Archiv für nervend

Mir fehlen die Worte

Ich bin ehrlich gesagt sprachlos angesichts dieses Beitrages auf Maingold. Die einzigen Worte, die mir im Augenblick dazu einfallen, sind sicherlich nicht geeignet, öffentlich ausgesprochen oder -geschrieben zu werden. Lest selbst.

Maingold: 2. Abmahnung

Und dabei ging es doch mal nur um ein besch… Foto! Inzwischen sehe ich schon lange keine Verhältnismäßigkeit mehr.

Hoffen wir, dass im Fall Nercore etwas erreicht werden kann.

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Der Vorhang fällt für Mein Parteibuch

Wenn jemand wie Marcel Bartels sich dazu durchringt, solche Worte zu schreiben, dann ist das in meinen Augen schon sehr vielsagend:

„Bei der Ankündigung von Neuwahlen im Mai 2005 habe ich Franz Müntefering beim Wort genommen, bin in die SPD eingetreten und habe mich unter meinem eigenen Namen in die politische Diskussion eingebracht. Inzwischen erscheinen mir die Worte von Franz Müntefering, mit denen er mich bewogen hat, in die SPD einzutreten und mich für die Wiederwahl von Gerhard Schröder öffentlich zu engagieren, ebenso als Heuchelei wie mir die Deckelung der Abmahnkosten durch den Vorschlag von Brigitte Zypries als bewusst zur Irreführung der Öffentlichkeit ausgeworfene Nebelkerze erscheint.

Durch die Erfahrungen mit meiner Webseite bin ich inzwischen zu der Überzeugung gelangt, dass öffentliches Engagement von deutschen Politikern nur solange erwünscht ist, wie Duckmäuser den in den von ihnen kontrollierten Massenmedien verbreiteten Unfug nachplappern. Ebenso bin ich zwischenzeitlich davon überzeugt, dass öffentliches Gehör findende Meinungsäußerungen von vielen Politikern und einigen diesen Politikern nahestehenden Richtern und anderen Juristen nicht erwünscht sind, sondern als Gefahr der Aufdeckung von Straftaten und anderem Fehlverhalten ebenso konsequent wie listenreich bekämpft werden.

Mein grundgesetzlich garantiertes Recht auf Meinungsfreiheit ist in Deutschland offensichtlich nicht das Papier Wert ist, auf dem es gedruckt ist. Es ist absehbar, dass ich für die weitere Veröffentlichung meiner Rechercheergebnisse und meiner Meinung unter meinem eigenen Namen unter Missbrauch der Gerichte zumindest finanziell ruiniert oder gar ins Gefängnis gesperrt würde.

Nachdem ich in den letzten Tagen mit vier Abmahnungen belästigt worden bin und vom Landgericht Hamburg meine Verpflichtung zur Zahlung von mehr als 500 Euro “Anwaltskosten” für eine einstweilige Verfügung, die mir untersagt, ein Anwaltsschreiben zu veröffentlichen, bestätigt wurde, beabsichtige ich nun, keine neuen kritischen Beiträge auf meiner Webseite Mein-Parteibuch.de mehr zu veröffentlichen.“

Ich kenne Marcel Bartels als jemanden, der den Mund aufmacht, wenn er Missstände entdeckt. Und mit Nachdruck den Finger in die Wunde drückt. Manchmal vielleicht ein wenig vorlaut und mit etwas zu viel Nachdruck, aber zumindest deutlich und ohne um den heißen Brei herum zu palavern.

Genau das war in der Vergangenheit scheinbar vielen ein Dorn im Auge, ich habe eine Menge solcher Berichte bei ihm gelesen. Mit seinem Blog und seiner Art, unmissverständlich auf Dinge aufmerksam zu machen, die seiner Meinung nach nicht mit geltendem Recht in Einklang zu bringen sind, hat er sich in der Vergangenheit eine ganze Menge an Ärger, Abmahnungen und Unterlassungsansprüchen eingehandelt. Was ihm nun offensichtlich einfach derart auf die Nerven gegangen ist, dass er keine weiteren Beiträge mehr auf dem aktuellen Blog veröffentlichen will. Er fühlt sich im Augenblick nach seinem Bekunden der Zensur ausgesetzt.

Kritisch will er aber bleiben. Deshalb überlegt er, unter einer .com oder .org TLD sein Blog weiterzuführen. Und hofft, so irgendwelchen Ansprüchen derer zu entgehen, denen seine Beiträge zu kritisch erscheinen. Ich persönlich zweifle allerdings, dass er auf diesem Wege erreichen kann, was er anstrebt. Er bleibt nach wie vor deutscher Staatsbürger auf deutschem Boden und somit weiterhin greifbar, wo auch immer sein Blog nun gehosted werden mag.

Ich finde, Marcel sollte weiterhin kritisch berichten. Ich finde es in Ordnung, wenn jemand die Klappe aufmacht, weil ihn etwas stört. Ob man immer gleich mit der Faust auf den Tisch hauen sollte wie er es gern mal tut, ist sicherlich diskussionswürdig oder auch Ansichtssache. Sicherlich tut es der Sache gut, wenn man gelegentlich ein wenig diplomatischer vorgeht statt einer Person direkt den Finger in die Brust zu bohren. Aber prinzipiell finde ich es in Ordnung, die Klappe auf zu machen, wenn man einen Missstand zu erkennen glaubt. Und ich hoffe aus diesem Grund, Mein Parteibuch bleibt uns auch in Zukunft in irgendeiner Form erhalten.

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Abmahngebühren gedeckelt?

Mitnichten!

In der Pressemitteilung der Bundesregierung ist nachzulesen:

Das Gesetz verbessert auch die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Diese mussten zum Teil hohe Anwaltskosten zahlen für eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung. Eine Urheberrechtsverletzung liegt zum Beispiel vor, wenn ein Schüler in einer Internet-Tauschbörse ein einzelnes Musikstück zum Download anbietet.

In einem solchen Fall kann künftig eine Kanzlei nur noch 50 Euro von dem Schüler verlagen. „Mit der Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs auf 50 Euro für die erste anwaltliche Abmahnung stellen wir sicher, dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird. Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt“, so Zypries.

Das soll sie also nun sein, die versprochene Verbesserung der Abmahnungsregelungen. Während manche bereits jubeln, bin ich wieder einmal mehr als enttäuscht angesichts einer weiteren verpassten Chance, hier endlich Einhalt zu gebieten. Denn wenn wir uns diese Meldung einmal auf der Zunge zergehen lassen, kommt sehr schnell der bittere Beigeschmack durch.

Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt.“ steht da. Und damit stehen wir wieder da, wo wir uns bereits befanden. Die Unsicherheit bleibt bestehen, denn es ist unklar, für wen diese Regelung denn nun gelten soll. Der kleine, aber folgenschwere Zusatz „wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt“ sorgt dafür, dass wieder nach eigenem Gutdünken festgelegt wird, wer geschäftliche Interessen verfolgt und wer nicht. Und im Zweifelsfall wird ein abmahnender Anwalt auch nach dem kleinsten Strohhalm greifen, der höhere Einnahmen verspricht.
Eine simple Einblendung eines Adsense-Werbeblocks kann als „geschäftliches Interesse“ ausgelegt werden. Ein Verkauf irgendwelcher Teile vom Dachboden bei eBay kann als „geschäftliches Interesse“ ausgelegt werden. Und so weiter – der Fantasie sind hier wie gewohnt keine Grenzen gesetzt.

Zudem: Diese neue Regelung greift ausschließlich bei Abmahnungen für einfach gelagerte Urheberrechtsverletzungen. Was zum Beispiel der Fall wäre, wenn man das Foto eines Brötchens von einer fremden WebSite auf seiner eigenen einbindet. Sofern auf der eigenen WebSite keine Werbung zu sehen ist…

Ach, es ist einfach jämmerlich, wie hier wieder einmal nur halbe Sachen gemacht wurden. Die Hoffnung, die im Vorfeld in die neue Regelung gesetzt wurden, wurden nicht erfüllt. Und somit bleibt es in den allermeisten Fällen wohl weiter beim alten.

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Vista und Telnet

Das glaub ich jetzt nicht!

Musste soeben feststellen, dass bei der Installation von Windows Vista Telnet standardmäßig nicht mit installiert wird! Das ist eine optionale Komponente, die man nachträglich nachinstallieren darf. Sehr schön!

Naja, Hauptsache alles ist schön bunt hier…

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