Skype vergrault Kunden

Voice over IP war ja wirklich keine neue Nummer mehr, als Skype auf dem Markt erschien. Die Macher hatten es lediglich geschafft, das ganze in ein Format zu verpacken, mit dem der Otto-Messenger-Benutzer ohne weiteres zurecht kommt. Und dies war das Erfolgsgeheimnis, damit erreichte man binnen weniger Jahre eine immense Marktdurchdringung. Inzwischen gibt es beispielsweise Skype-Telefone und Skype bietet neben den kostelosen Telefonaten zwischen den Nutzern auch kostenpflichtige Anrufe in das Festnetz. Solange das Guthaben reicht…

Aber sehr lange reicht das Guthaben leider nicht, zumindest wenn man keine kostenpflichtigen Telefonate tätigt. Dann reicht es exakt 180 Tage. Klingt paradox? Nur im ersten Augenblick…

Gerald Steffens hat erlebt, wie Skype mit dem Guthaben (bzw. dem Geld) seiner Kunden umspringt. Wird über einen Zeitraum von 180 Tagen kein kostenpflichtiges Telefonat getätigt, ist das Guthaben dahin. Vollkommen egal, wie hoch der Betrag zu diesem Zeitpunkt auch gewesen sein mag. Das Geld ist natürlich nicht weg, es gehört nun nur jemand anderem (um diesen abgedroschenen Spruch einmal zu zitieren).

Aber: Gab es nicht vor geraumer Zeit ein Urteil, dass Prepaid-Guthaben nicht verfallen dürfen? Wo ist hier der Unterschied? Ich denke, nicht nur die Kunden werden hier Druck machen müssen, auch die Verbraucherschützer sind hier gefragt, wenn sie neben unsinnigen Abmahnungen Zeit dafür finden…

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Auf alt gemacht

Immer nur Gesichter verschönern ist auf Dauer auch etwas eintönig, deshalb hab ich mir mal ein Bild von mir vorgenommen und mich auf alt getrimmt. Bin gespannt, ob ich in ein paar vielen Jahren wirklich so aussehe. 😉XSDsehr-alt.jpg

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2 kostenlose Virenscanner für Vista

Der Standard berichtet, dass Trend Micro und Computer Associates ihre Virenscanner für Windows Vista (zeitbegrenzt) kostenlos zur Verfügung stellen.

Trend Micro stellt eine Beta ihres Scanners PC-cillin (an den Redakteur des Standards: Chillin ist etwas ganz anderes…) zum Download bereit, die inklusive Patternupdates bis zum 31.10.2006 genutzt werden kann. CA’s eTrust EZ Antivirus ist hingegen ein ganzes Jahr lang nutzbar, ebenfalls inklusive Updates. Für all diejenigen, die bereits die Beta von Windows Vista verfluchen nutzen, sicherlich ein must-have.

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Verbraucherschutzzentrale mahnt antispam.de ab

Das Verbraucherschutzportal antispam.de wurde dieser Tage von der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen abgemahnt, wie heise berichtet. Abmahnungsgrund: Ein Anwalt, namentlich und mit Anschrift bekannt, hatte als Forenteilnehmer einen Text der Verbraucherschutzzentrale im Forum geposted, ohne eine Quelle zu benennen. Der Betreiber des Forums soll nun eine Unterlassungserklärung abgeben.

Befremdlich sind für mich daran mehrere Dinge:
Zum einen wurde die Haftung eines Forenbetreibers in einem Urteil bereits ausgeschlossen, wenn die persönlichen Daten des „Störers“ bekannt sind. Zudem irritiert mich, dass die Zentrale für Verbraucherschutz keinerlei Interesse zu haben scheint, dass die veröffentlichten Informationen zum Schutz der Verbraucher auch anderswo bekannt gemacht werden.
Sicherlich gehört zu einer solchen weiteren Veröffentlichung eine Quellenangabe, keine Frage. Aber ist es notwendig, gleich in dieser Form zu reagieren? Eine einfache Mail mit dem Hinweis auf die fehlende Quellenangabe und der Bitte, diese nachzupflegen, hätte m.E. nach vollkommen ausgereicht.

Ich denke bei solchen Berichten immer sofort an eine Begebenheit, die ich selbst erlebt habe: Ich hatte vor ein paar Jahren ein kleines Whisky-Glossar für eine meiner WebSites verfasst. Nach einigen Wochen stellte ich durch Zufall fest, dass die von mir geschriebenen Erklärungen zu den Fachbegriffen mit identischem Text in dem Online-Lexikon eines namhaften Herstellers auftauchten. Ohne Angabe einer Quelle. Sicherlich hat mich das geärgert, deshalb habe ich eine Mail an den Webmaster verfasst, der Inhalt lautete sinngemäß:

„Es macht mich stolz, dass ein so namhafter Hersteller meine Texte für so gut befindet, dass er sie Eins zu Eins auf seiner WebSite wiederverwertet. Allerdings halte ich es für angebracht, in so einem Fall auch auf die Quelle der Informationen zu verweisen.“

Am gleichen Tag bekam ich eine Antwort des Webmasters. Er entschuldigte sich in aller Form für diese missbräuchliche Verwendung und deaktivierte das Lexikon vorrübergehend. Wenige Tage später wurde es mit neuen Beschreibungen wieder eingestellt, meine Texte waren nicht mehr vorhanden, somit war die Sache für mich erledigt (auch wenn ich mich sicherlich über eine Flasche Whisky dieses Herstellers als „Entschädigung“ gefreut hätte 😉 ). Das hat mir jedoch gezeigt: Mit einem freundlichen, aber bestimmten Hinweis auf so einen Verstoß kann man sehr schnell und unproblematisch zu einer Einigung bzw. Lösung des Problems gelangen. Ich bin der Auffassung, dass die meisten Verstöße (die sicherlich in den meisten Fällen einfach nur aufgrund von Unwissenheit passieren) auf diese Weise sehr leicht behoben werden könnten. Das Auffahren großer Geschütze ist nur in den wenigsten Fällen wirklich notwendig. Aber angesichts solcher „Überfälle“ zeigt sich immer wieder, dass wir Deutsche den Ruf, streitfreudig zu sein, nicht umsonst tragen.

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