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Zugangsdaten aus dem Speedport W 500V auslesen

Was tun, wenn man die Zugangsdaten seines Internetproviders verlegt hat und einfach nicht wieder auffinden kann?

Ich stand vor exakt diesem Problem: Ich wollte bereits seit geraumer Zeit meinen Speedport W 500V (das schöne Telekom-Modell) ersetzen. Kein integrierter Switch, WLAN-Probleme beim Einsatz von Windows 7 usw., da musste was geändert werden. Konnte ich aber nicht, da ich seit einiger Zeit die Unterlagen mit den Zugangsdaten für T-Online vermisse und nicht wieder finden kann. Blöd. Ohne Passwort geht nix.

Natürlich gibt es die Möglichkeit, mir neue Zugangsdaten zusenden zu lassen, klar. Aber ich habe mir sagen lassen: Das dauert ein paar Tage und in dieser Zeit ist der Zugang tot. Auch keine Alternative, ein paar Tage ohne Internet? Geht mal gar nicht… 😉

Das Ganze hat mir allerdings keine Ruhe gelassen und heute Morgen habe ich mich auf die Suche gemacht. Die Aussagen in den Foren ähnelten sich verblüffend: Geht nicht, alles verschlüsselt im ROM abgelegt, kommt man nicht dran. Glücklicherweise ist diese Aussage falsch…

Richtig ist: Mit der Standard-Firmware geht es definitiv nicht. Man hat keinerlei Möglichkeit, an die auf dem Router gespeicherten Daten zu kommen, das Gerät ist abgeriegelt.

Abhilfe schafft hier eine modifizierte Firmware. Gefunden habe ich diese im Forum DSLTeam.de. Die Firmware des W 500V ist Open Source, demzufolge ist der Einsatz rechtlich m.E. OK, wenn allerdings wahrscheinlich die Garantie des Gerätes beim Einsatz einer modifizierten Firmware erlischt.

Wichtig: Bei dem Austausch der Firmware kann unter Umständen etwas schief gehen, was, mit etwas Pech, den Router lahm legen kann! Es ist also Vorsicht geboten. Nur weil es bei mir und anderen funktioniert hat, muss es das nicht zwingend auch bei Euch. Lest Euch auf jeden Fall vor dem flashen die Informationen zu der modifizierten Firmware durch, vor allem auch, welche Router kompatibel sind.  Und in jedem Fall solltet Ihr wissen, was ihr tut! Wer auf seinem Router noch nie ein Update eingespielt hat, sollte die Finger davon lassen! Wer mit meinen folgenden Beschreibungen nicht viel anfangen kann, experimentiert besser auch nicht herum.

Ja, die Hinweise sind wichtig, ich möchte keinesfalls dafür verantwortlich sein, wenn Ihr Euch Euren Router plättet. Sinnvollerweise zieht Euch VOR dem Update noch einmal die Original-Version des ROMs und haltet sie für den Fall bereit, dass etwas schief geht. Sollte der Router nach dem Update nicht wieder an den Start kommen (erkennbar daran, dass man nicht mehr auf die Administrationsoberfläche gelangt) und es auch nicht hilft, das Gerät mal vom Strom zu trennen und neu booten zu lassen, dann gibt es zumindest eine Rettungsmöglichkeit: Der Router startet dann in einem Not-Modus, in dem er unter der IP-Adresse 192.168.1.1 (nicht, wie im Handbuch beschrieben, die 192.168.2.1) einen Webserver zum flashen bereit hält. In diesem Fall dann die Adresse des eigenen PCs fest auf 192.168.1.10 konfigurieren, per Browser die 192.168.1.1 aufrufen und dann hier das Originale ROM einspielen.

Wir gehen nun einfach mal davon aus, dass das Update (wie bei mir) geklappt hat. Was bringt uns das nun?

Die modifizierte Firmware erlaubt im Gegensatz zum Original den Zugriff per Telnet/SSH auf den Router, was uns eine Vielzahl mehr Möglichkeiten bietet, als von der Weboberfläche bereit gestellt werden. Telnet und SSH sind übrigens nur LAN-seitig aktiv, keine Sorge also.
Verbindet Euch nun per Telnet oder SSH mit dem Router. Der Benutzername zur Anmeldung ist in jedem Fall root, das Kennwort ist exakt das gleiche, welches ihr auch für die Konfiguration mittels Browser verwendet. Klappt die Anmeldung, dann seht ihr eine simple Raute als Prompt.

Die Anmeldeinformationen für den konfigurierten Internetzugang findet Ihr in der Datei /var/psi.xml. Anzeigen kann man diese beispielsweise mit Hilfe des in der modifizierten Firmware enthaltenen Editors vi. Also schlicht am Prompt folgenden Befehl eingeben: vi /var/psi.xml. Innerhalb der Datei könnt Ihr nun mit den Cursortasten navigieren.
Da die Variablen, in denen die Zugangsdaten gespeichert werden, je nach Provider unterschiedlich sind, kann ich Euch zum Auffinden dieser nur folgenden Tipp geben: Sucht gezielt in der Datei nach den Teilen der Zugangsdaten, die Euch noch bekannt sind. Beispielsweise der Benutzername steht in der Weboberfläche in Klartext im Formular. Finden werdet Ihr diese Information dann ziemlich am Ende des Dokuments, ebenfalls in Klartext. In der gleichen Zeile findet Ihr dann unmittelbar davor oder dahinter die Euch fehlenden Daten. In Klartext, bis auf das Kennwort. Dieses ist verschlüsselt abgelegt. Macht aber nix, das Passwort ist lediglich BASE64-verschlüsselt. Kopiert es Euch also einfach und ruft im Browser die folgende Seite auf: Base 64 Decoder. Fügt das verschlüsselte Kennwort hier ein, klickt auf „Decode“ und Bingo. Nun solltet Ihr die Zugangsdaten wieder komplett vorliegen haben.

Bei mir hat das beschriebene hervorragend funktioniert. Nachdem ich einmal festgestellt hatte, wo die Daten gespeichert sind, war es nur noch eine Sache von wenigen Minuten. Und somit konnte ich dann heute nun endlich einen neuen Router an den Start bringen und schreibe diesen Beitrag auf meinem Notebook mit einem endlich wieder funktionierenden WLAN. 😉

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Die Risiken der Shopbetreiber

In letzter Zeit muss ich mich ein wenig mit dem Thema Online-Shops auseinander setzen und wenn ich all das, was ich in dieser Zeit so gelesen habe, mal Revue passieren lasse, dann komme zu einem ernüchternden Ergebnis: Betreiber eines Online-Shops haben eine ganze Menge Risiken zu tragen.

Das Risiko, welches jedem sicherlich als erstes in den Sinn kommt, ist klar das geschäftliche Risiko, was jeder Unternehmer zu tragen hat. Reichen beispielsweise die Einnahmen aus, um die Kosten zu decken? Die Kosten halten sich für Betreiber eines Onlineshops durchaus im Rahmen, geht man von einem für Neueinsteiger üblichen Ein-Personen-Unternehmen aus. Dass auch für diese eine Person am Ende des Monats auch etwas übrig bleiben muss, soll sich der ganze Aufwand lohnen, ist selbstredend klar. Nicht jedem gelingt das, weshalb sicherlich eine Vielzahl von Online-Shops ebenso schnell verschwinden, wie sie entstanden sind.

Aber diese Risiken meine ich in diesem Fall überhaupt nicht. Das in meinen Augen weitaus größere Risiko für einen Unternehmer, der einen Online-Shop eröffnen möchte, ist das Risiko, kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Und es gibt viele Fallen, in die ein solcher Neueinsteiger ins Online-Business tappen kann.

Nehmen wir zum Beispiel die Widerrufsbelehrung. Mein aktueller Eindruck ist: Eine der wichtigsten Quellen für Abmahner in Online-Shops ist die Widerrufsbelehrung. Zum einen ist der genaue (rechtssichere) Wortlaut vielen Shopbetreibern nach wie vor nicht ganz klar, schaut man sich das offizielle Muster an, wird schnell klar, warum. Andererseits scheiden sich an verschiedenen Stellen die Geister, was diese Belehrung enthalten muss oder darf. Fehlt beispielsweise der Hinweis darauf, dass die Frist nicht vor Erfüllung der Pflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung § 3 BGB-InfoV zu laufen beginnt, wird dies abgemahnt.

Aber mal ganz ehrlich: Wem genau nützt diese verschwurbelte Aufzählung von Paragraphen? Dem Kunden? Kaum vorstellbar, die wenigsten Kunden wissen, was diese Paragraphen aussagen und noch weniger werden googlen, um den Wortlaut zu erfahren (abgesehen von der Tatsache, dass dies wohl kaum zum besseren Verständnis führen wird).

Ebenso abgemahnt wird, wenn in der Widerrufsbelehrung neben der Anschrift des Unternehmens auch die Telefonnummer enthalten ist. Die Begründung: Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen, deshalb sei die Angabe einer Telefonnummer verwirrend. Mal wird dies vor Gericht bestätigt, ein anderes Mal wird es als unkritisch empfunden. Ein gefundenes Fressen für Abmahner.

Weiterhin ist nicht zulässig, den Vornamen des Geschäftsinhabers/-führers im Impressum abzukürzen. Auch dies führt zu einer Abmahnung. Wird hier allerdings keine Telefonnummer angegeben, ist das erstaunlicherweise wiederum unproblematisch.

In dieser Form könnte ich zahllose weitere Beispiele aufführen, wer sich in diversen Foren und Blogs einmal umschaut, wird sehr schnell fündig. Interessanterweise sind bereits die großen Parteien mit ihren Online-Shops in die Abmahnfalle getappt, halten es allerdings nicht für erforderlich, hier Rechtssicherheit zu schaffen.

Man fragt sich bei der Vielzahl von Fallen natürlich, wem die vielen Vorgaben und Vorschriften nützen sollen. In erster Linie sollen sie natürlich dazu beitragen, die Kunden vor Übervorteilung und die Mitbewerber vor unlauterem Wettbewerb zu schützen. Letzten Endes ist mein persönlicher Eindruck allerdings, dass aufgrund der Vielzahl von Vorschriften, Vorgaben und Klauseln nur noch mehr Verwirrung gestiftet als Klarheit geschaffen wird. Liest man sich als Kunde eine Widerrufsbelehrung durch, wird man spätestens nach dem zweiten Absatz nicht mehr wissen, was im ersten stand. Klarheit, Aufklärung über meine Rechte? Fehlanzeige, dazu ist die Widerrufsbelehrung in meinen Augen eher nicht geeignet.

Auch die vielen Punkte, die gegen unlauteren Wettbewerb schützen sollen erwecken in meinen Augen eher den Eindruck, eine Hilfe für diejenigen zu sein, die ihren Wettbewerb gern mit kleinen Gemeinheiten ärgern wollen. Manche Abmahnung, die vor Gericht verhandelt und zugunsten des Abmahnenden entschieden wurde, lässt mich am gesunden Menschenverstand zweifeln (bzw. am Vertrauen der Abmahner und Richter in den gesunden Menschenverstand). Beispielsweise wird eine Angabe zu den Lieferfristen in der Form von „Lieferung in der Regel 1-2 Werktage bei DHL-Versand“ als unzulässig erachtet, während die Angabe „Die Lieferung erfolgt i.d.R. sofort nach Zahlungseingang“ als unproblematisch angesehen wurde.

Sicherlich gibt es eine ganze Menge gerechtfertigter Abmahnungen, keine Frage. Eine Vielzahl von Regelungen, Vorschriften und Gesetzen wurde geschaffen, da gerade im Onlinehandel Schindluder getrieben wurde und Kunden abgezockt wurden. Keine Frage, hier musste natürlich zum Schutz der Verbraucher etwas getan werden, daran gibt es keinen Zweifel. Ich zweifle allerdings an der Sinnhaftigkeit so mancher Bestimmungen und frage mich, wem sie nützen. Mein Eindruck in vielen Fällen: Sie nützen ausschließlich den Anwälten.

Natürlich bin ich nur auf ein paar einzelne Punkte eingegangen, die mir vermehrt aufgefallen sind. Es gibt eine Vielzahl mehr (vielleicht sammeln sich ja noch ein paar Beispiele in den Kommentaren, würde mich freuen). Rechtlich kann ich die Dinge natürlich nicht erschöpfend beurteilen, aber mein Rechtsempfinden hat doch an vielen Stellen arge Schmerzen erlitten.

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Apple stellt das iPad vor

und ich so „gähn“.

Es war wieder einmal recht amüsant, in den letzten Wochen die Spekulationen rund um das Apple Tablet mit zu verfolgen. iSlate, iTablet, iPad oder was auch immer im Vorfeld vermutet wurde. Ein ganz toller Wurf würde es werden, Apple würde wieder einmal den Markt revolutionieren und so weiter und so fort.

Heute liest sich vieles etwas anders und man kann eine gewisse Enttäuschung bei vielen nicht übersehen. Aber warum? Ich bin nicht enttäuscht, nicht im geringsten. Denn letzten Endes hat Steve Jobs gestern Abend genau das präsentiert, womit ich gerechnet hatte: Einen übergroßen und überteuerten iPod touch. Wow!

Ich hatte wieder einmal mit keinerlei Innovation gerechnet und bin somit auch nicht enttäuscht worden. Was präsentiert wurde ist nichts, was wir nicht schon gesehen hätten. Mit den Apple-typischen Einschränkungen und Nutzer-Gängelungen. In halbwegs schickem Design. Nochmal Wow!

Im Ernst, ich würde nicht von mir behaupten, einem Tablet PC vollkommen ablehnend gegenüber zu stehen. Im Gegenteil, ein praktisches, nützliches und vernünftig handhabbares Gerät in dieser Form könnte mich durchaus zum Kauf bewegen, wenn es denn bezahlbar ist. Ich bin technikbegeistert genug, um dafür Einsatzmöglichkeiten zu finden. Aber das iPad fällt für mich ganz klar nicht in die Kategorie „kaufbar“. Weil ich mich mit den aufgezwungenen Einschränkungen nicht anfreunden könnte.

Die erste (und sicher wichtigste) Einschränkung ist: das iPad kann kein Multitasking. Damit wäre es für mich eigentlich schon gestorben. Ja, natürlich, ich kenne die Stimmen die da rufen „Hey, ich brauche kein Multitasking!“. Aber es wäre müßig, darauf groß einzugehen, denn exakt diese Leute wären es, die dann, wenn tatsächlich einmal Multitasking „nachgerüstet“ werden würde, dies lauthals als DIE Innovation schlechthin feiern würden. Kennen wir ja von anderen Apple-Spielzeugen zur Genüge („Ich brauche kein Copy and Paste…“).

Was mich allerdings noch viel mehr stört als die technischen Grenzen (mal ganz ehrlich, zeitgemäß sind die technischen Daten wirklich nicht), ist die Apple-typische Verdongelung. Applikationen installieren? Aber klar doch, solange Du sie in unserem AppStore erwirbst und solange wir bestimmen, was Du installieren darfst und was nicht. eBooks lesen? Aber klar, allerdings treffen wir eine Vorauswahl, was Du lesen darfst und was nicht. Nein Danke! Zudem: Bücher auf einem solchen Display lesen ist ganz sicher eine „tolle“ Sache (wenn ich schon die Spiegelungen auf dem Display im Video sehe…). Wer öfter mal Dokumentationen lesen muss, wird mir sicher zustimmen, dass es auf einem herkömmlichen Display echt alles andere als angenehm ist. Deshalb habe ich mich auch über die Erfindung von EPaper gefreut, auf meinem EBook-Reader macht das Lesen im Gegensatz zum Notebook oder dem PC tatsächlich Laune.

Alles in allem präsentiert Apple mal wieder recht altbackene Technik zu überhöhten Preisen (auf die 1:1 Umrechnung Dollar/Euro geh ich mal gar nicht ein). Und wie gewohnt finden sich genügend Apple-Jünger, die den iTampon in den Himmel loben. Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass ein Trabbi mit einer Porsche-Karosse eben immer noch nur ein Trabbi ist. Nur in schick.

Irgendwann werde ich mir sicherlich mal einen Tablet-PC zulegen, einfach, weil ich die Idee an sich nicht schlecht finde. Aber: es wird ganz sicher kein iPad sein. Mich freut allerdings der Vorstoß von Apple durchaus. Denn nun werden verstärkt Geräte erscheinen, die die ganzen Mängel nicht haben werden und wirklich etwas leisten. Und darauf freue ich mich tatsächlich.

Fakt ist: Die Meinungen sind selbst unter den Apple-Jüngern sehr geteilt. Allerdings lese ich diesmal wesentlich seltener die „Hurra, das kauf ich auf jeden Fall“-Nachrichten als bei anderen Neuvorstellungen Apples. Offenbar hat das Gerät doch nur bei wenigen Begeisterung ausgelöst. Oder?

Update: Caschy hat eine Umfrage gestartet „Das Apple iPad. Hype oder Fail?“ und will wissen, ob man sich das Teil kaufen würde oder nicht. Die Ergebnisse sind bislang recht interessant.

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Frohe Weihnachten!

Auch wenn einige von Euch inzwischen sicherlich bereits den Festtagsbraten in sich hinein stopfen, möchte ich Euch an dieser Stelle ein frohes Weihnachtsfest und ein paar angenehme und erholsame Tage im Kreise der Lieben wünschen.

Geschenke, die Euch überhaupt nicht zusagen, dürft Ihr gern bei mir abliefern. Ich finde sicherlich irgendeine Verwendung dafür 😉

Schöne Feiertage zusammen, ich bin dann mal weg für ein paar Tage!

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