13. Okt., 2006
Wer selbst Kinder hat kennt das: Die Kleinen wachsen in nullkommanix aus den Klamotten heraus. Innerhalb kürzester Zeit sind die „letztens erst“ gekauften Teile zu klein und damit unbrauchbar. Nun gibt es verschiedene Möglichkeiten, wieder Platz im Schrank zu schaffen: Man kann die Kleidungsstücke in den Altkleidercontainer stopfen, in den Müll werfen, Freunden geben, auf dem Trödelmarkt verscherbeln – oder aber bei eBay einstellen. Unter Umständen kann man sich auf diese Weise einen guten Teil des Geldes zurückholen, was man für die Kindersachen auf die Ladentheke legen durfte.
Allerdings sollte man darauf achten, dass man nicht zu viele der gebrauchten Teile bei eBay anbietet. Denn dies könnte dazu führen, dass es einem Anwalt auffällt, der unter Langeweile oder einer schlechten Auftragslage leidet.
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13. Okt., 2006
In der Vergangenheit wurden ja immer und immer wieder Stimmen laut, die (oft berechtigterweise) Anwälte in die Kategorie „Abzocker“ einstufen. Auch ich war meist mit ganz vorn dabei wenn es galt, auf Abmahnungen hinzuweisen, die in meinen Augen unnötig kostenintensiv ausgefallen sind.
Genau aus diesem Grund denke ich jedoch, man sollte auch auf die anderen hinweisen, auf diejenigen, die sich noch eine gewisse Moral bewahrt haben. Einen solchen „Fall“ finden wir zum Beispiel hier
Ich bitte alle Anwaltskolleginnen und Anwaltskollegen, Mandate von Interessenten, denen es nur ums „Abzocken“ geht, nicht anzunehmen. Gerade für Anwältinnen und Anwälte gilt es, ein gutes, sinnvolles und wünschenswertes Gesetz im Interesse tatsächlich benachteiligter Menschen davor zu bewahren, in Verruf zu geraten.
Und auch andere schließen sich dem an.
Muss ja auch mal erwähnt werden.
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5. Okt., 2006
Johnny vom Spreeblick hat einen Leitfaden veröffentlicht, der m.E. absolute Pflichtlektüre für jeden Blogger ist:
Darf ich das bloggen?
Lesebefehl! Gerade angesichts des bekanntermaßen vorherrschenden Abmahnwahns in meinen Augen ein absolutes Muss…
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20. Sep., 2006
Auf das Blog Zuneinsider hatte ich bereits in meinem Artikel zu der DRM-Problematik des Zune-Players verwiesen.
In einem Artikel von gestern (Zune and DRM (or “My Bad; I mis-Blogged”)) bemüht man sich dort nun, die Wogen wieder ein wenig zu glätten: Die Files würden ja gar nicht geändert, wenn eine Datei keinen DRM-Schutz aufweisen würde, würde auch keiner hinzugefügt. Im Original liest sich das wie folgt:
„Zune to Zune Sharing doesn’t change the DRM on a song, and it doesn’t impose DRM restrictions on any files that are unprotected. If you have a song – say that you got “free and clear” – Zune to Zune Sharing won’t apply any DRM to that song. The 3-day/3-play limitation is built into the device, and it only applies on the Zune device: when you receive a song in your Inbox, the file remains unchanged. After 3 plays or 3 days, you can no longer play the song; however, you can still see a listing of the songs with the associated metadata.“
Eine klassische Vernebelungsaktion, zumindest in meinen Augen!
Auch wenn die Datei an sich nicht verändert wird: Der Zune-Player verweigert die Wiedergabe nach 3maligem Abspielen/3 Tagen. Das ist nichts anderes als DRM, auch wenn dies nicht durch eine Änderung an der Datei selbst realisiert ist. Zudem glaube ich nicht, dass es eine (offizielle) Möglichkeit geben wird, die empfangenen Dateien vom Zune-Player auf den PC zu übertragen. Denn dies würde den Sharing-Schutz an sich hinfällig machen.
Man kann es also drehen und wenden wie man will: Die Problematik bleibt bestehen, auch wenn die technische Realisierung anders aussieht, als es zunächst erschien. DRM bleibt DRM, ob nun durch Änderungen an den Dateien herbeigeführt oder durch „integrierte“ Beschränkungen der Hardware.
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