„Es geht um Töten auf Knopfdruck…“

Uwe Schünemann hat der Netzzeitung ein Interview gegeben, in dem sich (wieder einmal) alles um sein Lieblingsthema „Killerspiele“ und das von ihm herbeigesehnte Verbot derselben dreht. Mal abgesehen von der Tatsache dass ich es vollkommen falsch finde, diesem Herren zu diesem Thema eine Plattform zu bieten, auf der er seine Agitation zum x-ten Male wiederkäuen darf kommt es mir so vor, als widerspreche der Herr sich da zum Teil selbst. Einerseits spricht er vollkommen wirklichkeitsfremd davon Spiele zu verbieten, die das Töten auf Knopfdruck zum Spielinhalt haben, andererseits meint er wenig später:

„Bei der Unterscheidung, was ein Killerspiel ist und was nicht, stützen wir uns auf ein Gutachten des Bundestages, das unter anderem wirklichkeitsnahe Tötungshandlungen als Kriterium benennt.“

Meines Erachtens dreht sich Herr Schünemann immer wieder im Kreis und argumentiert so, wie es gerade der Situation angemessen ist. Einmal sollen sämtliche Spiele verboten werden, die ein „Töten auf Knopfdruck“ erlauben, ein anderes Mal wird relativiert, es ginge ja nur um ein paar wenige Spiele, die besonders wirklichkeitsnahe Tötungshandlungen erlauben und bei den derzeitig gültigen gesetzlichen Regelungen dennoch durchs Raster fallen und frei verkauft werden können. Allerdings redet Herr Schünemann nie Klartext und spricht tatsächlich einmal aus, um welche „Killerspiele“ es sich denn hierbei handeln soll. Welche Spiele würden denn in sein persönliches Raster passen und würden in Zukunft verboten werden?

Solange dies nicht klar ist gehe ich davon aus, dass (wie er nicht müde wird zu erwähnen) Spiele betroffen sein würden, die das Thema Töten zum Spielinhalt hätten. Und wenn ich mich aktuell mal auf dem Spiele-Markt umschaue, wär das eine ganze Menge an Spielen. Schauen wir einmal in die aktuellen deutschen Verkaufscharts:

01: World of Warcraft: Burning Crusade
02: World of Warcraft
03: Counter Strike Source
04: Anno 1701
05: Guild Wars Nightfall
06: Die Sims 2
07: Fußball Manager 07 *1
08: Battlefield 2142
09: Die Sims 2: Haustiere
10: Counter Strike – Anthology
11: Gothic 3
12: Guild Wars Factions
13: Need for Speed Carbon *2
14: Schlacht um Mittelerde 2
15: Medieval 2
16: Flight Simulator X Prof Edition *3
17: Battlefield 2
18: Schlacht um Mittelerde 2: Aufstieg des Hexenkönigs
19: Vanguard: Saga of Heroes
20: Sims Lebensgeschichten
(Quelle)
(*1: Nach den Vorfällen in Leipzig könnte ein derartiges Spiel ebenfalls als bedenklich eingestuft werden…)
(*2: Passt nicht in das erwähnte Raster, verleitet jedoch zu unangemessenem Verhalten im Straßenverkehr und könnte demzufolge ebenfalls betroffen sein…)
(*3: Das darf verkauft werden? Der Terroristen-Trainingssimulator schlechthin? Sicher nicht mehr lang…)

Wie man sieht: Wirklich vollkommen unbedenklich sind aus den aktuellen Verkaufscharts nach meiner Ansicht derzeit nur 3 Spiele. Alle durchgestrichenen Titel beinhalten das Töten als Knopfdruck, müssten angesichts der überaus radikalen Forderungen von Herrn Schünemann eigentlich verboten werden. Der klägliche Rest – nein, dazu äussere ich mich jetzt besser nicht. Will es mir jetzt nicht mit den Fans von „Die Sims“ verderben…

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Hartz IV: Deutschland einig Bürokratenland

Etwas noch absurderes als das folgende kann ich mir kaum noch vorstellen:

Hartz IV-Empfängern wird vorgeschrieben, welche Wohnungsgröße (und damit Miethöhe) für sie angemessen ist. Und da es in manchen Regionen Deutschlands reichlich Hartz IV-Empfänger gibt, wird angemessener Wohnraum knapp. Was tun?

Ganz einfach: Den Hartz IV-Empfängern wird die Nutzung eines Zimmers ihrer Wohnung untersagt und der Vermieter darf sich daraufhin mit weniger Miete zufrieden geben. Das Zimmer wird verschlossen und der Schlüssel landet beim zuständigen Amt. Selbstverständlich gibt es in diesem Amt auch Mitarbeiter, die regelmäßige Kontrollen durchführen, ob das Zimmer auch schön ungenutzt bleibt…

Wie krank ist das bitteschön?

via Fefe

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Bundestrojaner ist illegal, vorerst

Der BGH hat es heute deutlich zum Ausdruck gebracht: die heimliche Durchsuchung von Computern durch die Polizei ist nicht zulässig. Die Strafprozessordnung gibt es nicht her, die Untersuchung des Computers eines Verdächtigen ohne sein Wissen vorzunehmen. Noch…

Denn wie eigentlich von Anfang an zu erwarten war, ist dieses für Schäuble zunächst niederschmetternde Urteil letzten Endes doch eher eine Herausforderung. Passen die Gesetze nicht, dann werden sie halt passend gemacht. Und wenn wir gerade so schön dabei sind, dann fegen wir doch am besten gleich noch diese unnötigen Behinderungen durch Datenschutzbestimmungen beiseite, wie es die Gewerkschaft der Polizei verlangt. Im Namen der heiligen Terrorbekämpfung ist alles erlaubt und nichts unmöglich. Ein Bankgeheimnis gibt es schon lange nicht mehr, das Recht zur freien Meinungsäußerung wird derzeit gerade zurechtgestutzt, Verbraucherrechte werden mehr und mehr beschnitten und die Privatsphäre kippt dann wohl demnächst auch gänzlich. Unsere Daten werden in irgendwelchen Datenbanken durchleuchtet und verknüpft dass es eine wahre Freude ist. Nicht nur für deutsche Ermittler, auch im Ausland sind die Daten sehr gefragt. Und das gemeine Vieh zahlt demütig den Transport der eigenen Rechte zum Schlachthof.

Es ist kein weiter Weg mehr bis zu dem Punkt, an dem uns einzig die hierzulande fehlende Todesstrafe von China unterscheiden wird…

Zitat Schäuble:

Aus ermittlungstaktischen Gründen ist es unerlässlich, dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen können. Hierdurch können regelmäßig wichtige weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden. Durch eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung muss eine Rechtsgrundlage für solche Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Ahja!
Herr Schäuble, wer zahlt eigentlich Ihr Gehalt?

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Da bleibt einem doch das Brötchen im Halse stecken…

[meinung]Sinnbefreit im Dachgeschoß reiht sich unfreiwillig in die Runde der abgemahnten Blogger ein, auch in diesem Fall ist der Grund nicht ein unerlaubt verwendetes Foto, sondern ein Kommentar zu einem Beitrag. Der Beitrag bezog sich auf die vorangegangenen Abmahnungen, welchen Inhalt der Kommentar hatte ist mir unbekannt, da er als Folge der Abmahnung entfernt wurde.

Ich beginne so langsam, mich im Internet unwohl zu fühlen. Jeder Schritt wird inzwischen protokolliert und überwacht, für jeglichen Kleinkram kann man inzwischen eine Abmahnung kassieren. Es gibt die unsinnigsten gesetzlichen Regelungen, die in der Folge wiederum nur eine Abmahnwelle nach der anderen lostreten. Für eine Privatperson ist es beinahe ein untragbares Risiko, überhaupt noch aktiv Inhalte im Internet zu publizieren. Zu vielfältig sind die zu beachtenden Regeln und Bestimmungen, zu gefährlich ist es inzwischen teilweise, seine Meinung offen kund zu tun. Oder anderen eine Möglichkeit zu bieten, dies zu tun.

Ich schätze, anonyme Dienste, die irgendwo im Ausland gehosted werden, erleben zur Zeit einen Zulauf deutscher Nutzer. Wer ist denn noch gewillt, seinen Namen inklusive kompletter Postanschrift auf dem Silbertablett zu präsentieren. Das deutsche Internet ist langsam aber sicher auf dem Weg in den Untergrund. Sieht so das Web3.0 aus?

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