Betatester wanted

Vorgestern noch las ich beim Blogging Tom den Artikel „Vom Beta-Tester zum Spam-Opfer?„. Er schreibt hier recht interessant über einen kommenden Dienst, der Betatester mit einer Gewinnchance ködern soll. Hatte ich gelesen und im Hinterstübchen gespeichert.

Heute nun trudelt eine Mail von trigami für exakt diesen Dienst bei mir ein. Produktbeschreibung:

Leider kann und will ich zum jetztigen Zeitpunkt nichts über unsere Web 2.0 Plattform berichten. Ich kann nur soviel dazu sagen, dass es sich um eine vom Thema her „wirklich“ neuartige Socialnetworkplattform handelt mit diversen technischen Applikationen die besonders für Blogger von Nutzen und Interesse sind. Sämtliche Socialnetworkfunktionen die man von den bisherigen hiesigen deutschen Netzwerken kennt, sind selbstverständlich ebenfalls implementiert, jedoch liegt unser Fokus klar bei den zusätzlichen technischen Lösungen, die wir bereitgestellt haben.

Mal ganz ehrlich: Ich bin seit der Gründung von trigami dabei, angemeldet ursprünglich aus Neugier, was das werden könnte. Ich habe durchaus eine ganze Menge Anfragen erhalten, wirklich beworben habe ich mich auf 2, da hat mir tatsächlich gefallen was ich sah und es passte so halbwegs zu meinen Interessen. Geschrieben hab ich nie darüber. Der ganze Rest, der bei mir eintrudelte, war schlicht und ergreifend Schrott. Gesund abnehmen, klinische Softwarelösungen (!!!) und weiß der Geier was noch alles. Und ich staune immer wieder, was sich andere aus den Fingern saugen, wenn sie über diese Dinge berichten. Ich habe noch 31 Anfragen in der Liste, die ich in den letzten Wochen abgelehnt habe, zum Teil mit der Begründung, dass ich nicht über derartigen Schwachsinn schreiben werde. Und für viele davon habe ich anderswo Berichte gelesen (oder überflogen) und den Kopf geschüttelt angesichts dessen, was geschrieben wurde. Ich meine, bevor ich einen Auftrag ablehne, schau ich mir schon genau an, was mich erwartet. Und dann zu lesen, was andere dort gesehen haben (wollen)…

Nja, egal, trigami scheint echt nix für mich zu sein. Wenn ich offen und ehrlich meine Meinung über irgend etwas schreiben kann und dann noch ein paar Euro dafür bekommen könnte – why not?! Dazu müsste mich ein Thema an sich aber auch interessieren oder wenigstens ansatzweise zu meinem Blog passen. Und der Kunde mit einem Verriss leben können. Vielleicht sollte ich es mir in Zukunft einfach machen und mich auf alles bewerben, meine Meinung vom Stapel lassen und einfach die Kohle kassieren. Aber das will mir nicht gelingen, wenn 300 Wörter Textlänge gefordert sind kann ich ja schlecht 150 mal „Alles Scheiße!“ schreiben.

Dass jetzt nun ausgerechnet von dem Dienst eine Anfrage hereinschneit, den Blogging Tom gerade erst noch erwähnte, ist grad mal wieder der berühmte Tropfen… trigami sollte tatsächlich mal ein wenig genauer darauf achten, welche Aufträge es von wem annimmt. Ist ja nicht das erste Mal, dass das gesagt wird. Aber die Gülle, die ich bislang da gefunden habe… sorry trigami, ist das tatsächlich das, was bei Euch hereinkommt? Nehmt ihr echt jeden Scheiß an? Himmel noch mal…ganz im Ernst, so nötig hab ich es nicht. Ich bin doch kein „Problogger“…

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Noch einmal: Muss SPAM angenommen werden?

Vor einer knappen Woche berichtete ich bereits von der Entscheidung des LG Lüneburgs, die einem Provider die Spam-Abwehr mittels IP-Blacklisting untersagt. Princo verwies in einem Kommentar zu diesem Beitrag bereits auf die WebSite des Providers, nun berichtet auch heise darüber.

In diesem speziellen Fall versuchte der Provider, die Zustellung von unerwünschter Werbung in Form einer gefälschten Rechnung zu verhindern, indem er die Adresse des versendenden Mailservers in eine Blacklist aufnahm. Die (gewollte) Folge: die unerwünschte Werbung (also Spam) konnte an diesen Mailserver nicht mehr zugestellt werden. Dagegen erwirkte der Versender eine einstweilige Verfügung, die in der Folge durch das LG Lüneburg bestätigt wurde. Die Sperrung des Mailservers wäre mit einer Betriebsblockade gleichzusetzen und ist demzufolge nicht zulässig.

In solchen Fällen wünsche ich den Richtern gern eine Spamflut ohnegleichen an den Hals bzw. ins Postfach, damit sie überhaupt einmal abschätzen können, worüber sie urteilen. Vorausgesetzt natürlich, sie verwenden schon eMails.

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Viraler Schuß in den Ofen

Blöd ist, wenn eine virale Kampagne nicht wirklich so in die Spur kommt, wie es sich die Marketing Agentur vorgestellt hat. Vielleicht, weil Robert K. Smith keinen hinter dem Ofen hervorlockt. Oder möglicherweise auch, weil die ganze Nummer einfach zu offensichtlich blöd war.

RICHTIG blöd ist es dann aber, wenn man die mit dem Sondermüll beglückten Blogger noch per eMail darauf hinweist, dass man doch Teil einer Buzz-Kampagne sei. Und dann zu blöd ist, die Mailadressen aller Empfänger der Mail ins BCC-Feld zu schreiben. Geile Aktion! 😆

Aber vielleicht ist ja selbst das noch Teil der Kampagne…

Nachtrag: Hey, das Ganze entwickelt sich ja zu einer richtig lustigen Chat-Mailingliste, wie Robert in derselben soeben treffend bemerkte. Mist, dass ich heut Abend schon ausgebucht bin, scheint eine lustige Runde zu werden.

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Muss SPAM angenommen werden?

Bislang war ich immer der Meinung, SPAM-Mails wie folgt behandeln zu können: Wird ein versendender Mailserver via XBL- bzw. SBL-Datenbank als „spamfreundlich“ geführt, wird die Annahme der Mail verweigert und gut ist. Wird eine Mail jedoch angenommen, muss dem Empfänger zumindest die Möglichkeit gegeben werden, selbst entscheiden zu können, ob es sich hierbei um Spam handelt. Die Mail darf auch nach einer Inhaltsanalyse nicht gelöscht werden sondern wird entweder als Spam markiert oder aber in eine spezielle Quarantäne verschoben und der Empfänger wird einmal täglich über die derart behandelten Mails informiert. Anschließend kann er selbst entscheiden, ob er die Mails erhalten möchte oder ob sie tatsächlich in den Müll wandern sollen.

Dieses Vorgehen scheint so nicht ganz korrekt zu sein, glaubt man dem LG Lüneburg. Im Heise-Forum fand ich dank Lawblog folgenden Bericht eines Nutzers:

„… Uns wurde eine einstweilige Verfuegung ausgehaendigt die uns zwingt erwiesenen SPAM eines Spammers anzunehmen. Das LG Lüneburg hat die Verfügung gerade bestätigt! Richtig! LG Lüneburg ist der Meinung das die Verwendung einer SBL wettbewerbswidrig sei und verlangt das der Provider (wir) jede einzelne Mail prüft (durch den Inhalt). Auch der Hinweis auf das Postgeheimnis, das Telemediengesetz bzw. das TKG konnte das Gericht nicht zur Vernunft bringen. Ergo gilt seit letzter Woche: Nimmt man Spam nicht an bzw benutzt man eine SBL, wird man vor deutschen Gerichten wahrscheinlich erfolgreich abgemahnt bzw erhaelt man eine einstweilige Verfuegung. Stellt man die SPAM Mail dem Kunden zu und ignoriert seine Beschwerden ist man regresspflichtig gegenueber dem Kunden.“

Sicherlich ist die Spam-Behandlung in einem Unternehmen ein wenig anders zu betrachten als bei einem Internetprovider. Dennoch erschreckt mich die Tatsache, dass die Verwendung einer SBL als wettbewerbswidrig angesehen wird und zugleich gefordert wird, eine Entscheidung über den Spam-Gehalt einer Mail anhand des Inhaltes zu treffen. Einerseits ist bekannt, wie zuverlässig Inhaltsanalysen tatsächlich sind. Ich denke dabei immer an einen Kunden, der Mails aus einer Niederlassung in Österreich regelmäßig aus dem Spam-Ordner fischen durfte bis er feststellte, dass sie dort aufgrund der Anschrift „Wiener Landstraße“ landeten, den amerikanischen Wortlisten sei Dank… Andererseits widerspricht diese vom LG Lüneburg geforderte Vorgehensweise komplett der bislang allgemein als korrekt angesehenen.

Ich weiß keine Details zu dem oben beschrieben Fall, abgesehen von dem, was da steht. Insofern kann ich mir kein abschließendes Urteil erlauben. Es erscheint mir allerdings bedenklich, dass hier eine Inhaltsprüfung vorgeschrieben wird, die meiner Meinung nach rechtlich bedenklich ist und zudem technisch nicht wirklich vernünftig realisierbar ist. Wie soll eine Contentanalyse feststellen können, ob die Erwähnung von verschiedenen Medikamenten in einer Mail Spam ist oder vielleicht doch zur Kommunikation zwischen Arzt und einem Patienten gehören?

Mal schauen, ob sich weitere Details zu diesem Fall auftreiben lassen. Ich hoffe aber, dass sich die Auffassung des LG Lüneburgs nicht etablieren wird, denn dann sehe ich schwarz für die meisten Antispam-Lösungen.

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