Brötchengate in der c’t – Marions Kochbuch

Auch die c’t des heise Verlags hat sich zwischenzeitlich mit dem Thema Brötchengate befasst, wie mir ein unbekannter Kommentator mit Hilfe eines Links mitteilte. Unter der Überschrift „Abgekocht“ werden nochmals verschiedene Details zusammengefasst, darunter auch Hinweise und Vermutungen, die ich so noch nicht kannte.

Die c’t greift noch einmal die Vorwürfe auf, die Betreiber des Online-Kochbuches hätten Rezepte ihrer ehemaligen User aus ihrem früheren Forum aufgegriffen und leicht verändert ins Kochbuch übernommen. Dem widerspricht Folkert Knieper gegenüber der c’t auch nicht.

Sehr interessant finde ich auch die nochmalige Erwähnung des Schnitzelfotos, für dessen Verwendung Frau Brigitte Winkler abgemahnt wurde. Sie bestritt, dieses Foto der WebSite der Kniepers entnommen zu haben und verweist auf einen befreundeten Webdesigner, der ihr dieses Foto angefertigt habe. Vor Gericht half ihr dies jedoch bislang wenig. Im Bericht der c’t liest sich das Ganze wie folgt:

Webmasterin Brigitte Winkler betreibt ihr Online-Kochbuch koch-abc.de als Hobby. Auch sie wurde von Knieper abgemahnt, wegen der angeblich widerrechtlichen Verwendung des Fotos von einem Wiener Schnitzel. Sie habe aber das Foto von einem befreundeten Webdesigner, versicherte Winkler.

Dieser wiederum gab gegenüber c’t an, er habe das Bild mit urheberrechtsfreiem Rohmaterial „mit Photoshop erstellt, im Rahmen einer Schulausbildung zum Multi-Media-Producer im Jahre 2003. Damals hatte die komplette Schulklasse ihre Arbeiten im Internet ausgestellt, und von dort muss sie Herr Knieper kopiert und auf seinen eigenen Seiten eingestellt haben. Im Jahr 2005 habe ich diese Grafik und die Rechte daran an Frau Winkler verschenkt.“

Knieper behauptet nach wie vor, das Foto selbst gefertigt zu haben. In einem Interview mit dem Online-Magazin Upload gab er jüngst an, in jedem Fall Richtern „das Original in hoher Auflösung“ vorlegen zu können. Dass dies unwahr ist, zeigte sich beim Prozess gegen Brigitte Winkler vor der Urheberrechtskammer des Landgerichts Hamburg.

Doch obwohl Knieper nicht in der Lage war, das unbearbeitete Originalfoto vorzulegen, bekam er gegen Winkler in erster Instanz recht. Den Ausschlag gab ausgerechnet die Zeugenaussage von Gattin Marion, sie könne sich erinnern, dass Knieper an einem nicht mehr bekannten Zeitpunkt das Foto geschossen habe. Diese Aussage hielt die Kammer für „schlüssig, nachvollziehbar und glaubhaft“. Brigitte Winkler hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, eine Entscheidung steht noch aus.

Man sieht, wie schwierig solche Fragen vor einem Gericht zu klären sind, wie unterschiedlich vorliegende Beweise und Aussagen gewertet werden können. Was die Berufung in diesem Fall letztlich bringen wird, ist offen. Die meisten haben sicherlich in der Zwischenzeit ihr eigenes Urteil zu diesem Thema gefällt, inwieweit sich dieses mit dem endgültigen Urteil decken wird ist abzuwarten.

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Nicht kritikfähig – Abmahnung

Ein neuer Fall einer Abmahnung gegen ein Forum ist bekannt geworden: In einem Forum für Kraftsport und Bodybuidling wurden durch einen User 2 kritische Beiträge über ein Unternehmen verfasst, welches Produkte aus dem Fitness-Bereich über einen Onlineshop vertreibt. Diese 2 Beiträge befanden sich in einem Thread, der in erster Linie positive Beiträge über dieses Unternehmen beinhaltete.

Das namentlich nicht genannte Unternehmen entdeckte nun fast 3 Monate später diese beiden Beiträge und mahnte daraufhin den Betreiber des Forums ab, der diesen Fall nun öffentlich macht. Es ist das 2. Mal, dass er abgemahnt wird und auch in diesem Fall will er nicht einfach so klein beigeben, sieht er doch die Meinungsfreiheit durch derartige Aktionen in Gefahr. Das abmahnende Unternehmen verlangte nämlich nicht nur, dass die kritischen Beiträge entfernt werden sondern auch, dass ein Unterlassungs- und Verpflichtungsvertrag unterschrieben wird, der eine Vetragsstrafe für den Fall weiterer kritischer Beiträge über dieses Unternehmen in Aussicht stellt.

Das sollte man sich tatsächlich mal in Ruhe auf der Zunge zergehen lassen: Ein abmahnendes Unternehmen erwartet von einem (in meinen Augen vollkommen zu Unrecht) Abgemahnten die Unterzeichnung eines Vertrages, welcher diesem Unternehmen sämtliche Mittel in die Hand gibt, den Abgemahnten in Zukunft zu schröpfen. Kritische Beiträge sollen auf diese Weise komplett unterbunden werden, wehe dem unzufriedenen Kunden, wenn er seine Unzufriedenheit öffentlich zum Ausdruck bringt… Zudem ist es ein leichtes für einen Abmahner für entsprechende Verfehlungen in einem Forum zu sorgen, wenn man erst einmal solch einen „Vertrag“ in den Händen hält. Aus diesem Grund hat Patrick, der Betreiber des Forums, dafür gesorgt, dass dieses Unternehmen in Zukunft in seinem Forum nicht mehr genannt werden kann. Zudem hat er nun sämtliche Beiträge zu diesem Unternehmen entfernt, auch die positiven. Ein konsequenter Schritt in meinen Augen.

Patrick hat nun seinerseits einen Anwalt beauftragt, der die Abmahnung als „sinnentleert“ bezeichnet und eine passende Antwort verfasst hat.

via golem

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Noch einmal: Urheberrechte bei Shoppero

Ein weiterer Gedanke zum Thema Urheberrechte bei Shoppero drängte sich mir eben noch auf: Was passiert eigentlich genau mit diesen Adgets?

Nehmen Sie einfach eine oder mehrere Produktempfehlungen, oder am Besten gleich eine der Listen und basteln Sie sich daraus eines dieser neumodischen Adgets zusammen. Sie erhalten dann ein Stück Code, den sie an beliebiger Stelle veröffentlichen können, sei es im Blog, in Foren und in anderen Social Networks.

adget.pngWenn ich das jetzt richtig deute, schnappe ich mir als Webmaster/Blogger also eine beliebige Empfehlungsliste und pappe sie mir mittels Adget auf meine Seite. Und dann werden mit schöner Regelmäßigkeit Produktempfehlungen mit dem Foto des Produktes auf meiner Seite eingeblendet?

Bumm! Die nächste Abmahnfalle!

Die Urheberrechtsverletzung geschieht schließlich auf der eigenen Webseite (wir erinnern uns an die Abmahnung wegen eines unterschrittenen Buchpreises in einem Amazon Shop eines Bloggers), also haftet der Betreiber. Auch wenn der das Bild gar nicht mittels einer Empfehlung eingebunden hat, sondern nur auf eine Liste zurückgreift. Für diese Person ist überhaupt nicht nachvollziehbar, ob die Bilder einfach irgendwo geklaut wurden oder wirklich verwendet werden dürfen.

Ganz ehrlich: Das Ding ist mir viel zu heiß, meine Meinung ist: Besser die Finger davon lassen!

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Shoppero und das Urheberrecht (Update)

Shoppero bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, mittels eines Bookmarklets auf „interessante Produkte aufmerksam zu machen„. Wie funktioniert nun das Ganze?

Wenn du nun beim Surfen ein interessantes Produkt findest und darüber schreiben möchtest, klickst du einfach auf das shoppero Bookmarklet und wir scannen die Website nach Bildern, der URL, dem Titel und tragen dies automatisch in die Empfehlung ein. Du musst nur noch deine Empfehlung schreiben. Das war es!

Bilder anderer Webseiten werden also automatisch in eine Empfehlung eingetragen. Nehmen wir also (nur als Beispiel) eine relativ bekannte Kochbuchseite, klicken dort auf das Bookmarklet und wir erhalten eine Empfehlung inklusive eines urheberrechtlich geschützten Fotos, die dann auf Shoppero gespeichert wird. Ich nenne so etwas praktisch, das ist ein richtig schicker Abmahnungsgenerator. Besonders nützlich für abmahnungswütige Webmaster: Durch die Aufnahme der URL in die Empfehlung bekommt er einen Backlink, der ihn recht schnell auf die Urheberrechtsverletzung aufmerksam macht.

Wie verhält es sich in diesem Fall eigentlich mit der Haftung? Wer wird abgemahnt? Shoppero oder der Nutzer, der die Empfehlung eingestellt hat? Wie steht es denn in den AGBs?

§ 9 Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer ist für den Inhalt seiner Anmeldung und für die Inhalte, die er in die Datenbank des Betreibers einstellt, allein verantwortlich.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich, den Betreiber schadlos von jeglicher Art von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen zu halten, die durch seine Anmeldung und/oder Teilnahme an diesem Service entstehen könnten, sofern diese Schäden nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Betreibers, bzw. dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, den Betreiber von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen übler Nachrede, Beleidigung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder von gewerblichen Schutzrechten und wegen der Verletzung von Immaterialgütern oder sonstiger Rechte ergeben, freizustellen.

Nun bin ich kein Rechtsanwalt, aber ist es tatsächlich so einfach, die Betreiber von sämtlicher Haftung frei zu sprechen? Meiner Meinung nach nicht (und dabei lasse ich jetzt das Thema Forenhaftung etc. außen vor). Durch die automatisierte Einbindung der Bilder in die Empfehlung bewegt sich Shoppero meiner Meinung nach rechtlich auf verdammt dünnem Eis. Die Bilder werden in diesem Fall nicht durch die Nutzer eingestellt, sondern durch Shoppero selbst. Dadurch greift der Haftungsausschluss nicht und eigentlich sollte der Nutzer damit bei einer möglichen Abmahnung außen vor bleiben. Ich fürchte allerdings, dass es hierfür in gar nicht all zu ferner Zukunft die ersten Rechtsstreitigkeiten geben wird, die das explizit klären müssen…

Update: Natürlich musste ich das Bookmarklet nun auch einmal ausprobieren, auch und vor allem aufgrund des Hinweises von Malte in den Kommentaren. Und es verhält sich tatsächlich so: Dem Nutzer, der eine Empfehlung einstellen möchte, werden sämtliche auf dieser Seite befindlichen Bilder in einer Auswahl präsentiert und der Nutzer wählt aktiv das darzustellende Bild.

shoppero2.png

(die eingebundenen Bilder habe ich, auch wenn es sich hier um ein zulässiges Bildzitat handelt, unkenntlich gemacht)

Nun, tatsächlich wählt also der Nutzer das einzubindende Bild selbst aus und ist damit (wahrscheinlich) der Verursacher einer möglichen Urheberrechtsverletzung. Das mindeste, was ich so einem Fall allerdings erwarten würde, wäre allerdings ein deutlicher Hinweis darauf, dass es rechtlich ein großes Problem darstellt, wenn man einfach ein x-beliebiges Bild aus einer WebSite schnappt und auf einer anderen Seite einbindet. Abmahnung gab es in der Vergangenheit auch für Produktfotos, vor allem und in erster Linie bei eBay-Nutzern. Und so sehe ich es schon ganz deutlich vor mir, dass sich diverse Anwälte in Kürze auf Shoppero konzentrieren werden, um dort die Listen nach Urheberrechtsverletzungen abzugrasen.

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