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Geh nackt ins Stadion oder bleib zu Hause

Das ist zumindest eine mögliche Erkenntnis aus diesem Urteil.
Eine 17jährige hatte geklagt, weil sie sich vor dem Besuch eines Fussballspiels vor Polizisten ausziehen musste, damit diese sämtliche Kleidungsstücke und Körperöffnungen nach verdächtigen Gegenständen absuchen konnten. Zum Verhängnis wurde ihr die Tatsache, dass sie vollkommen unverdächtig wirkte.

Nach den Erkenntnissen der Polizei bestand die Vermutung, “unverdächtige Dynamo-Fans” könnten “Bestandteil des Aktionsfeldes der gewaltsuchenden Dresdner Problemszene sein”. Diese “unverdächtigen Fans” würden vermutlich verbotene Gegenstände (Waffen, Rauchpulver, Signalmunition) ins Stadion schmuggeln. Bei diesen “Unverdächtigen” handele es sich um unscheinbare, jüngere oder ältere und insbesondere weibliche Personen, z.B. Lebensgefährtinnen oder Freundinnen von gewaltgeneigten Personen, die aufgrund ihres Erscheinungsbildes nicht der gewalttätigen Szene zugeordnet werden dürften.

Damit ist für mich offensichtlich: Gehe laut gröhlend zum Stadion, zeig Dich aggressiv, gib Dich auffallend gewaltbereit und kleide Dich streng nach den Sitten und Gebräuchen der Hooligans. Denn wenn Du unverdächtig wirkst, macht Dich das verdächtig. In diesem Fall komm besser nackt ins Stadion, das spart enorm viel Zeit bei den Kontrollen.
Oder bleib ganz zu Hause.

Die junge Frau, schreiben die Richter, hätte doch einfach auf den Stadionbesuch verzichten können.

Viel Spaß allen Fans bei der WM…

via lawblog

Nachtrag: Das Mädchen war erst 16, wie man der Pressemitteilung entnehmen kann. Und ganz offenischtlich war sie nicht die einzige Besucherin des Stadions, die sich dieser Prozedur unterziehen musste.
Und noch eine Entwarnung für alle männlichen Fussballfans: Das Urteil „stellt vor allem weiblichen Fans unter den Generalverdacht der Unterstützung von Randale“ … Na so ein Glück. Das Bild nackter Männer vor den Stadien bleibt uns also erspart.

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Skype vergrault Kunden

Voice over IP war ja wirklich keine neue Nummer mehr, als Skype auf dem Markt erschien. Die Macher hatten es lediglich geschafft, das ganze in ein Format zu verpacken, mit dem der Otto-Messenger-Benutzer ohne weiteres zurecht kommt. Und dies war das Erfolgsgeheimnis, damit erreichte man binnen weniger Jahre eine immense Marktdurchdringung. Inzwischen gibt es beispielsweise Skype-Telefone und Skype bietet neben den kostelosen Telefonaten zwischen den Nutzern auch kostenpflichtige Anrufe in das Festnetz. Solange das Guthaben reicht…

Aber sehr lange reicht das Guthaben leider nicht, zumindest wenn man keine kostenpflichtigen Telefonate tätigt. Dann reicht es exakt 180 Tage. Klingt paradox? Nur im ersten Augenblick…

Gerald Steffens hat erlebt, wie Skype mit dem Guthaben (bzw. dem Geld) seiner Kunden umspringt. Wird über einen Zeitraum von 180 Tagen kein kostenpflichtiges Telefonat getätigt, ist das Guthaben dahin. Vollkommen egal, wie hoch der Betrag zu diesem Zeitpunkt auch gewesen sein mag. Das Geld ist natürlich nicht weg, es gehört nun nur jemand anderem (um diesen abgedroschenen Spruch einmal zu zitieren).

Aber: Gab es nicht vor geraumer Zeit ein Urteil, dass Prepaid-Guthaben nicht verfallen dürfen? Wo ist hier der Unterschied? Ich denke, nicht nur die Kunden werden hier Druck machen müssen, auch die Verbraucherschützer sind hier gefragt, wenn sie neben unsinnigen Abmahnungen Zeit dafür finden…

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Verbraucherschutzzentrale mahnt antispam.de ab

Das Verbraucherschutzportal antispam.de wurde dieser Tage von der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen abgemahnt, wie heise berichtet. Abmahnungsgrund: Ein Anwalt, namentlich und mit Anschrift bekannt, hatte als Forenteilnehmer einen Text der Verbraucherschutzzentrale im Forum geposted, ohne eine Quelle zu benennen. Der Betreiber des Forums soll nun eine Unterlassungserklärung abgeben.

Befremdlich sind für mich daran mehrere Dinge:
Zum einen wurde die Haftung eines Forenbetreibers in einem Urteil bereits ausgeschlossen, wenn die persönlichen Daten des „Störers“ bekannt sind. Zudem irritiert mich, dass die Zentrale für Verbraucherschutz keinerlei Interesse zu haben scheint, dass die veröffentlichten Informationen zum Schutz der Verbraucher auch anderswo bekannt gemacht werden.
Sicherlich gehört zu einer solchen weiteren Veröffentlichung eine Quellenangabe, keine Frage. Aber ist es notwendig, gleich in dieser Form zu reagieren? Eine einfache Mail mit dem Hinweis auf die fehlende Quellenangabe und der Bitte, diese nachzupflegen, hätte m.E. nach vollkommen ausgereicht.

Ich denke bei solchen Berichten immer sofort an eine Begebenheit, die ich selbst erlebt habe: Ich hatte vor ein paar Jahren ein kleines Whisky-Glossar für eine meiner WebSites verfasst. Nach einigen Wochen stellte ich durch Zufall fest, dass die von mir geschriebenen Erklärungen zu den Fachbegriffen mit identischem Text in dem Online-Lexikon eines namhaften Herstellers auftauchten. Ohne Angabe einer Quelle. Sicherlich hat mich das geärgert, deshalb habe ich eine Mail an den Webmaster verfasst, der Inhalt lautete sinngemäß:

„Es macht mich stolz, dass ein so namhafter Hersteller meine Texte für so gut befindet, dass er sie Eins zu Eins auf seiner WebSite wiederverwertet. Allerdings halte ich es für angebracht, in so einem Fall auch auf die Quelle der Informationen zu verweisen.“

Am gleichen Tag bekam ich eine Antwort des Webmasters. Er entschuldigte sich in aller Form für diese missbräuchliche Verwendung und deaktivierte das Lexikon vorrübergehend. Wenige Tage später wurde es mit neuen Beschreibungen wieder eingestellt, meine Texte waren nicht mehr vorhanden, somit war die Sache für mich erledigt (auch wenn ich mich sicherlich über eine Flasche Whisky dieses Herstellers als „Entschädigung“ gefreut hätte 😉 ). Das hat mir jedoch gezeigt: Mit einem freundlichen, aber bestimmten Hinweis auf so einen Verstoß kann man sehr schnell und unproblematisch zu einer Einigung bzw. Lösung des Problems gelangen. Ich bin der Auffassung, dass die meisten Verstöße (die sicherlich in den meisten Fällen einfach nur aufgrund von Unwissenheit passieren) auf diese Weise sehr leicht behoben werden könnten. Das Auffahren großer Geschütze ist nur in den wenigsten Fällen wirklich notwendig. Aber angesichts solcher „Überfälle“ zeigt sich immer wieder, dass wir Deutsche den Ruf, streitfreudig zu sein, nicht umsonst tragen.

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Lonesome Callboy

Nehmen wir einmal an, in Brandenburg gäbe es einen Callboy namens Torstens. Rein fiktiv. Und dieser Torsten könnte auch eine WebSite haben, auf der er seine Dienste seinen zahlreichen Kundinnen anbietet. Eine nicht unübliche Angelegenheit, insofern kann die Fantasie sicherlich noch folgen… 😉
Jetzt nehmen wir weiterhin an, diese WebSite würde nur so vor Rechtschreib-, Grammatik- und sachlichen Fehlern strotzen. Zugegeben, diese Vorstellung ist etwas schwieriger, aber ihr schafft das… Dazu könnte jetzt auch noch kommen, dass es diesem Callboy nicht gefällt, wenn jemand auf seine kümmerliche WebSite verlinkt. Vielleicht weil er sich für die Inhalte schämt, vielleicht weil sein WebHoster 1 Euro pro kiloByte Traffic kassiert, man weiss es nicht, ist ja auch rein fiktiv. Ich stell mir jetzt einfach vor, er würde dann auf seiner schwarzen WebSite einen haarsträubenden Text veröffentlichen, in dem er jedem, der auf dieses Kunstwerk verlinkt, zivilrechtliche Kosten in Höhe von 250 Euro/Tag androht. Keine Ahnung wie das gemeint sein könnte, ist ja aber auch nur Fantasie.

Ha, wir machen es jetzt mal etwas aufregender, wir bringen einen Blogger ins Spiel! Das kommt immer gut…
Der Bloger also…hmmm…ach, der könnte jetzt mal darüber schreiben, dass so ein Hinweis auf einer WebSite Unsinn ist. Weil das Internet ja von Links lebt. Und verlinkt auf die WebSite des Callboys. Jetzt wird die Geschichte schon spannender, hm? Aber lasst uns mal weiter spinnen…

Der Callboy also merkt, dass so ein „Nachrichtenschreiber“ auf seine Seite verlinkt und das gefällt ihm gar nicht so sehr, ruft ihn an, schreibt ihm SMS… Und beschwert sich in den Kommentaren des Blogs darüber, wie ungezogen der böse Blogger doch ist und wie unverschämt es sei, einfach so auf seine WebSite zu verlinken. Mehrfach, weil ein Kommentar bei so einem Schreiberling nicht zieht. Und in beinahe jedem seiner Kommentare veröffentlicht er einen Link zu seiner WebSite. Ihr fragt Euch sicher: Warum macht er das, wenn er nicht will, dass auf seine WebSite verlinkt wird? Ich kann es Euch nicht sagen, ist ja auch nur eine Geschichte…

Soweit wäre das ganze eigentlich eine spassige Angelegenheit, man amüsiert sich darüber und vergisst das Ganze irgendwann. Nicht so unser fiktiver Callboy. Den schicken wir jetzt in Gedanken mal zur Polizei und lassen ihn Anzeige erstatten. Weil er nicht verlinkt werden will.

Wie setzen wir die Geschichte an dieser Stelle fort? Wird der Polizeibeamte ihn auslachen und nach Hause schicken? Wird er ihn belehren, dass er mit unsinnigen Anzeigen die Polizei an der Ausübung ihrer eigentlichen Tätigkeiten hindert?
Nein! Wir lassen den Polizisten die Anzeige aufnehmen und bearbeiten! Das ist eine würdige Fortsetzung dieser Geschichte! Und aus diesem Grund flattert dem Blogger „Nachrichtenschreiber“ jetzt ein Anhörungsbogen des Polizeipräsidiums Frankfurt/Oder auf den Tisch! Das hat er davon… 😉

Hach, das ist echt eine tolle Geschichte geworden, oder? Leider ist nichts davon ausgedacht. Bin trotzdem gespannt auf die Fortsetzung…

via law blog

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