Rechtsunsicherheit hierzulande verdirbt mir die Lust, mich an solchen Dingen in der vom Anbieter gewünschten Form zu beteiligen. Ja, ich überlege sogar, alle derartigen Inhalte hier zu löschen. Ich habe einfach keinen Bock, mich mit so einem Mist herumärgern zu müssen. Denn zahlen darf am Ende derjenige, der am einfachsten zu greifen ist. Und das ist in den seltensten Fällen der Anbieter oder derjenige, der die Inhalte ursprünglich veröffentlicht hat.

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Weiter im Abmahnwahn

Angesichts solcher Berichte fragt man sich inzwischen tatsächlich, ob sich derzeit nicht ein neues Geschäftsmodell für Patent- und Rechtsanwälte entwickelt.
Kaum noch ein Beitrag, den man ruhigen Gewissens postet. Sei es, weil sich irgend jemand angep**st fühlen könnte, sei es, weil man vielleicht versehentlich den einen oder anderen Markennamen verwendet. In Kombination mit einer Adsense-Einblendung im Blog kann dies ganz fix mal als geschäftsmäßige Verwendung einer geschützten Marke deklariert werden.

Für Anwälte könnte dies nun ein netter Nebenverdienst werden: Blogger und Autoren lassen ihre Beiträge von einem Anwalt vor der Veröffentlichung gegenlesen und abnicken, selbstverständlich kostenpflichtig. Für die Markenrecherche würde sich ein Plugin bspw. für WordPress anbieten: Bevor der Beitrag veröffentlicht wird, prüft das Plugin gegen sämtliche öffentlich verfügbaren Datenbanken, ob im Text ein markenrechtlich geschütztes Wort auftaucht. Dieses könnte dann ja zum Beispiel automatisch durch eine unverfängliche Umschreibung ersetzt werden. Aus „Photoshop“ würde dann beispielsweise „das bekannte Programm zum Bearbeiten von Bildern“, die Marke „Dada“ aus dem verlinkten Beispiel liesse sich vielleicht umschreiben mit „2/3 eines bekannten Songtitels aus der Neue-Deutsche-Welle-Zeit“…

Nein, ich meine diese Vorschläge nicht ernst! Das ist Zynismus.

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