Details zum DRM des Zune-Players

Microsofts Zune-Player ist noch nicht mal auf dem Markt und schon sorgt er für diverse Aufregungen. Zum einen gab es da dieses Plattencover auf den ersten Abbildungen des Zune-Players, zum anderen sind inzwischen Details zum DRM (Digital Rights Management) des Players bekannt geworden und diese stoßen vielen schon im Vorfeld unangenehm auf.

Aber worum geht es überhaupt?

Ein Feature, welches den Zune-Player beispielsweise vom iPod abheben soll ist die Möglichkeit, Freunden drahtlos einen oder mehrere Songs vom eigenen Player aus zu überspielen. Ein nettes Feature mit Schulhoftauglichkeit. Dieses Feature könnte jedoch der Musikindustrie ein Dorn im Auge sein, fördert es doch die Mordkopiererei. Aus diesem Grund hat Microsoft vorgesorgt: Beim senden der Dateien fügt der Zune-Player jedem Song einen speziellen DRM-Layer hinzu, die Songs werden also in ein DRM-Format „eingepackt“. Dieses lässt nicht viel Raum für „Rechte“: Ein weiteres versenden eines so verpackten Songs ist vom Empfängergerät aus nicht möglich, zudem kann das Lied nur 3mal bzw. 3 Tage lang angehört werden (je nachdem, was zuerst eintritt). Danach verweigert der Player jegliches Abspielen des Stückes.

So weit die Technik. Kommen wir nun zur lizenzrechtlichen Seite. Und genau hier wird es problematisch.

Ob die Weitergabe der Songs in dieser Form für die Musikindustrie in Ordnung ist, ist mir im Augenblick relativ egal. Auch ob die Beschränkungen für diese ausreichend sind. Die Probleme liegen an einer ganz anderen Stelle. Wie schreibt Microsoft Zune-Insider Cesar Menendez in seinem Blog:

„There currently isn’t a way to sniff out what you are sending, so we wrap it all up in DRM. We can’t tell if you are sending a song from a known band or your own home recording so we default to the safety of encoding.“

Die Frage lautete: „Ich habe einen Song geschrieben. Er gehört mir. Wie kann es sein, dass er nur 3 mal abgespielt werden kann, wenn ich ihn einem Mädchen geschickt habe, das ich beeindrucken will?“

Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Microsoft setzt sich mit diesem Verfahren über Rechte und Lizenzbestimmungen hinweg. Medialoper weist hier auf einen besonders heiklen Punkt hin: Die Verletzung der Creative Commons Lizenzbestimmungen. Wird ein Lied unter CC veröffentlicht, dann gibt es eine klare Regelung: kein DRM! In den FAQ’s wird dies wie folgt erläutert:

What happens if someone tries to protect a CC-licensed work with digital rights management (DRM) tools?

If a person uses DRM tools to restrict any of the rights granted in the license, that person violates the license. All of our licenses prohibit licensees from „distributing the Work with any technological measures that control access or use of the Work in a manner inconsistent with the terms of this LicenseAgreement.“

Die Regeln sind also klar. Und Microsoft verletzt die Bestimmungen mit seiner DRM-Technik im Zune-Player. Daran gibt es nichts zu rütteln. Wie die prozentuale Verteilung zwischen „kommerzieller“ Musik und CC-Musik beim Sharing einmal aussehen wird, ist im Augenblick nicht mal ansatzweise abzuschätzen. Aber die Verletzung von Lizenzbestimmungen ist böse, das wurde uns ja nun immer und immer wieder klar gemacht. Und jeder einzelne Fall ist schwerwiegend und führt den Weltuntergang herbei, das wissen wir ja nun alle. Aber auch DAS wissen wir schon lange: Es wird Wasser gepredigt und Wein getrunken…

Update: Inzwischen berichtet auch Golem über das DRM-Problem beim Zune-Player. Auf die Lizenzproblematik geht der Artikel jedoch nicht ein.

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Wertvolle Spartipps

Falschparken „kommt vor“ und kostet Geld. Wie man dabei dennoch sparen kann, zeigen die folgenden 2 wertvollen Tipps, die ich da und da gefunden habe.

Tipp 1:

Parken im Bereich eines Parkscheinautomaten kostet Geld. Zunächst einmal die Gebühr für den Parkschein.

Gegebenenfalls auch noch ein Verwarnungsgeld. Zum Beispiel 25,00 Euro, wenn die Parkzeit um mehr als 3 Stunden überschreitet.

Oder 10,00 Euro, wenn die Parkzeit um mehr als 30 Minuten überschritten wird.

Spartip: Einfach gar keinen Parkschein ins Auto legen; dann kostet es nämlich nur 5,00 Euro.

Tipp 2:

Wenn ein Knöllchen wegen Falschparkens nicht bezahlt wird, weil der Fahrer nicht ermittelt werden kann, wird das Verfahren eingestellt. Der Halter trägt dann die Verfahrenskosten. Und die sind überall in Deutschland gleich: 20,60 Euro inklusive Porto. So manches Knöllchen ist da teurer.

Sehr gut in diese Kategorie passt auch der Spartipp Nummer 3, den ich dort gesehen habe:

Rechtsüberholen lohnt sich wieder!
Wieder mal über ‘Linkspenner’ auf der Autobahn geärgert?
Seit der neuen ‘Dränglervorschrift’ sollte man lieber gleich rechts überholen:

Drängeln: 250 EUR, 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Rechts überholen: 50EUR und 3 Punkte (200EUR + 1 Punkt gespart!)

Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man statt der rechten Spur die Standspur benutzt:

Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens 50EUR + 2 P!!

Da gibts doch sicher noch mehr?! Wie wär es denn in diesem Zusammenhang mal mit einem Bussgeld-Sparkatalog?

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Schluss mit public

…im void blog.

„Ich verschliesse alle 1220 archivierten Beiträge mit einem Passwort. Scheiss auf PageRank oder allgemeine Nachschlagefunktion, der public void blog wird registrierungspflichtig. Wer das unangemessen oder nichtweb-2.0-mässig findet, der kann sich bei der Vielzahl der Juristen, Unternehmer und allen Psychopathen da draussen bedanken, die es zu einem unkalkulierbaren Risiko werden lassen, Thesen einer breiten Öffentlichkeit ohne ständige rechtliche Überprüfung zugänglich zu machen. Dabei ist es mir nur ein schwacher Trost, dass sich viele dieser Anfeindungen letztlich als Luftnummer herausstellen: Ich habe keine Lust, mich als Zielscheibe für fragwürdige Geschäftsmodelle oder allgemeine Spinnereien zur Verfügung zu stellen, egal ob das nach Wochen und Monaten für mich gut oder schlecht ausgehen würde.“

Ein konsequenter Schritt, der angesichts der seit einiger Zeit vorherrschenden Gebahren diverser Unternehmer und Privatleute in gewisser Weise nachvollziehbar ist. Die nach wie vor vorherrschende Rechtsunsicherheit im Internet (speziell im deutschen Raum) wird von diversen Subjekten gnadenlos ausgenutzt und schamlos missbraucht. Und die aktuelle Rechtssprechung ist sicherlich alles andere als geeignet, dieser Rechtsunsicherheit entgegen zu wirken. Insofern ist der Ansatz, den Christian verfolgt, nachvollziehbar.

Sicherlich mag es derzeit beinahe unausweichlich zu erscheinen, nahezu jeden Beitrag, den man verfasst, in Ruhe und mit klarem Kopf zu durchdenken, alle Eventualitäten und Böswilligkeiten anderer einzuplanen und zu erwägen. Gelegentlich meint man auch, ohne anwaltliche Überprüfung keinerlei Artikel mehr verfassen zu können…ja, dieser Eindruck drängt sich auch mir hin und wieder auf. Letztlich führen derartige Schritte aber genau zu dem Internet, welches sich diverse Unternehmen, aber auch manche Politiker wünschen bzw. herbeisehnen: Ein jederzeit kontrollierbares und übersichtliches Internet. Informationen von Privatleuten für Privatleute entfallen mehr und mehr, Leistungen werden nur noch kostenpflichtig und Informationen nur noch stark gefiltert verfügbar sein. Insofern könnte die derzeitige Rechtsunsicherheit durchaus den Eindruck erwecken, gewollt zu sein. Wer kann sich schon kostenpflichtige Abmahnungen in Höhe von 1000 Euro und mehr „leisten“, nur um sein Hobby weiter betreiben zu können? Von teuren Prozessen zur Durchsetzung der eigenen Rechte einmal ganz zu schweigen. Denn dass ein Großteil der in der Vergangenheit erfolgten Abmahnungen unberechtigt und unverschämt waren, ist sicherlich unbestritten. Aber: Angesichts der Höhe der teilweise willkürlich angesetzten Streitwerte ist der Weg zum Gericht für die meisten sicherlich unerschwinglich. Mit anderen Worten: Wer das Geld hat, bestimmt was „Recht“ ist.

Angesichts dieser Praktiken und der damit unübersehbar beginnenden Entwicklung ist es meines Erachtens nach nicht ausreichend, die Abmahnpraxis einzelner Anwälte öffentlich zu kritisieren. Vielmehr sollten bereits mehrfach öffentlich diskutierte Vorschläge endlich umgesetzt werden. Denn: Das Internet lebt in erster Linie von den und durch die Benutzer, die uneigennützig in ihrer Freizeit Inhalte erstellen und Informationen veröffentlichen. Ganz sicher jedoch nicht von Schmarotzern, die die sich ergebenden Möglichkeiten zur Gewinnmaximierung missbrauchen. Da gehört endgültig ein Riegel vorgeschoben!

via dobschat

Nachtrag: Einen ebenfalls sehr ausführlichen und lesenswerten Artikel zu dem Thema Rechtsunsicherheit in Blogs und Foren habe ich soeben auch noch bei Hirnrinde entdeckt. Lesebefehl!

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Wir haben bezahlt!

Wir haben bezahlt! Eine wirklich unterstützenswerte Kampagne gegen die Verbraucherkriminalisierung durch die Contentindustrie, gegen DRM sowie übertriebene Preise und Abgaben haben die Leute von gulli auf die Beine gestellt. Neben einer Vielzahl von Argumenten gegen Kampagnen und Maßnahmen der Musikindustrie findet ihr eine Online-Petition für mehr Verbraucherrechte, mehr Rechten an gekaufter und bezahlter Musik und gegen die pauschale Kriminalisierung der Verbraucher. In meinen Augen eine absolut überfällige Aktion, die mir aus dem Herzen spricht. Wir haben bezahlt!

Zitat aus dem Bereich „Keine Kriminalisierung!“:

„Eure Dachorganisationen und Verbände schaffen es gemeinsam, eure besten Kunden zu kriminalisieren und anzuzeigen. Wenn es um gemeinsame Aktionen gegen Musikfans geht, zieht ihr alle an einem Strang. Ihr leistet euch Kampagnen, Anzeigen und Abmahnanwälte gegen uns, und die bezahlt ihr mit dem Geld, das wir euch geben.

Dafür haben wir nicht für CDs, Medien und Soundfiles bezahlt. Sondern dafür, dass etwas davon bei den Künstlern ankommt. Ihr versucht uns ein schlechtes Gewissen über arme Künstler zu machen, aber eure Gewinne reicht ihr lieber an die Anwaltskanzleien weiter als an die Musiker. Wir haben bezahlt – aber nicht dafür!“

Thumbs up! So stelle ich mir eine erfolgversprechende Aktion vor. Meine Unterstützung habt ihr, ich bin gespannt, ob sich endlich etwas bewegen lässt. Ein mySpace-Profil gibt es im übrigen ebenfalls.

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