eBay und die Banken

Am Freitag schrieb ich in meinem Beitrag „eBay und die Anwälte“ über eine Frau, die aufgrund einer größeren Anzahl von eBay-Auktionen einem Anwalt aufgefallen war und von diesem abgemahnt wurde. Grund: Sie galt aufgrund der Anzahl der angebotenen Artikel als Kleingewerbetreibende und hätte so auf das Widerrufsrecht hinweisen müssen.

Ich würde all das jetzt nicht wiederholen, wenn zu diesem Blogeintrag nicht ein sehr interessanter (und wichtiger) Hinweis in den Kommentaren aufgetaucht wäre. Peter schreibt da:

„…wir haben dann diese sachen bei ebay eingestellt. es waren so um die 30 teile. als wir dann die sachen versteigert hatten und das geld kam aufs konto, erhielten wir ein schreiben von unserer hausbank, wir möchten uns einmal bei dieser melden. wir hatten dann beim termin mit unserem sachbearbeiter ein interessantes gespräch: die banken werden dazu verdonnert- konten zu prüfen wo ebay aktivitäten überhand nehmen…“

Ich finde, diese Information sollte nicht in den Kommentaren verkümmern, sondern verdient einen eigenen Beitrag. Ich denke, die wenigsten wissen über derartige Aktivitäten Bescheid bzw. kennen sämtliche rechtlichen Bestimmungen. Denn schnell, viel zu schnell wird aus ein paar Privatverkäufen ein gewerblicher Handel…

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Lesebefehl!

Johnny vom Spreeblick hat einen Leitfaden veröffentlicht, der m.E. absolute Pflichtlektüre für jeden Blogger ist:

Darf ich das bloggen?

Lesebefehl! Gerade angesichts des bekanntermaßen vorherrschenden Abmahnwahns in meinen Augen ein absolutes Muss…

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Ein Ende?

Nein…ich werde mich nicht zu Sätzen wie „Hoffen wir, dass nun endlich alles ein Ende hat…“ hinreissen lassen. Aber ich möchte den interessierten Lesern zumindest diesen Kommentar aus dem Blog des Fellow Passenger nicht vorenthalten.

Zitat:

Dem Widerspruch gegen das Versäumnisurteil wurde nicht stattgegeben! Das Versäumnisurteil bleibt weiterhin aufrecht erhalten, eine Einstweilige Verfügung wurde nicht erlassen (darum ging es ja in dem Verfahren).

Desweiteren wurde dem Kläger (Herrn R.) aufgetragen, die Inhalte seiner Seiten www.agbloggershausen.de und www.agblockershausen.de zu entfernen (was C.J. ja bereits richtig publiziert hatte …) und die Domainnamen an die DeNIC zurückzugeben. 😮

Der Kläger, der beim Verkündungstermin anwesend war, muss nach Verkündung des Urteils wohl sehr ungehalten gewesen sein. Daraufhin hat ihm der zuständige Richter geraten, sich beim Medizinisch-Psychologischen Dienst der Stadt Berlin auf seine Prozess- und Geschäftsfähigkeit untersuchen zu lassen …

Ob sich das auf Carsten (siehe hier und da) und auf mich auswirken wird…wir werden sehen.

Nachtrag: Das Urteil liegt nun auch schriftlich vor.

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Der Vollständigkeit halber

Ohne viele Worte hatte ich bereits auf die Verhandlung hingewiesen, gestern fand sie nun statt. Die Berichte bei Fellow Passenger, Josh K. Phisher, im srbBlog und im MonacoBlog sprechen eine recht deutliche Sprache, auch wenn diese augenscheinlich wieder einmal nicht von jedem verstanden wird.

Die aktuellen Entwicklungen können zudem seit heute Morgen hier und auch nach wie vor hier nachgelesen werden. Bis zum 11.9. bleibt es also zunächst (nicht wirklich) spannend.

Ein in meinen Augen nicht unwichtiges Zitat sollte ebenfalls nicht unerwähnt bleiben:

„Anläßlich unserer Anregung (PDF, 563 KB) zu einer Untersuchung der Prozessfähigkeit des Antragstellers, stellte das Gericht die Frage, ob derzeit ein Betreuungsverfahren laufe. Der Verfügungskläger antwortete, “Nicht daß ich wüßte”. Der Frage ob er sich bereits früher in Betreuung befand entgegnete er, er wolle sich öffentlich nicht dazu äußern.“

(bei F.P. entdeckt)

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