Saublöde Brötchen

Ich wollte ja eigentlich nicht schon wieder über Abmahnungen und Maulkörbe schreiben; es macht einfach keinen Spaß, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen. Aber andererseits nerven mich genau diese Dinge so sehr, dass ich dann am Ende doch nicht meine Klappe halten kann. Und aktuell sind es wieder mal 2 Fälle, die mir ziemlich auf die Nerven gehen.

Da hätten wir zum ersten das Brötchenfoto.
Ein (nun Ex-)Blogger suchte ein Foto eines Brötchens für sein Blog, wurde via Bildersuche fündig und stellte das Foto in einem seiner Beiträge online. Das Foto wurde von dem Fotografen, der es angefertigt hatte, dort entdeckt und dieser mahnt nun den Blogger aufgrund widerrechtlicher Nutzung ab. Streitwert: 6000 Euro!

Nun, die eine Sache ist die Verwendung des Fotos durch den Blogger. Das war, mal krass gesagt, dumm. Hätte er besser wissen sollen, keine Frage. Die Rechte liegen beim Fotografen und insofern ist es auch für mich nachvollziehbar, dass der ein wenig angepisst ist.
ABER: Ein Streitwert von 6000 Euro für ein Allerweltsfoto ist nicht nur übertrieben, das ist gierig! Auf wessen Veranlassung hin dieser Streitwert festgelegt wurde, keine Ahnung. Aber er ist nicht mal im Ansatz angemessen, nicht für ein solches Foto. Wie schreibt es Thomas Klotz in seinem Kommentar so treffend?

„Der Streitwert für den Unterlassungsanspruch kann maximal so hoch sein wie die Beeinträchtigung, die von dem beanstandeten Verhalten ausgeht, soll heißen: Maximal so hoch wie der Honoraranspruch.“

Ich bin wirklich neugierig, wie man mit einem Foto eines Brötchens einen Honoraranspruch von 6000 Euro begründen will. Für mich ist das nicht nachvollziehbar. Aber vielleicht bringt da ja der Beitrag von Marius ein wenig Licht in die trübe Suppe.

Die 2. derzeit aktuelle Geschichte ist der erneute Versuch, einem Blogger einen Maulkorb umzuschnallen, da seine Satire manchem zu bissig erscheint. Oder einfach nur saublöd.

Die Rede ist von 2 Abmahnungen zweier Mediamärkte gegen media-bloed.de und fettisch.de. Der Betreiber beider Seiten nimmt dort die aktuelle saublöde Kampagne aufs Korn, indem er sie in abgewandelter Form überspitzt nachstellt. Wie das eben so funktioniert in der Satire. Den Mediamärkten war dies jedoch ein Dorn im Auge, sie sehen eine Verletzung ihrer Markenrechte und zudem wettbewerbsrechtliche Probleme. Und ließen aus diesen Gründen den Blogger durch ihren „Ich bin doch nicht blöd“-Anwalt abmahnen.

Im Law-Blog wird der ganze Sachverhalt mal fein säuberlich aufgedröselt und am Ende bleibt von den Vorwürfen eigentlich nichts mehr übrig, was eine Abmahnung rechtfertigen könnte. Aber wie das eben so ist bei Abmahnungen: die Rechtmäßigkeit oder Sinnhaftigkeit wird erst vor Gericht festgestellt. Und das kostet Geld. Und darauf bauen eben diese „Goliath gegen David“-Abmahnungen auf: eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen die meisten aufgrund der hohen Kosten und des Risikos und lassen sich so den Mund verbieten.

Und das Fazit aus beiden Geschichten ist wieder einmal: Solange Abmahnungen nicht abgeschafft oder für den ersten Fall der Kostennote beraubt werden, werde ich hier sicher noch viele weitere derartige Vorfälle zur Sprache bringen müssen. Leider.

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Ich als A-Blogger?

Macht mich das schon zum A-Blogger?

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Die Besucherzahlen passen, Orientierungsfunktionen gibt es in meinem Blog auch, zur Not nutzt man halt die Suchfunktion 😉

Aber mal ganz ehrlich: Abgesehen von der Tatsache, dass ich diese Klassifizierungen von A über B und C nach Z überhaupt nicht mag, finde ich diese Beschreibung ein klein wenig dürftig. Andererseits offenbart sie die Sinnhaftigkeit derartiger Einstufungen. Und irgendwie hat das für mich etwas von Alpha-Tier: Der A-Blogger bloggt es vor, alle anderen bloggen es nach.

Sicherlich sagt die Reichweite (sprich: Besucherzahlen, regelmäßig wiederkehrende Besucher…) auch etwas über eine mögliche meinungsbildende Wirkung eines Blogs oder beliebigen Internetauftrittes aus, aber das ist nicht zwingend so. Schauen wir in die jüngere Vergangenheit: Das StudiVZ-Blog hatte Reichweite (Besucher) ohne Ende. Aber war das tatsächlich meinungsbildend? Und sollte man dieses Blog angesichts der Besucherzahlen dann als A-Blog einstufen?

Naja…zumindest stellt sich diese Frage nicht, solange es offline bleibt *fg*

via Stefan Niggemeier

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Killerspiele: Dafür oder dagegen?

Ja was denn nun? Ist die Mehrheit des deutschen Volkes nun für oder gegen ein Verbot von „Killerspielen“?

Auf der einen Seite haben wir die repräsentative Umfrage der Forsa: 2077 Personen wurden zu ihrer Meinung gefragt, 65 Prozent der Befragten befürworteten ein Verbot von Gewaltdarstellungen in Fernsehen und Videospielen.

Dem gegenüber steht die repräsentative Umfrage im Auftrag von Strato unter knapp 27.000 Kunden: rund 70% der Befragten meinen, ein solches Verbot wäre Unsinn. Und sogar 88 Prozent bewiesen gesunden Menschenverstand und stellten fest, die Eltern hätten dafür zu sorgen, dass Jugendliche nicht in den Besitz von Spielen gelangen, die nicht für sie freigegeben sind.
Was ist denn nun tatsächlich repräsentativ?

Für mich persönlich ganz klar die 2. Umfrage. Nicht, weil das Ergebnis vollkommen meiner Meinung entspricht, sondern weil hier eine viel breitere Masse an Personen befragt wurde als in der Forsa Umfrage. Sorry, 2077 Personen sind für mich nun mal einfach nicht repräsentativ. Zudem wissen wir ja alle, wie diese Umfragen laufen: In der Fußgängerzone Leute ansprechen, wer gerade nix besseres zu tun hat, spielt eben mit. Und in den meisten Fällen sind das doch eher Personen die…ähm…schon etwas länger auf diesem Planeten weilen. Oder nicht mehr lange…je nachdem, wie man es sehen mag. Und bei denen funktioniert die Gehirnwäsche auf BILD-Niveau erwiesenermaßen einfach besser.

Ich bin jetzt jedenfalls auf die nächste repräsentative Umfrage zu diesem Thema gespannt.

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GEMA vs. Rapidshare

Die GEMA hat eine Einstweilige Verfügung gegen rapidshare.de und rapidshare.com erwirkt. Der Grund: widerrechtliche Verbreitung von GEMA-Werken.

Die GEMA jubelt angesichts dieser Verfügung und meint dazu:

„Diese Entscheidungen sind auch für den künftigen Umgang mit Web 2.0-Diensten wie YouTube und MySpace von großer Bedeutung. Sie zeigen, dass die bloße Abwälzung der Nutzungshandlungen auf die Nutzer und die angebliche Unkontrollierbarkeit der Inhalte den Dienstbetreiber nicht von seiner urheberrechtlichen Verantwortlichkeit für die auf seiner Webseite zum Abruf gestellten Inhalte entheben.“

Falsch. Diese Entscheidungen sind in meinen Augen eher der Versuch, etwas aufzuhalten, was schon längst über alle Berge ist. Über die Unkontrollierbarkeit diverser Dienste wurden in der Vergangenheit bereits mehrere Urteile gefällt und in den meisten Fällen wurde hier den Betreibern der Dienste Recht gegeben. Deshalb denke ich, dass auch in diesem Fall noch nicht das letzte Wort gesprochen wurde.

Allerdings wirft auch diese Entscheidung erneut die Frage auf, ob in der Vergangenheit etablierte Abrechnungssysteme und Vertriebsmodelle überhaupt noch zeitgemäß sind. Oder ob es nicht tatsächlich schon mehr als überfällig ist, hier nun endlich einmal andere Abrechnungsmodelle einzuführen. Zudem stellt sich mir persönlich hier die Frage, ob angesichts der GEMA-Gebühren, die mittlerweile für jeden PC abgeführt werden müssen, etwaige Vergütungsansprüche nicht sogar schon längst abgegolten sind, sollten Nutzer von bspw. Rapidshare GEMA-Werke dort herunterladen. Wofür sonst zahle ich denn bitteschön GEMA-Gebühren für meinen PC, wenn ich die Werke dann nicht so nutzen kann? Naive Frage…ich weiß…

Über mögliche neue Abrechnungsmodelle mag ich mir zu so später (oder besser: früher) Stunde keine großartigen Gedanken mehr machen, allerdings drängte sich mir sofort wieder die bereits häufig ins Gespräch gebrachte Kulturflatrate auf. Diese wäre einerseits zeitgemäß und würde andererseits auch Diensten wie YouTube und MySpace gerecht werden. Aber ich werde das Gefühl nicht los, dass GEMA und Co. gar nicht wirklich daran interessiert sind, mit der Zeit und der Technik zu gehen und stattdessen lieber gegen Windmühlen ankämpfen und ihre veralteten Strukturen und Methoden bis zum bitteren Ende durchboxen wollen. In der Hoffnung, durch genügend Lobbyarbeit irgendwann vielleicht Dienste a la YouTube gesetzlich verbieten lassen zu können. Um sich anschließend wieder schön gemütlich im warmen Sessel zurücklehnen zu können und über die klingelnden Kassen zu freuen.

Schöner Wunschtraum…aber wer einmal von einer Lawine mitgerissen wurde weiß, dass man sie nicht mehr aufhalten kann.

via Golem

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