DOSB vs. Saftblog – es bleibt dabei

Irgendwie war mir bereits vor dem Wochenende klar, dass es so kommen würde:

„Heute abend erhielt ich dann doch noch einen Anruf von unserem Anwalt, der inzwischen mit dem Anwalt des Abmahnenden sprechen konnte. Das Ergebnis dieses Gespräches war, daß man keine Veranlassung sieht, über ein Entgegenkommen zu verhandeln und die Abmahnung vollumfänglich bestehen bleibt. Was anderes hatten wir eigentlich auch nicht erwartet, denn es ist klar, daß diese Marke im Interesse der Sponsoren geschützt werden muß.“ (Zitat Saftblog)

All die Beiträge, die voller Vorfreude bereits gesehen haben, dass die Kuh vom Eis sei, waren voreilig und leider von zu viel Optimismus geprägt. Dieser war unangebracht, wie man inzwischen nachlesen kann.

Kirstin Walther vom Saftblog bittet darum, ihren Beitrag nicht weiter zu verlinken, dieser Bitte komme ich gern nach. Ich kann mich aber nicht ausreichend zusammenreißen, um mir einen eigenen Beitrag zu verkneifen. Denn irgendwie wirkt die Sache nun auf mich, als sollte dem Saftblog auch die Solidarität oder zumindest das Mitgefühl der Blogger zum Verhängnis werden. Zumindest wirkt Kristins Bitte auf mich, als wären da einige harsche Worte gefallen, die Veröffentlichung des Beitrages über die Abmahnung betreffend. Ist natürlich nur meine Mutmaßung.

Am Freitag konnte man eine Mitteilung des Pressesprechers des DOSB lesen, über die ich mich zwischenzeitlich bereits ausgelassen hatte. Was man da von sich gegeben hat … ach, lassen wir das.
Andererseits lese ich nun heute morgen an gleicher Stelle einen weiteren Beitrag, der mich etwas nachdenklich stimmt. Natürlich sind auch hier wieder nur Mutmaßungen möglich, wurden diese Aussagen doch gezielt vorsichtig formuliert. Aber mit scheint, als wäre das Fehlen eines klärenden direkten Gespräches nun der Aufhänger, an dem das Fortbestehen der Abmahnung fest gemacht wird.

Ich bin ganz ehrlich: Ich weiß nicht, ob ich nach einer solchen Abmahnkeule und den Worten des Pressesprechers bereit zu einem persönlichen Gespräch gewesen wäre. Dass ich persönlich mich ein wenig verarscht gefühlt hätte, hatte ich bereits erwähnt. Man kann auch nur vermuten, welchen Rat ein Anwalt in so einem Fall geben würde bzw. konkret gegeben hat. Es wäre in meinen Augen allerdings schade, sollte hier die Chance auf eine Einigung vergeben worden sein, aus welchen Gründen auch immer. Fakt ist nun jedoch, dass die Angelegenheit nun juristisch ausgetragen wird und sicherlich nicht geklärt werden wird, was genau an den beiden betroffenen Beiträgen unrechtmäßig war. Denn so klar ist das nach wie vor nicht.

Fakt ist: Die Abmahnung war in meinen Augen ein nur zu offensichtlicher Versuch, mit allen Mitteln irgendwelche Rechte durchzusetzen, die mehr als umstritten sind. Die Höhe des Streitwertes zeigt für mich deutlich, dass man eine Beleuchtung der rechtlichen Grundlagen verhindern will. Dem hätte allerdings auch ein persönliches Gespräch inklusive einer Einigung zugearbeitet. So, wie es sich allerdings jetzt gestaltet, wird der DOSB in seiner Vorgehensweise bestätigt: Ist die Keule nur groß genug, duckt sich jeder darunter weg, statt die Keule zu zerbrechen.

Was jetzt noch bleibt, ist eins: Den Vorfall nicht einfach sang- und klanglos in Vergessenheit geraten lassen, sondern die Vorgänge und den Verein weiterhin in der Öffentlichkeit halten, das Thema weiter beleuchten. Denn es wird sicher weitere Vorfälle dieser Art geben, ich sehe das genau wie Robert Basic. Und leider haben in diesem Fall Vermittlungsversuche, so gut sie auch gemeint waren und so enthusiastisch sie auch durchgeführt wurden, nur eines verhindert: dass einem Abmahner öffentlich auf die Finger gehauen wird.

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Saftblog: Stellungnahme des DOSB

Auf dem marketing-blog (und inzwischen auch auf dem Saftblog) wurde heute eine Stellungnahme von Michael Shirp, seines Zeichens Pressesprecher des DOSB, zur Abmahnung des Saftblogs veröffentlicht.

Ich kann mir nicht helfen, aber irgendwie sagt dieser Text garnix aus. Ich sehe in dieser Mitteilung weder ein Zurückrudern noch eine wirklich stichhaltige Erklärung für diese Abmahnung. Für mich liest sich das ganze sehr überheblich, es liest sich eben wie das Schreiben eines Vereins, der ein eigenes, privates Gesetz im Rücken hat (bei dem, wie bereits berichtet, nicht unumstritten ist, ob es überhaupt verfassungsgemäß ist). Auf mich wirkt diese Mitteilung so, als sei man sich seiner Sache vollkommen sicher und hege weder Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnung noch an der Frage, ob die Verwendung der Begriffe „Olympia„, „Olympische Spiele“ und der Olympischen Ringe in dieser Form der Berichterstattung nicht doch zulässig wären.

Klar, man fühlt sich sicher, bei so einem kleinen Unternehmen angesichts der Höhe des Streitwertes keinerlei Risiko einzugehen. Man geht schlicht und ergreifend davon aus, dass das Unternehmen es sicherlich nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen würde. Aber wie ein Versuch, die Wogen zu glätten, wirkt dieses Schreiben nicht auf mich. Wäre ich der Betroffene in dieser Situation, würde ich mich irgendwie ein wenig verarscht fühlen.

Geht es nur mir so?

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Olympische Ringe vor Gericht

Nachdem ja nun Extreme Abmahning als neue olympische Sportart eingeführt wurde, verfolge ich das Saftblog etwas intensiver als bisher. Und so ist mir ein den Kommentaren des Saftblogs ein Link zu einem Urteil des LG Darmstadt (PDF) aufgefallen. Insbesondere die Urteilsbegründung des Gerichts finde ich tatsächlich bemerkenswert, deshalb möchte ich an dieser Stelle ein etwas längeres Zitat aus der Begründung vorstellen. Das komplette Urteil ist oben verlinkt.

„Bei den fünf Olympischen Ringen handelt es sich um ein menschheits – bzw. kulturgeschichtliches Symbol, das die Verbundenheit der fünf Kontinente zum Ausdruck bringen soll. Dieses Symbol existiert, seit die Olympischen Spiele der Neuzeit veranstaltet werde. Es wird seit diesem Zeitpunkt in allen Nationen sowohl von Privatleuten wie auch von Geschäftsleuten verwendet. Ob es möglich ist, dass der Gesetzgeber – ausschließlich aus kommerziellen Gründen und wohl auf Druck des IOC – die Verwendung dieses Symbols einschränkt, bzw. von seiner Zustimmung abhängig macht, erscheint mehr als fraglich. Die Kammer teilt die Auffassung der Beklagten, dass diese Vorgehensweise erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Noch gravierender ist der gesetzgeberische Eingriff insoweit, als er die Verwendung des Begriffs „Olympiade, Olympia, Olympisch“ untersagt und deren Nutzung von der Zustimmung des Klägers.- d. h. von der Zahlung einer Lizenzgebühr in sechsstelliger Höhe – abhängig macht.
Hier handelt es sich um Bestandteile der Sprache, die seit mehreren tausend Jahren existieren und insoweit zum Gemeingut aller Völker und Nationen gehören. „Olympia“ ist der kultische Ort in Griechenland, wo bereits seit 1500 Jahren vor Christi Geburt Spiele stattfanden. „Olympiade“ ist nach dem Sprachgebrauch der Zeitraum, der zwischen den einzelnen Olympischen Spielen liegt, „Olympisch“ ist das auf die Olympiade und die Olympischen Spiele bezogene Adjektiv.“

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Nochmals Billigflug

Wie passt denn bitteschön dieses Angebot eines Billigfliegers zu diesem?

Wir erinnern uns: Ich hatte leicht irritiert über die Tatsache berichtet, dass ein Flug von Düsseldorf nach Leipzig via HLX für 4,49 Euro pro Person angeboten wird, bei der Buchung dann aber Steuern, Treibstoffzuschlag und „passagierbezogene Entgelte“ von gut 100 Euro (gesamt für 3 Personen) hinzukommen. Was so für sich allein schon eine durchaus eigentümliche Form der Preisgestaltung/Werbung ist.

Nun seh ich aber gerade zufällig im Finblog ein ähnliches Posting, in dem er über ein Angebot der gleichen Billigairline auf der gleichen Strecke berichtet. Mit dem Unterschied: Steuern, Treibstoffzuschlag und „passagierbezogene Entgelte“ betragen in seinem Fall nur 0,83 Euro (pro Person)! Für mich liest sich das im Gesamtbild dann so: So viele Steuern können da doch gar nicht anfallen, denn die wären ja entweder gleich hoch oder aber sogar höher, da zum einen der Grundpreis im zweiten Fall 5,17 Euro statt 4,49 Euro beträgt. Die Treibstoffzuschläge sollten eigentlich auch identisch sein – gleiche Strecke, nahezu identischer Treibstoffverbrauch. Der eigentliche, echte Preis sind also scheinbar die „passagierbezogenen Entgelte“ – und diese werden nach Belieben angepasst wie es mir scheint. Und genau da ist der Punkt wo ich mir persönlich meine Gedanken mache, ob so eine Darstellung eines Preises/Angebots tatsächlich rechtlich in Ordnung ist…

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